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Besuch beim Einbürgerungsamt (Gelesen: 42.011 mal)
Caya
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Antwort #75 - 27.12.2004 um 13:39:40
 
Hallo Ralfi.
War heute wegen Genwerbeschein von meiner Frau bei der EBH. Sie haben für mich einen Ordner eingelegt. :richter
In der Ordner war ein Notizzettel angehäftet. Drauf standt Einiges die auch abgehackt waren. Und  noch ein Datum mit der Abkürzung WV
Zitat:
WV 14.1.2005.

Was soll ich davon verstehen?
Danke!

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Ralf
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Antwort #76 - 27.12.2004 um 13:51:29
 
Zitat:
.. Und  noch ein Datum mit der Abkürzung WV
Was soll ich davon verstehen?
Danke!


Keine Ahnung.  öhm  Jedenfalls nichts, weswegen man sich Sorgen machen sollte.  Zwinkernd
Vermutlich der Termin, an dem die Unterlagen nochmals auf Vollständigkeit geprüft werden sollen, es werden ja weitere Behörden beteiligt, und man muss ja überwachen, ob auf die ganzen Anfragen auch Antworten eingegangen sind.
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Caya
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Antwort #77 - 27.12.2004 um 14:01:54
 
Danke Ralf!
:wipp
also dafür die Zeit!
LG
Caya
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Caya
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Antwort #78 - 22.02.2005 um 15:22:02
 
Hallo Ralfi & Ronny!

Heute war ich beim Einbürgerungsamt. Ich hatte zwar keinen Termin gehabt, aber als ich meinen Antrag für die Einbürgerung gestellt hatte, hatten sie mir gesagt, ich sollte halt mich bei ihnen Melden, wenn sich was ändert oder solche sachen.
Ich hatte endlich einen Termin beim BfA, und habe alle nötigen Unterlagen beisammen gehabt, damit meine Schul- und Unizeit bis zur 8 Jahren und die Beiträge die ich bis jetzt in der Türkei bezahlt habe  hier beim BfA angerechnet wird. Ich habe  schon über 60 Monate Rentenbeiträge in der Türkei und dazu noch die 8 Jahren werden wegen der Schulzeit  dazu angerechnet, womit ich auch die 60 Monatige Rentenpflichtbeiträge weit überschreite. Ich habe von der BfA eine Bescheinigung für den Antrag auf Anrechnung ausländische Beiträge erhalten und wollte sie gleich zum Einbürgerungsbehörde bringen.
Die Beamtin von der Einbürgerungsbehörde hat zwar gesagt, dass es nicht nötig gewesen war, da bei mir alle Papiere in ordnung sind, aber sie  hat sich trotzdem Kopien davon gemacht.
Fassit: Meine Unterlagen sind noch beim Einbürgerungsamt und die sind noch nicht an die Regierung von Mittelfranken nach Ansbach geschickt worden. Die Unterlagen  werden mitte oder  ende März  an die Regierung geschickt da erst die Frist von mindestens zwei Jahre  Ehezeit erfüllt wird.
Das heißt ich muß mich noch einbischen Gedulden.

Ich wollte dann noch etwas efahren. Wie du ( Ralf) es auch weisst, hatte ich vor ein paar Monaten von  einem österreichischen Reiseveranstalter einen Angebot als Außendienstmitarbeiter bekommen. Da es nicht so einfach war in D. und A. mit meinem türkischen Paß arbeiten zu können, haben sie mir noch ein bischen Zeit gegeben. Sie werden sich ca. in 2 Monaten wieder bei mir melden und sich erkundigen ob meine Einbürgerung sich (positiv) erledigt hat.
Ich wollte von der Beamtin erfahren wie es denn ist,  wenn ich meine Einbürgerungszusicherung bekomme und meine Ausbürgerung aus dem türkischen beantragt habe, ob ich gleich meine Einbürgerungsurkunde bekommen kann? Und ich würde meine Ausbürgerungsurkunde ihnen erst später wenn ich sie habe überreiche. Sie hat "Jein!" gesagt.
Sie hat ungefähr so geantwortet : "Bei den Türken läuft es anders. Wenn sie von uns die Einbürgerungszusicherung bekommen haben, müßen sie die Ausbürgerung beantragen. Sie bekommen vom Konsulat eine Bescheinigung dass sie die Ausbürgerung beantragt haben und die türkische Behörde damit einverstannden ist. Und das dauert lang.  Die  Bescheinigung bringen sie  dann zu uns wo sie danach die Einbürgerungsurkunde von uns erhalten werden. Und wenn sie ihr Ausbürgerungsurkunde bekommen haben bringen sie sie nachträglich an uns."
Ich habe geglaubt, dass ich erst nach dem ich Ausgebürgert werde, die Einbürgerungsurkunde von der deutschen Seite erhalten kann. Und das die Ausbürgerungsurkunde ca. 6 Monate dauert. Aber die Bescheinigung, dass ich die Ausbürgerung beantragt habe auch noch sehr lange dauert, war mir bis jetzt nicht bekannt.
Oder habe ich sie falsch verstanden?
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ronny
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Antwort #79 - 22.02.2005 um 16:03:58
 
Hi Caya,

ist zwar länger her, aber ich kenne das Verfahren noch und Ralfi ist auf Lehrgang.

Die Ein-/ Ausbürgerung ist in der Tat mehrstufig bei türkischen Staatsangehörigen.

Zunächst gibt es eine Einbürgerungszusicherung mit der Du eine Genehmigung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit beantragst. Das dauert nach meiner Erfahrung am längsten.

Danach erhältst Du die Einbürgerungsurkunde unter vorübergehender Hinnahme von Mehrstaatigkeit und legst abschließend die Ausbürgerungsbesceinigung wieder bei der Einbürgerungsbehörde vor.

Grüße
Ronny

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Antwort #80 - 22.02.2005 um 16:20:58
 
Hallo Ronny!
Das heisst; Wenn ich meine Einbürgerungszusicherung bekommen habe, benatrage ich die Ausbürgerung von der türkischen. Sie geben mir eine Bescheinigung wo drauf steht, dass ich die Ausbürgerung beantragt habe. Mit dieser Beschienigung wende ich mich wieder bei der Einbürgerungsbehörde und bekommen meine Urkunde. Habe ich es richtig verstanden?
Da die Ausbürgerung 6 Monate dauert, werde ich in der Zeit 2 Päße haben?
caya
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Antwort #81 - 22.02.2005 um 16:43:28
 
Zitat:
Mit dieser Beschienigung wende ich mich wieder bei der Einbürgerungsbehörde und bekommen meine Urkunde. Habe ich es richtig verstanden?
Da die Ausbürgerung 6 Monate dauert, werde ich in der Zeit 2 Päße haben?


Hi Caya,

im Prinzip so richtig, nur ist die erste Geschichte bei der türkischen Botschaft eigentlich die längere.

Die "Bescheinigung" heißt so hab ichs in Erinnerung Genehmigung zum Erwerb einer ausländischen Staastangehörigkeit (hab leider kein Muster mehr sonst hätte ich das auf türkisch einstellen können) und ist eine Urkunde mit Lichtbild ohne ein Wirksamkeitsdatum. Ich hab mir damals sagen lassen, das wird in Ankara genehmigt, deswegen so lange.

Das zweite sieht genauso aus, hat aber links unten ein Wirksamkeitsdatum und bescheinigt damit den Verlust der türkischen  Staatsangehörigkeit am Tag der Aushändigung.  Die war immer relativ rasch vorhanden.


Die zwei Pässe hast Du zwischen der Aushändigung der deutschen Einbürgerungsurkunde und der Aushändigung der letzten türkischen Bescheinigung.
Das dauerte vor (Stand: 2000 bis 2003 ) so ca. vier bis sechs Wochen.

Der längere Zeitraum war immer der vor der ersten türkischen Bescheinigung.

Grüß
Ronny
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Antwort #82 - 22.02.2005 um 16:56:20
 
Hi!
Ich habe geglaubt, wenn ich die Zusicherug habe, gehe ich gleich zum Konsulat und beantrage die Ausbürgerung. Sie geben mir gleich eine Bescheinigung dass ich die Ausbürgerung beantragt habe. Mit dieser Bescheinigung gehe ich wieder zum E.behörde und bekomme meine Urkunde.
Aber ich hatte nie gegalubt dass diese Bescheinigung so lange dauert. Das heißt, auch wenn ich den Job annehmen sollte, wird es nix, da ich ohne diese Bescheinigung die Mehrstaatigkeit nicht ausüben kann, da dies ja so lange dauert. Und es gibt keien Ausnahme?.
Vielen Dank für die Mühe.
Caya
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Antwort #83 - 22.02.2005 um 19:24:09
 
Sorry Caya,

ich kann mich mit den Zeiten irren, weil ich das nur bis 2003 kenne aber mein Nachfolger hat mir vorhin noch bestätigt, dass das Verfahren so ist wie früher.

Tut mir echt leid. Villeicht klapperts ja doch  :paletti

Grüße
Ronny
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Antwort #84 - 22.02.2005 um 19:30:48
 
Zitat:
ich kann mich mit den Zeiten irren, weil ich das nur bis 2003 kenne aber mein Nachfolger hat mir vorhin noch bestätigt, dass das Verfahren so ist wie früher.


Das kann ich aus der gegenwärtigen Praxis nur bestätigen. Bis zum Erhalt der Erlaubnisurkunde dauert es schonmal ein paar Monate. Es wurden auch schon einige Zusicherungen erneuert. Ist aber eben ned immer so.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Caya
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Antwort #85 - 22.02.2005 um 19:53:56
 
Lieber Ronny und Mick!
danke für die Mühe.
Kann man halt nichts machen, wenn es so lang dauert. Hab ich halt pech gehabt.
LG
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Antwort #86 - 23.02.2005 um 20:12:41
 
Hallo Caya,

was für ein thread ! Jetzt gibt es fast nix mehr , was ich zu diesem Thema noch wissen muss.

Ausser : wie hast Du das mit der Übertragung der türkischen Rentenbeiträge  praktisch gemacht ? Der mir Angetraute hat zwar mit der Einbürgerung (noch) nichts im Sinn , aber die BfA-Unterlagen in Ordnung zu haben, schadet ja nichts. Wer weiss, ob ich mich in Jahrzehnten noch an diese Beiträge erinnere.

Danke schon jetzt , Kopf hoch und Nase in den Wind

Reyhan
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Antwort #87 - 24.02.2005 um 09:43:39
 
Liebe Reyhan,

Zitat:
Nach dem Abkommen werden neben den deutschen auch die türkischen Versicherungszeiten für die Erfüllung von zeitlichen Anspruchvoraussetzungen berücksichtigt. Dadurch können Rentenansprüche entstehen, die allein mit deutschen Zeiten nicht gegeben sind.
So werden für die Erfüllung der Wartezeit die nach deutschem un türkischem Recht anrechbaren Versicherungszeiten zusammengerechnet, wenn sie nicht auf dieselbe Zeit entfallen. Soweit das deutsche Recht neben der Erfüllung der Wartezeit das Vorliegen einer bestimmten Anzahl von Pflichtbeiträgen innerhalb eines festgelegten Zeitraumes fordert, kann auch diese Voraussetzung mit türkischen Pflichtbeiträgen erfüllt werden. ...... 


[bgcolor=Yellow]BfA-Information Heftchen, Nummer 33, mit dem Überschrift " Zwischenstaatliche Regelungen mit der Türkei" . Seite 11, 1.2 Zusammenrechnung deutscher und türkischer Zeiten für den Rentenanspruch [/bgcolor]


Meine Mutter, hat von der Versicherungsanstalt, in meinem Fall vom SSK, eine Bescheinigung über den Verlauf meiner  Rentenbeiträge bekommen.  Abidiplom und Unidiplom, -Übersetzt in Deutsche- habe ich noch dazu gefüg. Und bei der BfA um eine Anrechnung von ausländischen Beiträgen verlangt.
Es geht ohne Probleme und ohne einen großen Aufwand.
LG
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Reyhan
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Antwort #88 - 24.02.2005 um 10:46:07
 
Hallo Caya,

ich habe das Heftchen Nr 33 natürlich schon in Deinem ersten Beitrag entdeckt, aber da ich zu eher ungeduldigen Sorte Mensch zähle, wollte ich eben schon früher Details wissen.

Danke schön für die Infos. Wir werden dann im Sommer mal gleich zur SSK stiefeln.

Viele Grüße

Reyhan
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Ralf
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Antwort #89 - 28.02.2005 um 22:44:24
 
Hi caya!

Für eine vorzeitige Einbürgerung sehe ich leider keine Möglichkeiten. Die wäre allenfalls denkbar, wenn es für eine Anstellung zwingende Voraussetzung wäre, die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, z.B. bei Beamten (und selbst dort gibt es ja Ausnahmen).

Da es hier Verwirrungen gegeben hat, hier noch mal die Schritte im Einbürgerungsverfahren:

1. Einbürgerungszusicherung. Damit zum Konsulat und
2. den Entlassungsantrag stellen. Dann gibt es irgendwann, so nach 6-9 Monaten die
3. Genehmigungsurkunde bzw. Erlaubnisurkunde. Nach deren Vorlage bei der Behörde erfolgt die
4. Einbürgerung durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die
5. Entlassungsurkunde liegt zu diesem Zeitpunkt bereits beim Konsulat. Gegen Vorlage der Einbürgerungsurkunde und des türkischen Passes und Nüfus wird diese ausgehändigt und muss noch der Einbürgerungsbehörde vorgelegt werden.
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« Zuletzt geändert: 01.03.2005 um 09:34:57 von Ralf »  

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