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Besuch beim Einbürgerungsamt (Gelesen: 42.012 mal)
Caya
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06.10.2004 um 16:16:29
 
Gestern hatte ich versprochen, daß ich Heute euch erkundigen werde wie es im Einbürgerungsamt mein Besuch abgelaufen ist.
Als ich mit meiner Frau dort war, war draußen im Wartebereich keiner zu sehen. Haben dann an der Tür geklopft und sind rein gegangen.
Ich habe erklärt, daß ich bevor die Einbürgerung im März 2005 beantrage gerne mich noch vorher über die Einbürgerung informieren möchte.
Zuerst hat er im Computer meine Daten gerufen, dann hat er gesagt dass ich im März 2006 die Einbürgerung beantragen kann. Als ich ihm gesagt habe, daß ich schon zwischen 1973 und 1984 in Deutschland mich rechtmäßig aufgehalten und die Schule besucht habe, hat er gesagt daß es dann klappen müßte, aber ich vorher die 4 Jahres Zeugnisse vorlegen muß.
Danach hat er 2 Blätter aus seinem Schreibtisch rausgeholt. Eine von diesem Blätter war  ein Merkblattt.
Drauf steht was ich beim Antragstellung mitbringen muß.

Im Original:
- Reisepaß
- Handgeschribener Lebenslauf ( Inhalt: Abstammungsverhältnisse, Schulbildung, beruflicher Werdegang, Aufenthaltszeiten und –orte, Militärverhältnisse)
- 1Lichtbild
- Staatsangehörigkeitsausweiss des Ehegatten 

Im Original und Kopie:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde ( Auszug aus dem Familienbuch )
- 4 Jahres Zeugnisse ( mündlich hat er noch gesagt, daß ich mein Uni Diplom auch mit einfügen soll )
- Gewinn-/ Verlustrechnung des Steuerberaters und letzter Einkommenssteuerbescheid
- Nachweiss über Alterssicherung.


Meine Frau soll als Deutscher:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde Vater und Mutter oder ein Auszug aus ihrem Familiembuch
- Geburtsurkunde oder Sterbeurkunde vom Großvater – Väterlicherseizt.
- Paß oder Perso
- Und € 25,- mitbringen.

Die Frage mit dem Altersvorsorge hat er nicht ganz beantwortet. Ich habe ihm gefragt, wie es mit dem gesetzlichen Rentenanpruch aus der Türkei ist, da ich Jahre lang es bezahlt habe und mit 56 anspruch auf die Rente haben werde und die Lebensversicherungen die ich noch vor Jahren in der Türkei abgeschloßen hatte.
Keine genauere Angaben habe ich erhalten können, aber er hat gesagt ich solle mich mal meim Versicherungsamt der sich auch im Einwohnermeldeamt befindet, erkundigen, weil sie mir genauere Auskunft geben können.

Aber was mich sehr überrascht hat, war daß er gesagt hat ich könnte den Antag gleich stellen. Da die erste Untersuchung ca. 3 bis 6 Monate dauert. Also ers überbrückt die Zeit bis März 2005 und muß bis März 2006 nicht warten.

Frage an  Ralf und Anderen:
1- Meine Frau möchte gerne erfahren warum sie den Staatsangehörigkeitsausweiss braucht, sie ist ja deutscher? Ich habe versucht es ihr zu erklären, dass man es beweissen muß, daß ihr Vater, und sein Vater als Deutscher gebohren sind. Aber ich habe sie nicht überzeugen können. Wie kann man das eigendlich an einem Deutschen erklären?
2- Wie die meisten auch im Forum schon kennen, bin ich als Arbeitslos gemeldet, schreibe ständig Bewerbungsbriefe, und habe vor im Sommersemester mit Studium anzufangen, da ich für eine Ausbildung/Umschulung mit 31 Jahren für die Firmen zu alt bin. Erhalte keine Sozilahilfe oder Arbeitlosenhilfe oder etc. Und da ist wohl gefragt die Finanzielle Einnahme von meiner Frau oder?
Sie ist selbständig und hat noch Mieteinnahmen. Habe noch vor bevor das Jahr noch zu Ende geht, eine Riesterrente abzuschliessen.

Er hat noch ab und zu mal aus der Schublade ein keliens Buch rausgeholt und einiges nachgeschaut, es war ein hellblaues schmales Buch. Ich galube da standen die Gesetze drin.

War nich schlecht, und heute Morgen habe ich auch keine Schokolade benötig als ich vom Haus raus ging.

Fazit:
- Bin sehr überrascht. Keine Wartezeiten und nette Beamten. Großes Lob für Nürnberg!
- Muß bis März 2005 nicht warten sonders kann den Antrag gleich stellen, so weit ich die nötigen Unterlagen habe.
- Habe zwei Prospekte, ein Buch und den Antragsformular  bekommen.
- Habe ein neues Wort kennengelert „ Neubürger“
- Wußte vorher nicht das Bayern zusätzlich zur der Nationalhymne noch sein eigenes Hymne hat.
- Beim mündlichen Sprachtest sollen sie Fragen so sein wie z.B. wer der Regierungschef von BRD und der Staatschef von der Deutschland ist? Das schaffe ich schon mit links!
öhm
Caya

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Antwort #1 - 06.10.2004 um 16:39:16
 
Zitat:
1- Meine Frau möchte gerne erfahren warum sie den Staatsangehörigkeitsausweiss braucht, sie ist ja deutscher? Ich habe versucht es ihr zu erklären, dass man es beweissen muß, daß ihr Vater, und sein Vater als Deutscher gebohren sind. Aber ich habe sie nicht überzeugen können. Wie kann man das eigendlich an einem Deutschen erklären? 


Hi Caya,

das ist auch nicht so ganz einfach, wir haben es
hier
schon mal versucht.

Zitat:
Er hat noch ab und zu mal aus der Schublade ein keliens Buch rausgeholt und einiges nachgeschaut, es war ein hellblaues schmales Buch. Ich galube da standen die Gesetze drin.


Das dürfte der "Weidelener/ Hemberger" gewesen sein,eine gute Sammlung zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht. Ein Autor sitzt sogar im Bayrischen Innenministerium und der andere war / ist Regierungspräsident in Dresden.

Buch ist trotzdem gut  grin

Zitat:
Und da ist wohl gefragt die Finanzielle Einnahme von meiner Frau oder?


Ihr müßt gemeisam soviel Einkommen haben, dass kein  fiktiver Sozialhilfeanspruch für Eure Familie besteht.

Zitat:
Bin sehr überrascht. Keine Wartezeiten und nette Beamten. Großes Lob für Nürnberg!


Na siehst Du haben wir ja alle gesagt. Zwinkernd

Zitat:
Wußte vorher nicht das Bayern zusätzlich zur der Nationalhymne noch sein eigenes Hymne hat.


Ist und bleibt halt ein Freistaat und kein Bundesland wie Hessen oder Niedersachsen usw.  lachen

Was die an Unterlagen verlangt haben sieht insgesamt nicht übertrieben und unnötig aus. Wobei einzelne Nuancen schon zu sehen sind.

Zitat:
Das schaffe ich schon mit links


Davon bin ich auch überzeugt  Daumen hoch

Alles Gute
Ronny
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Antwort #2 - 06.10.2004 um 17:19:07
 
Zitat:
Was die an Unterlagen verlangt haben sieht insgesamt nicht übertrieben und unnötig aus. Wobei einzelne Nuancen schon zu sehen sind.


Na ja, wenn es eine Einbürgerung nach § 9 StAG sein sollte, stimmt das schon, wobei das mit den Unterlagen für die deutsche Frau schon etwas übertrieben ist. Aber das hatten wir ja schon in dem anderen Thread. Bayern halt.

Wäre wohl noch zu prüfen, ob Caya nicht bereits jetzt schon einen Einbürgerunganspruch nach § 85 AuslG hat, dann wären etliche der geforderten Unterlagen schlicht überflüssig, wie z.B. der StA-Nachweis der Frau und die Unterlagen über die Rente. Meiner Erinnerung nach müsste Caya die dafür geforderten 8 Jahre allemal zusammen haben, ohne dass ich jetzt noch mal alle seine Postings gecheckt habe. Wie sieht's aus, Caya?

Zitat:
Das dürfte der "Weidelener/ Hemberger" gewesen sein,eine gute Sammlung zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht.

Jepp, wirklich gut. Hab's auch auf meinem Schreibtisch liegen.   Zwinkernd 
(6. Auflage, gibt's schon was neueres?)
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Antwort #3 - 06.10.2004 um 17:51:17
 
Zitat:
(6. Auflage, gibt's schon was neueres?)


Ich weiß nicht welche ich habe, bin jetzt zuhause. Ist auf alle Fäle die ältere hellblaue Version, weil ich die neue (dunkelblaue) an meinen Nachfolger als "Deutschmacher" abgeben mußte. Schaue morgen mal nach  Zwinkernd

Das mit dem 85 AuslG kam mir auch in den Sinn, aber  ich glaube gelesen zu haben, dass er (wieder) seit 2003 da ist. Das käme mit dem Anfang 2005 hin, unter Anrechnung früherer Zeiten bei § 9 StAG.

Richtig rechnen werden die BY´s ja können  grin
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Antwort #4 - 06.10.2004 um 17:59:21
 
Zitat:
Das mit dem 85 AuslG kam mir auch in den Sinn, aber  ich glaube gelesen zu haben, dass er (wieder) seit 2003 da ist. Das käme mit dem Anfang 2005 hin, unter Anrechnung früherer Zeiten bei § 9 StAG.


Ja, mag sein. Bei den vielen Fragestellern hier kan schon mal etwas durcheinander kommen (dies soll aber niemendem vom Fragen Stellen abhalten).  lachen

Na gut, dann sollte das Verfahren erst mal nach § 9 StAG begonnen werden. Wenn später die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt sind, wird es dann danach fortgesetzt (sollte zumindest so sein, wenn es für den Antragsteller günstiger ist).
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Antwort #5 - 06.10.2004 um 21:18:15
 
[quote][/qWäre wohl noch zu prüfen, ob Caya nicht bereits jetzt schon einen Einbürgerunganspruch nach § 85 AuslG hat, dann wären etliche der geforderten Unterlagen schlicht überflüssig, wie z.B. der StA-Nachweis der Frau und die Unterlagen über die Rente. Meiner Erinnerung nach müsste Caya die dafür geforderten 8 Jahre allemal zusammen haben, ohne dass ich jetzt noch mal alle seine Postings gecheckt habe. Wie sieht's aus, Caya? uote]

Okay! Ich versuche Mal zu Antworten.
Gebohren am 8.5.73 in Ichenhausen / Kreis Günzburg ( Bayern).
Von 1979 bis 1984 die Schule in Günzburg besucht.
1984 bis 2003 Aufenthalt in der Türkei.
Gymnasium in der Türkei besucht als Fremdsprache Deutsch gehabt. Uni Abschluß mit Diplom fsür Germanistik und Lehramt.
1995 bis 2003 Angestellter bei einer Incomingagentur in Antalya und  öffters für Messen und Veranstalltungen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz als Außendienstmitarbeiter für eine Berühmte Hotelkette.
Intergrationsprobleme habe ich nie gehabt weder in der Türkei oder in Deutschland.
Aber ich glaube nicht, dass es mit § 85 Einbürgerung erfolgen sollte.  Ich glaube eher irrelevant Oder?
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Antwort #6 - 06.10.2004 um 21:37:04
 
Hi Caya!

Ne, da is im Moment mit § 85 nix zu machen. Da sind acht Jahre Aufenthalt erforderlich, wobei maximal 5 Jahre früherer Aufenthalt angerechnet werden kann, und dann auch nur, wenn er integrierende Wirkung hatte, also i.d.R. ab Einschulung, sh. § 89.
Daher wäre § 85 frühestens 3 Jahre nach Wiedereinreise möglich, also 2006.

Dann bleibt es also bei § 9 StAG und die genannten Unterlagen sind erforderlich.
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Antwort #7 - 06.10.2004 um 22:02:06
 
So, aus gegebenem Anlass gibts das hier noch dazu:

...

:rofl2 :rofl2 :rofl2

Also nochmals: Viel Erfolg!
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Antwort #8 - 07.10.2004 um 10:46:01
 
GM Ralfi und Ronny!
Mit den Fragen geht es noch weiter.
Beweiss der Staatsangehörigkeit von meiner Frau:
Statt die Geburtsurkunde oder Sterbekurkunde vom Standesamt zu verlangen, muß man doch ein Papier verlangen können wo drauf vom Vaters bis zum Opas Staatsangehörigkeit alles drin steht? Wenn man ein Beweiss verlangt, muß man doch dafür auch die Bestimmten unterlagen haben, oder? Kann man ohne die Personen auch vom Standesamt die Papiere als Tochter oder Enkelin bekommen? Oder braucht man eine Zustimmung der Personen. Beim Opa wird es unmöglich sein, da er seit ca. 2 jahren leider Tod ist.

Danke....
PS: Ralfi , jetzt weiss jeder das ich bügeln muß, ob wohl ich es wie die Pest hasse. Gott sei dank, das ich eine Schwiegermutter habe,die jede 2. Woche kommt und bei uns bügelt. Denn ich kann nur einfache Sachen bügeln, T-Shorts und nur T-Shorts.
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Antwort #9 - 07.10.2004 um 11:20:51
 
Hallo Caya,

leider gibt es kein Staatsangehörigkeitsregister. Für die im Inland geborenen Deutschen ist es deshalb aufwändiger, den Besitz der Staatsangehörigkeit nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Zr Glaubhaftmachung sind daher die Personenstandsurkunden erforderlich.

Zitat:
Kann man ohne die Personen auch vom Standesamt die Papiere als Tochter oder Enkelin bekommen?


Nach dem § 61 Abs. 1 Personenstandsgesetz haben Vorfahren und Abkömmlinge die gleichen Rechte zur Urkundenanforderung wie die Person selbst, auf de sich ein Eintrag bezieht. Deine Frau ist in dem Sinn dann als Abkömmling vom Opa, Uropa usw. berechtigt, die Urkunde zu erhalten.

Zitat:
bügeln muß

:iro
Und es steigert noch die Lust, wenn du sagen mußt, Du mußt. von wem das ist weiß ich leider nicht Zwinkernd

PS: Ich kann das auch und betrachte es als Teil meiner männlichen Emanzipation...
Nur nicht abhängig sein müssen von den  weib
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Antwort #10 - 07.10.2004 um 11:49:53
 
Zitat:
Statt die Geburtsurkunde oder Sterbekurkunde vom Standesamt zu verlangen, muß man doch ein Papier verlangen können wo drauf vom Vaters bis zum Opas Staatsangehörigkeit alles drin steht?


Wenn es so einfach wäre...

Leider gibt es in Deutschland aber kein Staatsangehörigkeits-Register, weder ein zentrales noch ein örtliches.
Und der einzige wirkliche Beweis der deutschen Staatsangehörigkeit ist nun mal der Staatsangehörigkeitsausweis bzw. bei Eingebürgerten die Einbürgerungsurkunde. Da musst du wohl jetzt durch, bzw. deine Frau.

Das Beschaffen der Urkunden sollte für deine Frau eigentlich kein Problem sein. Sie sollte sich dazu einfach an die Standesämter wenden, wo ihr Vater bzw. ihr Opa geboren ist.

Lies dir dazu auch noch mal
dieses Thema
durch.

Zitat:
...bügeln...

:sosmi  Da muss wohl jeder mal durch  grin
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Antwort #11 - 07.10.2004 um 15:42:49
 
Hallo Ronny & Ralf.
die Urkunden zu beantragen wird nicht so schwer sein. Aber ich dachte vielleicht , da man einen Nachweiss verlangt , könnte es ja auch ein extra Formular dafür geben. Wie Naiv von mir. grin
Es heißt, ich muss jetzt die Papiere sammeln. Einiges ist nicht schwer zu bekommen, da ich in D. gebohren bin bekomme ich ohne Probleme eine Geburtsurkunde. Ich habe sogar eine Stammesurkunde vor ein Paar Jahren bekommen, zwar war es das Gleiche wie meine Geburtsurkunde nur stand draf Stammesurkunde.
Habe Heute meine Mutter angerufen, habe sie gefragt ob sie meine ganzen Zeugnisse irgendwie aufbewahrt hat. Sie ist sich sicher dass sie es hat, aber wo sie es aufbewahrt hat, weiss sie nicht mehr. Sie muß mal nachschauen.
Wenn ich an den Ordnungsamt von Günzburg einen Brief schreibe, kann ich vielleicht die Kopien von meinen 4 Jahres Zeugnisse bekommen, oder? Oder  irgend ein Bescheid vom Ordnungsamt wo drauf steht, wann, wo und wielange ich die Schule besucht habe? Würde so etwas die Behörde akzeptieren statt die Zeugnisse?
Danke im Voraus.

PS: Es wird bestimmt net lange dauern bis ihr mal wieder bügeln mußt. Dann denkt an mich. Denn da werde ich auch so lachen wie diese Smilies ROFL ROFL ROFL
Den Forum von Pfirsichring habe ich ausgedruckt 15 Seiten ....
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Antwort #12 - 07.10.2004 um 15:55:59
 
Zitat:
Den Forum von Pfirsichring habe ich ausgedruckt 15 Seiten ....


vielleicht koennen ja die 15 seiten deine frau ueberzeugen, allerdings musst du wahrscheinlich wirklich buegeln, waehrend sie diese studiert  lachen
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Antwort #13 - 07.10.2004 um 16:19:10
 
Hallo Caya!

Zitat:
da man einen Nachweiss verlangt , könnte es ja auch ein extra Formular dafür geben.

Dieses Formular gibt es ja, es ist der genannte Staatsangehörigkeitsausweis. Aber um diesen zu bekommen, muss deine Frau halt die Geburtsurkunden ihrer (männlichen) Vorfahren besorgen. Falls deine Frau aber 1974 oder später geboren ist, geht es auch über ihre Mutter (also Mutter und Opa mütterlicherseits).

Zitat:
Stammesurkunde

Das klingt ja interessant. Von welchem Stamm bist du denn?  :rofl2
Ach so, du meinst bestimmt eine "Abstammungsurkunde".  Zwinkernd

Für Schulzeugnisse ist sicherlich nicht das Ordnungsamt zuständig, sondern die Schule selbst oder das Schulaufsichtsamt, falls es dort so etwas gibt. Da die Unterlagen lange aufbewahrt werden müssen, solltest du dich mal direkt bei deiner früheren Schule erkundigen. Auch eine Schulbescheinigung wirst du direkt bei der Schule erhalten. Die sollte eigentlich reichen, so dass du gar keine Zeugnisse benötigst.
Zum Thema Bügeln sag ich jetzt mal besser nix mehr.  :nixs  lachen  :3dance



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Antwort #14 - 07.10.2004 um 16:47:14
 
Zitat:
Das klingt ja interessant. Von welchem Stamm bist du denn?   
Ach so, du meinst bestimmt eine "Abstammungsurkunde".   

Hast wie immer Recht Ralf. Deutsche Sprache schwere Sprache.
Zitat:
Dieses Formular gibt es ja, es ist der genannte Staatsangehörigkeitsausweis. Aber um diesen zu bekommen, muss deine Frau halt die Geburtsurkunden ihrer (männlichen) Vorfahren besorgen. Falls deine Frau aber 1974 oder später geboren ist, geht es auch über ihre Mutter (also Mutter und Opa mütterlicherseits).

Das ist kein Problem. Uhrgroßvater und  sogar sein  Vater sollen Deutsche gewesen sein. Sie haben sogar irgend ein Familienwappen über dem der Opa sehr stolz war.
Zitat:
Für Schulzeugnisse ist sicherlich nicht das Ordnungsamt zuständig, sondern die Schule selbst oder das Schulaufsichtsamt, falls es dort so etwas gibt. Da die Unterlagen lange aufbewahrt werden müssen, solltest du dich mal direkt bei deiner früheren Schule erkundigen. Auch eine Schulbescheinigung wirst du direkt bei der Schule erhalten. Die sollte eigentlich reichen, so dass du gar keine Zeugnisse benötigst.

Wenn so was in Günzburg nicht gibt? Wie kann ich es erfahren. Oder soll ich gleich an die Stadt Günzburg was schreiben und es Verlangen? Kann ja sein das sie ganz nett sind und es an sie zuständige Behörde weiterleiten.
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Antwort #15 - 07.10.2004 um 17:25:28
 
Zitat:
....
Wenn so was in Günzburg nicht gibt? Wie kann ich es erfahren. Oder soll ich gleich an die Stadt Günzburg was schreiben und es Verlangen? Kann ja sein das sie ganz nett sind und es an sie zuständige Behörde weiterleiten.

Neee, schreib mal direkt an deine damalige Schule, die wird's ja wohl noch geben, oder? Kannst ja erst mal im Telefonbuch oder bei nach der Adresse suchen. Evtl. reicht ja auch ein Anruf.
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Antwort #16 - 07.10.2004 um 20:38:40
 
Danke Ralf.
habe die Telefonnummer gefunden.
Mal schauen was sie morgen am Telefon sagen werden.
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Antwort #17 - 07.10.2004 um 21:22:22
 
@ pfirsigring:
Zitat:
vielleicht koennen ja die 15 seiten deine frau ueberzeugen, allerdings musst du wahrscheinlich wirklich buegeln, waehrend sie diese studiert   

Wie gemein die Frauen  manschmal sein können! Zunge
Wie ist den bei euch mit dem Staatsangehörigkeitausweiss zum Schluß ausgegangen? In den 15 Seiten steht es nehmlich nicht. Oder habe ich es übersehen?
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Antwort #18 - 07.10.2004 um 21:27:39
 
OK. Falls dort allerdings schon Ferien sind, musst du dich evtl. aber noch 'ne Weile gedulden. Zum Glück sind die Herbstferien ja nicht so lang.  Zwinkernd
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Antwort #19 - 08.10.2004 um 09:33:05
 
Zitat:
Wie gemein die Frauen  manschmal sein können! Zunge

@ caya
gar nicht wahr   lachen ausserdem kann ich das unverstaendnis deiner frau voll und ganz verstehen...meinen vater und mich hat es ein wochenende gekostet, meine deutsche staatsangehoerigkeit herauszusuchen  öhm


Zitat:
Wie ist den bei euch mit dem Staatsangehörigkeitausweiss zum Schluß ausgegangen? In den 15 Seiten steht es nehmlich nicht. Oder habe ich es übersehen?


nee, du hast nichts uebersehen. ich werde - zumindest wenn es irgendwie zu umgehen ist - keinen staatsangehoerigkeitsausweis fuer mich beantragen. ich habe einen auszug aus dem familienbuch fuer meine eltern und die heiratsurkunde meiner grosseltern, aus der hervorgeht, wo und wann mein grossvater von wem geboren wurde. das ist in meinen augen erstmal ausreichend bezueglich meiner deutschen staatsangehoerigkeit...ich hoffe, dass das dem einbuergerungsamt auch reicht  Zwinkernd mein mann hat den antrag auch noch nicht abgegeben, das wird er aus verschiedenen gruenden erst in zwei wochen tun.
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Antwort #20 - 08.10.2004 um 09:55:19
 
Zitat:
Wie ist den bei euch mit dem Staatsangehörigkeitausweiss zum Schluß ausgegangen? In den 15 Seiten steht es nehmlich nicht. Oder habe ich es übersehen?


Zitat:
ich habe einen auszug aus dem familienbuch fuer meine eltern und die heiratsurkunde meiner grosseltern, aus der hervorgeht, wo und wann mein grossvater von wem geboren wurde. das ist in meinen augen erstmal ausreichend bezueglich meiner deutschen staatsangehoerigkeit


Hallo,

in Hessen werden die Anträge bei den Unteren Verwaltungsbehörden (da bin ich angesiedelt) gestellt.

Da wir auch für die Ausstellung der Staatsangehörigkeitsausweise zuständig sind, reicht der Einbürgerungsbehörde eine positive Stellungnahme
von uns aus.

Grüße
Ronny
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Antwort #21 - 08.10.2004 um 10:30:46
 
Wie ich es mitbekommen habe, ist es oder sollte es nicht so kompliziert sein die Unterlagen zu bekommen.
Meine Sorge ist Momentan diese Schulbescheinigung oder die Zeugnisse zu bekommen. Gestern habe ich noch die E-Mail adresse von meiner damalige Schule gefunden und gleich geschrieben. Ich hoffe, daß sie mir noch Heute eine Antwort schreiben ob es Möglich ist oder nicht. Meine Mutter ruft mich am Montag erst zurück und sagt mir bescheid ob sie die Zeugnisse von mir gefunden hat.
Zitat:
OK. Falls dort allerdings schon Ferien sind, musst du dich evtl. aber noch 'ne Weile gedulden. Zum Glück sind die Herbstferien ja nicht so lang.   

Es sind doch noch keine Herbstferien in Bayern oder? Die Schule ist seit ca. einem Monat erst offen.
Dann noch eine Frage, muß ich zusätzlich die Zeiten  zwischen 1973 und '84 beweisen müßen die ich in Deutschland gelebt habe, oder geht die BEhörde davon aus das die Zeugnisse es bestätigen, daß ich in Deutschland in den angegebenen Zeiten gelebt habe?
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Antwort #22 - 08.10.2004 um 10:33:47
 
Zitat:
Da wir auch für die Ausstellung der Staatsangehörigkeitsausweise zuständig sind, reicht der Einbürgerungsbehörde eine positive Stellungnahme 


Da für den Staatsangehörigkeitsausweis eine Gebühr erhoben wird (25 Euro), muss sich jeder selbst überlegen, ob er dies auch will.
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Antwort #23 - 08.10.2004 um 10:43:48
 
€25,- wird auch hier in Nürnberg verlangt. Beim Antrag wird diese Gebühr kassiert.
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Antwort #24 - 08.10.2004 um 10:47:09
 
Zitat:
....Es sind doch noch keine Herbstferien in Bayern oder? Die Schule ist seit ca. einem Monat erst offen.
Dann noch eine Frage, muß ich zusätzlich die Zeiten  zwischen 1973 und '84 beweisen müßen die ich in Deutschland gelebt habe, oder geht die BEhörde davon aus das die Zeugnisse es bestätigen, daß ich in Deutschland in den angegebenen Zeiten gelebt habe?


Stimmt. Die Herbstferien in Bayern fangen am 2.11. an. Aufenthaltszeiten brauchst du gar nicht zu beweisen, diese ergeben sich ja aus den Meldebescheinigungen, die die Einbürgerungebehörde von den Wohngemeinden anfordert, und aus der Ausländerakte. Die Zeugnisse bzw. Schulbescheinigungen dienen dem Zweck, dass geprüft werden kann, ob die früheren Zeiten die Integration gefördert haben, nur dann sind sie anrechenbar. Dies ist bei Aufenthalten im Kindesalter regelmäßig dann der Fall, wenn im Inland eine Schule besucht wurde.
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Antwort #25 - 08.10.2004 um 10:48:30
 
Zitat:
€25,- wird auch hier in Nürnberg verlangt. Beim Antrag wird diese Gebühr kassiert.


Logisch. Diese Gebühr ist in der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung (StAGebVO) festgelegt. Folglich kann dafür nicht mehr, aber auch nicht weniger verlangt werden. Zwinkernd
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Antwort #26 - 08.10.2004 um 11:21:21
 
Hallo Ralf!
Habe grade meine Schule angerufen. Eine sehr nette Dame war am Telefon und hat mir versprochen, dass sie schnell wie Möglich eine Schulbescheinigung schicken wird. Aber ich habe damals 3 verschiedene Schulen besucht, und deswegen ist es jetzt für die nicht so einfach, weil damals die Zeugnisse oder die Noten im Computer nicht gespeicher wurden.  Fragt mich bitte nicht warum drei Schulen ich besucht habe, denn die Antwort weis ich auch nicht. Als Kind fragt man nicht, sondern man geht dort hin , wo man muß.
KEINE AHNUNG! Alle in einer Stadt die von einander nur 5 bis 10  Gehminuten entfert waren.
Sie muß auf dem Dachgeschoß von der Schule und wird dort irgend welche Unterlagen suchen. Die eine Schule soll es nicht mehr geben.  Sie hat noch gesagt, dass man nicht Alles ewig aufbewahren kann. Sie versucht aber ihr bestes.
Bin gespannt, was raus kommen wird.
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Antwort #27 - 08.10.2004 um 11:49:01
 
Na ja, wer hat damals auch schon Computer gehabt ?

Dann musst du von allen 3 Schulen die Bescheinigungen haben. Die aufgelöste Schule ist wahrscheinlich mit einer anderen zusammengelegt worden bzw. hat einen Nachfolger. Irgendwo werden die Unterlagen schon sein. Es müsste die letzte Schule auch Unterlagen darüber haben, wo du vorher warst.
Außerdem muss es ja so etwas wie eine Aufsichtsbehörde geben, wo alles gesammelt wird, einschl. Durchschriften aller Zeugnisse. Weiß nicht, wie das in Bayern geregelt ist.

Wenn deine Mutter noch die Zeugnisse findet, brauchst du die Bescheinigungen sowieso nicht.
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Antwort #28 - 08.10.2004 um 12:32:06
 
Wenn ich meine Mutter gut kenne, hat sie die Zeugnisse gut aufbewahrt. Aber das ist ja das Problem. Sie hat sie so gut aufbewahrt wo sie jetzt nicht mehr genau weis wo sie die aufbewahrt hat.  öhm öhm öhm öhmBestimmt irgendwie auf dem Dachgeschoß von ihrem Haus.  Tja! Es bleibt nicht anderes übrig außer zu warten und hoffen dass irgendwie diese Zeugnisse zu mir geschickt werden.
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Antwort #29 - 08.10.2004 um 12:47:55
 
Das kenne ich, finde auch nicht immer alles sofort wieder, weil es zu gut weggeräumt ist.  :rofl2

Wie auch immer: wünsche weiterhin viel Erfolg.  Daumen hoch
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Antwort #30 - 08.10.2004 um 12:48:57
 
Hallo Caya,

Zitat:
Bestimmt irgendwie auf dem Dachgeschoß von ihrem Haus. 


Wäre doch ein guter Grund, die Mutter zu besuchen und den Dachboden aufzuräumen. Zwinkernd

Viele Grüße
Ronny
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Antwort #31 - 08.10.2004 um 16:29:09
 
Zitat:
Wäre doch ein guter Grund, die Mutter zu besuchen und den Dachboden aufzuräumen. 

Viele Grüße
Ronny


Ich weiss nicht mal ganz genau wann ich sie und mein Vater zuletzt besucht habe. Ich glaube es sind schon mehr als 2 Jahre her.
Nach Hause fliegen und mir noch das mit dem Aufräumen antun, ne danke. Ich will nicht wissen was meine Mutter so alles oben auf dem Dachboden aufbewahrt.
Aber sie besuchen und den Kuchen essen was sie so gut backt für das hätte ich schon lust.
Eine Frage noch was passiert nach dem die Behörde die erforderliche Papiere bekommen hat. Was wird dann so alles untersucht, da es eine lange Zeit in Anspruch nimmt? Wird Alles einzeln, einzel noch einmal untersucht, oder was wird da ganz genau gemacht? Ist es ein Staatsgeheimnis wo ihr darüber nicht reden dürft?  :ill
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Antwort #32 - 08.10.2004 um 18:20:23
 
Zitat:
....
Eine Frage noch was passiert nach dem die Behörde die erforderliche Papiere bekommen hat. Was wird dann so alles untersucht, da es eine lange Zeit in Anspruch nimmt? Wird Alles einzeln, einzel noch einmal untersucht, oder was wird da ganz genau gemacht? Ist es ein Staatsgeheimnis wo ihr darüber nicht reden dürft?  :ill


Klar, das ist Staatsgeheimnis Nr. 1 !
:rofl2
Aber ich verrate es mal:
Die Behörde macht nichts weiter, als zu prüfen, ob die einzelnen Voraussetzungen erfüllt sind. Das fängt ja schon mit den von dir geforderten Papieren an:
Eine Voraussetzung bei § 9 StAG ist, dass der Ehegatte deutsch ist, also hat die Behörde entsprechende Nachweise angefordert.
So geht das dann weiter. Zur Prüfung, ob genug Einkommen vorhanden ist, fordert die Behörde von euch Einkommensnachweise an.
Für andere Prüfungen werden die Unterlagen nicht von euch, sondern von anderer Stelle angefordert.
Beispielsweise: Bundeszentralregister, Landeamt für Verfassungsschutz usw.

In welcher Reihenfolge die Behörde nun genau was macht, bleibt natürlich ihr Geheimnis. Zwinkernd
Ich bin aber sicher, dass viele Anfragen parallel laufen. Bei einigen kommt die Antwort schnell, bei anderen dauert es länger.

Wenn dann alle Prüfungen abgeschlossen sind und die Behörde zum Ergebnis gekommen ist, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, dann bekommst du deine Einbürgerungszusicherung, und du bist dran, tätig zu werden.

Aber so weit sind wir ja noch nicht.  grin

Aber: Psst, nicht weitersagen, ist ja ein Staatsgeheimnis!  Lippen versiegelt
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Antwort #33 - 08.10.2004 um 19:21:44
 
Zitat:
Aber sie besuchen und den Kuchen essen was sie so gut backt


Na mit dem Besuch geht das ned so einfach, aber du könntest uns das Rezept verraten Zwinkernd

Oder ist das auch  :ill Staatsgeheimnis Zwinkernd

Besser wäre noch ein Kuchen für das Team und uns grin

Alles Gute Caya und cu

Ronny
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Antwort #34 - 11.10.2004 um 09:58:52
 
Zitat:
Aber: Psst, nicht weitersagen, ist ja ein Staatsgeheimnis!   

Tja, das wars ... jetzt weiss dass die ganze  Internetwelt! Schockiert/Erstaunt
Bin mir sicher, jeder der den Antrag gestellt hat, hat sich bestimmt auch die Frage gestellt, was passier jetzt? Wir Menschen haben in unserem Natur diese Neugier die wir nicht bekämpfen können.
Zitat:
Na mit dem Besuch geht das ned so einfach, aber du könntest uns das Rezept verraten 

Oder ist das auch   Staatsgeheimnis

Ist noch schlimmer als ein Staatsgeheimniss. Aber ich kann euch meinen Rezept  weiter leiten, auf den ich sehr aber sehr stolz bin. Ich kenne hier eine sehr nette Dame die mir backen beibringt. Und in 3-5 Wochen ist es soweit mit den Weihnachtsplätzchen.
Da schicke ich euch welche mit.
Mal was gutes, meine Zeugnisse sind seit Samstag per Post unterwegs. Meine Mutter hat mir Alles geschickt was sie in Form von Zeugnissen gefunden hat. Bin gespannt welche Zeugnisse im Kuverts drin sind.
Am Wochenende habe aich mich leider nicht melden können, weil meine Schwester mit ihrer Familie bei uns zu besuch war. Es war sehr anstrengend, mit Kindern und die Neugier meiner Schwester, die ständig uns mit Fragen bombardiert hat, und umbedigt wissen wollte ob wir kein Kind haben möchten. Das war Horror! kopfhau
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Antwort #35 - 11.10.2004 um 11:37:48
 
Zitat:
Tja, das wars ... jetzt weiss dass die ganze  Internetwelt!


öhm Oh.  :stampf: Echt? Mist. Ich sag nix mehr. :nix 
:rofl2 :rofl2
Zitat:
Bin gespannt welche Zeugnisse im Kuverts drin sind.

Ja, sag mal Bescheid, wenn sie da sind.
Zitat:
Am Wochenende habe aich mich leider nicht melden können, weil meine Schwester mit ihrer Familie bei uns zu besuch war. Es war sehr anstrengend, mit Kindern und die Neugier meiner Schwester, die ständig uns mit Fragen bombardiert hat, und umbedigt wissen wollte ob wir kein Kind haben möchten. Das war Horror!

Ja ja, die liebe Verwandschaft.  lachen
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Antwort #36 - 11.10.2004 um 12:38:01
 
Zitat:
Ja, sag mal Bescheid, wenn sie da sind.


Mache ich auf alle Fälle. Ich kann es mir nicht vortsellen von dir was zu verheimlichen. Wer steht mir sonst mit Rat und Tat zur Seite?
PS: Du auch Ronny, nett gleich beleidigt sein.

Zitat:
Ja ja, die liebe Verwandschaft. 

So sind mal die Schwestern. Bin froh, dass sie Gestern zurück gefahren sind. In einem Jahr sehen wir uns erst wieder, genug Zeit um uns von dem letzten Besuch zu erhohlen Zwinkernd
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Antwort #37 - 12.10.2004 um 10:51:01
 
Zitat:
PS: Du auch Ronny, nett gleich beleidigt sein.


Hi Caya,

bin ich auch nicht,  grin

Alles Gute
Ronny
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Antwort #38 - 17.10.2004 um 19:36:51
 
Zitat:
Ja, sag mal Bescheid, wenn sie da sind.


Hallo,
Fraitag habe ich meine Zeugnisse von meiner Mutter mit der Post  und Samstag von meiner G.schule Kopien von den Notenbogen bekommen. Ich glaube somit ist ein Problem gelöst worden. Jetzt muß ich die restlichen Sachen zusammen bringen.
War am Freitag und Samstag in Wien, es war schön wieder dort zu sein. Es ist so schee dort. Hatte 2 Jobangebote gehabt  aber nützt mir nicht. Nach Wien umziehen kommt nicht in Frage.
LG
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Antwort #39 - 17.10.2004 um 19:57:06
 
Zitat:
Nach Wien umziehen kommt nicht in Frage.

Das wäre für die Einbürgerung auch garantiert nicht gerade förderlich.  :rofl2

Ansonsten noch viel Erfolg beim Unterlagen zusammenstellen!
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Antwort #40 - 18.10.2004 um 14:21:04
 
Hallo Ralf.
da meine Frau Selbständig ist und Mieteinnahmen hat, welche Unterlagen müßen wir der Behörde bringen damit die Behörde davon überzeugt ist, dass ich während dem Verlauf keine Sozialhilfe oder ähnliches beantragen werde oder in der Zukunft auf keine Hilfe angewiesen werde? Denn da ich Arbeitsuchende bin, werde ich auch kein Einkommen nachweisen können!
Wie ist es mit den Versicherungen die ich in der Türkei bezahlt habe, auf den ich mit 52 oder 54 anspruch auf die Rente habe und mit den Privatenversicherungen die ich abgeschloßen habe und die immer noch laufen? Werden die auch berücksichtig? Muß ich was schriftliches von den Versicherungsunternehmern  verlangen und die beim Antrag mit den anderen Unterlagen abgeben? Oder was soll ich da machen?
Danke für die Antwort.
LG
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Antwort #41 - 18.10.2004 um 15:35:07
 
Zitat:
Hallo Ralf.
da meine Frau Selbständig ist und Mieteinnahmen hat, welche Unterlagen müßen wir der Behörde bringen damit die Behörde davon überzeugt ist, dass ich während dem Verlauf keine Sozialhilfe oder ähnliches beantragen werde oder in der Zukunft auf keine Hilfe angewiesen werde? Denn da ich Arbeitsuchende bin, werde ich auch kein Einkommen nachweisen können!


Hi Caya!

Was deine Behörde genau für Unterlagen haben möchte, kann ich nicht wissen. Ich gebe mich in einem solchen Fall (Selbständige) meistens mit dem letzten Steuerbescheid zufrieden, falls der schon etwas älter ist, evtl. zusätzlich eine Bescheinigung vom Steuerberater, dass keine größeren Änderungen zu erwarten sind. Falls die selbständige Tätigkeit allerdings erst seit Kurzem ausgeübt wird, so dass darüber noch kein Steuerbescheid existiert, benötige ich etwas genauere Unterlagen (z.B. Gewinn- und Verlustrechnung).

Zitat:
Wie ist es mit den Versicherungen die ich in der Türkei bezahlt habe, auf den ich mit 52 oder 54 anspruch auf die Rente habe und mit den Privatenversicherungen die ich abgeschloßen habe und die immer noch laufen? Werden die auch berücksichtig? Muß ich was schriftliches von den Versicherungsunternehmern  verlangen und die beim Antrag mit den anderen Unterlagen abgeben? Oder was soll ich da machen?

Da würde ich erst mal nichts machen, so lange diese Unterlagen nicht ausdrücklich angefordert werden. Im Antrag sollte aber schon angegeben werden, dass da auch Rentenansprüche aus dem Ausland bestehen.
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Antwort #42 - 18.10.2004 um 15:54:30
 
@ Ralfi:
Selbständigkeit wird ca. seit 5 Jahren geübt. Aber einen Steuerberater haben meine Frau und Ihre Schwester  nicht. Steuerbescheid für 2003 kommt erst in ein Paar Wochen, da es noch bearbeitet wird. ( meine Frau und Ihre Schwester machen noch die Buchaltung für das Jahr 2003 ). Da das Jahr 2004 noch nicht um ist, gehe ich davon aus, das der Steuerbescheid von 2003 eigendlich als aktuell betrachtet werden muß. Oder?
Kann ich davon ausgehen, solange der Verfahren dauert muß ich der Behörde immer wieder die Änderungen und Steuererklärungen weiter leiten.
Danke.

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Antwort #43 - 18.10.2004 um 16:24:59
 
Erst mal Hochachtung für deine Frau und deine Schwägerin. So eine Steuererklärung ist ja schon für einen Normalbürger eine Zumutung  Smiley, wer das als Selbständiger hinkriegt: alle Achtung. :anbet

Ich würde dann erst mal den letzten Steuerbescheid nehmen und den für 2003 dann nachreichen, sobald er da ist. Am Besten gleich so die letzten 3-4 Bescheide, dann sieht die Behörde gleich, dass der Laden kontinuierlich läuft. Schadet jedenfalls nicht.

Sicherlich muss zum Ende des Verfahrens auch dann noch mal der neueste vorgelegt werden. Aber da würde ich mir jetzt noch nicht den Kopf zerbrechen.  :wand
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Antwort #44 - 18.10.2004 um 16:31:47
 
Hallo Ralfi;
bist ein Smiley
und danke fürs geduld
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Antwort #45 - 18.10.2004 um 16:36:02
 
Zitat:
Hallo Ralfi;
bist ein Smiley
und danke fürs geduld
caya


Ein BSmiley vielleicht.  :rofl2
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Antwort #46 - 18.10.2004 um 18:32:50
 
Zitat:
Ein B[smiley=ANGEL.gif]vielleicht.   ROFL


Ich sage nichts mehr dazu. Aber soll man eine Umfrage starten was du bist?  Smiley oder
B Smiley
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Ralf
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Antwort #47 - 18.10.2004 um 18:44:35
 
Zitat:
Ich sage nichts mehr dazu. Aber soll man eine Umfrage starten was du bist?  Smiley oder
B Smiley


Bitte sehr, mach das mal. Ich befrage in der Zwischenzeit mal meine Kids zu dem Thema.  :rofl2
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Antwort #48 - 19.10.2004 um 11:48:46
 
Zitat:
Bitte sehr, mach das mal. Ich befrage in der Zwischenzeit mal meine Kids zu dem Thema.   :rofl2


Hallo Ronny,
brauche deine Hilfe. Kannst du die Umfrage für mich starten. Bin wieder mal so blöd und kann die Umfrage nicht starten. Bin gespannt was Ralfi nach dem Ergebniss sagen wird. :rofl2
Danke im Voraus
@Ralfi:
Und was haben deine Kinder dazu gesagt?
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Antwort #49 - 19.10.2004 um 12:09:47
 
Zitat:
@Ralfi:
Und was haben deine Kinder dazu gesagt?


 :nixs  :3xn

Für eine Umfrage musst du einfach nur auf "Umfrage hinzufügen" klicken, dass ist jeweils ganz oben oder ganz unten auf der Seite zu finden, bei diesem Symbol: .... (neben dem Button für Antworten)
grin
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Antwort #50 - 19.10.2004 um 12:21:15
 
Zitat:
Hallo Ronny,
brauche deine Hilfe. Kannst du die Umfrage für mich starten. Bin wieder mal so blöd und kann die Umfrage nicht starten. Bin gespannt was Ralfi nach dem Ergebniss sagen wird. 
Danke im Voraus


Hallo Caya,

schau nach, sie läuft. Klappt nur nicht mit den Bildchen, aber geht auch so.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #51 - 19.10.2004 um 12:30:52
 
lol :rofl2 :rofl2 :rofl2 lachen lachen lachen
:3xn :nixs 

Da bin ich ja mal auf das Ergebnis gespannt :zitter
Bei Gelegenheit trag' ich da mal die Meinung der Kids ein.  grin
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Antwort #52 - 20.10.2004 um 20:41:40
 
Hallo Ronny.
Danke für die Umfrage. Meine Stimme habe ich  gleich abgegeben. Bin aber gespannt wie die Kinder von Ralfi auf die Frage geantwortet haben.
Also Ralfi, wie war die Antwort?
Da habe ich noch ne Frage, heute waren wir bei meiner Schwiegermutter zum Kaffe, und sie hat ihr Ehebuch uns gegeben. Es ist aus dem 60'ern und drauf steht Stammbuch der Familie.
Auf der ersten Seite stehen die Daten von ihr, von ihrem Mann, die Elternnamen von Beiden und dazu Beim Ehemann und Ehefrau eine Spalte wo drauf Standesamtnummer steht. Kann es sein, dass dies reicht für die Staatsbürgernachweis ohne die Sterbeurkunde vom Opa?
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Antwort #53 - 21.10.2004 um 08:38:01
 
Hi Caya!

Klar, die Kids sagen natürlich Bengel.  :brrr
Muss mit denen wohl mal ein ernstes Wort reden.  :bx  lachen

Ob die Urkunden aus dem Stammbuch der Behörde ausreichen kann ich von hier aus natürlich nicht beurteilen. Am Besten Kopien machen und der Behörde zusenden, sie wird sich dann schon melden.
Auf jeden Fall werden die Urkunden notfalls dabei behilflich sein, weitere Urkunden zu veschaffen.
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« Zuletzt geändert: 21.10.2004 um 08:51:42 von Ralf »  

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Antwort #54 - 21.10.2004 um 13:47:16
 
Zitat:
Klar, die Kids sagen natürlich Bengel. :brrr

das zählt nicht! In dem Alter verstehen die Kinder sowieso die Eltern nicht. Wenn Mama und Papa alles erlauben sind sie mega Geil, wenn nicht heißt es die verstehen mich nicht die leben immer noch im Steinzeit . Deswegen Kopf Hoch :bx
Zitat:
Ob die Urkunden aus dem Stammbuch der Behörde ausreichen kann ich von hier aus natürlich nicht beurteilen. Am Besten Kopien machen und der Behörde zusenden, sie wird sich dann schon melden.
Auf jeden Fall werden die Urkunden notfalls dabei behilflich sein, weitere Urkunden zu veschaffen.

Habe verstanden, lieber mehr als gar nix!
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Antwort #55 - 25.10.2004 um 13:46:18
 
                                     Caya,  ich  möchte  was  zu  deiner  Umfrage  sagen:  alle  Menschen,  ob  gross  oder  klein,  sind  nur  dann  Smiley,  wenn  sie  ruhig  in  ihren  Bettchen  schlafen.  Ansonsten:  weder  Smiley  noch     Smiley.  Nun,  was  sagst  du  denn
so  Interessantes  hinzu?  ???  Bin  seeeeeeehr  gespannt.      
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Antwort #56 - 20.12.2004 um 21:32:13
 
Hallo Ralfi!
Hallo Ronny!
Hallo User!

So da bin ich wieder, war für eine Zeit mit meiner Frau in der Türkei im Urlaub. Habe ein Seminar besucht und mit meiner Frau Weihnachtseinkäufe erledigt. Schockiert/Erstauntm
1 Tag später nach unserem Ankunft mußte ich nach Österreich fliegen weil ich einen Job-Angebot bekommen hatte. Da sie eigendlich jemanden mit einem EU Paß gesucht hatten, mußte ich mich danach in Deutschland erkundigen wie es wäre wenn ich mit einem österreichischen Arbeitsvertragmit, mit  einem nicht EU Paß, in Deutschland arbeiten würde? Und das Ganze hieß für mich, auf allen Ämten einen Besuch abstatten und mich informieren lassen. Mal beim Arbeitsamt, mal beim BfA. Und mein Bescuh beim BfA war sehr interessant . Da habe ich was sehr wichtiges erfahren.
Es gibt zwischen der Türkei und Deutschland einen Abkommen. Ein Abkommen über soziale Sicherheit was am 30.04.1964 unterzeichnet worden ist. Dieses Abkommen soll vor allem den Erwerb von Rentenansprüchen durch Zusammenrechnung von deutschen und türkischen Zeiten für die Anspruchsvoraussetzungen ermöglichen.

Zitat:
Nach dem Abkommen werden neben den deutschen auch die türkischen Versicherungszeiten für die Erfüllung von zeitlichen Anspruchvoraussetzungen berücksichtigt. Dadurch können Rentenansprüche entstehen, die allein mit deutschen Zeiten nicht gegeben sind.
So werden für die Erfüllung der Wartezeit die nach deutschem un türkischem Recht anrechbaren Versicherungszeiten zusammengerechnet, wenn sie nicht auf dieselbe Zeit entfallen. Soweit das deutsche Recht neben der Erfüllung der Wartezeit das Vorliegen einer bestimmten Anzahl von Pflichtbeiträgen innerhalb eines festgelegten Zeitraumes fordert, kann auch diese Voraussetzung mit türkischen Pflichtbeiträgen erfüllt werden. ......

BfA-Information Heftchen, Nummer 33, mit dem Überschrift " Zwischenstaatliche Regelungen mit der Türkei" . Seite 11, 1.2 Zusammenrechnung deutscher und türkischer Zeiten für den Rentenanspruch


Eine Sehr nette Beamtin hat mich bei der BfA aufgeklärt und mir mitgeteilt:
wenn ich in der Türkei meine Pflichtversicherungen bezahlt habe, sollte ich die Zeiten in Deutschland bei der BfA unbedingt anmelden. Sogar ein Teil von meiner Schulzeiten  und von meiner Studienzeiten würden auch mit berechnet.
Um mindestens Erwerbsunfähigkeitsrente beansprechen zu können, müßte man mindestens in den 60 Monaten 36 Monate Pflichtbeiträge bezahlt haben.
Lieber Ronny und Lieber Ralf,
Wie wirk das sich auf die Einbürgerung?
Es heißt ja fast immer, dass man mindestens 60 Monate Rentenbeiträge bezahlt haben muß, um eine von den Einbürgerungskriterien erfüllen zu können.
Ich werde am 23. Dezember mit meiner Frau die Einbürgerung offiziel beantragen. Habe bis jetzt auf den Steuerbescheid vom 2003 von meiner Frau gewartet, aber ich glaube wir werden noch ca. 6 bis 8 Wochen darauf warten müßen. Also werden wir mit den alten Unterlagen das Amt besuchen und wenn wir das Bescheid vom FA bekommen haben dies zusätlich bei der EB abgeben.
Wie  soll ich das mit dem Regelung über die Zeiten in der Türkei dem Beamten erklären. Ich habe noch am Freitag einen Fax von der Versicherungsanstallt ( aus der Türkei ) bekommen wo die Zeiten drauf stehen, aber ich weis nicht ob dieses Schreiben akzeptiert wird oder nicht?
LG
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Antwort #57 - 21.12.2004 um 09:36:56
 
Zitat:
...Wie wirk das sich auf die Einbürgerung?
Es heißt ja fast immer, dass man mindestens 60 Monate Rentenbeiträge bezahlt haben muß, um eine von den Einbürgerungskriterien erfüllen zu können....


Hallo Caya!

Da bei einer Einbürgerung nach § 9 StAG bereits 3 Jahre = 36 Monate Aufenthalt ausreichend sind, können hier logischerweise nicht generell 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge verlangt werden. Wie viele Beiträge tatsächlich erforderlich sind, hängt natürlich hier von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer ab.
Nach den Verwaltungsvorschriften ist lediglich Voraussetzung, dass "Vorsorge auch für das Alter" getroffen wurde, nicht mehr und nicht weniger. Wenn bereits etwa 36 Monate eingezahlt wurden und jetzt eine regelmäßige versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird, reicht dies aus.

Wenn der Rententräger daneben ausländische Beitragszeiten berücksichtigt, werden diese logischerweise auch im Einbürgerungsverfahren berücksichtigt. Sobald die BfA deine Versicherungsbeiträge aus der Türkei verarbeitet hat, solltest du dir einen neuen Versicherungsverlauf schicken lassen und bei der Einbürgerungebehörde einreichen.
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Antwort #58 - 21.12.2004 um 10:18:23
 
Hallo Ralf!
Vielen Dank für deine Antwort.
Eine andere Frage, ich muß noch mein Lebenslauf schreiben- mit eigener Handschrift- auf was sollte ich hier achten? Auf die Frage , warum ich die Einbürgerung beantrage, was soll ich da schreiben?
- " Ich beantrage die Einbürgerung weil ich auch in der Zukunft wie Heute mit meiner Frau in Deutschland leben werde/möchte, weil ich bei den Wahlen mitbestimmen möchte, usw! "
Wie sollte ich es formulieren? Oder möchte man bei der Behörde was anderes hören?
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Antwort #59 - 21.12.2004 um 10:49:23
 
Zitat:
Hallo Ralf!
Vielen Dank für deine Antwort.
Eine andere Frage, ich muß noch mein Lebenslauf schreiben- mit eigener Handschrift- auf was sollte ich hier achten?

Auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Und natürlich sollte es leserlich sein und nicht zu viele Fehler enthalten.

Zitat:
Auf die Frage , warum ich die Einbürgerung beantrage, was soll ich da schreiben?
- " Ich beantrage die Einbürgerung weil ich auch in der Zukunft wie Heute mit meiner Frau in Deutschland leben werde/möchte, weil ich bei den Wahlen mitbestimmen möchte, usw! "

Zum Beispiel so. Eigentlich ist es sch....egal, was bei Begründung steht.  Zwinkernd

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Antwort #60 - 21.12.2004 um 11:35:26
 
Zitat:
Auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Und natürlich sollte es leserlich sein und nicht zu viele Fehler enthalten


sowieso! meine frau wird es noch vorher lesen und korrigieren. Zwinkernd
Zitat:
Zum Beispiel so. Eigentlich ist es sch....egal, was bei Begründung steht

kann ich davon ausgehen, dass die Spalte nur den Zweck erfüllt, da es eine Formalität ist Fragezeichen
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Antwort #61 - 21.12.2004 um 12:26:14
 
Zitat:
sowieso! meine frau wird es noch vorher lesen und korrigieren. Zwinkernd

...

Zitat:
kann ich davon ausgehen, dass die Spalte nur den Zweck erfüllt, da es eine Formalität ist Fragezeichen

Kannst du.  Zwinkernd

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Antwort #62 - 21.12.2004 um 19:24:24
 
Zitat:
[...] ich muß noch mein Lebenslauf schreiben- mit eigener Handschrift- [...]


Lebenslauf? Ralf, kann es sein, dass die Anforderungen von Stadt zu Stadt verschieden sind? Ich habe in 2 Tagen meinen "Ich werde Deutscher"-Termin.  Auf meinem Merkblatt steht zml. viel, was ich an Papierkram abgeben muss. Aber kein Lebenslauf  ???
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Antwort #63 - 21.12.2004 um 22:12:53
 
Zitat:
Lebenslauf? Ralf, kann es sein, dass die Anforderungen von Stadt zu Stadt verschieden sind? Ich habe in 2 Tagen meinen "Ich werde Deutscher"-Termin.  Auf meinem Merkblatt steht zml. viel, was ich an Papierkram abgeben muss. Aber kein Lebenslauf  ???



Hi pitty!

Wenn's nicht verlangt wird ist es ja gut. Ist sowieso nicht zwingend, und wenn, wird ein Lebenslauf in der Regel nur bei Ermessenseinbürgerungen verlangt. DIe Daten ergeben sich sowieso aus der Akte.
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Antwort #64 - 21.12.2004 um 23:19:55
 
Zitat:
Hi pitty!

Wenn's nicht verlangt wird ist es ja gut. Ist sowieso nicht zwingend, und wenn, wird ein Lebenslauf in der Regel nur bei Ermessenseinbürgerungen verlangt. DIe Daten ergeben sich sowieso aus der Akte.


Toll, habe grade mein Lebenslauf im Computer  tippse, ist mehr als 2 Seiten. Meine Frau hat es bevor sie Schlafen gegangen ist noch durchgelesen und einiges korrigiert. Werde Morgen auf einem Weißenpapier es schön, ordentlich mit meiner Handschrift schreiben.
Eins mehr oder weniger, wenn es verlangt wird soll man  sie auch  erfüllen. 
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Antwort #65 - 21.12.2004 um 23:41:56
 
Zitat:
...
Eins mehr oder weniger, wenn es verlangt wird soll man  sie auch  erfüllen.  


Jepp. Mal eben einen Lebenslauf schreiben ist ja auch kein Drama.  grin
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Antwort #66 - 23.12.2004 um 12:42:15
 
Hallo Ralfi!

Heute, den 23.Dezember 2004 habe ich die Einbürgerung beantragt.
Ich und meine Frau waren ca. kurz vor 9 Uhr bei der Behörte, hatten einen Ordner dabei mit den ganzen Unterlagen und Kopien.
Alles hatte seine Reihenfolge, was ich toll gefunden habe.
Zuerst mußte ich die Zeugnisse in Original und Kopie, danach die Übersetzungen von meiner Abi-Zeugnis und Uni. Diplom in Original und Kopie abgeben.
Danach kam es zur Staatsangehörigkeitsnachweis meines Fraues. Sie hat zuerst ein Form ausfüllen müßen, wo darauf Fragen standen, Seid wann sie die Staatsangehörigkeit hat, ob sie sich im Ausland aufgehalten halt. Die gleichen Fragen über Vater und Opa. Beim Opa mußte sie noch die Frage beantworten ob er im Krieg war und ob er im Gefangenschaft war. Da hilfte nichts außer die Oma anzurufen, denn sie konnte die einzige Person sein die es benatworten konnte wie lange der Opa im Russland war und ob er Kriegsgefangener war.Dann mußte ich runter und 25,- Euro bezahlen. In der Zeit war schon der Staatsangehörigkeitsnachweiss fertig. Hatte immer geglaubt dass es Wochendauert. Aber heute haben sie mich was anderem Belehrt.

Danach die Unterlagen vom Finanzamt – Steuerbescheid der vergangenen Jahren. Gewerbeschein sollten wir noch nachweisen sollen, aber das hatte wir nicht dabei. Unter den verlangten Unterlagen war es nicht angekreutzt. Aber war kein Problem, denn ich werde es am Montag bei der Behörde abgeben.
Dann die Altesvorsorge. Dann habe ich 2 Formulare ausgefüllt. Einer von diesen  Formularen war, wo ich die Grundrechte und Demokratie des BDR akzeptiere usw. Und das andere Formular über meinen gesundheitlichen Zustand. ( Irgendwelche Krankheiten, HIV Test usw.)
Danach mußte meine Frau raus. Nach dem meine Frau raus war habe ich ein Formular bekommen, über die Grundrechte und Grundwissen.

Die Fragen :

- Zahl der Bundesländer?
- Schreiben Sie 3 Namen von 3 Bundesländern?
- In welchem Bundesland leben Sie und wie heißt die Haupstand von dem Bundesland?
- Wer wählt die Abgeordneten des Bundestages? Mann mußte den richtigen Kästchen ankreutzen.
- Nennen sie 3 Ministerium des BRD.
- Wer ist der Regierungschef und wie heißt er?
- Wer ist der Staatsoberhaupt und Name?
- Wer darf in der BRD Wählen? Wieder 3 Kästchen, wo der richtige oder die richtigen Kästchen angekreutzt werden sollten.
- Wie heiß die Verfassung des BRDs?
- Schreiben sie 4 Grundrechte auf, was in der Verfassung auch steht.
Ps: Okay! Die Fragen waren nicht so formuliert, aber ungefähr so!

Das war leicht und die Beamtin hat gleich überprüft ob die Antworten richtig sind.
Fazit: Alles war Richtig! Meine Frau war froh, dass sie den Test nicht machen mußte.

Jetzt mal schauen was raus kommt.
Die Beamtin war sehr sehr nett und hilfsbereit. Sie hat gesagt, dass es jetzt länger dauern kann bis ich eine Antwort erhalte.
Zeit habe ich genug. Wenn sich was ändern sollte, Job mässig oder so soll ich sie im Laufenden halten.
Hier möchte ich mich ganz aber ganz herzlich bei dir Ralfi, bei Ronny und bei den Anderen User bedanken die mir mit Rat und Tat ständig beiseite gestanden sind, und mir den Mut gegeben haben, wenn ich frustriert war.
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Antwort #67 - 23.12.2004 um 12:47:53
 
Hallo Caya,

Daumen hoch wenn die Urkunde ausgehändigt wird, ist aber dann eine  Band :fbier :dj Paadie angesagt.

Bis dahin erst mal  :santa und so weiter .

LG
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Antwort #68 - 23.12.2004 um 13:02:47
 
Zitat:
Daumen hoch wenn die Urkunde ausgehändigt wird, ...


Na, bis dahin wird's ja noch ein bisschen dauern. Zuerst gibt's die Einbürgerungszusicherung, dann muss Caya die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit beantragen, was bis zur Entscheidung so etwa 9-10 Monate dauert. Aber dann...... isses so weit. Und fast schon wieder Weihnachten :santa
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Antwort #69 - 23.12.2004 um 13:15:47
 
Zitat:
Die Fragen :
- Zahl der Bundesländer?
- Schreiben Sie 3 Namen von 3 Bundesländern?
- In welchem Bundesland leben Sie und wie heißt die Haupstand von dem Bundesland?
- Wer wählt die Abgeordneten des Bundestages? Mann mußte den richtigen Kästchen ankreutzen.
- Nennen sie 3 Ministerium des BRD.
- Wer ist der Regierungschef und wie heißt er?
- Wer ist der Staatsoberhaupt und Name?
- Wer darf in der BRD Wählen? Wieder 3 Kästchen, wo der richtige oder die richtigen Kästchen angekreutzt werden sollten.
- Wie heiß die Verfassung des BRDs?
- Schreiben sie 4 Grundrechte auf, was in der Verfassung auch steht.

Na toll. Wenn man die Fragen beliebig ausgewählten (Geburts-)Deutschen stellt, kann man ja wohl locker gleich mal 20% ausbürgern.

Herzlichen Glühstrumpf jedenfalls Smiley
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Antwort #70 - 23.12.2004 um 13:17:43
 
@ Ronny:
Feiern auf alle Fälle! Aber wie geht es mit Cyber Bier, im Internet Fragezeichen  Ich schicke euch lieber wenn es so weit ist ein paar flaschen Pils.  :beer
@ Ralfi:
Weihnachten ist ja so eine schöne friedliche Zeit. Ich fange schon im August  Weihnachtslieder zu singen. :santa
Das heißt wohl ich wünsche nächtes Jahr von meiner Frau nichts, da ich als Geschenk die Einbürgerungsurkunde bekomme. Toll die Urkunde unter dem Weihnachtsbaum.
Naaaaa!!!! Das sage ich meiner Frau nicht, ich packe ja so gerne Geschenke aus. :santa

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Antwort #71 - 23.12.2004 um 13:24:56
 
Zitat:
Na toll. Wenn man die Fragen beliebig ausgewählten (Geburts-)Deutschen stellt, kann man ja wohl locker gleich mal 20% ausbürgern.

Herzlichen Glühstrumpf jedenfalls 


Hallo Inge:

Ich galube die menschen würden nur mit dem Namen H.Köhler schwierigkeiten haben, da sie erst seid Mai den Namen in Deutschland hören. Bei den Türken ist es umgekehrt. der Name H.Köhler als Ex-Präsident des IWFs wurde sehr oft in den Medien in der Türkei geschrieben. Tja! Wenn man öfters mit IWF und mit der Welt Bank zu tun hat ist es normal.
Aber auf der anderen Seite glaube ich nicht dass der durchschnitliche Otto auf der Straße die anderen Fragen nicht richtig benatworten könne. Das mit dem 20% finde ich nicht korregt.
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Antwort #72 - 27.12.2004 um 13:04:49
 
Hallo Ralfi!
Für was steht die Abkürzung
WV
Fragezeichen
Danke!
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Antwort #73 - 27.12.2004 um 13:12:28
 
Caya, die Deutschen können sich freuen, dass du sie so gut einschätzt. Ich muss mich aber leider Inge anschließen - und halte die 20% noch für eine vorsichtige Schätzung. Warum? Habe mal Unterricht gegeben, in einer Fortbildungsmaßnahme - lauter Akademiker... und nicht alle Fragen wären dort richtig beantwortet worden. Wie dann bei Menschen mit anderem Bildungsstand? Ebenso  bei Vorstellungsgesprächen von Lehrlingen.... grausam.
Gruß
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Antwort #74 - 27.12.2004 um 13:27:14
 
Zitat:
Hallo Ralfi!
Für was steht die Abkürzung
WV
Fragezeichen
Danke!
Caya


Hier im Bürobetrieb steht WV für Wieder-Vorlage. Also der Termin, an dem der Vorgang spätestens wieder auf den Tisch kommt, wenn bis dahin nichts anderes eingetreten ist.
Beispiel: ich erteile eine Einbürgerungszusicherung mit 2 Jahren Gültigkeit. Dazu notiere ich eine WV zum Ablauftermin, damit dieser Fall nicht vergessen wird. Wenn die Entlassungsbescheinigung vorher kommt,wird der Fall natürlich auch vorher weiterbearbeitet. Ansonsten wird der Kunde beim Ablauftermin angeschrieben, was denn das Entlassungsvefahren macht.  Zwinkernd
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Antwort #75 - 27.12.2004 um 13:39:40
 
Hallo Ralfi.
War heute wegen Genwerbeschein von meiner Frau bei der EBH. Sie haben für mich einen Ordner eingelegt. :richter
In der Ordner war ein Notizzettel angehäftet. Drauf standt Einiges die auch abgehackt waren. Und  noch ein Datum mit der Abkürzung WV
Zitat:
WV 14.1.2005.

Was soll ich davon verstehen?
Danke!

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Antwort #76 - 27.12.2004 um 13:51:29
 
Zitat:
.. Und  noch ein Datum mit der Abkürzung WV
Was soll ich davon verstehen?
Danke!


Keine Ahnung.  öhm  Jedenfalls nichts, weswegen man sich Sorgen machen sollte.  Zwinkernd
Vermutlich der Termin, an dem die Unterlagen nochmals auf Vollständigkeit geprüft werden sollen, es werden ja weitere Behörden beteiligt, und man muss ja überwachen, ob auf die ganzen Anfragen auch Antworten eingegangen sind.
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Antwort #77 - 27.12.2004 um 14:01:54
 
Danke Ralf!
:wipp
also dafür die Zeit!
LG
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Antwort #78 - 22.02.2005 um 15:22:02
 
Hallo Ralfi & Ronny!

Heute war ich beim Einbürgerungsamt. Ich hatte zwar keinen Termin gehabt, aber als ich meinen Antrag für die Einbürgerung gestellt hatte, hatten sie mir gesagt, ich sollte halt mich bei ihnen Melden, wenn sich was ändert oder solche sachen.
Ich hatte endlich einen Termin beim BfA, und habe alle nötigen Unterlagen beisammen gehabt, damit meine Schul- und Unizeit bis zur 8 Jahren und die Beiträge die ich bis jetzt in der Türkei bezahlt habe  hier beim BfA angerechnet wird. Ich habe  schon über 60 Monate Rentenbeiträge in der Türkei und dazu noch die 8 Jahren werden wegen der Schulzeit  dazu angerechnet, womit ich auch die 60 Monatige Rentenpflichtbeiträge weit überschreite. Ich habe von der BfA eine Bescheinigung für den Antrag auf Anrechnung ausländische Beiträge erhalten und wollte sie gleich zum Einbürgerungsbehörde bringen.
Die Beamtin von der Einbürgerungsbehörde hat zwar gesagt, dass es nicht nötig gewesen war, da bei mir alle Papiere in ordnung sind, aber sie  hat sich trotzdem Kopien davon gemacht.
Fassit: Meine Unterlagen sind noch beim Einbürgerungsamt und die sind noch nicht an die Regierung von Mittelfranken nach Ansbach geschickt worden. Die Unterlagen  werden mitte oder  ende März  an die Regierung geschickt da erst die Frist von mindestens zwei Jahre  Ehezeit erfüllt wird.
Das heißt ich muß mich noch einbischen Gedulden.

Ich wollte dann noch etwas efahren. Wie du ( Ralf) es auch weisst, hatte ich vor ein paar Monaten von  einem österreichischen Reiseveranstalter einen Angebot als Außendienstmitarbeiter bekommen. Da es nicht so einfach war in D. und A. mit meinem türkischen Paß arbeiten zu können, haben sie mir noch ein bischen Zeit gegeben. Sie werden sich ca. in 2 Monaten wieder bei mir melden und sich erkundigen ob meine Einbürgerung sich (positiv) erledigt hat.
Ich wollte von der Beamtin erfahren wie es denn ist,  wenn ich meine Einbürgerungszusicherung bekomme und meine Ausbürgerung aus dem türkischen beantragt habe, ob ich gleich meine Einbürgerungsurkunde bekommen kann? Und ich würde meine Ausbürgerungsurkunde ihnen erst später wenn ich sie habe überreiche. Sie hat "Jein!" gesagt.
Sie hat ungefähr so geantwortet : "Bei den Türken läuft es anders. Wenn sie von uns die Einbürgerungszusicherung bekommen haben, müßen sie die Ausbürgerung beantragen. Sie bekommen vom Konsulat eine Bescheinigung dass sie die Ausbürgerung beantragt haben und die türkische Behörde damit einverstannden ist. Und das dauert lang.  Die  Bescheinigung bringen sie  dann zu uns wo sie danach die Einbürgerungsurkunde von uns erhalten werden. Und wenn sie ihr Ausbürgerungsurkunde bekommen haben bringen sie sie nachträglich an uns."
Ich habe geglaubt, dass ich erst nach dem ich Ausgebürgert werde, die Einbürgerungsurkunde von der deutschen Seite erhalten kann. Und das die Ausbürgerungsurkunde ca. 6 Monate dauert. Aber die Bescheinigung, dass ich die Ausbürgerung beantragt habe auch noch sehr lange dauert, war mir bis jetzt nicht bekannt.
Oder habe ich sie falsch verstanden?
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Antwort #79 - 22.02.2005 um 16:03:58
 
Hi Caya,

ist zwar länger her, aber ich kenne das Verfahren noch und Ralfi ist auf Lehrgang.

Die Ein-/ Ausbürgerung ist in der Tat mehrstufig bei türkischen Staatsangehörigen.

Zunächst gibt es eine Einbürgerungszusicherung mit der Du eine Genehmigung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit beantragst. Das dauert nach meiner Erfahrung am längsten.

Danach erhältst Du die Einbürgerungsurkunde unter vorübergehender Hinnahme von Mehrstaatigkeit und legst abschließend die Ausbürgerungsbesceinigung wieder bei der Einbürgerungsbehörde vor.

Grüße
Ronny

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Antwort #80 - 22.02.2005 um 16:20:58
 
Hallo Ronny!
Das heisst; Wenn ich meine Einbürgerungszusicherung bekommen habe, benatrage ich die Ausbürgerung von der türkischen. Sie geben mir eine Bescheinigung wo drauf steht, dass ich die Ausbürgerung beantragt habe. Mit dieser Beschienigung wende ich mich wieder bei der Einbürgerungsbehörde und bekommen meine Urkunde. Habe ich es richtig verstanden?
Da die Ausbürgerung 6 Monate dauert, werde ich in der Zeit 2 Päße haben?
caya
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Antwort #81 - 22.02.2005 um 16:43:28
 
Zitat:
Mit dieser Beschienigung wende ich mich wieder bei der Einbürgerungsbehörde und bekommen meine Urkunde. Habe ich es richtig verstanden?
Da die Ausbürgerung 6 Monate dauert, werde ich in der Zeit 2 Päße haben?


Hi Caya,

im Prinzip so richtig, nur ist die erste Geschichte bei der türkischen Botschaft eigentlich die längere.

Die "Bescheinigung" heißt so hab ichs in Erinnerung Genehmigung zum Erwerb einer ausländischen Staastangehörigkeit (hab leider kein Muster mehr sonst hätte ich das auf türkisch einstellen können) und ist eine Urkunde mit Lichtbild ohne ein Wirksamkeitsdatum. Ich hab mir damals sagen lassen, das wird in Ankara genehmigt, deswegen so lange.

Das zweite sieht genauso aus, hat aber links unten ein Wirksamkeitsdatum und bescheinigt damit den Verlust der türkischen  Staatsangehörigkeit am Tag der Aushändigung.  Die war immer relativ rasch vorhanden.


Die zwei Pässe hast Du zwischen der Aushändigung der deutschen Einbürgerungsurkunde und der Aushändigung der letzten türkischen Bescheinigung.
Das dauerte vor (Stand: 2000 bis 2003 ) so ca. vier bis sechs Wochen.

Der längere Zeitraum war immer der vor der ersten türkischen Bescheinigung.

Grüß
Ronny
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Antwort #82 - 22.02.2005 um 16:56:20
 
Hi!
Ich habe geglaubt, wenn ich die Zusicherug habe, gehe ich gleich zum Konsulat und beantrage die Ausbürgerung. Sie geben mir gleich eine Bescheinigung dass ich die Ausbürgerung beantragt habe. Mit dieser Bescheinigung gehe ich wieder zum E.behörde und bekomme meine Urkunde.
Aber ich hatte nie gegalubt dass diese Bescheinigung so lange dauert. Das heißt, auch wenn ich den Job annehmen sollte, wird es nix, da ich ohne diese Bescheinigung die Mehrstaatigkeit nicht ausüben kann, da dies ja so lange dauert. Und es gibt keien Ausnahme?.
Vielen Dank für die Mühe.
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Antwort #83 - 22.02.2005 um 19:24:09
 
Sorry Caya,

ich kann mich mit den Zeiten irren, weil ich das nur bis 2003 kenne aber mein Nachfolger hat mir vorhin noch bestätigt, dass das Verfahren so ist wie früher.

Tut mir echt leid. Villeicht klapperts ja doch  :paletti

Grüße
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Antwort #84 - 22.02.2005 um 19:30:48
 
Zitat:
ich kann mich mit den Zeiten irren, weil ich das nur bis 2003 kenne aber mein Nachfolger hat mir vorhin noch bestätigt, dass das Verfahren so ist wie früher.


Das kann ich aus der gegenwärtigen Praxis nur bestätigen. Bis zum Erhalt der Erlaubnisurkunde dauert es schonmal ein paar Monate. Es wurden auch schon einige Zusicherungen erneuert. Ist aber eben ned immer so.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #85 - 22.02.2005 um 19:53:56
 
Lieber Ronny und Mick!
danke für die Mühe.
Kann man halt nichts machen, wenn es so lang dauert. Hab ich halt pech gehabt.
LG
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Antwort #86 - 23.02.2005 um 20:12:41
 
Hallo Caya,

was für ein thread ! Jetzt gibt es fast nix mehr , was ich zu diesem Thema noch wissen muss.

Ausser : wie hast Du das mit der Übertragung der türkischen Rentenbeiträge  praktisch gemacht ? Der mir Angetraute hat zwar mit der Einbürgerung (noch) nichts im Sinn , aber die BfA-Unterlagen in Ordnung zu haben, schadet ja nichts. Wer weiss, ob ich mich in Jahrzehnten noch an diese Beiträge erinnere.

Danke schon jetzt , Kopf hoch und Nase in den Wind

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Antwort #87 - 24.02.2005 um 09:43:39
 
Liebe Reyhan,

Zitat:
Nach dem Abkommen werden neben den deutschen auch die türkischen Versicherungszeiten für die Erfüllung von zeitlichen Anspruchvoraussetzungen berücksichtigt. Dadurch können Rentenansprüche entstehen, die allein mit deutschen Zeiten nicht gegeben sind.
So werden für die Erfüllung der Wartezeit die nach deutschem un türkischem Recht anrechbaren Versicherungszeiten zusammengerechnet, wenn sie nicht auf dieselbe Zeit entfallen. Soweit das deutsche Recht neben der Erfüllung der Wartezeit das Vorliegen einer bestimmten Anzahl von Pflichtbeiträgen innerhalb eines festgelegten Zeitraumes fordert, kann auch diese Voraussetzung mit türkischen Pflichtbeiträgen erfüllt werden. ...... 


[bgcolor=Yellow]BfA-Information Heftchen, Nummer 33, mit dem Überschrift " Zwischenstaatliche Regelungen mit der Türkei" . Seite 11, 1.2 Zusammenrechnung deutscher und türkischer Zeiten für den Rentenanspruch [/bgcolor]


Meine Mutter, hat von der Versicherungsanstalt, in meinem Fall vom SSK, eine Bescheinigung über den Verlauf meiner  Rentenbeiträge bekommen.  Abidiplom und Unidiplom, -Übersetzt in Deutsche- habe ich noch dazu gefüg. Und bei der BfA um eine Anrechnung von ausländischen Beiträgen verlangt.
Es geht ohne Probleme und ohne einen großen Aufwand.
LG
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Antwort #88 - 24.02.2005 um 10:46:07
 
Hallo Caya,

ich habe das Heftchen Nr 33 natürlich schon in Deinem ersten Beitrag entdeckt, aber da ich zu eher ungeduldigen Sorte Mensch zähle, wollte ich eben schon früher Details wissen.

Danke schön für die Infos. Wir werden dann im Sommer mal gleich zur SSK stiefeln.

Viele Grüße

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Antwort #89 - 28.02.2005 um 22:44:24
 
Hi caya!

Für eine vorzeitige Einbürgerung sehe ich leider keine Möglichkeiten. Die wäre allenfalls denkbar, wenn es für eine Anstellung zwingende Voraussetzung wäre, die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, z.B. bei Beamten (und selbst dort gibt es ja Ausnahmen).

Da es hier Verwirrungen gegeben hat, hier noch mal die Schritte im Einbürgerungsverfahren:

1. Einbürgerungszusicherung. Damit zum Konsulat und
2. den Entlassungsantrag stellen. Dann gibt es irgendwann, so nach 6-9 Monaten die
3. Genehmigungsurkunde bzw. Erlaubnisurkunde. Nach deren Vorlage bei der Behörde erfolgt die
4. Einbürgerung durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die
5. Entlassungsurkunde liegt zu diesem Zeitpunkt bereits beim Konsulat. Gegen Vorlage der Einbürgerungsurkunde und des türkischen Passes und Nüfus wird diese ausgehändigt und muss noch der Einbürgerungsbehörde vorgelegt werden.
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« Zuletzt geändert: 01.03.2005 um 09:34:57 von Ralf »  

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Antwort #90 - 01.03.2005 um 09:19:46
 
danke Ralf!
wie schon gesagt, hab halt pech gehabt.
Wenn es so lang mit der Ausbürgerung dauert, kann man halt nichts machen.
Wäre besser gewesen wenn d. Ministerium für Innen ein bischen flotter arbeiten würde.
Aber wir sind mal Südländer, uns bringt nichts aus der Ruhe. Zwinkernd
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Antwort #91 - 15.03.2005 um 11:01:56
 
Hallo Ralf!

War heute wieder mal bei der EBH in Nürnberg. Wollte  mein Studiennachweis die ich gestern bekommen habe überreichen. Mein Ordner ist irgendwie dicker geworden. Ich hatte gehofft, dass sie meinen Antrag weiter nach Ansbach geschickt hätten, aber ist noch nicht der Fall.
Die Beamtin hat mir gesagt, ich bräuchte jetzt keine andere Unterlagen mehr zu bringen, da meine Unterlagen sowieso komplett sind.
Bin frustriert...
Ich habe sie auch gefragt, wann sie meinen Antrag weiter nach Ansbach leiten werden. Sie hat was von 18.März gesagt.

LG
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Antwort #92 - 15.03.2005 um 11:13:55
 
Zitat:
...ich bräuchte jetzt keine andere Unterlagen mehr zu bringen, da meine Unterlagen sowieso komplett sind.
Bin frustriert...

Warum frustriert? Ist doch eher positiv. Der 18. März ist ja nicht mehr weit.
Zitat:
Mein Ordner ist irgendwie dicker geworden.

Na, da wird die Behörde die Antworten auf ihre Anfragen bei den anderen zu beteiligenden Behörden bekommen haben, passt ja zu der Aussage, dass die Unterlagen komplett sind.

Es geht voran!  :paletti
... wenn sicherlich auch langsam.
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Antwort #93 - 26.04.2005 um 14:13:23
 
Hallo Ralf!

Heute habe ich einen Brief von der EBH erhalten.
Auf dem steht, um meinen Antrag auf Einbürgerung bearbeiten zu können soll ich binnen 2 Wochen den Gewinn-/Verlustberechnung des Steuerberaters v. 2004 vorlegen.
In den 4 Monaten war ich mehr als 4 mal dort, um irgendwelche aktuelle Unterlagen zu überreichen. Jedesmal haben sie mir gesagt, ich bräuchte keine Papiere mehr zu bringen, da meine Papiere alle Okay sind. Waren sie wohl nicht.
Und jetzt dieser Brief.
Als ich den Antrag gestellt hatte, habe ich und meine Frau ausdrücklich der Beamtin gesagt, dass meine Frau keinen Steuerberar hat, und das die ganze Buchhaltung ihre Schwester macht.
Ich weiss nicht mehr wie ich reagieren soll. Würde nur ein Scahreiben von meiner Frau reichen, dass sie im Jahr 2004 keine Rotezahlen geschrieben haben? Die Steuerabrechnung für dass Jahr 2004 ist noch nicht gemacht worden, da sie je auch vom Fianzamt bis ende 2005 Zeit haben.
Oder?
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Antwort #94 - 26.04.2005 um 14:53:43
 
einfach mal zum telefonhörer greifen.
so ein anruf kann manchmal wunder wirken.
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Antwort #95 - 26.04.2005 um 15:05:32
 
Hallo Samfro!
Danke für den Vorschlag, aber ich glaube ich fahre morgen persönlich zum EBH. Anrufen möchte ich heute nicht, denn ich bin momentan nicht gut drauf.
Ich bin nur enttäuscht und ich weis nicht ob ich meine Stimme runterschrauben kann, obwohl sie nichts dafür kann. Bis morgen geht es mir bestimmt besser.
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Antwort #96 - 26.04.2005 um 15:32:57
 
hallo caya,

ich habe mich auch vor kurzem einbürgern lassen und kenne deine problematik, da ich selber selbständig bin und mein einkommen nachweisen muss. bei mir in düsseldorf (ich weiss nicht, wie es in anderen bundesländern/städten ist) reichte eine BWA (betriebswirtschaftliche auswertung) mit kontenaufschüsselung (!!), wenn noch kein steuerbescheid vorliegt. wenn deine frau die buchhaltung mit einem buchhaltungsprogramm am PC macht, ist die erstellung der BWA bzw. GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) unproblematisch, oder?

gruss, pitty
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Antwort #97 - 12.06.2005 um 12:26:49
 
Endlich nach 170 Tagen später habe ich von der Regierung -Mittelfranken meine Einbüergerungszusicherung erhalten.

Es heißt im Brief :

Zitat:
Einbuergerung
Anlage
1 Einbürgerungszusicherung (2 Fach)

Sehr geehrter Herr U...,

die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen Sie. Allerdings muss vor der Einbürgerung der Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit nachgewiesen sein.

(......)

Mit freundlichen Grüßen

H....


Nach einer langen Wartezeit muß ich jetzt mindestens noch mit so viel Wartezeit für die Ausbürgerung aus dem TR-StA rechnen.

Auch wenn es so langsam vorangeht, wenigstens habe ich die erste  Hürde überstanden.

Hiermit möchte ich mich noch beim Ralf, Ronny, Mick, Doc, und noch an zahlreichen Usern herzlich bedanken die mit Rat und Tat immer an meiner Seite standen. :blum

LG
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Antwort #98 - 12.06.2005 um 13:26:22
 
Zitat:
Auch wenn es so langsam vorangeht, wenigstens habe ich die erste  Hürde überstanden.

Stimmt, und das dürfte bereits die größte Hürde gewesen sein. 
Prima, Caya! :paletti

Dann also jetzt so schnell wie möglich zum zuständigen Generalkonsulat, Entlassung beantragen, damit es keine weiteren Verzögerungen gibt. Das Entlassungs-Verfahren in der Türkei soll ja in letzter Zeit schneller gehen, wie man hört. Zwinkernd
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Antwort #99 - 12.06.2005 um 14:08:35
 
Zitat:
Dann also jetzt so schnell wie möglich zum zuständigen Generalkonsulat, Entlassung beantragen, damit es keine weiteren Verzögerungen gibt. Das Entlassungs-Verfahren in der Türkei soll ja in letzter Zeit schneller gehen, wie man hört. Zwinkernd



Hallo Ralfi!

Da hast du recht, es dauert nicht mehr so lang wie früher.
Aber es dauert hier in Deutschland, beim Konsulat sehr lang.
Zuerst muß das Konsulat mein Antrag nach Berlin zum Bootschafter schicken. Aber bis sie meinen Antrag nach Berlin schicken  müßen noch andere Briefe noch gesammelt werden damit es sich lohnt. Die Post viel ja schließlich Geld. Und wenn man genügend zum Schicken hat wird es nach Berlin geschickt. Da werden sie sortiert, bearbeitet und Alles wird gesammelt und wenn man reichlich Papiere hat werden die in die Türkei geschickt. Kann sein, dass einige Bematen noch bald Somemrferien haben da musss man noch auf die Warten da man ja unterbesetzt ist. In der Türkei geht es relativ schnell. Aber dann werden die bearbeiteten Unterlagen zurück nach Berlin geschickt, da wird wieder mal gewartet bis reichlich Unterlagen für die Konsulate gesammelt worden sind, damit es sich lohnt sie weiter zu schicken. 
Wenn die Ausbürgerung schon in 2 Monaten bearbeitet worden ist, und die Bootschaft hat die Ausbürgerung aus Ankara längst bekommen, können noch 2 bis 3 Monate vergehen bis ich vom Konsulat die Bescheinigung für die Ausbürgerung erhalte.
So ist die Bürokratie halt.

Ich hätte gern schon Morgen die Ausbürgung beantragt, aber ich muss noch ein Paar Tage warten. Habe am Donnerstag einen kleinen Unfall mit meinem Rad gehabt. Habe einen geschwollenen rechten Knie. Spätestens am Mittwoch bin ich beim Konsulat.

LG
Caya
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Antwort #100 - 12.06.2005 um 14:14:42
 
Hallo Caya,

erstmals alles Gute für Dein Knie...

Für meine Einbürgerungsbewerber ist das Generalkonsulat Mainz zuständig. Meine Leute kriegen in der Regel nach 8 - 10 Monaten die Erlaubnis zum Austritt.

Die endgültige Entlassungsurkunde liegt dann ebenfalls schon vor und wird nach Vorlage der deutschen Einbürgerungsurkunde ausgehändigt.

Wegen der langen Bearbeitungszeit des türkischen Konsulats überprüfen wir allerdings auch nochmals die Einbürgerungsbewerber, d.h. wir fragen nochmals Meldebehörde, Polizei, Staatsanwalt, Verfassungsschutz und BZR ab. Das dauert dann ca. 2 Monate, bis alle Stellungnahmen vorliegen.

Grüße

Blaise
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Antwort #101 - 12.06.2005 um 14:22:37
 
Hallo Blaise.

Es heißt also, unter dem Weihnachtsbaum werde ich dieses Jahr meine Einbürgerungsurkunde leider nicht finden können, vielleicht ist ja der Osterhase so nett und bringt sie mir. Zwinkernd 
                                                                                   ...

LG
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Ps: danke für die Wünsche
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Antwort #102 - 13.06.2005 um 09:06:24
 
Zitat:
Es heißt also, unter dem Weihnachtsbaum werde ich dieses Jahr meine Einbürgerungsurkunde leider nicht finden können, ...

Das sowieso nicht, oder arbeitet der Weihnachtsmann :santa bei der Einbürgerungsbehörde?  öhm
Na ja, mit viel Glück könnte es dieses Jahr ja trotzdem noch was werden. Ob man dem Konsulat anbieten kann, die Portokosten zu übernehmen, damit es schneller geht? Keine Ahnung.

Ansonsten auch von mir ...
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Antwort #103 - 11.04.2006 um 11:33:38
 
Also der Osterhase wird mir die Urkunde am Sonntag  leider auch nicht bringen.

Aber es wird jetzt nicht mehr lange dauern, ca.  4 bis 5 Wochen noch und dann hoffe ich, dass meine Odyssee endlich ein Ende haben wird.

Nach dem ich meine Zusicherung erhalten hatte, konnte ich leider meinen Antrag für die Entlassung aus dem tr. StA nicht  stellen.
Zuerst habe ich einen neuen Personalausweis  bekommen wo drauf stand, dass ich verheiratet bin. Und das hat ca. 8 Wochen gedauert bis die nötigen Unterlagen aus der Türkei kamen.

Mit dem neuen Perso haben die Beamten meinen Antrag wieder nicht angenommen, da diesmal als Geburtsort auf meinem Perso nicht der Name der Stadt, sondern der Name vom Land stand. Also weitere 12 Wochen habe ich warten müssen, bis mein Geburtsort in der Türkei im Meldeamt verändert wurde du wieder ein neues Perso musste ausgestellt werden.
Deshalb wurde mein Antrag erst ende November angenommen.

Mein Antrag wurde am 17. Februar im Ministerkabinett von den Kabinettsmitgliedern unterschrieben. Bis die Anträge sich im Innenministerium gesammelt hatten, (damit sich auch die ganze arbeit lohnt), wurde mein Antrag zusammen mit den anderen Genehmigungen am 10. März nach Nürnberg geschickt. Laut einem Insider-Tipp sollte ich am 15. März zum Konsulat gehen und mein Austrittsgenehmigung   vom Konsulat abholen, aber als ich beim Konsulat war haben sie mich wieder zurück geschickt. Sie würden mir einen Brief schicken wenn die Genehmigung da wäre.  Aber statt am 15. März habe ich mein Austrittsgenehmigung erst gestern bekommen, weil ich mich Gestern beim Konsulat stur gestellt habe. Auf einmal ging Alles und mein Austrittsgenehmigung war da.
Heute war ich beim EB und habe das letzte Papier was sie von mir verlangt haben, abgegeben. Jetzt heißt es warten.

Drückt mir die Daumen. Ich habe die Nerven nicht mehr. Es ist wie ein Marathonlauf  wo die Strecke irgendwie ständig verlängert wird.

Caya.
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Ralf
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Antwort #104 - 11.04.2006 um 13:56:00
 
Caya schrieb am 11.04.2006 um 11:33:38:
...habe ich mein Austrittsgenehmigung erst gestern bekommen, ...


Na prima, dann kann ja jetzt eigentlich nichts mehr schief gehen, die größte Hürde ist genommen. Die paar Tage, bis du deine Urkunde in der Hand hast, gehen jetzt auch noch rum.
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Caya
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Antwort #105 - 17.05.2006 um 20:57:28
 
Jetzt ist es Offiziell. Am 10. Mai wurde meinem Einbürgerungsantrag stattgegeben und heute habe ich meine Einbürgerungsurkunde übereicht bekommen.

Hiermit möchte ich mich bei Alle bedanken, die mich jederzeit mit Rat und Tat über 18 Monate lang unterstützt haben. Aber einen besonderen dank geht hier an Ralfi und  Ronny.

Mit Mick, Doc, Fons, Sunny,und Blaise seid ihr Alle ein tolles Team!

LG
Caya

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Antwort #106 - 17.05.2006 um 21:04:03
 
Herzlichen Glückwunsch, Caya!!!

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Antwort #107 - 17.05.2006 um 22:03:51
 
Wir waren alle immer wieder dabei -
  "Es ist wie ein Marathonlauf  wo die Strecke irgendwie ständig verlängert wird."
herzlichen Glückwunsch !
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Antwort #108 - 17.05.2006 um 22:10:41
 
Herzlichen Glückwunsch Caya Zwinkernd

Schade dass das mit der Feier beim Board-Treff nichts wird.

Alles Gute nach Nürnberg Zwinkernd

Herzliche Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #109 - 17.05.2006 um 22:58:50
 
Hallo Caya,

herzlichen Glückwunsch!  Durchgedreht

Ich freue mich für Dich, dass es jetzt endlich geklappt hat...

Grüße

Blaise
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Antwort #110 - 17.05.2006 um 23:00:50
 
Hey, super! Gratuliere! :paletti

War zwar 'ne etwas schwere Geburt, aber ich hab ja gleich gesagt, dass das was wird. Zwinkernd
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long live Jazz! :))


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Antwort #111 - 18.05.2006 um 16:54:33
 
Tebrikler.

(Glückwunsch) Zwinkernd;)

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #112 - 18.05.2006 um 20:24:24
 
Sorry caya wenn ich so spät  darn bin, hatte etwas Stress die
letzten Tage. Aber trotzdem noch:

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Caya
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Antwort #113 - 21.05.2006 um 11:38:27
 
Vielen Dank für die lieben Glückwünsche.

Caya

Änderung:
Habs mal gerichtet. Grüße Ronny Zwinkernd
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