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Nachweis der deutschen Abstammung des deutschen Ehegatten (Gelesen: 31.473 mal)
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15.09.2004 um 11:30:28
 
hallo,

gemeinsam mit meinem vater habe ich mich in den letzten tagen intensiv mit dem nachweis meiner deutschen abstammung beschaeftigt  kopfhau (der fragebogen gehoert mit zu dem antrag auf ermessenseinbuergerung meines mannes).
das ergebnis ist, dass wir bezueglich meines vaters alle angaben haben  :happy: , bei meinem grossvater (geboren 1899) fehlt die information ueber seinen wehrdienst und in welcher einheit, und bei meinem urgrossvater (unsere sb hatte auf dem formular diesen auch angekreuzt -> sie ist im urlaub und wir koennen sie deswegen nicht selbst nerven) fehlt eigentlich alles bis auf den namen (durch die ausbombung berlins im II. wk sind alle unterlagen verschütt gegangen und mein vater kann sich an gar nichts erinnern  Griesgrämig). meine frage ist jetzt, ob ich meine deutsche abstammung wirklich bis zu kaisers zeiten (oder zumindest fast) belegen muss oder ob es da nicht ein stichjahr gibt  Fragezeichen
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Antwort #1 - 15.09.2004 um 11:54:08
 
Zitat:
... ob es da nicht ein stichjahr gibt 


Hallo Pfirsichring!

Stichtag ist im Allgemeinen der 1.1.1914 (Tag des Inkrafttretens des Staatsangehörigkeitsgesetzes, StAG, früher RuStAG genannt, Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz).

Voraussetzung für die Einbürgerung nach § 9 StAG ist es u.a., dass der Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Auf welche Weise er diese erlangt hat, ob durch Abstammung oder selbst durch Einbürgerung, ist dabei egal.

In den meisten Ländern - auch hier in Niedersachsen - geben sich die Einbürgerungsbehörden mit dem Personalausweis oder Reisepass des Ehegatten zufriegen, weitere Nachweise oder Nachforschungen werden nur in Zweifelsfällen erforderlich.

In Berlin scheint dies ja anders zu sein. Es werden im Prinzip die selben Nachweise wie für einen Staatsangehörigkeitsausweis verlangt. Sofern dieser gleich mitbeantragt wird, kostet das übrigens nur 50 Euro extra.

Ich empfehle erst mal folgendes: Alles ausfüllen, soweit bekannt. Was nicht bekannt ist, frei lassen bzw. "nicht bekannt" eintragen, ggf. mit den Kriegseinwirkungen begründen. Die Behörde wird dann eigene Nachforschungen anstellen müssen, z.B. Einsichtnahme in die Register beim Standesamt.

Wenn sämtliche Vorfahren bis 1914 und darüber hinaus aus dem Inland stammen, dürfte die Behörde kaum berechtigte Zweifel an der deutschen Abstammung haben.
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Antwort #2 - 15.09.2004 um 11:58:09
 
hallo,

in Illertissen (Landkreis Neu Ulm;Bayern)genügte in 2001 für diesen Staatsangehörigkeitsausweis meine Geburtsurkunde(aus Freiburg) ein Ausweis von mir und die Gebühr.Das wars.Die Urkunde war so glaube ich 5 Jahre gültig,die Farbe davon war gelb.
gruss peku
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Antwort #3 - 15.09.2004 um 12:29:51
 
Zitat:
hallo,

in Illertissen (Landkreis Neu Ulm;Bayern)genügte in 2001 für diesen Staatsangehörigkeitsausweis meine Geburtsurkunde(aus Freiburg) ein Ausweis von mir und die Gebühr.Das wars.Die Urkunde war so glaube ich 5 Jahre gültig,die Farbe davon war gelb.
gruss peku


Stimmt, die Farbe ist immer noch gelb, die Gültigkeit ist nicht speziell geregelt, üblich sind 5 oder 10 Jahre.

Hier noch mal die Verwaltungsvorschriften dazu: (Aus StAR-VwV, siehe oben unter ..., dort leider nicht ganz vollständig)
Zitat:
1.3    Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
Von dem Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit kann ausgegangen werden, wenn nachgewiesen oder glaubhaft gemacht ist, dass der Betroffene und ggf. die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 1. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden. Dies gilt nicht, wenn sich im Einzelfall Zweifel ergeben, z.B. wegen Geburt oder Aufenthalt im Ausland einschließlich der Gebiete, deren staatsrechtliche Zugehörigkeit sich geändert hat, sowie bei ausländischer Staatsangehörigkeit von Eltern oder Geschwistern.

Die Behandlung als deutscher Staatsangehöriger kann insbesondere belegt werden durch Staatsangehörigkeitsurkunden (Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine) oder durch deutsche Personalpapiere, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen ist oder die nur deutschen Staatsangehörigen erteilt wurden (z.B. Personalausweise, Reisepässe, Wehrpässe, Arbeitsbücher oder Kennkarten).

Abweichend von Absatz 1 können einzelne Länder für ihren Bereich bestimmen, dass vom Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nur dann ausgegangen werden kann, wenn nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird, dass der Betroffene und gegebenenfalls die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 1. Januar 1938 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden.


Es kommen also weitere Stichtage ins Spiel. Früher als 1938 muss man demnach i.d.R. nicht gehen, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
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Antwort #4 - 15.09.2004 um 12:29:51
 
@ralfi
danke fuer die schnelle antwort. dann werden die angaben ueber meinen grossvater vaeterlicherseits wohl ausreichend sein. und da wir alle echte berliner sind, gibt es an der staatsangehörigkeit dann wohl hoffentlich keine zweifel  Zwinkernd

aber

Zitat:
Staatsangehörigkeitsausweis


was ist denn das schon wieder?

ich bin ja wirklich schwer begeistert, was man alles beantragen kann  sensationell

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Antwort #5 - 15.09.2004 um 12:31:32
 
jetzt war ich zu langsam  Zwinkernd

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Antwort #6 - 15.09.2004 um 12:40:17
 
Zitat:
jetzt war ich zu langsam  Zwinkernd



... oder ich zu schnell  :rofl2
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Antwort #7 - 15.09.2004 um 13:59:20
 
Für mich ist das, was diese Berliner Bürokratin da veranstaltet, ein nutzloser Diebstahl von Pfirsichring's Zeit und auch eine nutzlose Verschwendung von Steuergeldern.  kopfhau
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Antwort #8 - 15.09.2004 um 14:54:37
 
oooch, als zeitverschwendung habe ich es nicht unbedingt angesehen, da ich jetzt endlich weiss, wie mein urgrossvater vaeterlicherseits heisst  :rofl2
und wenn es in berlin vorgeschrieben ist, dass der deutsche ehegatte diese angaben zu machen hat, kann ich damit auch leben (es gibt hier einen extrafragebogen fuer den deutschen ehegatten)   8)
ich hatte jetzt nur nicht vor, meine deutsche abstammung bis in die steinzeit zurueckzuverfolgen, da ich das dann doch ein wenig uebertrieben finde. deswegen meine frage nach dem stichjahr.
ich weiss nicht, inwiefern dann noch nach weiteren angaben ueber meinen urgrossvater nachgeforscht wird, da mein grossvater wie schon erwaehnt bereits 1899 in berlin geboren wurde, dies auch durch ein familienbuch, das anlaesslich der eheschliessung meines grossvaters und meiner grossmutter angelegt wurde, belegt ist. von daher denke ich, dass mein urgrossvater jetzt hoffentlich irrelevant ist.
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Antwort #9 - 15.09.2004 um 14:55:35
 
Zitat:
Für mich ist das, was diese Berliner Bürokratin da veranstaltet, ein nutzloser Diebstahl von Pfirsichring's Zeit und auch eine nutzlose Verschwendung von Steuergeldern.  kopfhau


Hallo Abu!

Na ja, selbst ausgedacht hat sich die Berliner Kollegin das sicher nicht. Es ist nun einmal so, dass z.B. ein Personalausweis oder ein Reisepass zwar sicherlich ein gewichiges Indiz für die deutsche Staatsangehörigkeit sind, aber eben kein wirklicher Nachweis. Dies ist eben per Definition einzig der Staatsangehörigkeitsausweis oder eine Einbügerungsurkunde.

Die Kollegin will halt ganz sicher gehen, oder es gibt irgendwo doch Zweifel am Besitz der dt. StA., was ich nach den Schilderungen allerdings auchg nicht glaube.
Ich denke mal, in Berlin ist dies so vorgeschrieben, da können wir nichts dran ändern und Pfirsichring auch nicht.

Da wundert es mich dann allerdings auch nicht, dass Einbürgerungsverfahren in Berlin so extrem lange dauern. cry: :gähn:
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Antwort #10 - 15.09.2004 um 14:58:04
 
Zitat:
oooch, als zeitverschwendung habe ich es nicht unbedingt angesehen, da ich jetzt endlich weiss, wie mein urgrossvater vaeterlicherseits heisst  :rofl2
und wenn es in berlin vorgeschrieben ist, dass der deutsche ehegatte diese angaben zu machen hat, kann ich damit auch leben (es gibt hier einen extrafragebogen fuer den deutschen ehegatten)   8)
ich hatte jetzt nur nicht vor, meine deutsche abstammung bis in die steinzeit zurueckzuverfolgen, da ich das dann doch ein wenig uebertrieben finde. deswegen meine frage nach dem stichjahr.
ich weiss nicht, inwiefern dann noch nach weiteren angaben ueber meinen urgrossvater nachgeforscht wird, da mein grossvater wie schon erwaehnt bereits 1899 in berlin geboren wurde, dies auch durch ein familienbuch, das anlaesslich der eheschliessung meines grossvaters und meiner grossmutter angelegt wurde, belegt ist. von daher denke ich, dass mein urgrossvater jetzt hoffentlich irrelevant ist.


Hallo Pfirsichring!

Ich denke auch, die Angaben bis zum Großvater (väterlicherseits) sollten in diesem Fall ausreichen.
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Antwort #11 - 15.09.2004 um 15:24:37
 
Zitat:
Da wundert es mich dann allerdings auch nicht, dass Einbürgerungsverfahren in Berlin so extrem lange dauern. cry: :gähn:


wenn man in berlin ab september 2004 (also ab jetzt) seinen antrag auf einbuergerung stellt, soll die bearbeitungszeit 'nur' noch 6 monate dauern  disco, was auch von einer externen kommission ueberprueft wird...bin ja mal gespannt!
im uebrigen moechte ich mal erwaehnen, dass unsere sb sehr nett und bemueht ist  :blum
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Antwort #12 - 15.09.2004 um 15:26:29
 
@ ralfi

ich kann deinem tempo gar nicht folgen  :dom

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Antwort #13 - 15.09.2004 um 15:40:24
 
Zitat:
wenn man in berlin ab september 2004 (also ab jetzt) seinen antrag auf einbuergerung stellt, soll die bearbeitungszeit 'nur' noch 6 monate dauern  disco, was auch von einer externen kommission ueberprueft wird...bin ja mal gespannt!


Na, das wollen wir ja erst mal abwarten  lachen. Wenn man mal so hört, was dort teilweise für Rückstände aufgelaufen sind....
Vermutlich werden dann dort vorwiegend die neuen Anträge bearbeitet, um dieser Vorgabe gerecht zu werden, die alten liegen dafür dann noch länger. Kann mir kaum vorstellen, dass in Berlin dafür zusätzliches Personal eingestellt wird. Selbst wenn, müsste dies ja erst eingearbeitet werden.

Zitat:
im uebrigen moechte ich mal erwaehnen, dass unsere sb sehr nett und bemueht ist  :blum

Sowas hört man natürlich immer gerne. Du kannst der Sachbearbeiterin ja mal einen Zettel mit der Adresse von i4a und diesem Forum zustecken.   :happy:

Zitat:
@ ralfi

ich kann deinem tempo gar nicht folgen   

Na gut, ich mach jetzt langsamer  :snooz: :gähn: :rofl2
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Antwort #14 - 15.09.2004 um 15:57:24
 
Zitat:
Na, das wollen wir ja erst mal abwarten  lachen.


na ja, wir wohnen in einem bezirk mit einer relativ niedrigen rate an auslaendischen mitbewohnern, vielleicht geht es ja wirklich schnell, andererseits haengen ja auch noch andere behoerden mit dran  Griesgrämig

Zitat:
Sowas hört man natürlich immer gerne. Du kannst der Sachbearbeiterin ja mal einen Zettel mit der Adresse von i4a und diesem Forum zustecken.   :happy:


werde ich doch glatt machen  Smiley
ausserdem stelle ich immer wieder fest, dass das unfreundliche verhalten von behoerdenmitarbeitern sehr oft auch an dem unfreundlichen verhalten des gegenuebers liegt...vielleicht sollte man manchmal daran denken 'jedes laecheln was du aussendest, kehrt zu dir zurueck.'

ps. ich versuche mich jetzt mal am getrenntzitieren, mal sehen, ob es klappt  :happy:
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Antwort #15 - 15.09.2004 um 16:06:38
 
Zitat:
na ja, wir wohnen in einem bezirk mit einer relativ niedrigen rate an auslaendischen mitbewohnern, vielleicht geht es ja wirklich schnell, andererseits haengen ja auch noch andere behoerden mit dran  Griesgrämig

Na ja, dafür werden sie dort icht so viel Personal haben wie in anderen Bezirken, so gleicht sich das wieder aus.

Zitat:
....ausserdem stelle ich immer wieder fest, dass das unfreundliche verhalten von behoerdenmitarbeitern sehr oft auch an dem unfreundlichen verhalten des gegenuebers liegt...vielleicht sollte man manchmal daran denken 'jedes laecheln was du aussendest, kehrt zu dir zurueck.'

[beifall=beifall.gif]
Zitat:
ps. ich versuche mich jetzt mal am getrenntzitieren, mal sehen, ob es klappt  :happy:

klappt!
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Antwort #16 - 15.09.2004 um 16:33:01
 
ich werde alle interessierten ueber die bearbeitungsdauer auf dem laufenden halten, vielleicht gibt es ja doch positive veraenderungen in berlin  Zwinkernd
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Antwort #17 - 15.09.2004 um 16:47:15
 
Zitat:
ich werde alle interessierten ueber die bearbeitungsdauer auf dem laufenden halten, vielleicht gibt es ja doch positive veraenderungen in berlin  Zwinkernd


Ja, das mach mal, bin gespannt.
Zu den anvisierten 6 Monaten muss man allerdings immer auch noch die Dauer des Entlassungsverfahrens hinzurechnen, sofern ein solches erforderlich ist. Darauf haben deutsche Behörden natürlich keinen Einfluss.

Schließlich werden die 6 Monate nur in den Fällen einzuhalten sein, bei denen die Kunden auch mitarbeiten.
Aber ich kenne auch andere Fälle: Z.B. Leute, die man erst mindestens 5 mal anschreiben muss, damit mir mal ein aktueller Einkommensnachweis geschickt wird, wo man manchmal sogar erst die Ablehnung androhen muss, bevor mal was passiert, solche Kunden brauchen sich natürlich auch nicht beschweren, wenn es bei ihnen länger dauert. motz

Aber normalerweise geht es hier im Bezirk schon recht zügig. Einige Behörden hier im Bezirk leiden allerdings auch unter der Personalknappheit, wenn dann mal ein Mitarbeiter ausfällt oder einen Monat besonders viele Anträge eingehen, nützen auch alle Vorgaben bezüglich der Bearbeitungsdauer nichts.
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Antwort #18 - 15.09.2004 um 16:56:25
 
Also meine Frau musste das im Landkreis Fürstenfeldbruck auch beantragen (bzw. auf der Gemeinde beantragen und das wurde dann ans Landratsamt geschickt). Aber sehr viele urkundlichen Nachweise waren nicht notwendig. Die Angestellten haben sich soweit mit den Angaben zur Herkunft des Urgroßvaters beschäftigt.  tippseEs hat halt einbisserl gedauert, bis die STaatsbürgerschaftsurkunde da war.
Natürlich ist alleine ein Perso oder Reisepass kein Nachweis für die deutsche Staatsbürgerschaft. Es gibt nämlich irgendwelche Sonderregelungen... aber wer weiß das schon genau  grin
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Antwort #19 - 15.09.2004 um 18:33:24
 
Zitat:
im uebrigen moechte ich mal erwaehnen, dass unsere sb sehr nett und bemueht ist  :blum


Ich hoffe, Du weißt, was es heißt, wenn man in einem Zeugnis schreibt "er/sie war bemüht"...  grin
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Antwort #20 - 15.09.2004 um 22:58:20
 
Da wundert es mich dann allerdings auch nicht, dass Einbürgerungsverfahren in Berlin so extrem lange dauern..

da will ich jetzt mal ne lanze für die Berliner Behörde brechen.Sicherlich ist diee ein etwas aufgebasen wirkender Verwaltungapparat der Berlin viel Geld ksotet.Ich denke aber auch das Berlin Schnitt mehr Verfahren abwickelt als andere Städte oder Kreise..

Der Behörden aparat ist übrigens ne Berliner Sezialität:Obwohl es zig Bezirke mit eigener Verwaltung gibt werden Ausländerrechtliche Dinge noch zentral in einer Behörde erlerdigt....

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Antwort #21 - 16.09.2004 um 10:04:30
 
Zitat:
Zu den anvisierten 6 Monaten muss man allerdings immer auch noch die Dauer des Entlassungsverfahrens hinzurechnen, sofern ein solches erforderlich ist. Darauf haben deutsche Behörden natürlich keinen Einfluss.


das soll laut botschaft schnell gehen, da diese nur ein schreiben bezüglich der entlassung aus der staatsangehörigkeit ausstellt. kenn ich auch von uns und wir stellen dieses schreiben auch ganz fix aus.  lachen

Zitat:
Schließlich werden die 6 Monate nur in den Fällen einzuhalten sein, bei denen die Kunden auch mitarbeiten.


da wird sich mein mann schon anstrengen, alle noetigen unterlagen sofort einzureichen (die einbuergerungsbehoerde liegt auch so gut wie gegenueber, so dass man da wirklich mal schnell vorbeigehen kann).  Smiley

Zitat:
Aber normalerweise geht es hier im Bezirk schon recht zügig.


ich habe meinen mann gestern von euren bestimmungen erzaehlt (nur perso oder pass des deutschen ehegatten)...er will gleich in deinen zustaendigkeitsbereich umziehen.  grin
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Antwort #22 - 16.09.2004 um 10:09:58
 
Zitat:
Ich hoffe, Du weißt, was es heißt, wenn man in einem Zeugnis schreibt "er/sie war bemüht"...  grin


ach abu, mach mir das leben nicht doch noch schwerer   Augenrollen dann anders ausgedrueckt: sie ist keine bloede  :kuh:, sondern  laola  Smiley

ps. ich habe leider noch nicht begriffen, wie man aus unterschiedlichen postings zitiert  Zwinkernd
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Antwort #23 - 16.09.2004 um 10:57:41
 
Zitat:
das soll laut botschaft schnell gehen, da diese nur ein schreiben bezüglich der entlassung aus der staatsangehörigkeit ausstellt. kenn ich auch von uns und wir stellen dieses schreiben auch ganz fix aus.  lachen

Das hängt natürlich ganz von der Staatsangehörigkeit des jeweiligen Einbürgerungsbewerbers ab. Es gibt genügend Staaten, bei denen so ein Entlassungsverfahren ein Jahr oder länger dauert.
Du hast ja nicht gesagt, welche Staatsangehörigkeit dein Mann hat, also kann ich dazu jetzt nichts sagen.
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Antwort #24 - 16.09.2004 um 12:48:34
 
Zitat:
Du hast ja nicht gesagt, welche Staatsangehörigkeit dein Mann hat, also kann ich dazu jetzt nichts sagen.


mein mann besitzt die guineische staatsbürgerschaft
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Antwort #25 - 16.09.2004 um 14:15:54
 
Zitat:
ps. ich habe leider noch nicht begriffen, wie man aus unterschiedlichen postings zitier



Hallo ,
Du markierst den Text den Du zitieren willst, kopierst ihn
(rechte Maustaste) und fügst ihn  zwischen die beiden Zitat:
hierhin
.

Das kannst Du aus dem Originaltext oder wie hier Zitat:
welche Staatsangehörigkeit
aus dem unten stehenden posting. Zwinkernd

Zur guineischen Staatsangehörigkeit liegen uns keine Informationen vor.

Grüße
Ronny
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Antwort #26 - 16.09.2004 um 14:48:07
 
Zitat:
Zur guineischen Staatsangehörigkeit liegen uns keine Informationen vor.


Mir aber:

Zitat:
Automatischer Verlust der guin. StA bei Einbürgerung, Verlust ist der guineischen Auslandsvertretung anzuzeigen.
Guineaer, die in das stehende Heer einberufen oder im Erfassungsregister verzeichnet sind bedürfen der Genehmigung der Heimatbehörden.

Praktische Erfahrungen mit der Einbürgerung habe ich bezüglich dieser Staatsangehörigkeit allerdings nicht, insbesondere auch nicht, was die Verfahrensdauer betrifft.
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Antwort #27 - 16.09.2004 um 17:02:59
 
@ronny

ein dickes  danke


@ ralfi

die dame von der botschaft sagte, dass man die einbuergerungszusicherung der botschaft zukommen lassen soll und das man dann automatisch die guineische staatsangehoerigkeit verliert.

von unserer botschaft kenne ich das auch so: wir bekommen die einbuergerungszusicherung zugeschickt und der bzw. diejenige  wird dann per brief aus der xy staatsangehoerigkeit entlassen. diesen brief muss man dann der ebh vorzeigen.
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Antwort #28 - 16.09.2004 um 17:21:54
 
Zitat:
....
die dame von der botschaft sagte, dass man die einbuergerungszusicherung der botschaft zukommen lassen soll und das man dann automatisch die guineische staatsangehoerigkeit verliert.

von unserer botschaft kenne ich das auch so: wir bekommen die einbuergerungszusicherung zugeschickt und der bzw. diejenige  wird dann per brief aus der xy staatsangehoerigkeit entlassen. diesen brief muss man dann der ebh vorzeigen.


Wenn es bei Guinea so läuft, ist es ja gut für euch.
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Antwort #29 - 17.09.2004 um 14:01:24
 
Ralf, da würde ich doch glatt der Behörde die beiden Ahnenpässe meiner Eltern anbieten - oder ist das dann böse, böse?
Und das in Berlin - wenns noch die Bayern wären!
Anne - kopfschüttelnd
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Antwort #30 - 17.09.2004 um 14:29:34
 
hi anne,

es wird auch alles nur vaeterlicherseits verlangt, die mutter ist egal (anders herum waere es mir lieber gewesen, da meine mutter alles ueber ihre familie weiss und mein vater leider nicht  Griesgrämig).

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Antwort #31 - 17.09.2004 um 14:43:52
 
Zitat:
es wird auch alles nur vaeterlicherseits verlangt, die mutter ist egal (anders herum waere es mir lieber gewesen, da meine mutter alles ueber ihre familie weiss und mein vater leider nicht 


Hallo Pfirsichring,
das liegt an der "Gnade der frühen Geburt". Zwinkernd Von Deiner Mutter kannst Du erst bei Geburt nach dem 01.01.1975 die Staatsangehörigkeit ableiten.Die Republik hat von 1949 bis 1975 gebraucht, um den Gleichberechtigungsgrundsatz im RuStAG umzusetzen.

@Anne:

Hebe Dir die Ahnenpässe gut auf, gelten als Indizienbeweis.
Zitat:
Und das in Berlin - wenns noch die Bayern wären

Es ist immerhin die neue "Berliner Republik" in Gestalt der rot-grünen Bundesregierung, die wider besseres Wissen seit 1999 behauptet, wir hätten ein neues Staatsangehörigkeitsrecht.

Lies Dir das alte RuStAG durch und vergleiche, das Kind hat (mit einigen Änderungen) vorrangig nur einen neuen Namenerhalten.

Viele Grüße

Ronny
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Antwort #32 - 17.09.2004 um 16:06:55
 
Ronny, das mit den Ahnenpässen sollte Ironie sein...

Und das sich trotz allen Getöses nichts wesentliches geändert hat - ich habs schon gemerkt. War nur so eine Zwischenbemerkung von mir, da mir diese Art von Fällen manchmal so...... cry:
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Antwort #33 - 17.09.2004 um 16:42:41
 
Zitat:
Ralf, da würde ich doch glatt der Behörde die beiden Ahnenpässe meiner Eltern anbieten - oder ist das dann böse, böse?
Und das in Berlin - wenns noch die Bayern wären!
Anne - kopfschüttelnd


Das mit den Ahnenpässen lag mir auch schon auf der Zunge; hab's mir allerdings verkniffen.

War vielleicht auch besser, denn auch ohne das haben mich meine 1-2 bissigen Bemerkungen bereits einige Smileys gekostet  Griesgrämig

Deshalb jetzt:  Lippen versiegelt

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Antwort #34 - 17.09.2004 um 17:09:22
 
Na ja, wenn in dieser Situation noch alte Ahnenpässe der Großeltern väterlicherseits oder auch 'nen Wehrpass vom Opa in der Schublade hat, ist gut dran. Dann sind die Dinger doch noch für was gut.
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Antwort #35 - 17.09.2004 um 20:20:50
 
Zitat:
Ronny, das mit den Ahnenpässen sollte Ironie sein...


Schade, so´n paar Smileeys fehlen halt noch. :stampf:

Aber ich meinte es aus leidvoller Erfahrung ernst. Zwinkernd

Ist tatsächlich so, dass die einzigen brauchbaren Nachweise neben den Ahnenpässen noch die alten DDR-Personalausweise sind. Zwinkernd

Seit dem "Teso-Beschluß" des BVerfG gilt nämlich die Ausstellung des DDR-Persos als Erwerbstatbestand für die Staatsbürgerschaft der DDR und damit aufgrund des Grundsatzes der "einheitlichen Staatsangeh." auch gleichzeitig als Erwerbsnachweis für die dt. StAng.

Aber das Schlimme ist halt wie Du schon sagst, es hat sich nichts wesentliches verändert. Und das läßt einem den Hut hochgehen. :stampf:
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Antwort #36 - 17.09.2004 um 23:21:07
 
Gegenfrage: Was soll sich beim Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere bei der Frage des Erwerbs durch Abstammung, groß ändern?
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Antwort #37 - 18.09.2004 um 08:34:08
 
Zitat:
Gegenfrage: Was soll sich beim Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere bei der Frage des Erwerbs durch Abstammung, groß ändern?


Hi ralfi,

wie Du weißt, war ich damals noch "Deutschmacher". Ich hätte mir beispielsweise gewünscht, dass die Stichtagsregelung für den Nachweis der Staatsangehörigkeit durch Abstammung eingeführt wird.

Also nur mal angenommen, man hätte festgelegt alle die die am 03.10.1990 im Besitz eines Persos der DDR oder eines Bundespersos waren, sind deutsche Staatsangehörige geworden.

Mit den paar unrechtmäßigen Besitzern hätte der Staat bei über 80 MIo. gut leben können.

Was kaum jemand weiß ist doch die Tatsache, dass wir eine massive Inländerdiskriminierung haben, was den Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit anbelangt:

Der im Inland geborene deutsche Staatsangehörige muß je nach Gusto des Sachbearbeiter bis zum 01.01.1914 zurück den Besitz glaubhaft machen,wenn er eine Nachweis (Urkunde) benötigt. Der eingebürgerte Deutsche hat dafür seine Einbürgerungsurkunde.

Und es werden immer häufiger Staatsangehörigkeitsnachweise benötigt:

Ärzte, Auswärtiges Amt, Beamtenanwärter in BY, SN oder BW müssen diese m.E. zu Recht kritisierte Ahnenforschung betreiben. lachen

Viele Grüße
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Antwort #38 - 20.09.2004 um 09:34:51
 
Moin ronny!

Ach so, du meintest den Nachweis der StA, hab ich überlesen. Da stimme ich allerdings voll zu, eine Stichtagsregelung müsste dringend her, und da bietet sich der 3.10.1990 einfach an.
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Antwort #39 - 20.09.2004 um 10:57:10
 
... oder die Voraussetzungen für den Staatsangehörigkeitsausweis müssten wesentlich vereinfacht werden. Am einfachsten wäre es sicherlich, dem Reisepass und Personalausweis Nachweischarakter zuzusprechen.
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Antwort #40 - 20.09.2004 um 11:13:59
 
Zitat:
Am einfachsten wäre es sicherlich, dem Reisepass und Personalausweis Nachweischarakter zuzusprechen.


Aha, nach rund 50 Postings über Stichtage (1914 vs. 1938   kopfhau) und Ahnenpässe kann ich mich mit der Diskussion langsam wieder identifizieren... grin.
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Antwort #41 - 20.09.2004 um 11:32:21
 
Zitat:
Am einfachsten wäre es sicherlich, dem Reisepass und Personalausweis Nachweischarakter zuzusprechen.


Nur dürfte da das Problem mit der Zuständigkeit für Paß- und Personalausweiswesen auftauchen.
Ich habe 29 nachgeordnete Paßbehörden (zwischen 3500 und 20 000 Einwohnern) und denke dass die den komplexen Sachverhalt "Staatsangehörigkeit" selbst ned recht erfassen.  lachen

Ich habe schon zu oft Persos etc. einziehen müssen, weil man im Paßamt so simple Regelungen wie §§ 4, 7 und 8 BVFG und 116 GG nicht richtig lesen konnte.
Deswegen hätte ich Bauchschmerzen, wenn eine Feld-Wald-  und Wiesengemeinde einfach mit der Paßausstellung den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit vermittelt. Smiley

Dann müßte man die Paßerteilung (zumindest die Frage der Staatsangehörigkeitsprüfung) wieder aus der kommunalen Zuständigkeit in staatliche Obhut nehmen. Zwinkernd
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Antwort #42 - 20.09.2004 um 11:58:35
 
Zitat:
Nur dürfte da das Problem mit der Zuständigkeit für Paß- und Personalausweiswesen auftauchen.
Ich habe 29 nachgeordnete Paßbehörden (zwischen 3500 und 20 000 Einwohnern) und denke dass die den komplexen Sachverhalt "Staatsangehörigkeit" selbst ned recht erfassen.  lachen

Ich habe schon zu oft Persos etc. einziehen müssen, weil man im Paßamt so simple Regelungen wie §§ 4, 7 und 8 BVFG und 116 GG nicht richtig lesen konnte.
Deswegen hätte ich Bauchschmerzen, wenn eine Feld-Wald-  und Wiesengemeinde einfach mit der Paßausstellung den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit vermittelt. Smiley


Ääh, heißt das (stark zusammengefaßt), daß Bürger weiter zurück bis 1914 recherchieren müssen, weil viele Beamte zu doof sind  ??? Gut, daß ich diese These nicht gemacht habe, sonst würde es  Griesgrämig hageln!  grin

Und stellen die gleichen Beamten derzeit nicht die Staatsangehörigkeitsausweise aus  ???   

Zitat:
Dann müßte man die Paßerteilung (zumindest die Frage der Staatsangehörigkeitsprüfung) wieder aus der kommunalen Zuständigkeit in staatliche Obhut nehmen. Zwinkernd


Bisher dachte ich, daß Kommunen auch staatlich sind  ??? grin

Nichts für ungut, Ronny  Zwinkernd

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Antwort #43 - 20.09.2004 um 12:02:18
 
Zitat:
Aha, nach rund 50 Postings über Stichtage (1914 vs. 1938   kopfhau) und Ahnenpässe kann ich mich mit der Diskussion langsam wieder identifizieren... grin.


Tja, Abu, Wunschdenken und geltende Rechtslage liegen halt manchmal weit auseinander. Leider.

Letztere anschaulich (das war jetzt wieder Wunschdenken grin) zu vermitteln, ist ja Sinn und Zweck dieses Forums.
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Antwort #44 - 20.09.2004 um 12:12:15
 
Zitat:
Tja, Abu, Wunschdenken und geltende Rechtslage liegen halt manchmal weit auseinander.

Man kann nicht alles auf die geltende Rechtslage schieben. Denn bei gleicher Rechtslage scheint die Handhabung ja unterschiedlich zu sein, z. B.:

Zitat:
In den meisten Ländern - auch hier in Niedersachsen - geben sich die Einbürgerungsbehörden mit dem Personalausweis oder Reisepass des Ehegatten zufriegen, weitere Nachweise oder Nachforschungen werden nur in Zweifelsfällen erforderlich.

In Berlin scheint dies ja anders zu sein. Es werden im Prinzip die selben Nachweise wie für einen Staatsangehörigkeitsausweis verlangt.


Aber Du hast insoweit recht, daß in dem Fall von Pfirsichring nicht die ausführende Beamtin kritisiert werden sollte (wie ich das gemacht habe), sondern evtl. das Land Berlin.

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Antwort #45 - 20.09.2004 um 12:32:26
 
Zitat:
Ääh, heißt das (stark zusammengefaßt), daß Bürger weiter zurück bis 1914 recherchieren müssen, weil viele Beamte zu doof sind   Gut, daß ich diese These nicht gemacht habe, sonst würde es   hageln!   

Und stellen die gleichen Beamten derzeit nicht die Staatsangehörigkeitsausweise aus 


Also, auf das Niveau, für kritische Bemerkungen einen Griesgrämig zu vergeben, lasse ich mich nicht herab.
Wenn es wie der Hesse sagt "Gemähre" wäre evtl.aber als solches sah ich Deine Frage nicht an. Zwinkernd
Und ja, im Extremfall geht es (so will es der Gesetzgeber immer noch) sogar bis 1800 und Schnee zurück, zum ersten Preußischen StAG. kopfhau


Zitat:
Bisher dachte ich, daß Kommunen auch staatlich sind 

Das ist eine Frage der Aufsicht, Kommunen sind eigentlich selbstverwaltend tätig. In diese Aufgabe redet Ihnen keiner rein (jetzt bitte keinen Roman schreiben, Ronny) , daneben haben sie Aufgaben des Staates zur Erfüllung nach Weisung zu erledigen.

Ich könnte (rein) theoretisch schon jeden Einzelfall der Perso-Erteilung prüfen und bemängeln, nur bitteschön wie zeitlich bei 250.000 +x Einwohnern? Smiley Da liegt halt die Krux. Früher haben wir die Persos und Pässe erteilt und waren Staatsangehörigkeitsbehörde. Da war das Ganze "rund" und schlüssig.

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Antwort #46 - 20.09.2004 um 12:46:04
 
Hallo Abu!

Zitat:
Man kann nicht alles auf die geltende Rechtslage schieben.

Worauf denn sonst? Die Frage ist nur: Was ist Rechtslage und was ist eine Frage des Verfahrens:
Zitat:
Denn bei gleicher Rechtslage scheint die Handhabung ja unterschiedlich zu sein, z. B.: .....

Das Beispiel bezog sich ja auf die Einbürgerung nach § 9 StAG, da ist ein Staatsangehörigkeitsausweis nicht durch Bundesrecht vorgeschrieben, wohl aber in den Verfahrensvorschriften einiger Länder.
Man beachte: Das StAG (mal als Beispiel) ist zwar ein Bundesgesetz. Für die Ausführung des Gesetzes sind aber - wie so oft - die Länder zuständig. Folglich haben die Länder auch Kompetenzen, Vorschriften für das Verfahren zu erlassen, jedenfalls bei Punkten, die der Bund nicht vorgegeben hat.
Um bei diesem Beispiel zu bleiben: Gesetzliche Voraussetzung für die Anwendung von § 9 StAG ist, dass der Ehepartner Deutscher ist. So weit, so gut. Das ist die Rechtslage. Wie das aber im Einzelfall festgestellt wird, ist eine reine Verfahrensfrage.
Es ist halt wie immer die Frage, welchen Aufwand man für welchen Nutzen treiben will. Und übertreiben kann man schließlich alles. Auch hier in Niedersachsen war früher der Staatsangehörigkeitsausweis obligatorisch bei §-9-Fällen, aufgegeben wurde dies nicht zuletzt aus Kostengründen.

Prinzipiell wären 3 Möglichkeiten denkbar:
a) man verlangt immer den Staatsangehörigkeitsausweis bzw. die dafür erforderlichen Nachweise,
b) man begnügt sich mit Pass/Personalausweis und verlangt weitergehende Nachweise lediglich in Zweifelsfällen,
c) man prüft gar nix und verlässt sich allein auf die Angaben des Antragstellers.

Hier kommt einem doch sofort das Sprichwort vom goldenen Mittelweg in den Sinn, oder?
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Antwort #47 - 20.09.2004 um 13:21:54
 
Zitat:
Hier kommt einem doch sofort das Sprichwort vom goldenen Mittelweg in den Sinn, oder?


@ Ralfi & Ronny

Das ist ein schönes Schlußwort für diesen Mammut-Thread und ich halte jetzt einfach meine Klappe  Lippen versiegelt.

Zwinkernd Abu
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Antwort #48 - 20.09.2004 um 14:10:46
 
Denke auch, zumThema ist jetzt alles gesagt. Aber wenn jemandem noch was einfällt: immer her damit.

Und für die Fragestellerin:

:fbier

:rofl2 :rofl2
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Antwort #49 - 20.09.2004 um 14:45:59
 
:abg ...ich mag doch kein :beer  Zwinkernd

trotzdem
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Antwort #50 - 20.09.2004 um 14:57:19
 
Zitat:
:abg ...ich mag doch kein :beer  Zwinkernd
......


Schade, ich aber  :hutw

:rofl2 :rofl2 :rofl2
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Antwort #51 - 20.09.2004 um 15:06:08
 
Zitat:
:abg ...ich mag doch kein :beer  Zwinkernd


Zitat:
Schade, ich aber 


Und ich hätte (trotz Samstag nacht) auch kein Problem damit  Smiley

@Pfirsichring Danke für die Blumen
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Antwort #52 - 14.10.2004 um 20:43:18
 
so, mein mann hat heute seinen einbürgerungsantrag abgegeben  :-D
jetzt heißt es  :wait und dann schaun wir mal, ob die angestrebten sechs monate bearbeitungszeit eingehalten werden  :endsm
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Antwort #53 - 14.10.2004 um 21:12:23
 
Na, dann mal viel Erfolg!
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Antwort #54 - 17.10.2004 um 13:25:50
 
Sau dumme Frage - ohne hier rechts, links oder so, lastigt zu sein - :
Als meine Eltern 1944 geheiratet haben, mussten sie einen "Ariernachweis" erbringen, reicht das als Nachweis m/einer deutschen Abstammung??
Muß eine solche immer wieder erbracht werden, oder genügt eine Bescheinigung, dass ich "Bayerischer Staatsbürger" bin aus, musste ich 1964 beim Anfang einer Ausbildung bei einer bayerischen Behörde vorlegen.
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Antwort #55 - 17.10.2004 um 13:54:07
 
Hallo!

So dumm ist die Frage ja gar nicht.

Zitat:
Als meine Eltern 1944 geheiratet haben, mussten sie einen "Ariernachweis" erbringen, reicht das als Nachweis m/einer deutschen Abstammung??

Ob das allein ausreicht, kann ich so nicht sagen, das liegt im Ermessen der Behörde, auf jeden Fall wird es beim Nachweis hilfreich sein.

Zitat:
eine Bescheinigung, dass ich "Bayerischer Staatsbürger" bin

Interessant, was es da so alles gibt.  :rofl2
Also ich denke mal, dass beide Bescheinigungen zusammen wohl ausreichen werden.  
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Antwort #56 - 18.10.2004 um 16:04:24
 
ich dachte ja, dass ich mich hier nicht mehr wegen der einbuergerung zu wort melden muss, aber eine frage habe ich jetzt doch noch: mein mann hat seinem einbuergerungsantrag eine kopie unseres mittlerweile angelegten familienbuchs beigefuegt. warum muss ich (berliner staatsbuerger   lachen) denn dann noch eine kopie meiner geburtsurkunde nachreichen Fragezeichen
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Antwort #57 - 18.10.2004 um 16:32:59
 
Zitat:
... mein mann hat seinem einbuergerungsantrag eine kopie unseres mittlerweile angelegten familienbuchs beigefuegt. warum muss ich (berliner staatsbuerger   lachen) denn dann noch eine kopie meiner geburtsurkunde nachreichen Fragezeichen

Tja, wer weiß das schon, finde ich auch etwas überflüssig. Die erforderlichen Angaben incl. die der Eltern ergeben sich ja auch aus dem Familienbuch.  :dreh
Vielleicht hat die Behörde einfach nur gerne die Akten voll.  :rofl2 Einfach nicht drüber nachdenken und Kopie abgeben.
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Antwort #58 - 18.10.2004 um 16:53:09
 
Zitat:
(berliner staatsbuerger   lachen


Sorry, dass ich mich auch noch mal melde! Abger ich glaube nicht, dass es einen "Berliner Stattsbürger" gibt, einen "Bürger der in Berlin wohnt" schon.
Die "Bayerische Staatsbürgerschaft" leitet sich aus der "Bayerischen Verfassung" ab!
OK, es gibt da ein paar Freaks, die wollen sogar noch / wieder einen "Bayerischen Pass" einführen, auch schon vor der EU-Erweiterung! lachen
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Antwort #59 - 18.10.2004 um 18:31:34
 
Zitat:
Sorry, dass ich mich auch noch mal melde! Abger ich glaube nicht, dass es einen "Berliner Stattsbürger" gibt, einen "Bürger der in Berlin wohnt" schon.
Die "Bayerische Staatsbürgerschaft" leitet sich aus der "Bayerischen Verfassung" ab! 
OK, es gibt da ein paar Freaks, die wollen sogar noch / wieder einen "Bayerischen Pass" einführen, auch schon vor der EU-Erweiterung!


Stimmt. Bayern ist das einzige Bundesland, das Bestimmungen zur Staatsangehörigkeit in seiner Verfassung hat.
Zitat:
Artikel 6  Staatsangehörigkeit

(1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben
1. durch Geburt;
2. durch Legitimation;
3. durch Eheschließung;
4. durch Einbürgerung.

(2) Die Staatsangehörigkeit kann nicht aberkannt werden.

(3) Das Nähere regelt ein Gesetz über die Staatsangehörigkeit.

Artikel 7  Staatsbürger

(1) Staatsbürger ist ohne Unterschied der Geburt, der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens und des Berufs jeder Staatsangehörige, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.

(2) Der Staatsbürger übt seine Rechte aus durch Teilnahme an Wahlen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sowie Volksbegehren und Volksentscheiden.

(3) Die Ausübung dieser Rechte kann von der Dauer eines Aufenthalts bis zu einem Jahr abhängig gemacht werden.

Artikel 8  Gleichstellung aller Deutschen

Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Bayern ihren Wohnsitz haben, besitzen die gleichen Rechte und haben die gleichen Pflichten wie die bayerischen Staatsangehörigen.


Das in Art. 6 Abs. 3 der bay. Verf. erwähnte Gesetz existiert allerdings nicht, solche Regelungen wären nach dem Grundgesetz ohnehin unwirksam.
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Antwort #60 - 29.10.2004 um 09:39:20
 
hallo. Mach dir da mal keine sorgen, ich musste es auch bringen, meistens reicht noch eine Heiratsurkunde der Großeltern und der Wohnsitz aus, jedenfalls war es bei mir so . Die kosten für dieses Dokument betragen 25 Euro. Ich hoffe ich konnte dir helfen, also du brauchst nicht alle angaben zu machen. Die wichtigsten reichen.

Liebe grüße mitio
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Antwort #61 - 23.02.2005 um 01:48:44
 
Hallo an alle Spezialisten,

ich/ wir habe/n zwar noch Zeit bis mein ausländ. Ehemann den Antrag stellen kann, aber mein Vater ist vor langer Zeit gestorben, meine verwandschaftlichen Bindungen väterlicherseits nicht allzu groß und meine Mutter kann sich dann auch nicht mehr erinnern-  ???da sollte ich, wenn erforderlich mal schon anfangen :

Wie sieht es in Sachsen mit den erforderlichen Nachweisen aus  Fragezeichen

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Antwort #62 - 23.02.2005 um 07:43:13
 
Moin moin Djane,

wenn du aus der ehemaligen stammst, hast du es insofern einfacher als die Alt-BRD´ler.

In den 70er Jahren gab es einen Beschluß des Bundesverfassubgsgerichts (sog. Teso-Beschluß).

Hiernach galt der Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR zugleich als Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Alle Erwerbstatbestände des Staatsbürgerschaftsgesetzes der DDR galten seit dem Beschluß als Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (gibt ein paar, aber m.E. nicht relevante Ausnahmen) im Sinne des RuStAG (vgl. Ziffer 1.2.3 StAGVwV).

Da einer der Erwerbsgründe der Erwerb / bzw. der Besitz des Personalausweises der DDR  waren, der wurde im Gegensatz zum Bundesperso nur an Staatsbürger der DDR ausgegeben, reicht heute der Nachweis aus, dass vor der Wende ein Personalausweis der DDR besessen wurde.

D.h. wer als ehemaliger Staatsbürger der DDR diesen Ausweis noch hat (kenne viele) oder als jüngerer Mensch den Nachweis bringt, dass ein Elternteil den besaß, ist in der Frage "Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit" fein raus.

Alle anderen auch die Alt-BRD-ler haben das Pech die Anforderungen der Ziffer 1.3 StAGVwV  erfüllen zu müssen, im Zweifelsfall bis zum 01.01.1914 den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit glaubhaft machen zu müssen. Hab ich bis heute noch nicht erledigt für meinen Wenigkeit  Zwinkernd


Grüße
Ronny
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Antwort #63 - 25.02.2005 um 23:34:58
 
Halihallo Ronny  :bussi

was bin ich stolz ein Ossi - Mädchen aus Sachsen zu sein disco.
Ich habe noch zwei alte PA-Ausweise, einen alten Scheck und 50 Mark der DDR  grin.Das dürfte wohl reichen  :happy:

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Antwort #64 - 25.02.2005 um 23:39:45
 
Zitat:
Ich habe noch zwei alte PA-Ausweise


Jo das reicht  :paletti


Zitat:
einen alten Scheck und 50 Mark der DDR 


Die kannste behalten  grin

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Antwort #65 - 25.11.2005 um 11:02:41
 
:gnews Nun auch ein positives Feedback von uns: Mein Mann ist hat am 31. Oktober seine Einbürgerungsurkunde erhalten, hat dann am 1. November gleich den Perso und den neuen Reisepass beantragt und konnte diese am 21. November abholen (sein Reisepass war sogar der erste neue Reisepass in unserem Einwohnermeldeamt).
Vielen Dank fuer eure Hilfe,  :gr3 Smiley
Verloren gehen werde ich euch in Einbürgerungsfragen wahrscheinlich trotzdem nicht, da ein Teil meiner KollegInnen jetzt die Einbürgerung in Angriff nimmt  Laut lachend
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Antwort #66 - 25.11.2005 um 13:37:02
 
Hallo!

Danke für das positive Feedback!   Smiley
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