Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
ILLEGAL IN DE (Gelesen: 11.791 mal)
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ILLEGAL IN DE
Antwort #15 - 14.09.2004 um 12:29:49
 
Das kann durchaus variieren, von Ort zu Ort. Ich kenne einen Polizeibeamten, dem wurde von der Staatsanwaltschaft gesagt, dass bei mehr als halbjährigen illegalen Aufenthalt in jedem Fall U-Haft zu beantragen ist.


Dazu Zustimmung Mick und genau deshalb habe ich auch erwähnt das die wahl des Ortes indem mann dies macht sehr wichtig ist.!!!
Langsam lesen, Peku! Ich meinte das Verschweigen des langjährigen illegalen Aufenthaltes.

dazu: ok das habe ich falsch gelesen aber dei Frage beantwortet sich schon dazu das ich von Selbstanziege bei der Sta. sprach.

Ich finde es gut, wenn Straftaten bestraft werden (nach entsprechender Würdigung der Umstände). Das soll spezial- und generalpräventive Auswirkungen haben.


Das mag aus deiner Sicht stimmen.teilweise sogar aus meiner.Hier gehtes jedoch nicht um die Bestrafung ansich die ich ja gutheisen könnte es geht um die "Haftstrafe".Sei doxch mal ehrlich: wem nützt eine Strafhaft von so einem armen Teufel.ihm nichts ,dem Staat nichts mir nichts und dir nichts.Solange er hier keine weiteren Straftaten als hier zus ein begangen hätte (was er aber leider hat) ist Strafhaft keine Lösung.
Tschaui
peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ILLEGAL IN DE
Antwort #16 - 14.09.2004 um 12:46:59
 
Zitat:
Sei doxch mal ehrlich: wem nützt eine Strafhaft von so einem armen Teufel.ihm nichts ,dem Staat nichts mir nichts und dir nichts.Solange er hier keine weiteren Straftaten als hier zus ein begangen hätte (was er aber leider hat) ist Strafhaft keine Lösung.

Wenn also jemand 'nur' illegal in Deutschland war, reicht es aus, ihn als 'Strafe' wieder nach Hause zu schicken? Dann geht aber ja wohl einiges an Abschreckung verloren? Damit wäre man dann auch beim 'Nutzen': Die Strafe soll ja auch dazu dienen, andere davon abzuhalten, gegen das Gesetz zu verstossen.

Mit demselben Argument (wenn ich's denn richtig verstanden habe) könnte man ja dann auch kommen, wenn man z.B. bei einem Verkehrsunfall zu Schadensersatz verpflichtet ist -> Schadensersatz = Strafe, also 'zusätzliche' Strafe (zB Geldstrafe) nicht notwendig.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ILLEGAL IN DE
Antwort #17 - 14.09.2004 um 12:54:41
 
hallo Inge,,da verkennst du ein wenig den Sinn des deutschen Strafvollzuges.Strafvollzug soll den Täter resozialisieren und natürlcih die Bevölkerung vor dem Täter schützen.
Natürlich gibt es auch die Generalpräventve aufgabe der abschreckung.Klar .Aber nur nachgeordnet.Ich debnke es ist eine grösere abschreckung wenn kategorisch heimgeflogen wird.
Im übrigen in dem hier behandelten Beispiel käme auf den staat bei einer Inhaftierung noch Kosten für haft und abschiebung dazu die bei einer freiwillgen sofortigen Ausreise auf eigene kosten entfallen würden.

Ich aknn dennoch deine Meinung nach Strafe verstehen,trotzdem bleibe ich dabei das bei Selbstanzeige und "Reue" *fertuger Ausreisetickets der staat auf deisen Strafanspruch verzichten würde.

peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ILLEGAL IN DE
Antwort #18 - 14.09.2004 um 13:29:28
 
Zitat:
Strafvollzug soll den Täter resozialisieren und natürlcih die Bevölkerung vor dem Täter schützen.

Humbug! In den allerwenigsten Fällen ist ein Schutz der Bevölkerung nötig.
Und die Resozialisierung ist nur für die, die bereits straffällig geworden sind. Die abschreckende Wirkung einer Haftstrafe ist mindestens genauso wichtig wie die ReSoz - man hat halt nur irgendwann gemerkt (na ja, in einigen Ländern zumindest), dass man bei denen, bei denen die Abschreckung versagt hat, noch zusätzlich was tun muss, damit sie dauerhaft was lernen.

Zitat:
PRÄVENTION
Staatliche und private Maßnahmen zur Verhinderung von Kriminalität. Die Maßnahmen
sollen Ursachen von Kriminalität sowie Gelegenheiten, die zu Kriminalität führen, und Anreize für
Kriminalität beseitigen. Zu unterscheiden sind Generalprävention (abschreckende Wirkung angedroh-
ter oder vollzogener Strafen auf die Allgemeinheit bzw. potenzielle Täter) und Spezialprävention
(Vollzug der Strafe zur Abschreckung, Besserung und Sicherung einzelner Straftäter, um zukünftigen
Straftaten vorzubeugen)



Zitat:
Natürlich gibt es auch die Generalpräventve aufgabe der abschreckung.Klar .Aber nur nachgeordnet.Ich debnke es ist eine grösere abschreckung wenn kategorisch heimgeflogen wird.

Hä? Wenn ich illegal nach Deutschland (oder ein x-beliebiges anderes Land) einreise, mich dort illegal aufhalte und evtl. noch schwarz arbeite, dann ist mein einziges Risiko, dass ich wieder nach Hause geschickt werde? Na, dann hätte ich ja nichts zu verlieren - im schlimmsten Fall wäre ich ja nur genau wieder da, wo ich angefangen habe. Und wenn ich das verdiente Geld geschickt 'wegbunkere' stehe ich hinterher sogar etwas besser da.

Zitat:
Ich aknn dennoch deine Meinung nach Strafe verstehen,trotzdem bleibe ich dabei das bei Selbstanzeige und "Reue" *fertuger Ausreisetickets der staat auf deisen Strafanspruch verzichten würde.

Also mangels öffentlichen Interesses? Denn nur da kann der Staatsanwalt ja wohl einstellen (Geringfügikeit kommt ja bei 5 Jahren wohl kaum noch in Betracht). Das dürfte also wohl doch ziemlich einfallabhängig sein.
Aber wie gesagt, bei 5 Jahren und einem 'Täter' dem man wegen nachgewiesener Intelligenz (Diplom) sicherlich auch 'kriminelle Energie' und nicht einfach nur 'Dummheit' unterstellen würde ... ??
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ILLEGAL IN DE
Antwort #19 - 14.09.2004 um 13:31:03
 
Zitat:
einfallabhängig

sollte natürlich einzelfallabhängig heissen Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Morsili02
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ILLEGAL IN DE
Antwort #20 - 14.09.2004 um 15:31:21
 
Hey Leute,
es freut mich das mein Fall diese Zuwendung von euch bekommen hat, aber vergisst bitte nicht das es um mich und meine Probleme geht und nicht um die Klärung irgendwelche persönlichen Standpnkte. Dazu schlage ich euch vor öffnet doch ein eigenen Forumthema wo ihr frei debatieren konnte. Vergisst bitte nicht, dass mein ersten Thread wegen diese Schreitereien geschlossen wurde.

Vielen Dank für eure Beiträge
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ILLEGAL IN DE
Antwort #21 - 14.09.2004 um 17:22:09
 
Dem möchte ich deutlich zustimmen,,,,darum hatte ich im Userforum den "neuen Zweig eröffnet"

bis dorthin also
peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ILLEGAL IN DE
Antwort #22 - 14.09.2004 um 18:38:39
 
Zitat:
Fragen: 
1- Gibt es eine Möglichkeit mein Aufenthalt wieder zu legalisieren ohne abgeschoben zu werden ? 
2- bin ich jetzt vom einem Gefängnisstrafe bedroht ? 
3- Inwiefern habe ich mich jetzt strafbar gemacht ? 
4- Was droht mir bei eine mögliche Verhaftung oder wenn ich mich den Behörden stelle? 
5- Was soll ich tun? 
6- Was ist mein juristische Status jetzt? 
7- Gelte ich jetzt als einen abgeshobenen Person ? 

Alles natürlich nur meine Meinung:
1. nein
2. droht auf jeden Fall (aber sicher ist halt nichts)
3. Illegaler Aufenthalt (und wie hast du Geld zum Leben gehabt?)
4. Abschiebe- oder U-Haft ist sicher möglich
5. s.u.
6. Kimble auf der Flucht
7. Bis jetzt nicht (bist ja schließlich nicht abgeschoben worden)

5. Gegenfrage: Möchtest du im jetzigen Zustand die nächsten 30 Jahre weiterleben? Eine Amnestie wie in den USA (manchmal) ist in D nämlich sehr unwahrscheinlich
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ILLEGAL IN DE
Antwort #23 - 14.09.2004 um 18:58:06
 
Zitat:
6. Kimble auf der Flucht


Ob den heute noch alle kennen? lachen
ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Morsili02
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ILLEGAL IN DE
Antwort #24 - 14.09.2004 um 19:02:49
 
@Peku
Danke Peku für dein Verständnis, ich werde da vorbeischauen.

@Inge
Danke Inge für das Interesse, dass du meinen Fall entgegen bringst. Ich weiß nur nicht wie ich deine Antworten beurteilen soll. Sie klingeln nämlich etwas sarkastisch, ja sogar zynisch. Allerdings muss gestehen, dass ich, wegen meiner Lage, dazu neige die Sachen etwas anderes zu sehen.
Falls ich dich damit Unrecht gemacht habe bitte ich dich hiermit um Entschuldigung für diesen
Kimble mit nachgewiesener Intelligenz (Diplom) und sicherlich auch 'kriminelle Energie'
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Morsili02
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ILLEGAL IN DE
Antwort #25 - 14.09.2004 um 19:05:01
 
@Peku
Danke Peku für dein Verständnis, ich werde da vorbeischauen.

@Inge
Danke Inge für das Interesse, dass du meinen Fall entgegen bringst. Ich weiß nur nicht wie ich deine Antworten beurteilen soll. Sie klingeln nämlich etwas sarkastisch, ja sogar zynisch. Allerdings muss gestehen, dass ich, wegen meiner Lage, dazu neige die Sachen etwas anderes zu sehen.
Falls ich dich damit Unrecht gemacht habe bitte ich dich hiermit um Entschuldigung für diesen
Kimble mit nachgewiesener Intelligenz (Diplom) und sicherlich auch 'kriminelle Energie[font=Verdana][/font]
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Morsili02
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ILLEGAL IN DE
Antwort #26 - 14.09.2004 um 19:35:47
 
Noch zwei Fragen sind offen geblieben:

1-      Wenn die Einreisesperre in Deutschland (wo sie erlassen wurde) aufgehoben, wird sie auch (automatisch?) in den anderen Schnegenstaaten aufgehoben ? oder muss da noch was machaen ?!

2-      Wenn gegen mich eine Einreisesperre in Deutschland erhoben ist, kann ich trotzdem einen Touristenvisum erhalten ? wenn ja mit welchen Auflagen (Bedingungen) wird dies verebunden ?


Vielen Dank

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Morsili02
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ILLEGAL IN DE
Antwort #27 - 14.09.2004 um 19:39:17
 
Sorry für den Fehlern in den letzten Beitrag !!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Online


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ILLEGAL IN DE
Antwort #28 - 14.09.2004 um 19:46:58
 
Zitat:
Noch zwei Fragen sind offen geblieben:

1-      Wenn die Einreisesperre in Deutschland (wo sie erlassen wurde) aufgehoben, wird sie auch (automatisch?) in den anderen Schnegenstaaten aufgehoben ? oder muss da noch was machaen ?!


Wenn denn eine entsteht und diese später aufgehoben wird, gilt die Aufhebung automatisch auch für alle Schengenstaaten.

Zitat:
2-      Wenn gegen mich eine Einreisesperre in Deutschland erhoben ist, kann ich trotzdem einen Touristenvisum erhalten ? wenn ja mit welchen Auflagen (Bedingungen) wird dies verebunden ?


Unter normalen Umständen gibt es kein Visum. Es wäre eine Betretenserlaubnis erforderlich, die nur erteilt wird, "wenn zwingende Gründe die Anwesenheit erfordern oder die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde". Dazu käme zusätzlich das erforderliche Visum.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ILLEGAL IN DE
Antwort #29 - 14.09.2004 um 20:11:11
 
Zitat:
Ich weiß nur nicht wie ich deine Antworten beurteilen soll. Sie klingeln nämlich etwas sarkastisch, ja sogar zynisch.

Meine Antwort soll eigentlich nur folgendes ausdrücken:
Egal wie du dich entscheidest, die Situation in die du dann kommst, wird dir nicht gefallen:

1. Du bleibst illegal -> Kein richtiger Job, kein Geld, und dass auf Jahre

2. Du stellst dich -> möglicherweise Freiheitsentzug, ganz sicher aber mußt du D verlassen und wahrscheinlich für längere Zeit. Und das gleiche dürfte auch für alle anderen Schengen-Länder gelten.

2. Ist noch die beste Alternative, da sich da wenigstens ein Licht am Ende des Tunnels zeigen kann.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema