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ILLEGAL IN DE (Gelesen: 11.793 mal)
Morsili02
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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13.09.2004 um 16:58:53
 
Hallo,
ich habe hier in Deutschland studiert und mein Diplom erhalten. Kürz vor dem Abschluß habe ich ein Bescheid der Ausländerbehörde bekommen wonach sie nicht mehr bereit wäre meine Aufenthaltsbewilligung zu verlängern. Aus Angst abgeschoben zu werden habe ich ein Vergleich abgeschlossen wodurch ich mich verpflichtet habe das Land zu verlassen sobald ich mein Diplom bekommen habe. Es wurde mir danach nur ein Grenzüberschrittbescheinigung ausgehändigt. Trotz der Tatsache, dass ich ein Arbeitsvertrag als Ingenieur, mit guten Gehalt und aussichtreichen Perspektiven vorzeigen konnte, wurde mir kein Visum mehr gegeben und wurde aufgefordert das Land zu verlassen. Da ich kein Zukunft in meinem Heimatland habe bin ich seit 5 Jahren untergetaucht.

Fragen:
1- Gibt es eine Möglichkeit mein Aufenthalt wieder zu legalisieren ohne abgeschoben zu werden ?
2- bin ich jetzt vom einem Gefängnisstrafe bedroht ?
3- Inwiefern habe ich mich jetzt strafbar gemacht ?
4- Was droht mir bei eine mögliche Verhaftung oder wenn ich mich den Behörden stelle?
5- Was soll ich tun?
6- Was ist mein juristische Status jetzt?
7- Gelte ich jetzt als einen abgeshobenen Person ?

Anmerkung:[/b] bin nordafrikaner, in deutschland NRW seit 13 Jahre, seit ende 2000 ohne Visum, bin 3 mal in der Stassenbahn erwicht worden (Schwarzfahrer) und 2 mal bei Ladendiebstahl wobei ich beim erstenmal die Strafe bezahlt habe un das Verfahren wurde eingestellt. Alle anderen Delikte habe ich ohe Visum begangen, hab aber stets meine richtigen Personalien gegeben, die Strafen aber habe ich nicht bezahlt bzw. nicht bezahlen können und nicht weiter verfolgt. Alle diese Delikte habe ich nur begangen weil ich Pleite war, krank war und praktisch auf die Straße lebte. Geklaut habe ich bei zweiten Mal (das noch offen ist) ausschließlich Lebensmitten in Wert von ca. 15 DM. Außerdem habe ich Schulden in Wert vom insgesamt ca. 5 000 Euro.

Für jeden Ratschlag und jede Hilfe Ihrerseits bin euch im vorraus sehr sehr dankbar
[b]Ich will und kann nicht mehr so weiterleben! das ist menschenunwürdig !!
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Morsili02
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 13.09.2004 um 17:02:24
 
Ich habe den Beitrag hier wiederholt weil ich dazu nicht mehr hinfügen konnte. Die Funktion "Antworten" erschien gar nicht  mehr und das gilt, nehme ich an, auch für andere Gäste, die hierzu was sagen möchten
Mosili
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 13.09.2004 um 17:15:40
 
hallo,

ja der Beitrag wurde von fons geschlosse,das hatte aber mit dir gar nichts zu tun so ist es gut das du die Frage nochmals gestellt hast.Die schliesung war von fons um einer aufkommenden Unsachlichkeit zwischen Ralfi und mir zuvorzukommen.
Zum Thema ist ja selbst schon alles priv.gesagt--mal sehen wer noch ne bessee Idee hat.

gruss peku
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Morsili02
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 13.09.2004 um 17:44:01
 
Danke Peku, ich hoffe, dass das Thema nicht wieder geschlossen wird denn es ist für mich sehr wichtig weitere Tips zu haben.
Außerdem sehe nichts illegales oder unkonventioneles an dem was  mir Peku geraten. Dann alles was er mir empfohlen hat, soll mit Hilfe eines Anwaltes und durch die deutschen zuständigen behörden laufen.
Ich sehe da wirklich nicht was im geringsten verdächtigt sein sollte.
Außerdem suche ich hier ein Weg zur Legalitat und nicht ein "Weiterversinken" im Sumpf der Illegalitaet.
Somit will hiermit Peku von jedweder Anschuldigung frei sprechen, schließlich bin ich der einzige, der weiss was er mir empfohlen hat und kann somit allein darüber urteilen. alles andere ist Spekulation !!!
Also fangen wir von vorne an, ich brauche so sehr eure Tips und zwar jedem von euch.
Vielen Dank
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 13.09.2004 um 18:29:48
 
Ich wünsche dir sehr das du aus dem sumpf rauskommst,wann immer du soweit bist das empfohlene anzugehen melde dich.aber noch mal hier für alle zum mitlesen: mach hinne denn jeder Tag erhöht dein risiko erwischt zu werden.
und wenn du dann soweit bist überlege dir gut in welcher Stadt du das ganze angehen willst.bei allen klaren Gesetzen und Vorgaben gibt es nämlich immer noch Dinge die du (oder andere im hintergrund) steuern können wenn ein Kontakt zur ALB und den andeen Behörden wie z.N. Sta. oder der Politik vorhanden sind.
Da viele Entscheidungen z.B. Verfahrenseinstwellungen,Einreisesperrebn,Abschiebehaft Ermessensentscheidungen sind ist hier einiegs mit der Wahl der richtigen stadt zu erreichen.
peku
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #5 - 13.09.2004 um 19:55:08
 
Zitat:
[...]
5- Was soll ich tun?
[...]


Ich denke, bei einer grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle wird eine Inhaftierung nach Strafrecht und Ausländerrecht absehbar sein.

Der "normale" Weg wäre, sich der Ausländerbehörde zu stellen, und mit Pass und Ausreiseticket die freiwillige Ausreise anzubieten. Die Ausweisung dürfte damit aber wohl kaum zu umgehen sein. Vielleicht sieht man von Abschiebungshaft ab. Was strafrechtlich offen ist, dürfte wohl in Form von Sicherheitsleistung mit Zustellungsbevollmächtigtem bis hin zu Hauptverhandlungshaft relativ offen sein.

Ein RA, der sich im Ausländerrecht auskennt, könnte vielleicht eine Lücke finden, rein rechtlich ist die Situation aber eher eindeutig.

Doc  8)
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Antwort #6 - 13.09.2004 um 20:34:55
 
hallo doc,

in etwa das gleiche habe ich ihm auch schon privat angeboten noch mit dem Zusatz was für ihn tun zu können wenns den in Berlin sein soll,darauf hat er ja einen wesentlichen Einfluss....
ebenso halte ich es für denkbar über einen Anwalt ne Einstellung nach der StPO hinzubekommen sowie eine beschränkte Einreisesperre.
Nun denn soweit leigen wir ja da gar nicht auseinander.obs wohldaran liegt das wir das ganze (du von "Deiner" ich von "meiner" Seite aus der Praxis kennen und nicht nur vom Gesetzbuch und den Verordnungen her????? Smiley
peku
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Morsili02
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 13.09.2004 um 21:41:19
 
Vielen Dank Doc,

Ihren Satz "Was strafrechtlich offen ist, dürfte wohl in Form von Sicherheitsleistung mit Zustellungsbevollmächtigtem bis hin zu Hauptverhandlungshaft relativ offen sein. " habe ich nicht so ganz verstanden.
1-heißt das, dass ich ausreisen sollte und danach wird über den anderen Delikte verhandelt, in meiner Abwesenheit ?!
2-wie lange wird die Einreisesperre in meinem Fall dauern?
3-Gilt die Einreisesperre auch für andere Schengenstaaten?
4-wird die Einreisesperre in den anderen Schengenstaaten augehoben wenn sie hier in Deutschland aufgehoben wird ?

Danke Doc

An Peku,
das was Doc gesagt hat trifft genau das was du mir privat empfohlen hast, also eine weitere Beweis dafür, dass dein Vorschlag vollkommen gestztreu ist.

Danke Peku

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Antwort #8 - 13.09.2004 um 22:42:54
 
Zitat:
hallo doc,

in etwa das gleiche habe ich ihm auch schon privat angeboten noch mit dem Zusatz was für ihn tun zu können wenns den in Berlin sein soll,darauf hat er ja einen wesentlichen Einfluss....
ebenso halte ich es für denkbar über einen Anwalt ne Einstellung nach der StPO hinzubekommen sowie eine beschränkte Einreisesperre.
Nun denn soweit leigen wir ja da gar nicht auseinander.obs wohldaran liegt das wir das ganze (du von "Deiner" ich von "meiner" Seite aus der Praxis kennen und nicht nur vom Gesetzbuch und den Verordnungen her????? Smiley
peku


Sorry Peter,

wäre es so gewesen, bestünde kein Grund, auf informelle Weg zu verweisen. Ich will gar nicht tiefer einsteigen!

Zitat:
Vielen Dank Doc,

Ihren Satz "Was strafrechtlich offen ist, dürfte wohl in Form von Sicherheitsleistung mit Zustellungsbevollmächtigtem bis hin zu Hauptverhandlungshaft relativ offen sein. " habe ich nicht so ganz verstanden.
1-heißt das, dass ich ausreisen sollte und danach wird über den anderen Delikte verhandelt, in meiner Abwesenheit ?!
2-wie lange wird die Einreisesperre in meinem Fall dauern?
3-Gilt die Einreisesperre auch für andere Schengenstaaten?
4-wird die Einreisesperre in den anderen Schengenstaaten augehoben wenn sie hier in Deutschland aufgehoben wird ?

Danke Doc

An Peku,
das was Doc gesagt hat trifft genau das was du mir privat empfohlen hast, also eine weitere Beweis dafür, dass dein Vorschlag vollkommen gestztreu ist.

Danke Peku



Die Straftat könnte über einen Zustellungsbevollmächtigten abgehandelt werden. Dabei handelt es sich um eine Person, die als Empfangsberechtigter von Post im Inland von Deutschland befugt ist. Für den Fall, dass ein solcher Antrag gestellt wird, kann auch ohne Anwesenheit des Beschuldigten verhandelt werden (dazu dürfte es einer Betretenserlaubnis bedürfen). Es kann aber auch sein, dass Untersuchungshaft angeordnet wird, weil Fluchtgefahr hier nicht ausgeschlossen werden kann.

BTW:
Bei dem derzeitigen Sachverhalt ist die Wiedereinreisesperre das geringere Problem. In erster Linie gilt hier zunächst, "schlank" aus der Affäre rauszukommen.

Doc  8)
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Antwort #9 - 14.09.2004 um 10:24:23
 
wäre es so gewesen, bestünde kein Grund,



Doc,

leg doch einfach mal dein behördliches Misstrauen ab: Es ist so gewesen und damit basta.

gruss peku

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Antwort #10 - 14.09.2004 um 11:20:07
 
Zitat:
BTW:
Bei dem derzeitigen Sachverhalt ist die Wiedereinreisesperre das geringere Problem.
Doc  8)



hallo Mosrsili02,

ich würde das nicht ganz so einfachs ehen wie Doc,im Gegensatz zu ihm sehe ich wie ich dir schon mailte die Wiedereinreisesperre schon als Problem das auf dich zukommt.Deshalb nochmals zu deinen an doc gestellten Fragen:
zu3:wenn du für De eine Einreisesperere bekommst darsft du auch in keine anderes Schengenland einreisen,es sei denn das Land gibt dir dazu nach Rücksprache mit DE eine ausdrückliche Erlaubniss.(z.B. wenn du dort verheiratet wärst)
zu 4: ja

gruss peku
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Antwort #11 - 14.09.2004 um 11:36:04
 
Zitat:
hallo Mosrsili02,

ich würde das nicht ganz so einfachs ehen wie Doc,im Gegensatz zu ihm sehe ich wie ich dir schon mailte die Wiedereinreisesperre schon als Problem das auf dich zukommt.


Hi Peku,

da spreche ich mal für Doc:
Er hat nicht davon gesprochen, dass die Sperre kein Problem wird, er sprach vom "geringeren Problem". Das größere dürfte wohl die drohende Haftstrafe für illegalen Aufenthalt darstellen. Oder gehört es zur aufgezeigten Lösung, diesen zu verschweigen?
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Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #12 - 14.09.2004 um 11:57:04
 
hallo mick,++
Aber MIck,sei doch mal nicht so weltfremd.Du bist doch aus der praxis.und du weist doch ganz genau das ein ausländer auch wenn er jahrelang illegal war dann wer er mit Flugticket,Anwalt und Pass bei der ALB erscheint und zuvor möglchst noch bei der Sta.direkt eine Selbstanzeige gemacht hatte NICHT an der Ausreise gehindert werden wird.
Er wird -wenn überhaupt-im Schnellverfahren zu etwas verurteilt werden und kann ausreisen.

In Relation dazu ist die langfristige widereinreisesoerre für die meisten Ausländer das grössere übel.Darum wäre es falsch dies (im Interesse des Ausländers) als geringeres Problem zusehen.Im Interesse des eutschenStaates und seiner Organe ist dies natürlich das geringere Problem weil "weg ist weg".

Zu diener Frage:Es gehört nicht zu den aufgzeigten Lösungen eine drohende Haftstrafe zu verschweigen,es gehört aber dazu rechtliche mittela ufzuzeigen wie diese (haftstrafe)zu vermeiden ist.Denn was bribngt sie irgendjemanden???

gruss peku
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Antwort #13 - 14.09.2004 um 12:04:52
 
Zitat:
hallo mick,++
Aber MIck,sei doch mal nicht so weltfremd.Du bist doch aus der praxis.und du weist doch ganz genau das ein ausländer auch wenn er jahrelang illegal war dann wer er mit Flugticket,Anwalt und Pass bei der ALB erscheint und zuvor möglchst noch bei der Sta.direkt eine Selbstanzeige gemacht hatte NICHT an der Ausreise gehindert werden wird.
Er wird -wenn überhaupt-im Schnellverfahren zu etwas verurteilt werden und kann ausreisen.


Das kann durchaus variieren, von Ort zu Ort. Ich kenne einen Polizeibeamten, dem wurde von der Staatsanwaltschaft gesagt, dass bei mehr als halbjährigen illegalen Aufenthalt in jedem Fall U-Haft zu beantragen ist.


Zitat:
Zu diener Frage:Es gehört nicht zu den aufgzeigten Lösungen eine drohende Haftstrafe zu verschweigen


Langsam lesen, Peku! Ich meinte das Verschweigen des langjährigen illegalen Aufenthaltes.

Zitat:
,es gehört aber dazu rechtliche mittela ufzuzeigen wie diese (haftstrafe)zu vermeiden ist.Denn was bribngt sie irgendjemanden???


Ich finde es gut, wenn Straftaten bestraft werden (nach entsprechender Würdigung der Umstände). Das soll spezial- und generalpräventive Auswirkungen haben.
gruss peku [/quote]
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Antwort #14 - 14.09.2004 um 12:07:03
 
Zitat:
hallo mick,++
Aber MIck,sei doch mal nicht so weltfremd.Du bist doch aus der praxis.und du weist doch ganz genau das ein ausländer auch wenn er jahrelang illegal war dann wer er mit Flugticket,Anwalt und Pass bei der ALB erscheint und zuvor möglchst noch bei der Sta.direkt eine Selbstanzeige gemacht hatte NICHT an der Ausreise gehindert werden wird.
Er wird -wenn überhaupt-im Schnellverfahren zu etwas verurteilt werden und kann ausreisen.


Das kann durchaus variieren, von Ort zu Ort. Ich kenne einen Polizeibeamten, dem wurde von der Staatsanwaltschaft gesagt, dass bei mehr als halbjährigen illegalen Aufenthalt in jedem Fall U-Haft zu beantragen ist.


Zitat:
Zu diener Frage:Es gehört nicht zu den aufgzeigten Lösungen eine drohende Haftstrafe zu verschweigen


Langsam lesen, Peku! Ich meinte das Verschweigen des langjährigen illegalen Aufenthaltes.

Zitat:
,es gehört aber dazu rechtliche mittela ufzuzeigen wie diese (haftstrafe)zu vermeiden ist.Denn was bribngt sie irgendjemanden???


Ich finde es gut, wenn Straftaten bestraft werden (nach entsprechender Würdigung der Umstände). Das soll spezial- und generalpräventive Auswirkungen haben.
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