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NDR-Verlust deutscher Staatsangehörigkeit (Gelesen: 24.752 mal)
abdullah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #60 - 08.05.2005 um 11:51:04
 
Hallo Ralf,

du fragst mich, was das mit Menschenrechten zu tun hat.
Lass mich dir das erklären.

Ein gesichertes Bleiberecht für ausländische Bürger in einem Land ist die Voraussetzung für den Aufbau einer sicheren Existenz und einer Familie. Hat ein Ausländer nach Jahrelangen Behördengängen und "Torturen" die dafür notwendigen Auflagen erfüllt und diesen Status erhalten, kann er seine Existenz danach richten.
Ich glaube nicht, dass ich dir hier zu erzählen brauche, was man als Ausländer in diesem Land zu erfüllen hat, um die "unbefristete Aufenthaltserlaubnis" oder die "Aufenthaltsberechtigung", nach neuem Recht die "Niederlassungserlaubnis" zu erlangen.

Jetzt diesen Leuten zu sagen, "das war alles einmal, nun ist dies Geschichte. Ab dem Zeitpunkt der Wiedereinbürgerung in die türkische Staatsangehörigkeit habt ihr alle früher erlangten Rechte verloren", ist ein tiefer Einschnitt in die Menschenrechte dieser Leute, da Ihnen die oben erläuterte Lebensgrundlage massiv eingeschränkt wird.

Manche werden hier Argumentieren, dass diese Leute doch auch mit diesen befristeten Aufenthaltsgenehmigungen ihre Existenzen weiterführen können.
Nur, ein Mensch ist kein Tier und auch keine Maschine. Sie hat eine Seele und eine Psyche. Wenn man nach über dreißig Jahren Zugehörigkeit zu einem Volk von einem Tag auf den anderen wieder von vorne anfangen muss, sich jedesmal mit der Angst in die Ausländerbehörde begeben muss, ob und wie lange seine Aufenthaltserlaubnis diesmal verlängert werden wird oder eventuell gar nicht mehr verlängert wird, dann kann man seine Existenz nicht uneingeschränkt und unbelastet weiterführen.
Dies zum Thema der Menschenrechte, die eigentlich auch im Grundgesetz verankert ist und für alle in Deutschland lebenden Menschen unabhängig von ihrer Ethnie Gültigkeit haben sollte. (Du hattest mich auch gefragt, was ich mit "ethnischen Deutschen" meinte: Damit meine ich Deutsche, die von Ihrer Abstammung her Deutsche sind, worauf ein Grossteil wohl noch sehr großen Wert darauf legt.)

Weiterhin ist in einem Bundesland die Rede davon, dass die ehemaligen Deutschen, jetzt wieder Türken und Ausländer, die eine ausreichende Wohnung vorweisen können und sich in dauerhafter Beschäftigung befinden, ihren alten Aufenthaltsstatus wieder zurückbekommen sollen oder werden.
Jedoch diejenigen, die seit ihrer Wiedereinbürgerung z.B. ihren Arbeitsplatz verloren haben und nun eventuell Hartz IV empfänger sind, nur befristet Aufenthalt bekommen werden.
Ein Grossteil dieser Leute hat ihre Arbeitslosigkeit nicht selber herbeigeführt, sondern sind ein Opfer der sogenannten Globalisierung unserer neuen Weltordnung geworden. Diese Menschen fühlen sich jetzt schon von der Gesellschaft ausgegrenzt und leiden unter ihrer sozialen Situation.
Jetzt werden diese Menschen auch noch von politischer Seite unter Druck gesetzt, indem man ihnen aufgrund ihrer sozialen Lage ihre früher erlangten Aufenthaltserlaubnisse nicht mehr zugestehen will.
Dies ist nichts weiter als eine Entwürdigung dieser Menschen, da sie zu "Nichtsnutz" abdegradiert werden.
Wo bleibt hier dann der im Grundgesetz verankerte Grundsatz, dass die Würde des Menschen unantastbar ist? Wo bleibt auch der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Menschen? Warum werden die Beschäftigten besser dargestellt, als die nicht Beschäftigten? ( Sollte man dann vielleicht in den Artikel mit der Gleichbehandlung noch den Zusatz "beschäftigte" einfügen, damit beschäftigte ihresgleichen gleichgestellt werden und arbeitslose ihresgleichen, sozusagen also gleich eine zwei Klassen Gesellschat definieren?)

Hey Leute, machen wir uns doch nichts vor. Gesetze hin oder her, das ist doch alles nur Augenwischerei. Es geht doch alles nur um das eine, nämlich "Kapital oder Geld". Und wo fängt man an, wenn es einem schlecht geht, die Kassen leer werden und Arbeitsplätze langsam aber sicher verschwinden, natürlich bei den Ausländern. Und wer rangiert unter den Ausländern am Ende der Popularitätssqala, natürlich die Türken! Also wird hier jetzt kräftig in die Hände gespuckt, um das Sozialprodukt zu steigern....

Alle anderen Diskussionen rund um die Rechtstaatlichen Grundsätze usw. ist nichts anderes als ein "Gerede um den heißen Brei herum". Der eigentliche Kern dieser Kampagne liegt also woanders.

In diesem Sinne
Grüsse
Abdullah
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Ralf
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Antwort #61 - 08.05.2005 um 20:53:43
 
Ich fürchte, wir drehen uns im Kreis.

Zitat:
Ein gesichertes Bleiberecht
... hatten die Betroffenen mit der Einbürgerung allemal, sicherer geht es gar nicht.
Sie selbst waren es schließlich, die sich durch eine eigene Handlung, nämlich den Antrag auf Wiedereinbürgerung, um ihre Rechte und in die gegenwärtige Situation gebracht haben. Für sein Handeln und die Folgen daraus ist schließlich jeder selbst verantwortlich. Das gilt um so mehr für die Leute, die sogar vorher ausdrücklich auf die Rechtsfolgen des § 25 StAG hingewiesen worden sind.
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abdullah
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Antwort #62 - 08.05.2005 um 22:10:56
 
Hallo Ralf,

du bist also der Ansicht, dass die Folgen, die diese Menschen nun zu ertragen haben,

- sich mit den demokratischen Prinzipien eines Rechtstaatlichen Systems decken,

dass das Fehlverhalten von Bürgern es rechtfertigt,

- dass der Staat die  Menschenrechte dieser Bürger missachtet,

- dass der Staat die Würde dieser Menschen mit den Füssen zertrampeln kann

- und dass der im Grundsatz verankerte Gleichheitsgrundsatz nach beliebem auf "arbeitende" und "nicht arbeitende" Menschen angewendet werden kann.

Außerdem werde ich das Gefühl nicht los, dass du die ganze Angelegenheit mit einem Poker-Spiel gleichsetzt. Wenn ich deiner Argumentation folge, komme ich zu dem Schluss, dass die Leute halt volles Risiko eingegangen sind und alles eingesetzt haben und nun alles verloren haben.

Kann man in einem demokratischem Rechtsstaat die über Jahre langen "Kampf" gewonnenen Rechte (hier die vor der Einbürgerung erhaltenen Rechte wie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder die Aufenthaltsberechtigung) von heute auf morgen wie bei einem Poker-Spiel einfach verlieren?

Grüsse.
Abdullah
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Ralf
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Antwort #63 - 08.05.2005 um 23:09:58
 
Meine Ansicht tut nichts zur Sache, ich stelle lediglich die geltende Rechtslage dar. Für Polemik ist - wenn überhaupt - das Userforum da.

Zitat:
- sich mit den demokratischen Prinzipien eines Rechtstaatlichen Systems decken, 

Das geltende Staatsangehörigkeitsgesetz - und damit auch der § 25 -  ist auf die vom Grundgesetz  vorgesehene Art und Weise zustandegekommen. Wenn du der Meinung bist, dass das geltende Recht gegen Grundrechte und damit gegen das Grundgesetz verstößt, steht dir wie jedem Bürger der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen.

Zitat:
Gleichheitsgrundsatz
bedeutet: gleiche Sachverhalte sind gleich zu behandeln, nicht mehr und nicht weniger. "Arbeitende" und "nicht arbeitende" Menschen sind aber eben keine gleichen Sachverhalte.

Zitat:
Außerdem werde ich das Gefühl nicht los, dass du die ganze Angelegenheit mit einem Poker-Spiel gleichsetzt.

Keineswegs. Bei einem Pokerspiel hat man eine reelle Chance, das Spiel zu gewinnen.

Warum akzeptierst du nicht einfach, dass die Betroffenen selbst Schuld sind? Sie haben doch ganz bewusst die ihnen bekannte Rechtsfolge des § 25 StAG herbeigeführt. Dort heißt es:
Zitat:
Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, ...

Der Verlust tritt automatisch ein, dazu bedarf es keiner Behördenentscheidung. Selbst wenn eine Behörde etwas anderes entscheiden wollte, sie könnte es gar nicht.

Der Staat ist den Betroffenen doch schon entgegen gekommen, es hätte auch anders aussehen können: Strafverfahren wegen illegalem Aufenthalt, Ausweisung, Abschiebung usw.
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abdullah
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Antwort #64 - 09.05.2005 um 09:23:40
 
Hallo Ralf,

du hast es richtig erfasst. Ich bin ziemlich überzeugt davon, dass das jetzige vorgehen gegen Grundrechte eines Menschen und somit gegen das Grundgesetz verstößt.

Nicht anders war es beispielsweise mit dem Vorgehen der Versorgungsämter in Bayern, die Jahrzehnte lang kein Landeserziehungsgeld an türkische Mitbürger gewährt haben aber alle anderen Ausländer aus einem EU-Land diese erhalten haben.
Obwohl man durch die deutschen Gerichte bei diesem Fall bis zur obersten Instanz gegangen ist, hat man kein Recht bekommen.
Zum Glück fühlt sich jedoch Deutschland "noch" den Gesetzen der Europäischen Union verpflichtet, so dass dieser Fall schlußendlich beim Europäischen Gericht für Menschenrechte landete, wo man feststellte, dass auch türkische Staatsbürger ein Anspruch auf diese Leistungen haben.

Wie man auch in diesem Fall sieht, heisst es nicht, dass ein existierendes Gesetz nicht gegen Grundrechte eines Menschen verstößt.
Hier wird desweiteren auch geprüft werden, ob wegen der Existenz des Paragraphen der "Gegenseitigkeit im Sinne des § 12 Abs. 2 StAG", wonach fast allen Bürgern aus anderen EU-Ländern die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt werden, nicht auch auf türkische Staatsbürger ausgeweitet werden muss!!!

Genau diesen Weg wird auch das jetzige Problem gehen. Ich denke mal, dass man auch diesmal vor den deutschen Gerichten nichts erreichen wird, aber schlussendlich werden diese Fälle wieder vor das Europäische Gericht für Menschenrechte gebracht werden und dieses unrecht wird ein Ende haben.
Die ist zwar ein längerfristiger Prozess, aber das Recht wird sich zum Schluss wieder finden lassen.

In diesem Sinne.
Grüsse.
Abdullah
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Antwort #65 - 09.05.2005 um 11:50:47
 
Zitat:
anderen EU-Ländern die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt werden, nicht auch auf türkische Staatsbürger ausgeweitet werden muss


Was haben Äpfel (EU-Staaten) mit Birnen (Türkei) gemeinsam  öhm

Zitat:
Ich bin ziemlich überzeugt davon, dass das jetzige vorgehen gegen Grundrechte eines Menschen und somit gegen das Grundgesetz verstößt.  


Dann paß auf, dass Du dabei nicht völlig vereinsamst  Zwinkernd

Zitat:
Warum akzeptierst du nicht einfach, dass die Betroffenen selbst Schuld sind? Sie haben doch ganz bewusst die ihnen bekannte Rechtsfolge des § 25 StAG herbeigeführt.


Völlig klar, da sie sogar noch darauf hingewiesen wurden, und das sogar per Unterschrift bestätigt haben. Zwinkernd

Aber evtl. ist abdullah ja selbst betroffen von dem Verlust?
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Antwort #66 - 09.05.2005 um 12:46:28
 
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Zitat:
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Das Thema ist hier eng abgegrenzt und soll im Interesse der Vielzahl der interessierten User eingehalten werden. Genauso wie radikale Meinungen unangebracht sind, sind Extreme in die andere Richtung (romanhafte Ausführungen philosophischer Natur) unerwünscht. Praxis ist gefragt!


wird der Thread geschlossen. Wer mag, kann im Userforum
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Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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