Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
§ 9 StAG -> eingestelltes Verfahren (Gelesen: 11.591 mal)
Pfirsichring
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 412

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: § 9 StAG -> eingestelltes Verfahren
Antwort #30 - 17.12.2004 um 12:33:36
 
Zitat:
§ 88 Entscheidung bei Straffälligkeit
(1) Nach § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 bleiben außer Betracht

die Verhängung von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln nach dem Jugendgerichtsgesetz,
Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen und
Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden ist.
Ist der Ausländer zu einer höheren Strafe verurteilt worden, wird im Einzelfall entschieden, ob die Straftat außer Betracht bleiben kann.

(2) Im Falle der Verhängung von Jugendstrafe bis zu einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt ist, erhält der Ausländer eine Einbürgerungszusicherung für den Fall, daß die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wird.

(3) Wird gegen einen Ausländer, der die Einbürgerung beantragt hat, wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, ist die Entscheidung über die Einbürgerung bis zum Abschluß des Verfahrens, im Falle der Verurteilung bis zum Eintritt der Rechtskraft des Urteils auszusetzen. Das gleiche gilt, wenn die Verhängung der Jugendstrafe nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes ausgesetzt ist.


ich versuche seit gestern abend zu verstehen, was § 88, Abs. 3 positives fuer die aussetzung des antrags in diesem fall hergibt, komme aber nicht darauf  öhm vielleicht kann mir das nochmal jemand erklaeren  :anbet

habe aber dafuer das schreiben des anwalts gefunden, in dem explizit 600 eur erwaehnt sind.
Zum Seitenanfang
  

Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
Pfirsichring  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: § 9 StAG -> eingestelltes Verfahren
Antwort #31 - 17.12.2004 um 12:54:57
 
Zitat:
ich versuche seit gestern abend zu verstehen, was § 88, Abs. 3 positives fuer die aussetzung des antrags in diesem fall hergibt, komme aber nicht darauf  öhm vielleicht kann mir das nochmal jemand erklaeren  :anbet

Nun, in Abs. 3 steht ja ausdrücklich drin, dass in bestimmten Fällen der Antrag auszusetzen ist: Zitat:
...ist die Entscheidung über die Einbürgerung bis zum Abschluß des Verfahrens, im Falle der Verurteilung bis zum Eintritt der Rechtskraft des Urteils auszusetzen.


Selbst für den Fall einer Bewährungsstrafe regelt die Verwaltungsvorschrift: Zitat:
Ist eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt und die Bewährungszeit noch nicht abgelaufen, hat die zuständige Behörde zu prüfen, ob sie den Einbürgerungsantrag ablehnt oder das Verfahren bis zum Erlass der Freiheitsstrafe nach Ablauf der Bewährungszeit aussetzt.


Auch in solchen Fällen kann sich die Behörde ja nicht darauf berufen, dass Verfahren nach 6 Monaten entscheidungsreif sein müssen.

Warum sollte hier jemand, der lediglich eine Geldbuße bekommen hat, schlechter gestellt werden? Eine Ablehnung wegen dieser Sache halte ich für absolut unangemessen, folglich muss das Verfahren ausgesetzt werden, wenn schon ein Problem mit den 600 Euro gesehen wird. Wie gesagt: In Niedersachsen wäre es kein Problem.

Zitat:
habe aber dafuer das schreiben des anwalts gefunden, in dem explizit 600 eur erwaehnt sind.

Das ist ja schon mal etwas.  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.12.2004 um 15:18:55 von Ralf »  

...
 
IP gespeichert
 
Pfirsichring
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 412

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: § 9 StAG -> eingestelltes Verfahren
Antwort #32 - 17.12.2004 um 15:14:39
 
danke, jetzt habe ich es verstanden
Zum Seitenanfang
  

Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
Pfirsichring  
IP gespeichert
 
Pfirsichring
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 412

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: § 9 StAG -> eingestelltes Verfahren
Antwort #33 - 23.01.2005 um 04:17:14
 
Das Einbürgerungsverfahren wurde ausnahmsweise bis Mitte Juli ausgesetzt, aber auch nur, weil die Ergebnisse der Überprüfungen ein Jahr gültig sind. Es müssen dann nur noch einmal die neuesten Gehaltsnachweise und die neueste Mietquittung eingereicht werden.

:endsm


Zum Seitenanfang
  

Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
Pfirsichring  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: § 9 StAG -> eingestelltes Verfahren
Antwort #34 - 23.01.2005 um 14:19:27
 
Na prima. Mir diesen knapp 6 Monaten kann man wohl auch ganz gut leben, zumal dann, wenn kein langwieriges Entlassungsverfahren erforderlich wird.

Weiterhin viel Erfolg!
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema