Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 5 
Thema versenden Drucken
Nachweis der deutschen Abstammung des deutschen Ehegatten (Gelesen: 31.469 mal)
Pfirsichring
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 412

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutschen Ehegatten
Antwort #30 - 17.09.2004 um 14:29:34
 
hi anne,

es wird auch alles nur vaeterlicherseits verlangt, die mutter ist egal (anders herum waere es mir lieber gewesen, da meine mutter alles ueber ihre familie weiss und mein vater leider nicht  Griesgrämig).

Zum Seitenanfang
  

Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
Pfirsichring  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutschen Ehegatten
Antwort #31 - 17.09.2004 um 14:43:52
 
Zitat:
es wird auch alles nur vaeterlicherseits verlangt, die mutter ist egal (anders herum waere es mir lieber gewesen, da meine mutter alles ueber ihre familie weiss und mein vater leider nicht 


Hallo Pfirsichring,
das liegt an der "Gnade der frühen Geburt". Zwinkernd Von Deiner Mutter kannst Du erst bei Geburt nach dem 01.01.1975 die Staatsangehörigkeit ableiten.Die Republik hat von 1949 bis 1975 gebraucht, um den Gleichberechtigungsgrundsatz im RuStAG umzusetzen.

@Anne:

Hebe Dir die Ahnenpässe gut auf, gelten als Indizienbeweis.
Zitat:
Und das in Berlin - wenns noch die Bayern wären

Es ist immerhin die neue "Berliner Republik" in Gestalt der rot-grünen Bundesregierung, die wider besseres Wissen seit 1999 behauptet, wir hätten ein neues Staatsangehörigkeitsrecht.

Lies Dir das alte RuStAG durch und vergleiche, das Kind hat (mit einigen Änderungen) vorrangig nur einen neuen Namenerhalten.

Viele Grüße

Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Anne
Ex-Mitglied
*


I love YaBB 1G - SP1!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutschen Ehegatten
Antwort #32 - 17.09.2004 um 16:06:55
 
Ronny, das mit den Ahnenpässen sollte Ironie sein...

Und das sich trotz allen Getöses nichts wesentliches geändert hat - ich habs schon gemerkt. War nur so eine Zwischenbemerkung von mir, da mir diese Art von Fällen manchmal so...... cry:
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutsche
Antwort #33 - 17.09.2004 um 16:42:41
 
Zitat:
Ralf, da würde ich doch glatt der Behörde die beiden Ahnenpässe meiner Eltern anbieten - oder ist das dann böse, böse?
Und das in Berlin - wenns noch die Bayern wären!
Anne - kopfschüttelnd


Das mit den Ahnenpässen lag mir auch schon auf der Zunge; hab's mir allerdings verkniffen.

War vielleicht auch besser, denn auch ohne das haben mich meine 1-2 bissigen Bemerkungen bereits einige Smileys gekostet  Griesgrämig

Deshalb jetzt:  Lippen versiegelt

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutschen Ehegatten
Antwort #34 - 17.09.2004 um 17:09:22
 
Na ja, wenn in dieser Situation noch alte Ahnenpässe der Großeltern väterlicherseits oder auch 'nen Wehrpass vom Opa in der Schublade hat, ist gut dran. Dann sind die Dinger doch noch für was gut.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutschen Ehegatten
Antwort #35 - 17.09.2004 um 20:20:50
 
Zitat:
Ronny, das mit den Ahnenpässen sollte Ironie sein...


Schade, so´n paar Smileeys fehlen halt noch. :stampf:

Aber ich meinte es aus leidvoller Erfahrung ernst. Zwinkernd

Ist tatsächlich so, dass die einzigen brauchbaren Nachweise neben den Ahnenpässen noch die alten DDR-Personalausweise sind. Zwinkernd

Seit dem "Teso-Beschluß" des BVerfG gilt nämlich die Ausstellung des DDR-Persos als Erwerbstatbestand für die Staatsbürgerschaft der DDR und damit aufgrund des Grundsatzes der "einheitlichen Staatsangeh." auch gleichzeitig als Erwerbsnachweis für die dt. StAng.

Aber das Schlimme ist halt wie Du schon sagst, es hat sich nichts wesentliches verändert. Und das läßt einem den Hut hochgehen. :stampf:
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutschen Ehegatten
Antwort #36 - 17.09.2004 um 23:21:07
 
Gegenfrage: Was soll sich beim Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere bei der Frage des Erwerbs durch Abstammung, groß ändern?
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutschen Ehegatten
Antwort #37 - 18.09.2004 um 08:34:08
 
Zitat:
Gegenfrage: Was soll sich beim Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere bei der Frage des Erwerbs durch Abstammung, groß ändern?


Hi ralfi,

wie Du weißt, war ich damals noch "Deutschmacher". Ich hätte mir beispielsweise gewünscht, dass die Stichtagsregelung für den Nachweis der Staatsangehörigkeit durch Abstammung eingeführt wird.

Also nur mal angenommen, man hätte festgelegt alle die die am 03.10.1990 im Besitz eines Persos der DDR oder eines Bundespersos waren, sind deutsche Staatsangehörige geworden.

Mit den paar unrechtmäßigen Besitzern hätte der Staat bei über 80 MIo. gut leben können.

Was kaum jemand weiß ist doch die Tatsache, dass wir eine massive Inländerdiskriminierung haben, was den Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit anbelangt:

Der im Inland geborene deutsche Staatsangehörige muß je nach Gusto des Sachbearbeiter bis zum 01.01.1914 zurück den Besitz glaubhaft machen,wenn er eine Nachweis (Urkunde) benötigt. Der eingebürgerte Deutsche hat dafür seine Einbürgerungsurkunde.

Und es werden immer häufiger Staatsangehörigkeitsnachweise benötigt:

Ärzte, Auswärtiges Amt, Beamtenanwärter in BY, SN oder BW müssen diese m.E. zu Recht kritisierte Ahnenforschung betreiben. lachen

Viele Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutsche
Antwort #38 - 20.09.2004 um 09:34:51
 
Moin ronny!

Ach so, du meintest den Nachweis der StA, hab ich überlesen. Da stimme ich allerdings voll zu, eine Stichtagsregelung müsste dringend her, und da bietet sich der 3.10.1990 einfach an.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutschen Ehegatten
Antwort #39 - 20.09.2004 um 10:57:10
 
... oder die Voraussetzungen für den Staatsangehörigkeitsausweis müssten wesentlich vereinfacht werden. Am einfachsten wäre es sicherlich, dem Reisepass und Personalausweis Nachweischarakter zuzusprechen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutsche
Antwort #40 - 20.09.2004 um 11:13:59
 
Zitat:
Am einfachsten wäre es sicherlich, dem Reisepass und Personalausweis Nachweischarakter zuzusprechen.


Aha, nach rund 50 Postings über Stichtage (1914 vs. 1938   kopfhau) und Ahnenpässe kann ich mich mit der Diskussion langsam wieder identifizieren... grin.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutsche
Antwort #41 - 20.09.2004 um 11:32:21
 
Zitat:
Am einfachsten wäre es sicherlich, dem Reisepass und Personalausweis Nachweischarakter zuzusprechen.


Nur dürfte da das Problem mit der Zuständigkeit für Paß- und Personalausweiswesen auftauchen.
Ich habe 29 nachgeordnete Paßbehörden (zwischen 3500 und 20 000 Einwohnern) und denke dass die den komplexen Sachverhalt "Staatsangehörigkeit" selbst ned recht erfassen.  lachen

Ich habe schon zu oft Persos etc. einziehen müssen, weil man im Paßamt so simple Regelungen wie §§ 4, 7 und 8 BVFG und 116 GG nicht richtig lesen konnte.
Deswegen hätte ich Bauchschmerzen, wenn eine Feld-Wald-  und Wiesengemeinde einfach mit der Paßausstellung den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit vermittelt. Smiley

Dann müßte man die Paßerteilung (zumindest die Frage der Staatsangehörigkeitsprüfung) wieder aus der kommunalen Zuständigkeit in staatliche Obhut nehmen. Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutsche
Antwort #42 - 20.09.2004 um 11:58:35
 
Zitat:
Nur dürfte da das Problem mit der Zuständigkeit für Paß- und Personalausweiswesen auftauchen.
Ich habe 29 nachgeordnete Paßbehörden (zwischen 3500 und 20 000 Einwohnern) und denke dass die den komplexen Sachverhalt "Staatsangehörigkeit" selbst ned recht erfassen.  lachen

Ich habe schon zu oft Persos etc. einziehen müssen, weil man im Paßamt so simple Regelungen wie §§ 4, 7 und 8 BVFG und 116 GG nicht richtig lesen konnte.
Deswegen hätte ich Bauchschmerzen, wenn eine Feld-Wald-  und Wiesengemeinde einfach mit der Paßausstellung den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit vermittelt. Smiley


Ääh, heißt das (stark zusammengefaßt), daß Bürger weiter zurück bis 1914 recherchieren müssen, weil viele Beamte zu doof sind  ??? Gut, daß ich diese These nicht gemacht habe, sonst würde es  Griesgrämig hageln!  grin

Und stellen die gleichen Beamten derzeit nicht die Staatsangehörigkeitsausweise aus  ???   

Zitat:
Dann müßte man die Paßerteilung (zumindest die Frage der Staatsangehörigkeitsprüfung) wieder aus der kommunalen Zuständigkeit in staatliche Obhut nehmen. Zwinkernd


Bisher dachte ich, daß Kommunen auch staatlich sind  ??? grin

Nichts für ungut, Ronny  Zwinkernd

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutsche
Antwort #43 - 20.09.2004 um 12:02:18
 
Zitat:
Aha, nach rund 50 Postings über Stichtage (1914 vs. 1938   kopfhau) und Ahnenpässe kann ich mich mit der Diskussion langsam wieder identifizieren... grin.


Tja, Abu, Wunschdenken und geltende Rechtslage liegen halt manchmal weit auseinander. Leider.

Letztere anschaulich (das war jetzt wieder Wunschdenken grin) zu vermitteln, ist ja Sinn und Zweck dieses Forums.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutsche
Antwort #44 - 20.09.2004 um 12:12:15
 
Zitat:
Tja, Abu, Wunschdenken und geltende Rechtslage liegen halt manchmal weit auseinander.

Man kann nicht alles auf die geltende Rechtslage schieben. Denn bei gleicher Rechtslage scheint die Handhabung ja unterschiedlich zu sein, z. B.:

Zitat:
In den meisten Ländern - auch hier in Niedersachsen - geben sich die Einbürgerungsbehörden mit dem Personalausweis oder Reisepass des Ehegatten zufriegen, weitere Nachweise oder Nachforschungen werden nur in Zweifelsfällen erforderlich.

In Berlin scheint dies ja anders zu sein. Es werden im Prinzip die selben Nachweise wie für einen Staatsangehörigkeitsausweis verlangt.


Aber Du hast insoweit recht, daß in dem Fall von Pfirsichring nicht die ausführende Beamtin kritisiert werden sollte (wie ich das gemacht habe), sondern evtl. das Land Berlin.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 5 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema