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NDR-Verlust deutscher Staatsangehörigkeit (Gelesen: 24.811 mal)
ronny
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Antwort #45 - 03.05.2005 um 16:07:15
 
Zitat:
Jemand eine Idee?


Hi Anne,

nicht wirklich, aber da wird es auch kaum eine Chance für geben.

Ich denke der Fakt ist so eingetreten, und jetzt sollten die Betroffenen die kurze Zeit nutzen.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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stilo03
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Antwort #46 - 04.05.2005 um 15:46:37
 
Hallo Leute,

nur zur Info: das Nieders. Innenministerium hat die Kommunen gebeten, eine Presseinfo zu diesem Thema zu veröffentlichen. Warum es von dort nicht zentral gemacht wurde, ist nicht nachvollziehbar ???. Hoffentlich schreiben alle das gleiche, sonst wird chaotisch. cry:

Viel Spaß morgen.
Ciao
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Caya
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Antwort #47 - 05.05.2005 um 11:23:58
 
Hallo an Alle!

Herr Beckstein hat mich sehr überrascht und verdient damit einen großen Lob!

Wie wird Bayern vorgehen im Fall unerlaubte Mehrstaatigkeit:

Bayern schickt auch wie Bundesland NRW an die Türken die ab 1998 die dt.StA erworben haben ein Brief und verlangt, dass der Brief spätestens bis 30.06.2005 beantwortet wird.

In diesem Brief gibt es drei Kästchen wo das Betreffende angekreutz werden muß.

Kästchen 1: Ich habe die türkische Staatsangehörigkeit nicht wieder erhalten.

Kästchen 2: Ich habe die türkische Staatsangehörigkeit nach dem 31.12.199 wieder erhalten.

              2a: Ich beantrage , mir den Aufenthalt im bisherigen Umfang weiter zu erwerben
              2b: Ich bin daran interessiert, die dt. Staatsangehörigkeit wieder zu erwerben. Bitte senden Sie mir Informationen zu.

Kästchen 3: Ich bitte um ein Gespräch zur Klärung der Rechtslage.


Die Betroffenen werden laut dem Presseprecher des Bayerischen Innenministeriums Herr Michael Ziegler , ihre alte AE erhalten wie vor ihre Einbürgerung. Oder werden wieder Eingebürgert.
Aber die Betroffenen die Sozialhilfe oder Hartz4 vom Staat beziehen werden eine befristete AE erhalten.

Quelle: Hürriyet von 04.05.05

LG
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Antwort #48 - 05.05.2005 um 11:43:39
 
Hi,

AE oder Einbürgerung geht wohl nicht, denn das eine setzt das andere voraus.
Die Vorgehensweise ist grundsätzlich in Ordnung. Aber warum werden nur die Türken angeschrieben? Auch wenn deren Rückeinbürgerung ein offenes Geheimnis war, es trifft eigentlich alle. Es wäre auch eine bundeseinheitliche Vorgehensweise wünschenswert, nicht nur wenn z.B. Wahlen vor der Tür stehen.

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Antwort #49 - 05.05.2005 um 12:41:08
 
Hallo Stilo!

Zitat:
Aber warum werden nur die Türken angeschrieben? Auch wenn deren Rückeinbürgerung ein offenes Geheimnis war, es trifft eigentlich alle. Es wäre auch eine bundeseinheitliche Vorgehensweise wünschenswert, nicht nur wenn z.B. Wahlen vor der Tür stehen.


Muss man die Politiker fragen warum nur die Türken diesen Brief bekommen.

Aber ich hab noch was für dich,klick mal unten.

guckhttp://www.innenministerium.bayern.de/buerger/auslaender/leben/detail/12042/

LG
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Ralf
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Antwort #50 - 05.05.2005 um 20:34:16
 
Zitat:
Muss man die Politiker fragen warum nur die Türken diesen Brief bekommen.


Tja, warum? Wohl deswegen, weil es kaum einen anderen Staat gibt, der es seinen gerade erst aus der Staatsangehörigkeit entlassenen Ex-Bürgern so leicht macht, diese umgehend wieder zu erwerben, dies sogar in erheblichem Umfang fördert bzw. dies zumindest in der Vergangenheit praktiziert hat, wie die Türkei.
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Antwort #51 - 06.05.2005 um 07:13:05
 
Moin Caya,

vielen Dank für den Link. Klar muss man die Politiker fragen, vielleicht hat diese Art und Weise auch mit der politischen Großwetterlage zu tun. Aber was ein Politiker denkt, kann ein Normalo eh nicht nachvollziehen.
Es wäre interessant zu erfahren, was diese Fragebogenaktionen bringen. Da wohl nicht mehr alle Betroffenen unter der bekannten Adresse wohnen, wird ne Menge Verkehr auf der Datenautobahn sein. Kann man vielleicht als Probelauf für die Optionsdeutschen sehen.

Gruß
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Antwort #52 - 07.05.2005 um 18:06:31
 
Hier möchte ich einen kurzen, aber sehr aussagekräftigen Text eines in Deutschland lebenden deutsch-türken mit zwei Pässen einfügen, der fast allen in Deutschland lebenden Türken aus der Seele spricht.

Dies soll als eine Antwort für alle angesehen werden, die es nicht nachvollziehen wollen oder können, warum ein in Deutschland lebender Türke das Bedürfnis sowohl nach dem Deutschen als auch nach dem Türkischen Pass hat.
--------------------------------------------------------------------------------
------------------------

ICH BIN DEUTSCHER STAATSBÜRGER, UND TÜRKISCHER...

Ja, ich habe eine doppelte Staatsbürgerschaft. Habe zwei Pässe. Ein Paß ist aus dem Land, aus dem ich stamme, der Türkei. Der andere aus dem Land, in dem ich lebe, als dessen Teil ich mich fühle, Deutschland.

Ja, ich habe zwei Kulturen. Die türkische Kultur, die ich aus meinem Vaterland mitgebracht habe und die deutsche Kultur, die ich hier erfahren habe.

Ja, ich bin sowohl Deutscher, als auch Türke.

Weil ich gerne in Deutschland lebe und Deutschland als meine Heimat gewählt habe, bin ich Deutscher. Obwohl ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze, werde ich das Gefühl nicht los, als Türke betrachtet, nicht gemocht und akzeptiert zu werden, deswegen bin ich sowohl Deutscher, als auch Türke.

Unsere Großväter und Väter kamen hierher, um wieder zurückzukehren. Ich aber habe vor zu bleiben, weil ich mich sehr an Deutschland gewöhnt habe. Obgleich ich die deutsche Staatsangehörigkeit in meiner Tasche wie auch im Herzen trage, werde ich immer wieder damit konfrontiert, dass man mich nicht als Deutschen und als einen Teil dieses Volkes akzeptiert, deswegen bin ich sowohl Deutscher, als auch Türke.

Da mir klar geworden ist, dass mein deutscher Paß nichts daran ändert, dass ich "Ausländer" bin, da Aussagen wie "Türken raus", "Ausländer raus", "Deutschland gehört den Deutschen" um uns herum mich verängstigen, deswegen bin ich sowohl Deutscher, als auch Türke.

Da mir das Gefühl gegeben wird, nicht hierher zu gehören und aus Sorge, jeden Moment vor die Tür gesetzt werden zu können, deswegen bin ich sowohl Deutscher, als auch Türke.

Oft muß ich an die Menschen denken, die seit Hunderten von Jahren hier lebten, sich als Deutsche sahen, für Deutschland arbeiteten, kämften und starben, an die Menschen, die vor 60 Jahren unglaubliche Grausamkeiten ertragen mußten. Vorkommnisse wie in Solingen und Mölln erinnern mich ständig daran, deswegen bin ich sowohl Deutscher, als auch Türke.

Weil ich im selben Boot sitze wie die Deutschen, bin ich Deutscher. Aber aus Furcht, aus diesem Boot ins offene Meer geworfen zu werden, habe ich als Rettungsring die türkische Staatsbürgerschaft.

Als ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragte, habe ich mit meiner Unterschrift bestätigt, keine andere mehr anzunehmen. Aber ich konnte meine Ängste und Zweifel nicht besiegen, deswegen bin ich sowohl Deutscher, als auch Türke.

Seit 25 Jahren lebe und arbeite ich in diesem Land und soll plötzlich ein illegaler deutscher Staatsbürger sein. Aus Panik mich selbst zu verraten, kann ich diesen Brief nicht mit meinem Namen unterschreiben.

Hochachtungsvoll

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Antwort #53 - 07.05.2005 um 19:23:46
 
Zitat:
...
Als ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragte, habe ich mit meiner Unterschrift bestätigt, keine andere mehr anzunehmen. Aber ich konnte meine Ängste und Zweifel nicht besiegen, deswegen bin ich sowohl Deutscher, als auch Türke.

Seit 25 Jahren lebe und arbeite ich in diesem Land und soll plötzlich ein illegaler deutscher Staatsbürger sein.

Netter Text, aber er geht, wie so oft bei dieser Problematik, am eigentlichen Thema vorbei. Es gibt keine "illegalen Deutschen". Entweder, der Autor der Zeilen ist Deutscher, oder eben nicht. Sofern er Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit nach dem 31.12.1999 erfolgt ist, gilt letzteres. Dann ist der Autor kein Deutscher mehr, sondern nur Türke, und vermutlich ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel und lebt demnach illegal in Deutschland.
Aus dieser Misere gibt es nur einen Ausweg: So schnell wie möglich hin zur Ausländerbehörde und die Karten auf den Tisch legen. Am besten gestern.
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Antwort #54 - 07.05.2005 um 23:04:17
 
Hallo Ralf,

es ist schon klar, dass nach geltendem Recht derjenige, der eine andere Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annimmt, ab diesem Zeitpunkt automatisch die Deutsche Staatsangehörigkeit verliert.

Somit ist natürlich rechtlich gesehen auch die Person, dessen schreiben ich oben veröffentlicht hatte, kein deutscher Staatsangehöriger mehr sondern nur türkischer Staatsbürger. Da er jedoch keine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, ist er deshalb eigentlich auch illegal in Deutschland.

Natürlich war dieses Risiko einem Großteil der heute von dieser Illegalität betroffenen Personen auch zu dem Zeitpunkt, in dem sie die türkische Staatsangehörigkeit wieder beantragt hatten, vollkommen bewusst.

Ich wollte mit diesem Schreiben nur einmal die Psyche dieser Menschen denjenigen näher bringen, die sich einfach nicht in die Lage dieser versetzen können oder auch nicht wollen.
Es sind vor allem die oben im Brief angedeuteten Ängste und Bedenken, die diese Leute überwiegend dazu bewegt haben, sich gleichzeitig wieder die türkische Staatsangehörigkeit zu beschaffen. Dieser Zustand ist vor allem auf ein Versagen der Gesetzgeber zurückzuführen, die die menschliche Komponente bei der Gesetzgebung einfach nicht berücksichtigt hat oder einfach nicht berücksichtigen wollte.

Nur können jetzt viele sagen, schön und gut. Aber so ist nun das Gesetz, also muss es auch vollzogen werden.
Gut, der Gesetzgeber will keine Amnestie, sie ist auch dagegen, den Leuten eine bestimmte Frist einzuräumen, sich endgültig für die eine oder andere Staatsbügerschaft zu entscheiden, denn das Gesetz sagt ja, dass diese Leute automatisch zu dem Zeitpunkt, zu dem sie wieder türkischer Staatsbürger geworden sind die deutsche Staatsbürgerschat verloren haben usw...

Alles schön und gut. Nur wenn es um die Türkei geht, werden die Menschenrechte immer wieder bis zum geht nicht mehr kritisiert.
Was ist aber mit den Menschenrechten der in Deutschland Türken?
Mit welchen menschenrechtlichen Grundsätzen ist es vereinbar, dass ein in Deutschland geborener, hier aufgewachsener, zur Schule gegangener, hier eine Berufsausbildung oder Studium absolvierter Türke, der vor der Einbürgerung in Deutschland eine "unbefristete Aufenthaltserlaubnis" oder "Aufenthaltsberechtigung" hatte, in einem Strich von heute auf morgen seine gesamten Ansprüche verliert und sich mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung, für die er wieder abermals viele Behördengänge absolvieren muss, begnügen soll?

Ist das der Maßstab an Menschenrechten, mit der sich die Türkei messen soll?
Ist das die Rechtstaatlichkeit, an die die Türkei herbeigeführt werden soll?

Hey Leute, machen wir uns doch nichts vor. Wenn es um die eigenen Interessen geht, ist doch auch jedes noch so "demokratische" und "rechtstaatliche" Land, in dem die "Menschenrechte" so hoch gelobt werden, nicht besser oder sogar noch schlechter als die andauernd kritisierten Länder. Es ist doch immer nur ein "Kampf" um immer mehr zu bekommen.
Jetzt wird es halt wieder die seit über dreisig Jahren in Deutschland lebenden, aber sozial schwachen (arbeitslose und Hartz IV bezieher) Türken treffen, die sich wieder Jahrelang mit den Ausländerbehörden für die Verlängerung ihrer befristeten Aufenthaltsgenehmigungen durchkämpfen müssen. Vielleicht erhofft man sich ja dabei insgeheim, dass diese Leute sich diese "Tortur" nach einer gewissen Zeit nicht mehr über sich ergehen lassen werden und dieses Land eigenmächtig in Richtung Süden verlassen werden, um die Misäre der Arbeitslogikeit wenigstens ein wenig zu beheben und die Staatskassen ein wenig aufzubessern.

In diesem Sinne noch einen schönen Tag.



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Antwort #55 - 07.05.2005 um 23:25:24
 
Ich denke viele machen es sich zu einfach wenn Sie  nur das Papier beachten. Entweder mann ist ein Deutscher oder nicht. Es kann nicht angehen das man ein Jahr ein Deutscher ist dan dan wieder nicht. Na ja die Gesetze sind nun mal so und mann soll die auch beachten, aber nicht jeder der eine Einbürgerungsuhrkunde erhält fühlt sich als Deutsch und es gibt sehr viele Ausländer die sich auch ohne einen Deutschen Pass wie Deutsche fühlen und die Deutsche Nationalhymne bei Sportveranstaltungen mitsingen und die keine andere Heimat als Deutschland haben.  Ich bin auch sehr auf Deutschland stolz obvohl ich noch keinen Deutschen Pass habe. Die politische Landschaft in DE sollte sich überlegen ob ein Doppelpass wirkilch die größte gefar für Deutschland ist denn wen es so ist dann haben wir ein größes Porblem. Franreich, Schweiz und USA sind ja auch nicht untergegangen. Und was ist der unterschied zwischen einen Iraner und einen Türken ist mir auch nicht so klar. Der Türke kann ja auch nicht dafür das man sich in der Türkei ausbürgern kann und in den Iran nicht, und deswegen soll man den Türken einen Doppelpass verwehren? Und das man nur die Türken unter generlaverdacht stellt wegen der widereannahme der früheren Staatsbügerschaft verstehe ich genausowenig. Das istt in allen Volksgruppen üblich.
P.S.

Ich bin kein Türke.
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Antwort #56 - 07.05.2005 um 23:37:34
 
Zitat:
Hallo Ralf,

es ist schon klar, dass nach geltendem Recht derjenige, der eine andere Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annimmt, ab diesem Zeitpunkt automatisch die Deutsche Staatsangehörigkeit verliert.

Somit ist natürlich rechtlich gesehen auch die Person, dessen schreiben ich oben veröffentlicht hatte, kein deutscher Staatsangehöriger mehr sondern nur türkischer Staatsbürger. Da er jedoch keine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, ist er deshalb eigentlich auch illegal in Deutschland.

Korrekt.

Zitat:
Natürlich war dieses Risiko einem Großteil der heute von dieser Illegalität betroffenen Personen auch zu dem Zeitpunkt, in dem sie die türkische Staatsangehörigkeit wieder beantragt hatten, vollkommen bewusst.

Aha. Du bist der erste, der dies eingesteht. Die meisten haben bisher behauptet, von nichts zu wissen. Nicht mal von dem Antrag auf Wiedererwerb der türkischen StA.

Zitat:
Ich wollte mit diesem Schreiben nur einmal die Psyche dieser Menschen denjenigen näher bringen, die sich einfach nicht in die Lage dieser versetzen können oder auch nicht wollen.
Es sind vor allem die oben im Brief angedeuteten Ängste und Bedenken, die diese Leute überwiegend dazu bewegt haben, sich gleichzeitig wieder die türkische Staatsangehörigkeit zu beschaffen.

Wer Ängste und Bedenken hat, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, sollte doch lieber davon Abstand nehmen.

Zitat:
Dieser Zustand ist vor allem auf ein Versagen der Gesetzgeber zurückzuführen, die die menschliche Komponente bei der Gesetzgebung einfach nicht berücksichtigt hat oder einfach nicht berücksichtigen wollte.

Was meinst du? Der Verlust der deutsche Staatsangehörigkeit? Erstens gibt es viele Staaten, bei denen der Verlust der StA beim Erwerbn einer anderen automatisch eintritt. Zweitens kann man das kaum der jetztigen Regierung anlasten. Es ist allgemein bekannt, dass die jetzige Regierung Mehrstaatigkeit ganz allgemein zulassen wollte, dieses Vorhaben wurde aber seinerzeit durch die Opposition mit einer völlig unsachlichen Unterschriftenaktion torpediert.

Zitat:
Nur können jetzt viele sagen, schön und gut. Aber so ist nun das Gesetz, also muss es auch vollzogen werden.
Gut, der Gesetzgeber will keine Amnestie,

Wie sollte die aussehen? Dazu müsste das Gesetz rückwirkend geändert werden, was gar nicht möglich ist.

Zitat:
sie ist auch dagegen, den Leuten eine bestimmte Frist einzuräumen, sich endgültig für die eine oder andere Staatsbügerschaft zu entscheiden, denn das Gesetz sagt ja, dass diese Leute automatisch zu dem Zeitpunkt, zu dem sie wieder türkischer Staatsbürger geworden sind die deutsche Staatsbürgerschat verloren haben usw...

Eben, aus diesem Grunde ist eine Entscheidung obsolet.
Die Betroffenen haben doch schon im Einbürgerungsverfahren gewusst, dass Mehrstaatigkeit unerwünscht ist, deswegen mussten sie ja die Entlassung herbeiführen. Beider Einbürgerung ist spätestens ab 2000 jeder darüber belehrt worden, dass der Erwerb einer anderen StA automatisch den Verlust der deutschen StA verursacht. 

Aber auch die türkischen Konsulate haben dies gewusst und trotzdem aktiv mitgewirkt, was in meinen Augen der eigentliche Skandal ist.

Zitat:
Alles schön und gut. Nur wenn es um die Türkei geht, werden die Menschenrechte immer wieder bis zum geht nicht mehr kritisiert.

Was hat das mit dem Thema zu tun?

Zitat:
Was ist aber mit den Menschenrechten der in Deutschland Türken?

Die Menschenrechte stehen im Grundgesetz. Ein Recht auf die türkische StA finde ich dort nicht.

Zitat:
Mit welchen menschenrechtlichen Grundsätzen ist es vereinbar, dass ein in Deutschland geborener, hier aufgewachsener, zur Schule gegangener, hier eine Berufsausbildung oder Studium absolvierter Türke, der vor der Einbürgerung in Deutschland eine "unbefristete Aufenthaltserlaubnis" oder "Aufenthaltsberechtigung" hatte, in einem Strich von heute auf morgen seine gesamten Ansprüche verliert und sich mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung, für die er wieder abermals viele Behördengänge absolvieren muss, begnügen soll?

Sorry, aber das Problem hat er ja selbst verursacht. Mich würde es ja genauso treffen, wenn ich auf die Idee käme, eine fremde StA anzunehmen.

Zitat:
Ist das der Maßstab an Menschenrechten, mit der sich die Türkei messen soll?
Ist das die Rechtstaatlichkeit, an die die Türkei herbeigeführt werden soll?

Wäre praktisch, wenn auch die türkische StA beim Erwerb einer anderen automatisch verloren ginge. Das würde so manches Einbürgerungsverfahren erheblich vereinfachen.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #57 - 08.05.2005 um 01:11:44
 
Hallo Ralf,

nur soweit zu deiner Aussage:

"Sorry, aber das Problem hat er ja selbst verursacht. Mich würde es ja genauso treffen, wenn ich auf die Idee käme, eine fremde StA anzunehmen."

In der Türkei leben über 50.000 ethnische deutsche, von denen mehrere tausend gleichzeitig die türkische Staatsbürgerschaft erhalten haben.
Niemand kommt auf die Idee, diesen ethnischen deutschen die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen.

Es gibt in Deutschland auch mehrere tausend Aussiedler, die nachträglich die Staatsangehörigkeit ihres Ursprungslandes wiedererlangt haben. Auch kommt niemand auf die Idee, diese Leute mit Briefen anzuschreiben und nachzufragen, ob auch sie möglicherweise von dem eingetretenen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit betroffen sein könnten.

Nur sind die im Moment noch im Vorteil, dass ihre Ursprungsländer sie noch nicht nach Deutschland verpfiffen hat,  da sie es im Moment nicht nötig haben.
Dagegen hat die Türkei ihre eigenen Leute an Deutschland verpfiffen, da sie ja im Moment mit der Angleichung der türkischen Gesetze an die Europäischen beschäftigt ist und dies in kurzer Zeit vorzeigen muss, damit man mit den Beitrittsverhandlungen zum Herbst beginnen kann.
Diese Tatsache rechtfertigt es trotzdem nicht, dass man die Kampagne nur gegen die Türken jetzt startet, so nach dem Motto
"Ihr habt jetzt die Warheit gesagt und werdet hierfür jetzt bestraft, diejenigen, die sich aber noch still verhalten, kommen ungeschoren davon".

Also wir sind doch keine Kinder, die so einfach v...a...rscht werden können. Jeder sieht doch was hier gemacht wird und noch gemacht werden wird. Es sind doch zweierlei Maßstäbe, mit denen man hier vorgeht.
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Antwort #58 - 08.05.2005 um 01:42:10
 
Zitat:
In der Türkei leben über 50.000 ethnische deutsche,

Was verstehst du unter "ethnischen Deutschen"?

Zitat:
von denen mehrere tausend gleichzeitig die türkische Staatsbürgerschaft erhalten haben.
Niemand kommt auf die Idee, diesen ethnischen deutschen die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen.

Sorry, aber für diese Leute gilt das selbe. Wer eine andere StA annimmt, ohne im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung zu sein, verliert die deutsche StA. Siehe die Postings vom User "Hugointhejungle".
Wer seinen Wohnsitz im Ausland hatte, hat die deutsche StA übrigens auch schon vor dem 1.1.2000 verloren, wenn er eine andere StA angenommen hat.

Zitat:
Es gibt in Deutschland auch mehrere tausend Aussiedler, die nachträglich die Staatsangehörigkeit ihres Ursprungslandes wiedererlangt haben. Auch kommt niemand auf die Idee, diese Leute mit Briefen anzuschreiben und nachzufragen, ob auch sie möglicherweise von dem eingetretenen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit betroffen sein könnten.

Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Spätaussiedler erwerben die deutsche StA aufgrund anderer Rechtsvorschriften. Diese sehen keinen Verlust der bisherigen StA vor. Folglich kann diese auch nicht wiedererworben werden, wiederum folglich gibt es keinen Verlust der deutschen StA.
Wenn sie allerdings eine fremde StA erwerben, die sie nicht bereits besitzen, trifft auch sie die Rechtsfolge des § 25 StAG.

Zitat:
Diese Tatsache rechtfertigt es trotzdem nicht, dass man die Kampagne nur gegen die Türken jetzt startet,

Wie ich schon weiter oben sagte: Kein anderes Land macht es seinen ehemaligen Bürgern so einfach, die alte Staatsangehörigkeit zurück zu erwerben.
Trotzdem gilt der § 25 StAG natürlich für alle anderen, die eine fremde StA erwerben, auch, dies bestreitet niemend.

Zitat:
so nach dem Motto
"Ihr habt jetzt die Warheit gesagt und werdet hierfür jetzt bestraft, diejenigen, die sich aber noch still verhalten, kommen ungeschoren davon".

Quatsch. Vielleicht begreift mal jemand die Kampagne als Hilfe, einen unrechtmäßigen Zustand zu beseitigen.

Zitat:
Also wir sind doch keine Kinder, die so einfach v...a...rscht werden können.

Sorry, verarscht wurden doch jahrelang die deutschen Behörden, indem man versuchte, die von Deutschland unerwünschte Mehrstaatigkeit über die Hintertür zu erlangen, oder? Und nun maulen, dass diese Tür geschlossen wurde.

Zitat:
Jeder sieht doch was hier gemacht wird und noch gemacht werden wird. Es sind doch zweierlei Maßstäbe, mit denen man hier vorgeht.

Inwiefern?
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Antwort #59 - 08.05.2005 um 05:22:19
 
Internressante Diskussion,

nur werde ich hier das Gefuehl nicht los, das sich nur ehemalige Tuerkische Staatsbuerger betroffen fuehlen. Da Ralf mich netterweise schon erwaehnt hat, muss ich wohl doch meinen Senf dazu geben, obwohl ich mich eigentlich bewusst enthalten habe.
Ich habe auch meine  dt. Staatsbuergerschaft, kraft Gesetzes, verloren, was macht mich es anders von Turkischen Staatsbuergern, ich sehe keinen Unterschied. Vor dem Gesetz sind wir alle gleich. Wer eingebuergert worden ist, wird in Deutschland noch sogar extra auf den Paragraphen 25 STAG hingewiesen. Bei meiner Geburt musste ich nichts unterschreiben(logischerweise), mir wurde nie irgendwie die rechtliche Konsequenz dargelegt ob und wann ich eine andere Staatsbuergerschaft annehme. Man geht davon aus das selbst im Dschungel ohne Telefon, Internet und Trommeln jeder deutsche eben weiss wass es heisst das es so ist, und staendig alle neuen Gesetze auf dem Tisch hat. Dieses mag der Gesetzgeber uebersehen haben, wie auch immer diese Gesetze sind entstanden und da Deutschland eben ein Rechtstaat ist, muessen sie wohl auch beachtet werden von der Allgemeinbevoelkerung. Aus welchem Grunde ' ich'  die andere Staatsbuergerschaft annehme ist irrelevant, denn wenn ich in Deutschland lebe, ich bei meiner Einbuergerung sogar extra darauf hingewiesen werde, was es bedeutet eine andere Staatsbuergerschaft anzunehmen(Vorteil zu einem gebuertigen Deutschen), muss ich mich den entsprechenden Gesetzen fuegen. Und da hilft kein Weinen und Betteln und keine fadenscheinigen Ausfluechte, was sich hier nun anlaesst ist in meinen Augen nur larifari.
Der Deutsche Staat macht nun ein Angebot bis Juni(glaube ich) das noch alles in Ordnung zu bringen, solange ist der Staat noch guetig genug die illegale Situation zu dulden, danach wird er ueber die Strenge des Gesetzes bestimmen. Deshalb mein Rat, Leute hoert auf zu faseln, macht reinen Tisch mit der Abh/EWB, akzeptiert den Iststand, holt die AE und dann Wiedereinbuergerung, basta. Wer wartet, ist am Ende der Dumme. Hoert doch bitte auf Leute quasi aufzurufen es zu verschweigen, frueher oder spaeter kommt der dt. Staat eh dahinter und dann wird es schlimmer.

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