Hallo Ben,
du solltest dich persönlich darum kümmern, nicht telefonisch.
Erst gestern waren zwei ehemalige Türken, nun ehemalige Deutsche, bei mir. Sie kamen darauf, weil die Türken die Restzahlung der "Wehrdienstablöse" verlangten und die Verhaftung im Urlaub in der Türkei droht. Angeblich wussten sie nichts von der Wiedereinbürgerung in die türkische StA, aber das ist doch letztendlich egal.
Was passiert mit den Betroffenen:
Bis zum 30.06.2005 (in Berlin 31.08.2005 ???) hat Jede/r zeit, den Antrag auf einen Aufenthaltstitel (§ 38 AufenthG) zu stellen. Wer mindestens 5 Jahre als Deutsche/r hier lebte, erhält die Niederlassungserlaubnis. Wer die Frist verpasst, hat aber das Recht auf den Aufenthaltstitel nicht verloren, sondern erhält bis zur Entscheidung der
ABH eine Duldung. Das wiederum trifft die Türken nicht, denn die Betroffenen haben doch in der Regel vor der Einbürgerung ein Aufenthaltsrecht nach
ARB 1/80 und halten sich damit grundsätzlich immer rechtmäßig hier auf. Bitte Rückmeldung, wenn ich hier falsch liege.
Wenn der Titel von der
ABH ausgestellt wurde, kommt wieder eine Einbürgerung in Betracht. Ob nach § 8 oder 10
StAG. lasse ich hier dahingestellt. Es fallen dann nur die durch, die in der Vergangenheit keine Sprachprüfung machen mussten oder zwischenzeitlich erheblich straffällig wurden. Aber letztere wollen wir auch nicht hier haben, oder?
Schlussendlich ist dann alles wieder so wie gehabt ........ wenn die Betroffenen sich outen. Für die NRW-Wahl fallen sie erst einmal aus, aber es gibt doch genug potenzielle Wähler, wenn die Herrschaften aus der großen Politik sich regelmäßig Mühe geben würden und nicht nur alle 4 oder 5 Jahre auf die Idee kommen, nicht nur an sich zu denken :bx-
Ciao
stilo03