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Besuch beim Einbürgerungsamt (Gelesen: 42.009 mal)
Caya
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06.10.2004 um 16:16:29
 
Gestern hatte ich versprochen, daß ich Heute euch erkundigen werde wie es im Einbürgerungsamt mein Besuch abgelaufen ist.
Als ich mit meiner Frau dort war, war draußen im Wartebereich keiner zu sehen. Haben dann an der Tür geklopft und sind rein gegangen.
Ich habe erklärt, daß ich bevor die Einbürgerung im März 2005 beantrage gerne mich noch vorher über die Einbürgerung informieren möchte.
Zuerst hat er im Computer meine Daten gerufen, dann hat er gesagt dass ich im März 2006 die Einbürgerung beantragen kann. Als ich ihm gesagt habe, daß ich schon zwischen 1973 und 1984 in Deutschland mich rechtmäßig aufgehalten und die Schule besucht habe, hat er gesagt daß es dann klappen müßte, aber ich vorher die 4 Jahres Zeugnisse vorlegen muß.
Danach hat er 2 Blätter aus seinem Schreibtisch rausgeholt. Eine von diesem Blätter war  ein Merkblattt.
Drauf steht was ich beim Antragstellung mitbringen muß.

Im Original:
- Reisepaß
- Handgeschribener Lebenslauf ( Inhalt: Abstammungsverhältnisse, Schulbildung, beruflicher Werdegang, Aufenthaltszeiten und –orte, Militärverhältnisse)
- 1Lichtbild
- Staatsangehörigkeitsausweiss des Ehegatten 

Im Original und Kopie:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde ( Auszug aus dem Familienbuch )
- 4 Jahres Zeugnisse ( mündlich hat er noch gesagt, daß ich mein Uni Diplom auch mit einfügen soll )
- Gewinn-/ Verlustrechnung des Steuerberaters und letzter Einkommenssteuerbescheid
- Nachweiss über Alterssicherung.


Meine Frau soll als Deutscher:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde Vater und Mutter oder ein Auszug aus ihrem Familiembuch
- Geburtsurkunde oder Sterbeurkunde vom Großvater – Väterlicherseizt.
- Paß oder Perso
- Und € 25,- mitbringen.

Die Frage mit dem Altersvorsorge hat er nicht ganz beantwortet. Ich habe ihm gefragt, wie es mit dem gesetzlichen Rentenanpruch aus der Türkei ist, da ich Jahre lang es bezahlt habe und mit 56 anspruch auf die Rente haben werde und die Lebensversicherungen die ich noch vor Jahren in der Türkei abgeschloßen hatte.
Keine genauere Angaben habe ich erhalten können, aber er hat gesagt ich solle mich mal meim Versicherungsamt der sich auch im Einwohnermeldeamt befindet, erkundigen, weil sie mir genauere Auskunft geben können.

Aber was mich sehr überrascht hat, war daß er gesagt hat ich könnte den Antag gleich stellen. Da die erste Untersuchung ca. 3 bis 6 Monate dauert. Also ers überbrückt die Zeit bis März 2005 und muß bis März 2006 nicht warten.

Frage an  Ralf und Anderen:
1- Meine Frau möchte gerne erfahren warum sie den Staatsangehörigkeitsausweiss braucht, sie ist ja deutscher? Ich habe versucht es ihr zu erklären, dass man es beweissen muß, daß ihr Vater, und sein Vater als Deutscher gebohren sind. Aber ich habe sie nicht überzeugen können. Wie kann man das eigendlich an einem Deutschen erklären?
2- Wie die meisten auch im Forum schon kennen, bin ich als Arbeitslos gemeldet, schreibe ständig Bewerbungsbriefe, und habe vor im Sommersemester mit Studium anzufangen, da ich für eine Ausbildung/Umschulung mit 31 Jahren für die Firmen zu alt bin. Erhalte keine Sozilahilfe oder Arbeitlosenhilfe oder etc. Und da ist wohl gefragt die Finanzielle Einnahme von meiner Frau oder?
Sie ist selbständig und hat noch Mieteinnahmen. Habe noch vor bevor das Jahr noch zu Ende geht, eine Riesterrente abzuschliessen.

Er hat noch ab und zu mal aus der Schublade ein keliens Buch rausgeholt und einiges nachgeschaut, es war ein hellblaues schmales Buch. Ich galube da standen die Gesetze drin.

War nich schlecht, und heute Morgen habe ich auch keine Schokolade benötig als ich vom Haus raus ging.

Fazit:
- Bin sehr überrascht. Keine Wartezeiten und nette Beamten. Großes Lob für Nürnberg!
- Muß bis März 2005 nicht warten sonders kann den Antrag gleich stellen, so weit ich die nötigen Unterlagen habe.
- Habe zwei Prospekte, ein Buch und den Antragsformular  bekommen.
- Habe ein neues Wort kennengelert „ Neubürger“
- Wußte vorher nicht das Bayern zusätzlich zur der Nationalhymne noch sein eigenes Hymne hat.
- Beim mündlichen Sprachtest sollen sie Fragen so sein wie z.B. wer der Regierungschef von BRD und der Staatschef von der Deutschland ist? Das schaffe ich schon mit links!
öhm
Caya

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Antwort #1 - 06.10.2004 um 16:39:16
 
Zitat:
1- Meine Frau möchte gerne erfahren warum sie den Staatsangehörigkeitsausweiss braucht, sie ist ja deutscher? Ich habe versucht es ihr zu erklären, dass man es beweissen muß, daß ihr Vater, und sein Vater als Deutscher gebohren sind. Aber ich habe sie nicht überzeugen können. Wie kann man das eigendlich an einem Deutschen erklären? 


Hi Caya,

das ist auch nicht so ganz einfach, wir haben es
hier
schon mal versucht.

Zitat:
Er hat noch ab und zu mal aus der Schublade ein keliens Buch rausgeholt und einiges nachgeschaut, es war ein hellblaues schmales Buch. Ich galube da standen die Gesetze drin.


Das dürfte der "Weidelener/ Hemberger" gewesen sein,eine gute Sammlung zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht. Ein Autor sitzt sogar im Bayrischen Innenministerium und der andere war / ist Regierungspräsident in Dresden.

Buch ist trotzdem gut  grin

Zitat:
Und da ist wohl gefragt die Finanzielle Einnahme von meiner Frau oder?


Ihr müßt gemeisam soviel Einkommen haben, dass kein  fiktiver Sozialhilfeanspruch für Eure Familie besteht.

Zitat:
Bin sehr überrascht. Keine Wartezeiten und nette Beamten. Großes Lob für Nürnberg!


Na siehst Du haben wir ja alle gesagt. Zwinkernd

Zitat:
Wußte vorher nicht das Bayern zusätzlich zur der Nationalhymne noch sein eigenes Hymne hat.


Ist und bleibt halt ein Freistaat und kein Bundesland wie Hessen oder Niedersachsen usw.  lachen

Was die an Unterlagen verlangt haben sieht insgesamt nicht übertrieben und unnötig aus. Wobei einzelne Nuancen schon zu sehen sind.

Zitat:
Das schaffe ich schon mit links


Davon bin ich auch überzeugt  Daumen hoch

Alles Gute
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #2 - 06.10.2004 um 17:19:07
 
Zitat:
Was die an Unterlagen verlangt haben sieht insgesamt nicht übertrieben und unnötig aus. Wobei einzelne Nuancen schon zu sehen sind.


Na ja, wenn es eine Einbürgerung nach § 9 StAG sein sollte, stimmt das schon, wobei das mit den Unterlagen für die deutsche Frau schon etwas übertrieben ist. Aber das hatten wir ja schon in dem anderen Thread. Bayern halt.

Wäre wohl noch zu prüfen, ob Caya nicht bereits jetzt schon einen Einbürgerunganspruch nach § 85 AuslG hat, dann wären etliche der geforderten Unterlagen schlicht überflüssig, wie z.B. der StA-Nachweis der Frau und die Unterlagen über die Rente. Meiner Erinnerung nach müsste Caya die dafür geforderten 8 Jahre allemal zusammen haben, ohne dass ich jetzt noch mal alle seine Postings gecheckt habe. Wie sieht's aus, Caya?

Zitat:
Das dürfte der "Weidelener/ Hemberger" gewesen sein,eine gute Sammlung zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht.

Jepp, wirklich gut. Hab's auch auf meinem Schreibtisch liegen.   Zwinkernd 
(6. Auflage, gibt's schon was neueres?)
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Antwort #3 - 06.10.2004 um 17:51:17
 
Zitat:
(6. Auflage, gibt's schon was neueres?)


Ich weiß nicht welche ich habe, bin jetzt zuhause. Ist auf alle Fäle die ältere hellblaue Version, weil ich die neue (dunkelblaue) an meinen Nachfolger als "Deutschmacher" abgeben mußte. Schaue morgen mal nach  Zwinkernd

Das mit dem 85 AuslG kam mir auch in den Sinn, aber  ich glaube gelesen zu haben, dass er (wieder) seit 2003 da ist. Das käme mit dem Anfang 2005 hin, unter Anrechnung früherer Zeiten bei § 9 StAG.

Richtig rechnen werden die BY´s ja können  grin
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Antwort #4 - 06.10.2004 um 17:59:21
 
Zitat:
Das mit dem 85 AuslG kam mir auch in den Sinn, aber  ich glaube gelesen zu haben, dass er (wieder) seit 2003 da ist. Das käme mit dem Anfang 2005 hin, unter Anrechnung früherer Zeiten bei § 9 StAG.


Ja, mag sein. Bei den vielen Fragestellern hier kan schon mal etwas durcheinander kommen (dies soll aber niemendem vom Fragen Stellen abhalten).  lachen

Na gut, dann sollte das Verfahren erst mal nach § 9 StAG begonnen werden. Wenn später die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt sind, wird es dann danach fortgesetzt (sollte zumindest so sein, wenn es für den Antragsteller günstiger ist).
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Antwort #5 - 06.10.2004 um 21:18:15
 
[quote][/qWäre wohl noch zu prüfen, ob Caya nicht bereits jetzt schon einen Einbürgerunganspruch nach § 85 AuslG hat, dann wären etliche der geforderten Unterlagen schlicht überflüssig, wie z.B. der StA-Nachweis der Frau und die Unterlagen über die Rente. Meiner Erinnerung nach müsste Caya die dafür geforderten 8 Jahre allemal zusammen haben, ohne dass ich jetzt noch mal alle seine Postings gecheckt habe. Wie sieht's aus, Caya? uote]

Okay! Ich versuche Mal zu Antworten.
Gebohren am 8.5.73 in Ichenhausen / Kreis Günzburg ( Bayern).
Von 1979 bis 1984 die Schule in Günzburg besucht.
1984 bis 2003 Aufenthalt in der Türkei.
Gymnasium in der Türkei besucht als Fremdsprache Deutsch gehabt. Uni Abschluß mit Diplom fsür Germanistik und Lehramt.
1995 bis 2003 Angestellter bei einer Incomingagentur in Antalya und  öffters für Messen und Veranstalltungen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz als Außendienstmitarbeiter für eine Berühmte Hotelkette.
Intergrationsprobleme habe ich nie gehabt weder in der Türkei oder in Deutschland.
Aber ich glaube nicht, dass es mit § 85 Einbürgerung erfolgen sollte.  Ich glaube eher irrelevant Oder?
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Antwort #6 - 06.10.2004 um 21:37:04
 
Hi Caya!

Ne, da is im Moment mit § 85 nix zu machen. Da sind acht Jahre Aufenthalt erforderlich, wobei maximal 5 Jahre früherer Aufenthalt angerechnet werden kann, und dann auch nur, wenn er integrierende Wirkung hatte, also i.d.R. ab Einschulung, sh. § 89.
Daher wäre § 85 frühestens 3 Jahre nach Wiedereinreise möglich, also 2006.

Dann bleibt es also bei § 9 StAG und die genannten Unterlagen sind erforderlich.
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Antwort #7 - 06.10.2004 um 22:02:06
 
So, aus gegebenem Anlass gibts das hier noch dazu:

...

:rofl2 :rofl2 :rofl2

Also nochmals: Viel Erfolg!
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Antwort #8 - 07.10.2004 um 10:46:01
 
GM Ralfi und Ronny!
Mit den Fragen geht es noch weiter.
Beweiss der Staatsangehörigkeit von meiner Frau:
Statt die Geburtsurkunde oder Sterbekurkunde vom Standesamt zu verlangen, muß man doch ein Papier verlangen können wo drauf vom Vaters bis zum Opas Staatsangehörigkeit alles drin steht? Wenn man ein Beweiss verlangt, muß man doch dafür auch die Bestimmten unterlagen haben, oder? Kann man ohne die Personen auch vom Standesamt die Papiere als Tochter oder Enkelin bekommen? Oder braucht man eine Zustimmung der Personen. Beim Opa wird es unmöglich sein, da er seit ca. 2 jahren leider Tod ist.

Danke....
PS: Ralfi , jetzt weiss jeder das ich bügeln muß, ob wohl ich es wie die Pest hasse. Gott sei dank, das ich eine Schwiegermutter habe,die jede 2. Woche kommt und bei uns bügelt. Denn ich kann nur einfache Sachen bügeln, T-Shorts und nur T-Shorts.
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Antwort #9 - 07.10.2004 um 11:20:51
 
Hallo Caya,

leider gibt es kein Staatsangehörigkeitsregister. Für die im Inland geborenen Deutschen ist es deshalb aufwändiger, den Besitz der Staatsangehörigkeit nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Zr Glaubhaftmachung sind daher die Personenstandsurkunden erforderlich.

Zitat:
Kann man ohne die Personen auch vom Standesamt die Papiere als Tochter oder Enkelin bekommen?


Nach dem § 61 Abs. 1 Personenstandsgesetz haben Vorfahren und Abkömmlinge die gleichen Rechte zur Urkundenanforderung wie die Person selbst, auf de sich ein Eintrag bezieht. Deine Frau ist in dem Sinn dann als Abkömmling vom Opa, Uropa usw. berechtigt, die Urkunde zu erhalten.

Zitat:
bügeln muß

:iro
Und es steigert noch die Lust, wenn du sagen mußt, Du mußt. von wem das ist weiß ich leider nicht Zwinkernd

PS: Ich kann das auch und betrachte es als Teil meiner männlichen Emanzipation...
Nur nicht abhängig sein müssen von den  weib
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Antwort #10 - 07.10.2004 um 11:49:53
 
Zitat:
Statt die Geburtsurkunde oder Sterbekurkunde vom Standesamt zu verlangen, muß man doch ein Papier verlangen können wo drauf vom Vaters bis zum Opas Staatsangehörigkeit alles drin steht?


Wenn es so einfach wäre...

Leider gibt es in Deutschland aber kein Staatsangehörigkeits-Register, weder ein zentrales noch ein örtliches.
Und der einzige wirkliche Beweis der deutschen Staatsangehörigkeit ist nun mal der Staatsangehörigkeitsausweis bzw. bei Eingebürgerten die Einbürgerungsurkunde. Da musst du wohl jetzt durch, bzw. deine Frau.

Das Beschaffen der Urkunden sollte für deine Frau eigentlich kein Problem sein. Sie sollte sich dazu einfach an die Standesämter wenden, wo ihr Vater bzw. ihr Opa geboren ist.

Lies dir dazu auch noch mal
dieses Thema
durch.

Zitat:
...bügeln...

:sosmi  Da muss wohl jeder mal durch  grin
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Antwort #11 - 07.10.2004 um 15:42:49
 
Hallo Ronny & Ralf.
die Urkunden zu beantragen wird nicht so schwer sein. Aber ich dachte vielleicht , da man einen Nachweiss verlangt , könnte es ja auch ein extra Formular dafür geben. Wie Naiv von mir. grin
Es heißt, ich muss jetzt die Papiere sammeln. Einiges ist nicht schwer zu bekommen, da ich in D. gebohren bin bekomme ich ohne Probleme eine Geburtsurkunde. Ich habe sogar eine Stammesurkunde vor ein Paar Jahren bekommen, zwar war es das Gleiche wie meine Geburtsurkunde nur stand draf Stammesurkunde.
Habe Heute meine Mutter angerufen, habe sie gefragt ob sie meine ganzen Zeugnisse irgendwie aufbewahrt hat. Sie ist sich sicher dass sie es hat, aber wo sie es aufbewahrt hat, weiss sie nicht mehr. Sie muß mal nachschauen.
Wenn ich an den Ordnungsamt von Günzburg einen Brief schreibe, kann ich vielleicht die Kopien von meinen 4 Jahres Zeugnisse bekommen, oder? Oder  irgend ein Bescheid vom Ordnungsamt wo drauf steht, wann, wo und wielange ich die Schule besucht habe? Würde so etwas die Behörde akzeptieren statt die Zeugnisse?
Danke im Voraus.

PS: Es wird bestimmt net lange dauern bis ihr mal wieder bügeln mußt. Dann denkt an mich. Denn da werde ich auch so lachen wie diese Smilies ROFL ROFL ROFL
Den Forum von Pfirsichring habe ich ausgedruckt 15 Seiten ....
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Antwort #12 - 07.10.2004 um 15:55:59
 
Zitat:
Den Forum von Pfirsichring habe ich ausgedruckt 15 Seiten ....


vielleicht koennen ja die 15 seiten deine frau ueberzeugen, allerdings musst du wahrscheinlich wirklich buegeln, waehrend sie diese studiert  lachen
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Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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Antwort #13 - 07.10.2004 um 16:19:10
 
Hallo Caya!

Zitat:
da man einen Nachweiss verlangt , könnte es ja auch ein extra Formular dafür geben.

Dieses Formular gibt es ja, es ist der genannte Staatsangehörigkeitsausweis. Aber um diesen zu bekommen, muss deine Frau halt die Geburtsurkunden ihrer (männlichen) Vorfahren besorgen. Falls deine Frau aber 1974 oder später geboren ist, geht es auch über ihre Mutter (also Mutter und Opa mütterlicherseits).

Zitat:
Stammesurkunde

Das klingt ja interessant. Von welchem Stamm bist du denn?  :rofl2
Ach so, du meinst bestimmt eine "Abstammungsurkunde".  Zwinkernd

Für Schulzeugnisse ist sicherlich nicht das Ordnungsamt zuständig, sondern die Schule selbst oder das Schulaufsichtsamt, falls es dort so etwas gibt. Da die Unterlagen lange aufbewahrt werden müssen, solltest du dich mal direkt bei deiner früheren Schule erkundigen. Auch eine Schulbescheinigung wirst du direkt bei der Schule erhalten. Die sollte eigentlich reichen, so dass du gar keine Zeugnisse benötigst.
Zum Thema Bügeln sag ich jetzt mal besser nix mehr.  :nixs  lachen  :3dance



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Antwort #14 - 07.10.2004 um 16:47:14
 
Zitat:
Das klingt ja interessant. Von welchem Stamm bist du denn?   
Ach so, du meinst bestimmt eine "Abstammungsurkunde".   

Hast wie immer Recht Ralf. Deutsche Sprache schwere Sprache.
Zitat:
Dieses Formular gibt es ja, es ist der genannte Staatsangehörigkeitsausweis. Aber um diesen zu bekommen, muss deine Frau halt die Geburtsurkunden ihrer (männlichen) Vorfahren besorgen. Falls deine Frau aber 1974 oder später geboren ist, geht es auch über ihre Mutter (also Mutter und Opa mütterlicherseits).

Das ist kein Problem. Uhrgroßvater und  sogar sein  Vater sollen Deutsche gewesen sein. Sie haben sogar irgend ein Familienwappen über dem der Opa sehr stolz war.
Zitat:
Für Schulzeugnisse ist sicherlich nicht das Ordnungsamt zuständig, sondern die Schule selbst oder das Schulaufsichtsamt, falls es dort so etwas gibt. Da die Unterlagen lange aufbewahrt werden müssen, solltest du dich mal direkt bei deiner früheren Schule erkundigen. Auch eine Schulbescheinigung wirst du direkt bei der Schule erhalten. Die sollte eigentlich reichen, so dass du gar keine Zeugnisse benötigst.

Wenn so was in Günzburg nicht gibt? Wie kann ich es erfahren. Oder soll ich gleich an die Stadt Günzburg was schreiben und es Verlangen? Kann ja sein das sie ganz nett sind und es an sie zuständige Behörde weiterleiten.
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