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wiederbeantragt (Gelesen: 2.360 mal)
mourad55
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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16.03.2005 um 15:35:37
 
Hallo,Hallo,Hallo Leute!  Nach einigen Expertentipps habe ich letzte Woche wieder ein Vizum Beantragt der,nun ratet mal was ich heute für eine antwort bekommen habe?
Leute glaubt mir auf die ablehnung habe ich mich gewöhnt,die kosten machen mich vertig.Eine expertin (name ist nicht wichtig)hier aus dem forum hat mich beraten aber,aber,aber.Das sind tipps die ich schon weis und mir nichts nützen.Der tip einen anwalt aufzusuchen ist nicht schlecht,aber der anwalt will ja auch wass verdienen.waehren meine finanzen so gut würde ich hier nicht weg wollen,und der zweite grund warum ich nach Deutschland möchte ist;meine eltern sind dort.mensch ,auf welchem planeten leben wir?was sind das für gesetze?worum gehts jetz?Ein türke weniger in deutschland,gottseidank oder geht es um die staatssicherheit?Hey man,ich als freiwillig ausgereister türke möchte nur nach Deutschland zurück.ich neahme euch nicht die arbeit aus der hand,die in Deutschland lebenden werden sicher auch nicht aermer durch meine wiedereinreise.Soll ich ein drittes mal visum beantragen.Leute,ich werde das problem mit meinen mitteln lösen,wir sehen uns bald in Deutschland.Aber trotzdem würde ich doch gern wissen was mich bei einer illegalen einreise erwatret.

Danke euch allen      explo
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Mick
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Antwort #1 - 16.03.2005 um 15:55:17
 
Zitat:
Aber trotzdem würde ich doch gern wissen was mich bei einer illegalen einreise erwatret.


Das ist leicht zu beantworten:

1. Ausweisungsverfügung
2. Abschiebehaft
3. Alternativ zu 2.: U-Haft bzw. Strafhaft im Rahmen des Strafverfahrens/Verurteilung
4. Abschiebung
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #2 - 17.03.2005 um 10:31:09
 
Zitat:
1. Ausweisungsverfügung
2. Abschiebehaft
3. Alternativ zu 2.: U-Haft bzw. Strafhaft im Rahmen des Strafverfahrens/Verurteilung
4. Abschiebung


Evtl noch:


5. Neue Einreisesperre  :haken

Das ist doch völliger Quatsch, laß die Finger davon  Ärgerlich
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Antwort #3 - 17.03.2005 um 12:52:12
 
Zitat:
Evtl noch:


5. Neue Einreisesperre  :haken

Das ist doch völliger Quatsch, laß die Finger davon  Ärgerlich


Hi,
jepp, die Einreise- und Aufenthaltssperren sind gesetzliche
Folge aus den Nummern 1 und 4.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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ziya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 17.03.2005 um 13:02:05
 
ist den deine einreisesperre aufgehoben?und was für ein visum hast du beantrgt der abgelehnt wurde.wenn du so schnell aufgibst dan schaffst du es auch nicht. :bx :bx
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