Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 ... 3 4 5 
Thema versenden Drucken
Nachweis der deutschen Abstammung des deutschen Ehegatten (Gelesen: 31.471 mal)
Mitio
Newbie
*
Offline




Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutschen Ehegatten
Antwort #60 - 29.10.2004 um 09:39:20
 
hallo. Mach dir da mal keine sorgen, ich musste es auch bringen, meistens reicht noch eine Heiratsurkunde der Großeltern und der Wohnsitz aus, jedenfalls war es bei mir so . Die kosten für dieses Dokument betragen 25 Euro. Ich hoffe ich konnte dir helfen, also du brauchst nicht alle angaben zu machen. Die wichtigsten reichen.

Liebe grüße mitio
Zum Seitenanfang
  
bibbi212001  
IP gespeichert
 
Djamila
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutschen Ehegatten
Antwort #61 - 23.02.2005 um 01:48:44
 
Hallo an alle Spezialisten,

ich/ wir habe/n zwar noch Zeit bis mein ausländ. Ehemann den Antrag stellen kann, aber mein Vater ist vor langer Zeit gestorben, meine verwandschaftlichen Bindungen väterlicherseits nicht allzu groß und meine Mutter kann sich dann auch nicht mehr erinnern-  ???da sollte ich, wenn erforderlich mal schon anfangen :

Wie sieht es in Sachsen mit den erforderlichen Nachweisen aus  Fragezeichen

Zum Seitenanfang
  

Djamila
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutschen Ehegatten
Antwort #62 - 23.02.2005 um 07:43:13
 
Moin moin Djane,

wenn du aus der ehemaligen stammst, hast du es insofern einfacher als die Alt-BRD´ler.

In den 70er Jahren gab es einen Beschluß des Bundesverfassubgsgerichts (sog. Teso-Beschluß).

Hiernach galt der Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR zugleich als Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Alle Erwerbstatbestände des Staatsbürgerschaftsgesetzes der DDR galten seit dem Beschluß als Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (gibt ein paar, aber m.E. nicht relevante Ausnahmen) im Sinne des RuStAG (vgl. Ziffer 1.2.3 StAGVwV).

Da einer der Erwerbsgründe der Erwerb / bzw. der Besitz des Personalausweises der DDR  waren, der wurde im Gegensatz zum Bundesperso nur an Staatsbürger der DDR ausgegeben, reicht heute der Nachweis aus, dass vor der Wende ein Personalausweis der DDR besessen wurde.

D.h. wer als ehemaliger Staatsbürger der DDR diesen Ausweis noch hat (kenne viele) oder als jüngerer Mensch den Nachweis bringt, dass ein Elternteil den besaß, ist in der Frage "Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit" fein raus.

Alle anderen auch die Alt-BRD-ler haben das Pech die Anforderungen der Ziffer 1.3 StAGVwV  erfüllen zu müssen, im Zweifelsfall bis zum 01.01.1914 den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit glaubhaft machen zu müssen. Hab ich bis heute noch nicht erledigt für meinen Wenigkeit  Zwinkernd


Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Djamila
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutschen Ehegatten
Antwort #63 - 25.02.2005 um 23:34:58
 
Halihallo Ronny  :bussi

was bin ich stolz ein Ossi - Mädchen aus Sachsen zu sein disco.
Ich habe noch zwei alte PA-Ausweise, einen alten Scheck und 50 Mark der DDR  grin.Das dürfte wohl reichen  :happy:

Zum Seitenanfang
  

Djamila
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutschen Ehegatten
Antwort #64 - 25.02.2005 um 23:39:45
 
Zitat:
Ich habe noch zwei alte PA-Ausweise


Jo das reicht  :paletti


Zitat:
einen alten Scheck und 50 Mark der DDR 


Die kannste behalten  grin

Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Pfirsichring
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 412

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Noch ein positives Feedback
Antwort #65 - 25.11.2005 um 11:02:41
 
:gnews Nun auch ein positives Feedback von uns: Mein Mann ist hat am 31. Oktober seine Einbürgerungsurkunde erhalten, hat dann am 1. November gleich den Perso und den neuen Reisepass beantragt und konnte diese am 21. November abholen (sein Reisepass war sogar der erste neue Reisepass in unserem Einwohnermeldeamt).
Vielen Dank fuer eure Hilfe,  :gr3 Smiley
Verloren gehen werde ich euch in Einbürgerungsfragen wahrscheinlich trotzdem nicht, da ein Teil meiner KollegInnen jetzt die Einbürgerung in Angriff nimmt  Laut lachend
Zum Seitenanfang
  

Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
Pfirsichring  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis der deutschen Abstammung des deutsche
Antwort #66 - 25.11.2005 um 13:37:02
 
Hallo!

Danke für das positive Feedback!   Smiley
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 3 4 5 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema