Moin moin Djane,
wenn du aus der ehemaligen stammst, hast du es insofern einfacher als die Alt-BRD´ler.
In den 70er Jahren gab es einen Beschluß des Bundesverfassubgsgerichts (sog. Teso-Beschluß).
Hiernach galt der Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR zugleich als Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Alle Erwerbstatbestände des Staatsbürgerschaftsgesetzes der DDR galten seit dem Beschluß als Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (gibt ein paar, aber m.E. nicht relevante Ausnahmen) im Sinne des RuStAG (vgl. Ziffer 1.2.3 StAGVwV).
Da einer der Erwerbsgründe der Erwerb / bzw. der Besitz des Personalausweises der DDR waren, der wurde im Gegensatz zum Bundesperso nur an Staatsbürger der DDR ausgegeben, reicht heute der Nachweis aus, dass vor der Wende ein Personalausweis der DDR besessen wurde.
D.h. wer als ehemaliger Staatsbürger der DDR diesen Ausweis noch hat (kenne viele) oder als jüngerer Mensch den Nachweis bringt, dass ein Elternteil den besaß, ist in der Frage "Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit" fein raus.
Alle anderen auch die Alt-BRD-ler haben das Pech die Anforderungen der Ziffer 1.3 StAGVwV erfüllen zu müssen, im Zweifelsfall bis zum 01.01.1914 den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit glaubhaft machen zu müssen. Hab ich bis heute noch nicht erledigt für meinen Wenigkeit
Grüße
Ronny