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Nachweis der deutschen Abstammung des deutschen Ehegatten (Gelesen: 31.467 mal)
Pfirsichring
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15.09.2004 um 11:30:28
 
hallo,

gemeinsam mit meinem vater habe ich mich in den letzten tagen intensiv mit dem nachweis meiner deutschen abstammung beschaeftigt  kopfhau (der fragebogen gehoert mit zu dem antrag auf ermessenseinbuergerung meines mannes).
das ergebnis ist, dass wir bezueglich meines vaters alle angaben haben  :happy: , bei meinem grossvater (geboren 1899) fehlt die information ueber seinen wehrdienst und in welcher einheit, und bei meinem urgrossvater (unsere sb hatte auf dem formular diesen auch angekreuzt -> sie ist im urlaub und wir koennen sie deswegen nicht selbst nerven) fehlt eigentlich alles bis auf den namen (durch die ausbombung berlins im II. wk sind alle unterlagen verschütt gegangen und mein vater kann sich an gar nichts erinnern  Griesgrämig). meine frage ist jetzt, ob ich meine deutsche abstammung wirklich bis zu kaisers zeiten (oder zumindest fast) belegen muss oder ob es da nicht ein stichjahr gibt  Fragezeichen
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Antwort #1 - 15.09.2004 um 11:54:08
 
Zitat:
... ob es da nicht ein stichjahr gibt 


Hallo Pfirsichring!

Stichtag ist im Allgemeinen der 1.1.1914 (Tag des Inkrafttretens des Staatsangehörigkeitsgesetzes, StAG, früher RuStAG genannt, Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz).

Voraussetzung für die Einbürgerung nach § 9 StAG ist es u.a., dass der Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Auf welche Weise er diese erlangt hat, ob durch Abstammung oder selbst durch Einbürgerung, ist dabei egal.

In den meisten Ländern - auch hier in Niedersachsen - geben sich die Einbürgerungsbehörden mit dem Personalausweis oder Reisepass des Ehegatten zufriegen, weitere Nachweise oder Nachforschungen werden nur in Zweifelsfällen erforderlich.

In Berlin scheint dies ja anders zu sein. Es werden im Prinzip die selben Nachweise wie für einen Staatsangehörigkeitsausweis verlangt. Sofern dieser gleich mitbeantragt wird, kostet das übrigens nur 50 Euro extra.

Ich empfehle erst mal folgendes: Alles ausfüllen, soweit bekannt. Was nicht bekannt ist, frei lassen bzw. "nicht bekannt" eintragen, ggf. mit den Kriegseinwirkungen begründen. Die Behörde wird dann eigene Nachforschungen anstellen müssen, z.B. Einsichtnahme in die Register beim Standesamt.

Wenn sämtliche Vorfahren bis 1914 und darüber hinaus aus dem Inland stammen, dürfte die Behörde kaum berechtigte Zweifel an der deutschen Abstammung haben.
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Antwort #2 - 15.09.2004 um 11:58:09
 
hallo,

in Illertissen (Landkreis Neu Ulm;Bayern)genügte in 2001 für diesen Staatsangehörigkeitsausweis meine Geburtsurkunde(aus Freiburg) ein Ausweis von mir und die Gebühr.Das wars.Die Urkunde war so glaube ich 5 Jahre gültig,die Farbe davon war gelb.
gruss peku
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Antwort #3 - 15.09.2004 um 12:29:51
 
Zitat:
hallo,

in Illertissen (Landkreis Neu Ulm;Bayern)genügte in 2001 für diesen Staatsangehörigkeitsausweis meine Geburtsurkunde(aus Freiburg) ein Ausweis von mir und die Gebühr.Das wars.Die Urkunde war so glaube ich 5 Jahre gültig,die Farbe davon war gelb.
gruss peku


Stimmt, die Farbe ist immer noch gelb, die Gültigkeit ist nicht speziell geregelt, üblich sind 5 oder 10 Jahre.

Hier noch mal die Verwaltungsvorschriften dazu: (Aus StAR-VwV, siehe oben unter ..., dort leider nicht ganz vollständig)
Zitat:
1.3    Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
Von dem Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit kann ausgegangen werden, wenn nachgewiesen oder glaubhaft gemacht ist, dass der Betroffene und ggf. die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 1. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden. Dies gilt nicht, wenn sich im Einzelfall Zweifel ergeben, z.B. wegen Geburt oder Aufenthalt im Ausland einschließlich der Gebiete, deren staatsrechtliche Zugehörigkeit sich geändert hat, sowie bei ausländischer Staatsangehörigkeit von Eltern oder Geschwistern.

Die Behandlung als deutscher Staatsangehöriger kann insbesondere belegt werden durch Staatsangehörigkeitsurkunden (Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine) oder durch deutsche Personalpapiere, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen ist oder die nur deutschen Staatsangehörigen erteilt wurden (z.B. Personalausweise, Reisepässe, Wehrpässe, Arbeitsbücher oder Kennkarten).

Abweichend von Absatz 1 können einzelne Länder für ihren Bereich bestimmen, dass vom Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nur dann ausgegangen werden kann, wenn nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird, dass der Betroffene und gegebenenfalls die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 1. Januar 1938 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden.


Es kommen also weitere Stichtage ins Spiel. Früher als 1938 muss man demnach i.d.R. nicht gehen, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
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Antwort #4 - 15.09.2004 um 12:29:51
 
@ralfi
danke fuer die schnelle antwort. dann werden die angaben ueber meinen grossvater vaeterlicherseits wohl ausreichend sein. und da wir alle echte berliner sind, gibt es an der staatsangehörigkeit dann wohl hoffentlich keine zweifel  Zwinkernd

aber

Zitat:
Staatsangehörigkeitsausweis


was ist denn das schon wieder?

ich bin ja wirklich schwer begeistert, was man alles beantragen kann  sensationell

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Antwort #5 - 15.09.2004 um 12:31:32
 
jetzt war ich zu langsam  Zwinkernd

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Antwort #6 - 15.09.2004 um 12:40:17
 
Zitat:
jetzt war ich zu langsam  Zwinkernd



... oder ich zu schnell  :rofl2
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Antwort #7 - 15.09.2004 um 13:59:20
 
Für mich ist das, was diese Berliner Bürokratin da veranstaltet, ein nutzloser Diebstahl von Pfirsichring's Zeit und auch eine nutzlose Verschwendung von Steuergeldern.  kopfhau
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Antwort #8 - 15.09.2004 um 14:54:37
 
oooch, als zeitverschwendung habe ich es nicht unbedingt angesehen, da ich jetzt endlich weiss, wie mein urgrossvater vaeterlicherseits heisst  :rofl2
und wenn es in berlin vorgeschrieben ist, dass der deutsche ehegatte diese angaben zu machen hat, kann ich damit auch leben (es gibt hier einen extrafragebogen fuer den deutschen ehegatten)   8)
ich hatte jetzt nur nicht vor, meine deutsche abstammung bis in die steinzeit zurueckzuverfolgen, da ich das dann doch ein wenig uebertrieben finde. deswegen meine frage nach dem stichjahr.
ich weiss nicht, inwiefern dann noch nach weiteren angaben ueber meinen urgrossvater nachgeforscht wird, da mein grossvater wie schon erwaehnt bereits 1899 in berlin geboren wurde, dies auch durch ein familienbuch, das anlaesslich der eheschliessung meines grossvaters und meiner grossmutter angelegt wurde, belegt ist. von daher denke ich, dass mein urgrossvater jetzt hoffentlich irrelevant ist.
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Antwort #9 - 15.09.2004 um 14:55:35
 
Zitat:
Für mich ist das, was diese Berliner Bürokratin da veranstaltet, ein nutzloser Diebstahl von Pfirsichring's Zeit und auch eine nutzlose Verschwendung von Steuergeldern.  kopfhau


Hallo Abu!

Na ja, selbst ausgedacht hat sich die Berliner Kollegin das sicher nicht. Es ist nun einmal so, dass z.B. ein Personalausweis oder ein Reisepass zwar sicherlich ein gewichiges Indiz für die deutsche Staatsangehörigkeit sind, aber eben kein wirklicher Nachweis. Dies ist eben per Definition einzig der Staatsangehörigkeitsausweis oder eine Einbügerungsurkunde.

Die Kollegin will halt ganz sicher gehen, oder es gibt irgendwo doch Zweifel am Besitz der dt. StA., was ich nach den Schilderungen allerdings auchg nicht glaube.
Ich denke mal, in Berlin ist dies so vorgeschrieben, da können wir nichts dran ändern und Pfirsichring auch nicht.

Da wundert es mich dann allerdings auch nicht, dass Einbürgerungsverfahren in Berlin so extrem lange dauern. cry: :gähn:
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Antwort #10 - 15.09.2004 um 14:58:04
 
Zitat:
oooch, als zeitverschwendung habe ich es nicht unbedingt angesehen, da ich jetzt endlich weiss, wie mein urgrossvater vaeterlicherseits heisst  :rofl2
und wenn es in berlin vorgeschrieben ist, dass der deutsche ehegatte diese angaben zu machen hat, kann ich damit auch leben (es gibt hier einen extrafragebogen fuer den deutschen ehegatten)   8)
ich hatte jetzt nur nicht vor, meine deutsche abstammung bis in die steinzeit zurueckzuverfolgen, da ich das dann doch ein wenig uebertrieben finde. deswegen meine frage nach dem stichjahr.
ich weiss nicht, inwiefern dann noch nach weiteren angaben ueber meinen urgrossvater nachgeforscht wird, da mein grossvater wie schon erwaehnt bereits 1899 in berlin geboren wurde, dies auch durch ein familienbuch, das anlaesslich der eheschliessung meines grossvaters und meiner grossmutter angelegt wurde, belegt ist. von daher denke ich, dass mein urgrossvater jetzt hoffentlich irrelevant ist.


Hallo Pfirsichring!

Ich denke auch, die Angaben bis zum Großvater (väterlicherseits) sollten in diesem Fall ausreichen.
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Antwort #11 - 15.09.2004 um 15:24:37
 
Zitat:
Da wundert es mich dann allerdings auch nicht, dass Einbürgerungsverfahren in Berlin so extrem lange dauern. cry: :gähn:


wenn man in berlin ab september 2004 (also ab jetzt) seinen antrag auf einbuergerung stellt, soll die bearbeitungszeit 'nur' noch 6 monate dauern  disco, was auch von einer externen kommission ueberprueft wird...bin ja mal gespannt!
im uebrigen moechte ich mal erwaehnen, dass unsere sb sehr nett und bemueht ist  :blum
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Antwort #12 - 15.09.2004 um 15:26:29
 
@ ralfi

ich kann deinem tempo gar nicht folgen  :dom

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Antwort #13 - 15.09.2004 um 15:40:24
 
Zitat:
wenn man in berlin ab september 2004 (also ab jetzt) seinen antrag auf einbuergerung stellt, soll die bearbeitungszeit 'nur' noch 6 monate dauern  disco, was auch von einer externen kommission ueberprueft wird...bin ja mal gespannt!


Na, das wollen wir ja erst mal abwarten  lachen. Wenn man mal so hört, was dort teilweise für Rückstände aufgelaufen sind....
Vermutlich werden dann dort vorwiegend die neuen Anträge bearbeitet, um dieser Vorgabe gerecht zu werden, die alten liegen dafür dann noch länger. Kann mir kaum vorstellen, dass in Berlin dafür zusätzliches Personal eingestellt wird. Selbst wenn, müsste dies ja erst eingearbeitet werden.

Zitat:
im uebrigen moechte ich mal erwaehnen, dass unsere sb sehr nett und bemueht ist  :blum

Sowas hört man natürlich immer gerne. Du kannst der Sachbearbeiterin ja mal einen Zettel mit der Adresse von i4a und diesem Forum zustecken.   :happy:

Zitat:
@ ralfi

ich kann deinem tempo gar nicht folgen   

Na gut, ich mach jetzt langsamer  :snooz: :gähn: :rofl2
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Antwort #14 - 15.09.2004 um 15:57:24
 
Zitat:
Na, das wollen wir ja erst mal abwarten  lachen.


na ja, wir wohnen in einem bezirk mit einer relativ niedrigen rate an auslaendischen mitbewohnern, vielleicht geht es ja wirklich schnell, andererseits haengen ja auch noch andere behoerden mit dran  Griesgrämig

Zitat:
Sowas hört man natürlich immer gerne. Du kannst der Sachbearbeiterin ja mal einen Zettel mit der Adresse von i4a und diesem Forum zustecken.   :happy:


werde ich doch glatt machen  Smiley
ausserdem stelle ich immer wieder fest, dass das unfreundliche verhalten von behoerdenmitarbeitern sehr oft auch an dem unfreundlichen verhalten des gegenuebers liegt...vielleicht sollte man manchmal daran denken 'jedes laecheln was du aussendest, kehrt zu dir zurueck.'

ps. ich versuche mich jetzt mal am getrenntzitieren, mal sehen, ob es klappt  :happy:
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