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Nachweis der deutschen Abstammung des deutschen Ehegatten (Gelesen: 31.472 mal)
Ralf
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Antwort #15 - 15.09.2004 um 16:06:38
 
Zitat:
na ja, wir wohnen in einem bezirk mit einer relativ niedrigen rate an auslaendischen mitbewohnern, vielleicht geht es ja wirklich schnell, andererseits haengen ja auch noch andere behoerden mit dran  Griesgrämig

Na ja, dafür werden sie dort icht so viel Personal haben wie in anderen Bezirken, so gleicht sich das wieder aus.

Zitat:
....ausserdem stelle ich immer wieder fest, dass das unfreundliche verhalten von behoerdenmitarbeitern sehr oft auch an dem unfreundlichen verhalten des gegenuebers liegt...vielleicht sollte man manchmal daran denken 'jedes laecheln was du aussendest, kehrt zu dir zurueck.'

[beifall=beifall.gif]
Zitat:
ps. ich versuche mich jetzt mal am getrenntzitieren, mal sehen, ob es klappt  :happy:

klappt!
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Antwort #16 - 15.09.2004 um 16:33:01
 
ich werde alle interessierten ueber die bearbeitungsdauer auf dem laufenden halten, vielleicht gibt es ja doch positive veraenderungen in berlin  Zwinkernd
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Ralf
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Antwort #17 - 15.09.2004 um 16:47:15
 
Zitat:
ich werde alle interessierten ueber die bearbeitungsdauer auf dem laufenden halten, vielleicht gibt es ja doch positive veraenderungen in berlin  Zwinkernd


Ja, das mach mal, bin gespannt.
Zu den anvisierten 6 Monaten muss man allerdings immer auch noch die Dauer des Entlassungsverfahrens hinzurechnen, sofern ein solches erforderlich ist. Darauf haben deutsche Behörden natürlich keinen Einfluss.

Schließlich werden die 6 Monate nur in den Fällen einzuhalten sein, bei denen die Kunden auch mitarbeiten.
Aber ich kenne auch andere Fälle: Z.B. Leute, die man erst mindestens 5 mal anschreiben muss, damit mir mal ein aktueller Einkommensnachweis geschickt wird, wo man manchmal sogar erst die Ablehnung androhen muss, bevor mal was passiert, solche Kunden brauchen sich natürlich auch nicht beschweren, wenn es bei ihnen länger dauert. motz

Aber normalerweise geht es hier im Bezirk schon recht zügig. Einige Behörden hier im Bezirk leiden allerdings auch unter der Personalknappheit, wenn dann mal ein Mitarbeiter ausfällt oder einen Monat besonders viele Anträge eingehen, nützen auch alle Vorgaben bezüglich der Bearbeitungsdauer nichts.
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pantelija2
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Antwort #18 - 15.09.2004 um 16:56:25
 
Also meine Frau musste das im Landkreis Fürstenfeldbruck auch beantragen (bzw. auf der Gemeinde beantragen und das wurde dann ans Landratsamt geschickt). Aber sehr viele urkundlichen Nachweise waren nicht notwendig. Die Angestellten haben sich soweit mit den Angaben zur Herkunft des Urgroßvaters beschäftigt.  tippseEs hat halt einbisserl gedauert, bis die STaatsbürgerschaftsurkunde da war.
Natürlich ist alleine ein Perso oder Reisepass kein Nachweis für die deutsche Staatsbürgerschaft. Es gibt nämlich irgendwelche Sonderregelungen... aber wer weiß das schon genau  grin
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Abu
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Antwort #19 - 15.09.2004 um 18:33:24
 
Zitat:
im uebrigen moechte ich mal erwaehnen, dass unsere sb sehr nett und bemueht ist  :blum


Ich hoffe, Du weißt, was es heißt, wenn man in einem Zeugnis schreibt "er/sie war bemüht"...  grin
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 15.09.2004 um 22:58:20
 
Da wundert es mich dann allerdings auch nicht, dass Einbürgerungsverfahren in Berlin so extrem lange dauern..

da will ich jetzt mal ne lanze für die Berliner Behörde brechen.Sicherlich ist diee ein etwas aufgebasen wirkender Verwaltungapparat der Berlin viel Geld ksotet.Ich denke aber auch das Berlin Schnitt mehr Verfahren abwickelt als andere Städte oder Kreise..

Der Behörden aparat ist übrigens ne Berliner Sezialität:Obwohl es zig Bezirke mit eigener Verwaltung gibt werden Ausländerrechtliche Dinge noch zentral in einer Behörde erlerdigt....

peku
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Pfirsichring
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Antwort #21 - 16.09.2004 um 10:04:30
 
Zitat:
Zu den anvisierten 6 Monaten muss man allerdings immer auch noch die Dauer des Entlassungsverfahrens hinzurechnen, sofern ein solches erforderlich ist. Darauf haben deutsche Behörden natürlich keinen Einfluss.


das soll laut botschaft schnell gehen, da diese nur ein schreiben bezüglich der entlassung aus der staatsangehörigkeit ausstellt. kenn ich auch von uns und wir stellen dieses schreiben auch ganz fix aus.  lachen

Zitat:
Schließlich werden die 6 Monate nur in den Fällen einzuhalten sein, bei denen die Kunden auch mitarbeiten.


da wird sich mein mann schon anstrengen, alle noetigen unterlagen sofort einzureichen (die einbuergerungsbehoerde liegt auch so gut wie gegenueber, so dass man da wirklich mal schnell vorbeigehen kann).  Smiley

Zitat:
Aber normalerweise geht es hier im Bezirk schon recht zügig.


ich habe meinen mann gestern von euren bestimmungen erzaehlt (nur perso oder pass des deutschen ehegatten)...er will gleich in deinen zustaendigkeitsbereich umziehen.  grin
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Antwort #22 - 16.09.2004 um 10:09:58
 
Zitat:
Ich hoffe, Du weißt, was es heißt, wenn man in einem Zeugnis schreibt "er/sie war bemüht"...  grin


ach abu, mach mir das leben nicht doch noch schwerer   Augenrollen dann anders ausgedrueckt: sie ist keine bloede  :kuh:, sondern  laola  Smiley

ps. ich habe leider noch nicht begriffen, wie man aus unterschiedlichen postings zitiert  Zwinkernd
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Antwort #23 - 16.09.2004 um 10:57:41
 
Zitat:
das soll laut botschaft schnell gehen, da diese nur ein schreiben bezüglich der entlassung aus der staatsangehörigkeit ausstellt. kenn ich auch von uns und wir stellen dieses schreiben auch ganz fix aus.  lachen

Das hängt natürlich ganz von der Staatsangehörigkeit des jeweiligen Einbürgerungsbewerbers ab. Es gibt genügend Staaten, bei denen so ein Entlassungsverfahren ein Jahr oder länger dauert.
Du hast ja nicht gesagt, welche Staatsangehörigkeit dein Mann hat, also kann ich dazu jetzt nichts sagen.
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Antwort #24 - 16.09.2004 um 12:48:34
 
Zitat:
Du hast ja nicht gesagt, welche Staatsangehörigkeit dein Mann hat, also kann ich dazu jetzt nichts sagen.


mein mann besitzt die guineische staatsbürgerschaft
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Antwort #25 - 16.09.2004 um 14:15:54
 
Zitat:
ps. ich habe leider noch nicht begriffen, wie man aus unterschiedlichen postings zitier



Hallo ,
Du markierst den Text den Du zitieren willst, kopierst ihn
(rechte Maustaste) und fügst ihn  zwischen die beiden Zitat:
hierhin
.

Das kannst Du aus dem Originaltext oder wie hier Zitat:
welche Staatsangehörigkeit
aus dem unten stehenden posting. Zwinkernd

Zur guineischen Staatsangehörigkeit liegen uns keine Informationen vor.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ralf
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Antwort #26 - 16.09.2004 um 14:48:07
 
Zitat:
Zur guineischen Staatsangehörigkeit liegen uns keine Informationen vor.


Mir aber:

Zitat:
Automatischer Verlust der guin. StA bei Einbürgerung, Verlust ist der guineischen Auslandsvertretung anzuzeigen.
Guineaer, die in das stehende Heer einberufen oder im Erfassungsregister verzeichnet sind bedürfen der Genehmigung der Heimatbehörden.

Praktische Erfahrungen mit der Einbürgerung habe ich bezüglich dieser Staatsangehörigkeit allerdings nicht, insbesondere auch nicht, was die Verfahrensdauer betrifft.
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Antwort #27 - 16.09.2004 um 17:02:59
 
@ronny

ein dickes  danke


@ ralfi

die dame von der botschaft sagte, dass man die einbuergerungszusicherung der botschaft zukommen lassen soll und das man dann automatisch die guineische staatsangehoerigkeit verliert.

von unserer botschaft kenne ich das auch so: wir bekommen die einbuergerungszusicherung zugeschickt und der bzw. diejenige  wird dann per brief aus der xy staatsangehoerigkeit entlassen. diesen brief muss man dann der ebh vorzeigen.
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Antwort #28 - 16.09.2004 um 17:21:54
 
Zitat:
....
die dame von der botschaft sagte, dass man die einbuergerungszusicherung der botschaft zukommen lassen soll und das man dann automatisch die guineische staatsangehoerigkeit verliert.

von unserer botschaft kenne ich das auch so: wir bekommen die einbuergerungszusicherung zugeschickt und der bzw. diejenige  wird dann per brief aus der xy staatsangehoerigkeit entlassen. diesen brief muss man dann der ebh vorzeigen.


Wenn es bei Guinea so läuft, ist es ja gut für euch.
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #29 - 17.09.2004 um 14:01:24
 
Ralf, da würde ich doch glatt der Behörde die beiden Ahnenpässe meiner Eltern anbieten - oder ist das dann böse, böse?
Und das in Berlin - wenns noch die Bayern wären!
Anne - kopfschüttelnd
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