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ILLEGAL IN DE (Gelesen: 11.792 mal)
Morsili02
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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13.09.2004 um 16:58:53
 
Hallo,
ich habe hier in Deutschland studiert und mein Diplom erhalten. Kürz vor dem Abschluß habe ich ein Bescheid der Ausländerbehörde bekommen wonach sie nicht mehr bereit wäre meine Aufenthaltsbewilligung zu verlängern. Aus Angst abgeschoben zu werden habe ich ein Vergleich abgeschlossen wodurch ich mich verpflichtet habe das Land zu verlassen sobald ich mein Diplom bekommen habe. Es wurde mir danach nur ein Grenzüberschrittbescheinigung ausgehändigt. Trotz der Tatsache, dass ich ein Arbeitsvertrag als Ingenieur, mit guten Gehalt und aussichtreichen Perspektiven vorzeigen konnte, wurde mir kein Visum mehr gegeben und wurde aufgefordert das Land zu verlassen. Da ich kein Zukunft in meinem Heimatland habe bin ich seit 5 Jahren untergetaucht.

Fragen:
1- Gibt es eine Möglichkeit mein Aufenthalt wieder zu legalisieren ohne abgeschoben zu werden ?
2- bin ich jetzt vom einem Gefängnisstrafe bedroht ?
3- Inwiefern habe ich mich jetzt strafbar gemacht ?
4- Was droht mir bei eine mögliche Verhaftung oder wenn ich mich den Behörden stelle?
5- Was soll ich tun?
6- Was ist mein juristische Status jetzt?
7- Gelte ich jetzt als einen abgeshobenen Person ?

Anmerkung:[/b] bin nordafrikaner, in deutschland NRW seit 13 Jahre, seit ende 2000 ohne Visum, bin 3 mal in der Stassenbahn erwicht worden (Schwarzfahrer) und 2 mal bei Ladendiebstahl wobei ich beim erstenmal die Strafe bezahlt habe un das Verfahren wurde eingestellt. Alle anderen Delikte habe ich ohe Visum begangen, hab aber stets meine richtigen Personalien gegeben, die Strafen aber habe ich nicht bezahlt bzw. nicht bezahlen können und nicht weiter verfolgt. Alle diese Delikte habe ich nur begangen weil ich Pleite war, krank war und praktisch auf die Straße lebte. Geklaut habe ich bei zweiten Mal (das noch offen ist) ausschließlich Lebensmitten in Wert von ca. 15 DM. Außerdem habe ich Schulden in Wert vom insgesamt ca. 5 000 Euro.

Für jeden Ratschlag und jede Hilfe Ihrerseits bin euch im vorraus sehr sehr dankbar
[b]Ich will und kann nicht mehr so weiterleben! das ist menschenunwürdig !!
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Morsili02
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 13.09.2004 um 17:02:24
 
Ich habe den Beitrag hier wiederholt weil ich dazu nicht mehr hinfügen konnte. Die Funktion "Antworten" erschien gar nicht  mehr und das gilt, nehme ich an, auch für andere Gäste, die hierzu was sagen möchten
Mosili
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peku
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Antwort #2 - 13.09.2004 um 17:15:40
 
hallo,

ja der Beitrag wurde von fons geschlosse,das hatte aber mit dir gar nichts zu tun so ist es gut das du die Frage nochmals gestellt hast.Die schliesung war von fons um einer aufkommenden Unsachlichkeit zwischen Ralfi und mir zuvorzukommen.
Zum Thema ist ja selbst schon alles priv.gesagt--mal sehen wer noch ne bessee Idee hat.

gruss peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 13.09.2004 um 17:44:01
 
Danke Peku, ich hoffe, dass das Thema nicht wieder geschlossen wird denn es ist für mich sehr wichtig weitere Tips zu haben.
Außerdem sehe nichts illegales oder unkonventioneles an dem was  mir Peku geraten. Dann alles was er mir empfohlen hat, soll mit Hilfe eines Anwaltes und durch die deutschen zuständigen behörden laufen.
Ich sehe da wirklich nicht was im geringsten verdächtigt sein sollte.
Außerdem suche ich hier ein Weg zur Legalitat und nicht ein "Weiterversinken" im Sumpf der Illegalitaet.
Somit will hiermit Peku von jedweder Anschuldigung frei sprechen, schließlich bin ich der einzige, der weiss was er mir empfohlen hat und kann somit allein darüber urteilen. alles andere ist Spekulation !!!
Also fangen wir von vorne an, ich brauche so sehr eure Tips und zwar jedem von euch.
Vielen Dank
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Antwort #4 - 13.09.2004 um 18:29:48
 
Ich wünsche dir sehr das du aus dem sumpf rauskommst,wann immer du soweit bist das empfohlene anzugehen melde dich.aber noch mal hier für alle zum mitlesen: mach hinne denn jeder Tag erhöht dein risiko erwischt zu werden.
und wenn du dann soweit bist überlege dir gut in welcher Stadt du das ganze angehen willst.bei allen klaren Gesetzen und Vorgaben gibt es nämlich immer noch Dinge die du (oder andere im hintergrund) steuern können wenn ein Kontakt zur ALB und den andeen Behörden wie z.N. Sta. oder der Politik vorhanden sind.
Da viele Entscheidungen z.B. Verfahrenseinstwellungen,Einreisesperrebn,Abschiebehaft Ermessensentscheidungen sind ist hier einiegs mit der Wahl der richtigen stadt zu erreichen.
peku
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Antwort #5 - 13.09.2004 um 19:55:08
 
Zitat:
[...]
5- Was soll ich tun?
[...]


Ich denke, bei einer grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle wird eine Inhaftierung nach Strafrecht und Ausländerrecht absehbar sein.

Der "normale" Weg wäre, sich der Ausländerbehörde zu stellen, und mit Pass und Ausreiseticket die freiwillige Ausreise anzubieten. Die Ausweisung dürfte damit aber wohl kaum zu umgehen sein. Vielleicht sieht man von Abschiebungshaft ab. Was strafrechtlich offen ist, dürfte wohl in Form von Sicherheitsleistung mit Zustellungsbevollmächtigtem bis hin zu Hauptverhandlungshaft relativ offen sein.

Ein RA, der sich im Ausländerrecht auskennt, könnte vielleicht eine Lücke finden, rein rechtlich ist die Situation aber eher eindeutig.

Doc  8)
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Antwort #6 - 13.09.2004 um 20:34:55
 
hallo doc,

in etwa das gleiche habe ich ihm auch schon privat angeboten noch mit dem Zusatz was für ihn tun zu können wenns den in Berlin sein soll,darauf hat er ja einen wesentlichen Einfluss....
ebenso halte ich es für denkbar über einen Anwalt ne Einstellung nach der StPO hinzubekommen sowie eine beschränkte Einreisesperre.
Nun denn soweit leigen wir ja da gar nicht auseinander.obs wohldaran liegt das wir das ganze (du von "Deiner" ich von "meiner" Seite aus der Praxis kennen und nicht nur vom Gesetzbuch und den Verordnungen her????? Smiley
peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 13.09.2004 um 21:41:19
 
Vielen Dank Doc,

Ihren Satz "Was strafrechtlich offen ist, dürfte wohl in Form von Sicherheitsleistung mit Zustellungsbevollmächtigtem bis hin zu Hauptverhandlungshaft relativ offen sein. " habe ich nicht so ganz verstanden.
1-heißt das, dass ich ausreisen sollte und danach wird über den anderen Delikte verhandelt, in meiner Abwesenheit ?!
2-wie lange wird die Einreisesperre in meinem Fall dauern?
3-Gilt die Einreisesperre auch für andere Schengenstaaten?
4-wird die Einreisesperre in den anderen Schengenstaaten augehoben wenn sie hier in Deutschland aufgehoben wird ?

Danke Doc

An Peku,
das was Doc gesagt hat trifft genau das was du mir privat empfohlen hast, also eine weitere Beweis dafür, dass dein Vorschlag vollkommen gestztreu ist.

Danke Peku

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Antwort #8 - 13.09.2004 um 22:42:54
 
Zitat:
hallo doc,

in etwa das gleiche habe ich ihm auch schon privat angeboten noch mit dem Zusatz was für ihn tun zu können wenns den in Berlin sein soll,darauf hat er ja einen wesentlichen Einfluss....
ebenso halte ich es für denkbar über einen Anwalt ne Einstellung nach der StPO hinzubekommen sowie eine beschränkte Einreisesperre.
Nun denn soweit leigen wir ja da gar nicht auseinander.obs wohldaran liegt das wir das ganze (du von "Deiner" ich von "meiner" Seite aus der Praxis kennen und nicht nur vom Gesetzbuch und den Verordnungen her????? Smiley
peku


Sorry Peter,

wäre es so gewesen, bestünde kein Grund, auf informelle Weg zu verweisen. Ich will gar nicht tiefer einsteigen!

Zitat:
Vielen Dank Doc,

Ihren Satz "Was strafrechtlich offen ist, dürfte wohl in Form von Sicherheitsleistung mit Zustellungsbevollmächtigtem bis hin zu Hauptverhandlungshaft relativ offen sein. " habe ich nicht so ganz verstanden.
1-heißt das, dass ich ausreisen sollte und danach wird über den anderen Delikte verhandelt, in meiner Abwesenheit ?!
2-wie lange wird die Einreisesperre in meinem Fall dauern?
3-Gilt die Einreisesperre auch für andere Schengenstaaten?
4-wird die Einreisesperre in den anderen Schengenstaaten augehoben wenn sie hier in Deutschland aufgehoben wird ?

Danke Doc

An Peku,
das was Doc gesagt hat trifft genau das was du mir privat empfohlen hast, also eine weitere Beweis dafür, dass dein Vorschlag vollkommen gestztreu ist.

Danke Peku



Die Straftat könnte über einen Zustellungsbevollmächtigten abgehandelt werden. Dabei handelt es sich um eine Person, die als Empfangsberechtigter von Post im Inland von Deutschland befugt ist. Für den Fall, dass ein solcher Antrag gestellt wird, kann auch ohne Anwesenheit des Beschuldigten verhandelt werden (dazu dürfte es einer Betretenserlaubnis bedürfen). Es kann aber auch sein, dass Untersuchungshaft angeordnet wird, weil Fluchtgefahr hier nicht ausgeschlossen werden kann.

BTW:
Bei dem derzeitigen Sachverhalt ist die Wiedereinreisesperre das geringere Problem. In erster Linie gilt hier zunächst, "schlank" aus der Affäre rauszukommen.

Doc  8)
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Antwort #9 - 14.09.2004 um 10:24:23
 
wäre es so gewesen, bestünde kein Grund,



Doc,

leg doch einfach mal dein behördliches Misstrauen ab: Es ist so gewesen und damit basta.

gruss peku

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Antwort #10 - 14.09.2004 um 11:20:07
 
Zitat:
BTW:
Bei dem derzeitigen Sachverhalt ist die Wiedereinreisesperre das geringere Problem.
Doc  8)



hallo Mosrsili02,

ich würde das nicht ganz so einfachs ehen wie Doc,im Gegensatz zu ihm sehe ich wie ich dir schon mailte die Wiedereinreisesperre schon als Problem das auf dich zukommt.Deshalb nochmals zu deinen an doc gestellten Fragen:
zu3:wenn du für De eine Einreisesperere bekommst darsft du auch in keine anderes Schengenland einreisen,es sei denn das Land gibt dir dazu nach Rücksprache mit DE eine ausdrückliche Erlaubniss.(z.B. wenn du dort verheiratet wärst)
zu 4: ja

gruss peku
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Antwort #11 - 14.09.2004 um 11:36:04
 
Zitat:
hallo Mosrsili02,

ich würde das nicht ganz so einfachs ehen wie Doc,im Gegensatz zu ihm sehe ich wie ich dir schon mailte die Wiedereinreisesperre schon als Problem das auf dich zukommt.


Hi Peku,

da spreche ich mal für Doc:
Er hat nicht davon gesprochen, dass die Sperre kein Problem wird, er sprach vom "geringeren Problem". Das größere dürfte wohl die drohende Haftstrafe für illegalen Aufenthalt darstellen. Oder gehört es zur aufgezeigten Lösung, diesen zu verschweigen?
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Antwort #12 - 14.09.2004 um 11:57:04
 
hallo mick,++
Aber MIck,sei doch mal nicht so weltfremd.Du bist doch aus der praxis.und du weist doch ganz genau das ein ausländer auch wenn er jahrelang illegal war dann wer er mit Flugticket,Anwalt und Pass bei der ALB erscheint und zuvor möglchst noch bei der Sta.direkt eine Selbstanzeige gemacht hatte NICHT an der Ausreise gehindert werden wird.
Er wird -wenn überhaupt-im Schnellverfahren zu etwas verurteilt werden und kann ausreisen.

In Relation dazu ist die langfristige widereinreisesoerre für die meisten Ausländer das grössere übel.Darum wäre es falsch dies (im Interesse des Ausländers) als geringeres Problem zusehen.Im Interesse des eutschenStaates und seiner Organe ist dies natürlich das geringere Problem weil "weg ist weg".

Zu diener Frage:Es gehört nicht zu den aufgzeigten Lösungen eine drohende Haftstrafe zu verschweigen,es gehört aber dazu rechtliche mittela ufzuzeigen wie diese (haftstrafe)zu vermeiden ist.Denn was bribngt sie irgendjemanden???

gruss peku
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Antwort #13 - 14.09.2004 um 12:04:52
 
Zitat:
hallo mick,++
Aber MIck,sei doch mal nicht so weltfremd.Du bist doch aus der praxis.und du weist doch ganz genau das ein ausländer auch wenn er jahrelang illegal war dann wer er mit Flugticket,Anwalt und Pass bei der ALB erscheint und zuvor möglchst noch bei der Sta.direkt eine Selbstanzeige gemacht hatte NICHT an der Ausreise gehindert werden wird.
Er wird -wenn überhaupt-im Schnellverfahren zu etwas verurteilt werden und kann ausreisen.


Das kann durchaus variieren, von Ort zu Ort. Ich kenne einen Polizeibeamten, dem wurde von der Staatsanwaltschaft gesagt, dass bei mehr als halbjährigen illegalen Aufenthalt in jedem Fall U-Haft zu beantragen ist.


Zitat:
Zu diener Frage:Es gehört nicht zu den aufgzeigten Lösungen eine drohende Haftstrafe zu verschweigen


Langsam lesen, Peku! Ich meinte das Verschweigen des langjährigen illegalen Aufenthaltes.

Zitat:
,es gehört aber dazu rechtliche mittela ufzuzeigen wie diese (haftstrafe)zu vermeiden ist.Denn was bribngt sie irgendjemanden???


Ich finde es gut, wenn Straftaten bestraft werden (nach entsprechender Würdigung der Umstände). Das soll spezial- und generalpräventive Auswirkungen haben.
gruss peku [/quote]
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Antwort #14 - 14.09.2004 um 12:07:03
 
Zitat:
hallo mick,++
Aber MIck,sei doch mal nicht so weltfremd.Du bist doch aus der praxis.und du weist doch ganz genau das ein ausländer auch wenn er jahrelang illegal war dann wer er mit Flugticket,Anwalt und Pass bei der ALB erscheint und zuvor möglchst noch bei der Sta.direkt eine Selbstanzeige gemacht hatte NICHT an der Ausreise gehindert werden wird.
Er wird -wenn überhaupt-im Schnellverfahren zu etwas verurteilt werden und kann ausreisen.


Das kann durchaus variieren, von Ort zu Ort. Ich kenne einen Polizeibeamten, dem wurde von der Staatsanwaltschaft gesagt, dass bei mehr als halbjährigen illegalen Aufenthalt in jedem Fall U-Haft zu beantragen ist.


Zitat:
Zu diener Frage:Es gehört nicht zu den aufgzeigten Lösungen eine drohende Haftstrafe zu verschweigen


Langsam lesen, Peku! Ich meinte das Verschweigen des langjährigen illegalen Aufenthaltes.

Zitat:
,es gehört aber dazu rechtliche mittela ufzuzeigen wie diese (haftstrafe)zu vermeiden ist.Denn was bribngt sie irgendjemanden???


Ich finde es gut, wenn Straftaten bestraft werden (nach entsprechender Würdigung der Umstände). Das soll spezial- und generalpräventive Auswirkungen haben.
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Antwort #15 - 14.09.2004 um 12:29:49
 
Das kann durchaus variieren, von Ort zu Ort. Ich kenne einen Polizeibeamten, dem wurde von der Staatsanwaltschaft gesagt, dass bei mehr als halbjährigen illegalen Aufenthalt in jedem Fall U-Haft zu beantragen ist.


Dazu Zustimmung Mick und genau deshalb habe ich auch erwähnt das die wahl des Ortes indem mann dies macht sehr wichtig ist.!!!
Langsam lesen, Peku! Ich meinte das Verschweigen des langjährigen illegalen Aufenthaltes.

dazu: ok das habe ich falsch gelesen aber dei Frage beantwortet sich schon dazu das ich von Selbstanziege bei der Sta. sprach.

Ich finde es gut, wenn Straftaten bestraft werden (nach entsprechender Würdigung der Umstände). Das soll spezial- und generalpräventive Auswirkungen haben.


Das mag aus deiner Sicht stimmen.teilweise sogar aus meiner.Hier gehtes jedoch nicht um die Bestrafung ansich die ich ja gutheisen könnte es geht um die "Haftstrafe".Sei doxch mal ehrlich: wem nützt eine Strafhaft von so einem armen Teufel.ihm nichts ,dem Staat nichts mir nichts und dir nichts.Solange er hier keine weiteren Straftaten als hier zus ein begangen hätte (was er aber leider hat) ist Strafhaft keine Lösung.
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Antwort #16 - 14.09.2004 um 12:46:59
 
Zitat:
Sei doxch mal ehrlich: wem nützt eine Strafhaft von so einem armen Teufel.ihm nichts ,dem Staat nichts mir nichts und dir nichts.Solange er hier keine weiteren Straftaten als hier zus ein begangen hätte (was er aber leider hat) ist Strafhaft keine Lösung.

Wenn also jemand 'nur' illegal in Deutschland war, reicht es aus, ihn als 'Strafe' wieder nach Hause zu schicken? Dann geht aber ja wohl einiges an Abschreckung verloren? Damit wäre man dann auch beim 'Nutzen': Die Strafe soll ja auch dazu dienen, andere davon abzuhalten, gegen das Gesetz zu verstossen.

Mit demselben Argument (wenn ich's denn richtig verstanden habe) könnte man ja dann auch kommen, wenn man z.B. bei einem Verkehrsunfall zu Schadensersatz verpflichtet ist -> Schadensersatz = Strafe, also 'zusätzliche' Strafe (zB Geldstrafe) nicht notwendig.
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Antwort #17 - 14.09.2004 um 12:54:41
 
hallo Inge,,da verkennst du ein wenig den Sinn des deutschen Strafvollzuges.Strafvollzug soll den Täter resozialisieren und natürlcih die Bevölkerung vor dem Täter schützen.
Natürlich gibt es auch die Generalpräventve aufgabe der abschreckung.Klar .Aber nur nachgeordnet.Ich debnke es ist eine grösere abschreckung wenn kategorisch heimgeflogen wird.
Im übrigen in dem hier behandelten Beispiel käme auf den staat bei einer Inhaftierung noch Kosten für haft und abschiebung dazu die bei einer freiwillgen sofortigen Ausreise auf eigene kosten entfallen würden.

Ich aknn dennoch deine Meinung nach Strafe verstehen,trotzdem bleibe ich dabei das bei Selbstanzeige und "Reue" *fertuger Ausreisetickets der staat auf deisen Strafanspruch verzichten würde.

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Antwort #18 - 14.09.2004 um 13:29:28
 
Zitat:
Strafvollzug soll den Täter resozialisieren und natürlcih die Bevölkerung vor dem Täter schützen.

Humbug! In den allerwenigsten Fällen ist ein Schutz der Bevölkerung nötig.
Und die Resozialisierung ist nur für die, die bereits straffällig geworden sind. Die abschreckende Wirkung einer Haftstrafe ist mindestens genauso wichtig wie die ReSoz - man hat halt nur irgendwann gemerkt (na ja, in einigen Ländern zumindest), dass man bei denen, bei denen die Abschreckung versagt hat, noch zusätzlich was tun muss, damit sie dauerhaft was lernen.

Zitat:
PRÄVENTION
Staatliche und private Maßnahmen zur Verhinderung von Kriminalität. Die Maßnahmen
sollen Ursachen von Kriminalität sowie Gelegenheiten, die zu Kriminalität führen, und Anreize für
Kriminalität beseitigen. Zu unterscheiden sind Generalprävention (abschreckende Wirkung angedroh-
ter oder vollzogener Strafen auf die Allgemeinheit bzw. potenzielle Täter) und Spezialprävention
(Vollzug der Strafe zur Abschreckung, Besserung und Sicherung einzelner Straftäter, um zukünftigen
Straftaten vorzubeugen)



Zitat:
Natürlich gibt es auch die Generalpräventve aufgabe der abschreckung.Klar .Aber nur nachgeordnet.Ich debnke es ist eine grösere abschreckung wenn kategorisch heimgeflogen wird.

Hä? Wenn ich illegal nach Deutschland (oder ein x-beliebiges anderes Land) einreise, mich dort illegal aufhalte und evtl. noch schwarz arbeite, dann ist mein einziges Risiko, dass ich wieder nach Hause geschickt werde? Na, dann hätte ich ja nichts zu verlieren - im schlimmsten Fall wäre ich ja nur genau wieder da, wo ich angefangen habe. Und wenn ich das verdiente Geld geschickt 'wegbunkere' stehe ich hinterher sogar etwas besser da.

Zitat:
Ich aknn dennoch deine Meinung nach Strafe verstehen,trotzdem bleibe ich dabei das bei Selbstanzeige und "Reue" *fertuger Ausreisetickets der staat auf deisen Strafanspruch verzichten würde.

Also mangels öffentlichen Interesses? Denn nur da kann der Staatsanwalt ja wohl einstellen (Geringfügikeit kommt ja bei 5 Jahren wohl kaum noch in Betracht). Das dürfte also wohl doch ziemlich einfallabhängig sein.
Aber wie gesagt, bei 5 Jahren und einem 'Täter' dem man wegen nachgewiesener Intelligenz (Diplom) sicherlich auch 'kriminelle Energie' und nicht einfach nur 'Dummheit' unterstellen würde ... ??
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Antwort #19 - 14.09.2004 um 13:31:03
 
Zitat:
einfallabhängig

sollte natürlich einzelfallabhängig heissen Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 14.09.2004 um 15:31:21
 
Hey Leute,
es freut mich das mein Fall diese Zuwendung von euch bekommen hat, aber vergisst bitte nicht das es um mich und meine Probleme geht und nicht um die Klärung irgendwelche persönlichen Standpnkte. Dazu schlage ich euch vor öffnet doch ein eigenen Forumthema wo ihr frei debatieren konnte. Vergisst bitte nicht, dass mein ersten Thread wegen diese Schreitereien geschlossen wurde.

Vielen Dank für eure Beiträge
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Antwort #21 - 14.09.2004 um 17:22:09
 
Dem möchte ich deutlich zustimmen,,,,darum hatte ich im Userforum den "neuen Zweig eröffnet"

bis dorthin also
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Antwort #22 - 14.09.2004 um 18:38:39
 
Zitat:
Fragen: 
1- Gibt es eine Möglichkeit mein Aufenthalt wieder zu legalisieren ohne abgeschoben zu werden ? 
2- bin ich jetzt vom einem Gefängnisstrafe bedroht ? 
3- Inwiefern habe ich mich jetzt strafbar gemacht ? 
4- Was droht mir bei eine mögliche Verhaftung oder wenn ich mich den Behörden stelle? 
5- Was soll ich tun? 
6- Was ist mein juristische Status jetzt? 
7- Gelte ich jetzt als einen abgeshobenen Person ? 

Alles natürlich nur meine Meinung:
1. nein
2. droht auf jeden Fall (aber sicher ist halt nichts)
3. Illegaler Aufenthalt (und wie hast du Geld zum Leben gehabt?)
4. Abschiebe- oder U-Haft ist sicher möglich
5. s.u.
6. Kimble auf der Flucht
7. Bis jetzt nicht (bist ja schließlich nicht abgeschoben worden)

5. Gegenfrage: Möchtest du im jetzigen Zustand die nächsten 30 Jahre weiterleben? Eine Amnestie wie in den USA (manchmal) ist in D nämlich sehr unwahrscheinlich
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Antwort #23 - 14.09.2004 um 18:58:06
 
Zitat:
6. Kimble auf der Flucht


Ob den heute noch alle kennen? lachen
ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #24 - 14.09.2004 um 19:02:49
 
@Peku
Danke Peku für dein Verständnis, ich werde da vorbeischauen.

@Inge
Danke Inge für das Interesse, dass du meinen Fall entgegen bringst. Ich weiß nur nicht wie ich deine Antworten beurteilen soll. Sie klingeln nämlich etwas sarkastisch, ja sogar zynisch. Allerdings muss gestehen, dass ich, wegen meiner Lage, dazu neige die Sachen etwas anderes zu sehen.
Falls ich dich damit Unrecht gemacht habe bitte ich dich hiermit um Entschuldigung für diesen
Kimble mit nachgewiesener Intelligenz (Diplom) und sicherlich auch 'kriminelle Energie'
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #25 - 14.09.2004 um 19:05:01
 
@Peku
Danke Peku für dein Verständnis, ich werde da vorbeischauen.

@Inge
Danke Inge für das Interesse, dass du meinen Fall entgegen bringst. Ich weiß nur nicht wie ich deine Antworten beurteilen soll. Sie klingeln nämlich etwas sarkastisch, ja sogar zynisch. Allerdings muss gestehen, dass ich, wegen meiner Lage, dazu neige die Sachen etwas anderes zu sehen.
Falls ich dich damit Unrecht gemacht habe bitte ich dich hiermit um Entschuldigung für diesen
Kimble mit nachgewiesener Intelligenz (Diplom) und sicherlich auch 'kriminelle Energie[font=Verdana][/font]
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Morsili02
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #26 - 14.09.2004 um 19:35:47
 
Noch zwei Fragen sind offen geblieben:

1-      Wenn die Einreisesperre in Deutschland (wo sie erlassen wurde) aufgehoben, wird sie auch (automatisch?) in den anderen Schnegenstaaten aufgehoben ? oder muss da noch was machaen ?!

2-      Wenn gegen mich eine Einreisesperre in Deutschland erhoben ist, kann ich trotzdem einen Touristenvisum erhalten ? wenn ja mit welchen Auflagen (Bedingungen) wird dies verebunden ?


Vielen Dank

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Morsili02
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #27 - 14.09.2004 um 19:39:17
 
Sorry für den Fehlern in den letzten Beitrag !!!
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #28 - 14.09.2004 um 19:46:58
 
Zitat:
Noch zwei Fragen sind offen geblieben:

1-      Wenn die Einreisesperre in Deutschland (wo sie erlassen wurde) aufgehoben, wird sie auch (automatisch?) in den anderen Schnegenstaaten aufgehoben ? oder muss da noch was machaen ?!


Wenn denn eine entsteht und diese später aufgehoben wird, gilt die Aufhebung automatisch auch für alle Schengenstaaten.

Zitat:
2-      Wenn gegen mich eine Einreisesperre in Deutschland erhoben ist, kann ich trotzdem einen Touristenvisum erhalten ? wenn ja mit welchen Auflagen (Bedingungen) wird dies verebunden ?


Unter normalen Umständen gibt es kein Visum. Es wäre eine Betretenserlaubnis erforderlich, die nur erteilt wird, "wenn zwingende Gründe die Anwesenheit erfordern oder die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde". Dazu käme zusätzlich das erforderliche Visum.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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inge
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Antwort #29 - 14.09.2004 um 20:11:11
 
Zitat:
Ich weiß nur nicht wie ich deine Antworten beurteilen soll. Sie klingeln nämlich etwas sarkastisch, ja sogar zynisch.

Meine Antwort soll eigentlich nur folgendes ausdrücken:
Egal wie du dich entscheidest, die Situation in die du dann kommst, wird dir nicht gefallen:

1. Du bleibst illegal -> Kein richtiger Job, kein Geld, und dass auf Jahre

2. Du stellst dich -> möglicherweise Freiheitsentzug, ganz sicher aber mußt du D verlassen und wahrscheinlich für längere Zeit. Und das gleiche dürfte auch für alle anderen Schengen-Länder gelten.

2. Ist noch die beste Alternative, da sich da wenigstens ein Licht am Ende des Tunnels zeigen kann.
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Waldapotheker
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Antwort #30 - 10.02.2005 um 23:12:51
 
Hallo - eine weitere Meinung!!! Augenrollen

Ich möchte mich hier den Ausführungen von DOC anschließen.  [beifall=beifall.gif]

Wenn man sich Zeit lässt und es sich einigermassen durch den Kopf gehen lässt, dann stellt man fest das es sich um eine nicht unerhebliche Anzahl verschiedener Taten handelt, die im weiteren Verlauf verantwortet werden müssen.  :pei
Es ist nicht schlecht wenn hier viele verschiedene Standpunkte dargestellt werden, jedoch wird es Dir in aller Regel nicht weiter helfen.

Das zukünftige "Schicksal" ist, wenn auch nicht besonders viel, beeinflussbar. Sollte eine Selbstanzeige wahrscheinlich werden, dann suche das richtige Bundesland aus.

Bayern bzw. Sachsen sollte in diesem Fall gemieden werden. Wenn diesen Rat gefolgt wird, dann kann man im Falle einer zu erwartenden Freiheitsstrafe, auf eine erheblich mildere Strafe hoffen.
Auch ist es sehr wahrscheinlich, dass hier die ABH entsprechend anders reagiert wie in anderen Bundesländern.
Es ist nicht von der Hand zu weisen das es "harmonierende" Behördenzusammenspiele gibt und diese die vollen Möglichkeiten der Gesetze ausschöpfen können.
In jenem Fall ist keine Aussicht auf verständliche Beamte zu erwarten.

Es ist also sehr darüber nachzudenken welcher Weg eingeschlagen wird. Will man weiterhin weglaufen und noch viel tiefer sinken oder will man Schluss mit diesem Theater machen.
Es ist sehr wahrscheinlich das man, wenn man in der Anonymität wandelt, noch viel tiefer sinkt und aus zwingender Notwenigkeit zum Überleben weitere Taten begeht. Die Entscheidung liegt ganz allein beim Betroffenen, solange es ihm möglich bleibt.

Auf jeden Fall sollte bei einer Selbstanzeige, wenn es eine Möglichkeit gibt, eine Anwalt hinzugezogen werden.

In diesem Falle kommt, meiner Meinung nach, nur noch die Schadensbegrenzung in Betracht.
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Beste Grüße +++Waldapotheker+++
 
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 12.02.2005 um 18:09:58
 
Wieso eigentlich hat der Wolfgang Ambros mal getextet: "Er ist ein Polizist......" ?????????????????????????????????????????
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mrzaertlicher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #32 - 19.03.2005 um 02:54:26
 
@ INGE
Du sprichst mir aus der Seele!!!
Nur eines stimmt nicht:  KIMBLE WAR UNSCHULDIG !!!
[beifall=beifall.gif]  [beifall=beifall.gif]  [beifall=beifall.gif]

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