Zitat:Da es hier jedoch nur um eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung geht und nicht um die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit, dürfte es keine Probleme mit der deutschen Staatsbürgerschaft geben.
Zitat:Die deutsche Staatsangehörigkeit geht verloren, wenn der Deutsche eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Vorsicht, das Staatsangehörigkeitsrecht ist temporales Recht. Verlustgründe gab es früher auch noch andere.
Es gab früher den Verlusttatbestand der Legitimation durch einen Ausländer (Heirat der leiblichen Eltern, nachdem die Vaterschaft anerkannt worden war).
Ich habe aber leider keinerlei "alte" Unterlagen mehr um das abschließend noch beurteilen zu können, ob der Verlust auch rückwirkend zustande kam.
Heute gibt es die Legitimation nicht mehr.
Zitat:Allerdings frage ich mich, ob und wie das überhaupt möglich sein soll, jetzt noch die Vaterschaft anzuerkennen. Ich habe mal irgend etwas davon gehört - da ging es allerdings um Vaterschaftsanfechtung -, dass der leibliche Vater das innerhalb von 2 Jahren nach der Geburt seines Kindes erledigen muss.
Hi Janna,
die Anerkennung eines außerhalb einer Ehe gezeugten Kindes (früher nichtehelich) ist immer dann noch möglich, wenn die Vaterschaft eines anderen Mannes nicht besteht. Die einzige Einschränkung sind u.U. altersabhängig erforderlich werdende Zustimmungserfordernisse des Kindes und der Mutter.
Mal offtopic:
Was meinst Du wieviele pompös vorbereitete Bestattungen hinterher als Armenbegräbnis geendet sind, weil der Gute auf dem Sterbebett seine Altsünden in Form einer Vaterschaftsanerkennung noch beichtete
Nicht umsonst gibt es darüberhinaus bei nichtehelichen Kindern die sog. Testamentsvermerke zum Geburtseintrag eines Erzeugers nachdem er (ggf. heimlich) eine Vaterschaft anerkannt hat, die er mit einer anderen als seiner Angetrauten hatte.
Da gab es bei den Testamentseröffnungen des öfteren diese Reaktion
: und danach wurde das schöne Grab geschliffen
Grüße
Ronny