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Besuch beim Einbürgerungsamt (Gelesen: 42.071 mal)
Ralf
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Antwort #45 - 18.10.2004 um 16:36:02
 
Zitat:
Hallo Ralfi;
bist ein Smiley
und danke fürs geduld
caya


Ein BSmiley vielleicht.  :rofl2
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Caya
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Antwort #46 - 18.10.2004 um 18:32:50
 
Zitat:
Ein B[smiley=ANGEL.gif]vielleicht.   ROFL


Ich sage nichts mehr dazu. Aber soll man eine Umfrage starten was du bist?  Smiley oder
B Smiley
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Ralf
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Antwort #47 - 18.10.2004 um 18:44:35
 
Zitat:
Ich sage nichts mehr dazu. Aber soll man eine Umfrage starten was du bist?  Smiley oder
B Smiley


Bitte sehr, mach das mal. Ich befrage in der Zwischenzeit mal meine Kids zu dem Thema.  :rofl2
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Caya
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Antwort #48 - 19.10.2004 um 11:48:46
 
Zitat:
Bitte sehr, mach das mal. Ich befrage in der Zwischenzeit mal meine Kids zu dem Thema.   :rofl2


Hallo Ronny,
brauche deine Hilfe. Kannst du die Umfrage für mich starten. Bin wieder mal so blöd und kann die Umfrage nicht starten. Bin gespannt was Ralfi nach dem Ergebniss sagen wird. :rofl2
Danke im Voraus
@Ralfi:
Und was haben deine Kinder dazu gesagt?
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Ralf
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Antwort #49 - 19.10.2004 um 12:09:47
 
Zitat:
@Ralfi:
Und was haben deine Kinder dazu gesagt?


 :nixs  :3xn

Für eine Umfrage musst du einfach nur auf "Umfrage hinzufügen" klicken, dass ist jeweils ganz oben oder ganz unten auf der Seite zu finden, bei diesem Symbol: .... (neben dem Button für Antworten)
grin
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Antwort #50 - 19.10.2004 um 12:21:15
 
Zitat:
Hallo Ronny,
brauche deine Hilfe. Kannst du die Umfrage für mich starten. Bin wieder mal so blöd und kann die Umfrage nicht starten. Bin gespannt was Ralfi nach dem Ergebniss sagen wird. 
Danke im Voraus


Hallo Caya,

schau nach, sie läuft. Klappt nur nicht mit den Bildchen, aber geht auch so.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ralf
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Antwort #51 - 19.10.2004 um 12:30:52
 
lol :rofl2 :rofl2 :rofl2 lachen lachen lachen
:3xn :nixs 

Da bin ich ja mal auf das Ergebnis gespannt :zitter
Bei Gelegenheit trag' ich da mal die Meinung der Kids ein.  grin
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Caya
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Antwort #52 - 20.10.2004 um 20:41:40
 
Hallo Ronny.
Danke für die Umfrage. Meine Stimme habe ich  gleich abgegeben. Bin aber gespannt wie die Kinder von Ralfi auf die Frage geantwortet haben.
Also Ralfi, wie war die Antwort?
Da habe ich noch ne Frage, heute waren wir bei meiner Schwiegermutter zum Kaffe, und sie hat ihr Ehebuch uns gegeben. Es ist aus dem 60'ern und drauf steht Stammbuch der Familie.
Auf der ersten Seite stehen die Daten von ihr, von ihrem Mann, die Elternnamen von Beiden und dazu Beim Ehemann und Ehefrau eine Spalte wo drauf Standesamtnummer steht. Kann es sein, dass dies reicht für die Staatsbürgernachweis ohne die Sterbeurkunde vom Opa?
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Ralf
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Antwort #53 - 21.10.2004 um 08:38:01
 
Hi Caya!

Klar, die Kids sagen natürlich Bengel.  :brrr
Muss mit denen wohl mal ein ernstes Wort reden.  :bx  lachen

Ob die Urkunden aus dem Stammbuch der Behörde ausreichen kann ich von hier aus natürlich nicht beurteilen. Am Besten Kopien machen und der Behörde zusenden, sie wird sich dann schon melden.
Auf jeden Fall werden die Urkunden notfalls dabei behilflich sein, weitere Urkunden zu veschaffen.
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« Zuletzt geändert: 21.10.2004 um 08:51:42 von Ralf »  

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Caya
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Antwort #54 - 21.10.2004 um 13:47:16
 
Zitat:
Klar, die Kids sagen natürlich Bengel. :brrr

das zählt nicht! In dem Alter verstehen die Kinder sowieso die Eltern nicht. Wenn Mama und Papa alles erlauben sind sie mega Geil, wenn nicht heißt es die verstehen mich nicht die leben immer noch im Steinzeit . Deswegen Kopf Hoch :bx
Zitat:
Ob die Urkunden aus dem Stammbuch der Behörde ausreichen kann ich von hier aus natürlich nicht beurteilen. Am Besten Kopien machen und der Behörde zusenden, sie wird sich dann schon melden.
Auf jeden Fall werden die Urkunden notfalls dabei behilflich sein, weitere Urkunden zu veschaffen.

Habe verstanden, lieber mehr als gar nix!
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Julana016
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Antwort #55 - 25.10.2004 um 13:46:18
 
                                     Caya,  ich  möchte  was  zu  deiner  Umfrage  sagen:  alle  Menschen,  ob  gross  oder  klein,  sind  nur  dann  Smiley,  wenn  sie  ruhig  in  ihren  Bettchen  schlafen.  Ansonsten:  weder  Smiley  noch     Smiley.  Nun,  was  sagst  du  denn
so  Interessantes  hinzu?  ???  Bin  seeeeeeehr  gespannt.      
                                                  "Servus!"  aus  München,    
                                                                        Julia.  disco
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Caya
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Antwort #56 - 20.12.2004 um 21:32:13
 
Hallo Ralfi!
Hallo Ronny!
Hallo User!

So da bin ich wieder, war für eine Zeit mit meiner Frau in der Türkei im Urlaub. Habe ein Seminar besucht und mit meiner Frau Weihnachtseinkäufe erledigt. Schockiert/Erstauntm
1 Tag später nach unserem Ankunft mußte ich nach Österreich fliegen weil ich einen Job-Angebot bekommen hatte. Da sie eigendlich jemanden mit einem EU Paß gesucht hatten, mußte ich mich danach in Deutschland erkundigen wie es wäre wenn ich mit einem österreichischen Arbeitsvertragmit, mit  einem nicht EU Paß, in Deutschland arbeiten würde? Und das Ganze hieß für mich, auf allen Ämten einen Besuch abstatten und mich informieren lassen. Mal beim Arbeitsamt, mal beim BfA. Und mein Bescuh beim BfA war sehr interessant . Da habe ich was sehr wichtiges erfahren.
Es gibt zwischen der Türkei und Deutschland einen Abkommen. Ein Abkommen über soziale Sicherheit was am 30.04.1964 unterzeichnet worden ist. Dieses Abkommen soll vor allem den Erwerb von Rentenansprüchen durch Zusammenrechnung von deutschen und türkischen Zeiten für die Anspruchsvoraussetzungen ermöglichen.

Zitat:
Nach dem Abkommen werden neben den deutschen auch die türkischen Versicherungszeiten für die Erfüllung von zeitlichen Anspruchvoraussetzungen berücksichtigt. Dadurch können Rentenansprüche entstehen, die allein mit deutschen Zeiten nicht gegeben sind.
So werden für die Erfüllung der Wartezeit die nach deutschem un türkischem Recht anrechbaren Versicherungszeiten zusammengerechnet, wenn sie nicht auf dieselbe Zeit entfallen. Soweit das deutsche Recht neben der Erfüllung der Wartezeit das Vorliegen einer bestimmten Anzahl von Pflichtbeiträgen innerhalb eines festgelegten Zeitraumes fordert, kann auch diese Voraussetzung mit türkischen Pflichtbeiträgen erfüllt werden. ......

BfA-Information Heftchen, Nummer 33, mit dem Überschrift " Zwischenstaatliche Regelungen mit der Türkei" . Seite 11, 1.2 Zusammenrechnung deutscher und türkischer Zeiten für den Rentenanspruch


Eine Sehr nette Beamtin hat mich bei der BfA aufgeklärt und mir mitgeteilt:
wenn ich in der Türkei meine Pflichtversicherungen bezahlt habe, sollte ich die Zeiten in Deutschland bei der BfA unbedingt anmelden. Sogar ein Teil von meiner Schulzeiten  und von meiner Studienzeiten würden auch mit berechnet.
Um mindestens Erwerbsunfähigkeitsrente beansprechen zu können, müßte man mindestens in den 60 Monaten 36 Monate Pflichtbeiträge bezahlt haben.
Lieber Ronny und Lieber Ralf,
Wie wirk das sich auf die Einbürgerung?
Es heißt ja fast immer, dass man mindestens 60 Monate Rentenbeiträge bezahlt haben muß, um eine von den Einbürgerungskriterien erfüllen zu können.
Ich werde am 23. Dezember mit meiner Frau die Einbürgerung offiziel beantragen. Habe bis jetzt auf den Steuerbescheid vom 2003 von meiner Frau gewartet, aber ich glaube wir werden noch ca. 6 bis 8 Wochen darauf warten müßen. Also werden wir mit den alten Unterlagen das Amt besuchen und wenn wir das Bescheid vom FA bekommen haben dies zusätlich bei der EB abgeben.
Wie  soll ich das mit dem Regelung über die Zeiten in der Türkei dem Beamten erklären. Ich habe noch am Freitag einen Fax von der Versicherungsanstallt ( aus der Türkei ) bekommen wo die Zeiten drauf stehen, aber ich weis nicht ob dieses Schreiben akzeptiert wird oder nicht?
LG
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Antwort #57 - 21.12.2004 um 09:36:56
 
Zitat:
...Wie wirk das sich auf die Einbürgerung?
Es heißt ja fast immer, dass man mindestens 60 Monate Rentenbeiträge bezahlt haben muß, um eine von den Einbürgerungskriterien erfüllen zu können....


Hallo Caya!

Da bei einer Einbürgerung nach § 9 StAG bereits 3 Jahre = 36 Monate Aufenthalt ausreichend sind, können hier logischerweise nicht generell 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge verlangt werden. Wie viele Beiträge tatsächlich erforderlich sind, hängt natürlich hier von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer ab.
Nach den Verwaltungsvorschriften ist lediglich Voraussetzung, dass "Vorsorge auch für das Alter" getroffen wurde, nicht mehr und nicht weniger. Wenn bereits etwa 36 Monate eingezahlt wurden und jetzt eine regelmäßige versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird, reicht dies aus.

Wenn der Rententräger daneben ausländische Beitragszeiten berücksichtigt, werden diese logischerweise auch im Einbürgerungsverfahren berücksichtigt. Sobald die BfA deine Versicherungsbeiträge aus der Türkei verarbeitet hat, solltest du dir einen neuen Versicherungsverlauf schicken lassen und bei der Einbürgerungebehörde einreichen.
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Antwort #58 - 21.12.2004 um 10:18:23
 
Hallo Ralf!
Vielen Dank für deine Antwort.
Eine andere Frage, ich muß noch mein Lebenslauf schreiben- mit eigener Handschrift- auf was sollte ich hier achten? Auf die Frage , warum ich die Einbürgerung beantrage, was soll ich da schreiben?
- " Ich beantrage die Einbürgerung weil ich auch in der Zukunft wie Heute mit meiner Frau in Deutschland leben werde/möchte, weil ich bei den Wahlen mitbestimmen möchte, usw! "
Wie sollte ich es formulieren? Oder möchte man bei der Behörde was anderes hören?
LG
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Antwort #59 - 21.12.2004 um 10:49:23
 
Zitat:
Hallo Ralf!
Vielen Dank für deine Antwort.
Eine andere Frage, ich muß noch mein Lebenslauf schreiben- mit eigener Handschrift- auf was sollte ich hier achten?

Auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Und natürlich sollte es leserlich sein und nicht zu viele Fehler enthalten.

Zitat:
Auf die Frage , warum ich die Einbürgerung beantrage, was soll ich da schreiben?
- " Ich beantrage die Einbürgerung weil ich auch in der Zukunft wie Heute mit meiner Frau in Deutschland leben werde/möchte, weil ich bei den Wahlen mitbestimmen möchte, usw! "

Zum Beispiel so. Eigentlich ist es sch....egal, was bei Begründung steht.  Zwinkernd

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