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Reaktion_Bürgeramt (Gelesen: 1.418 mal)
ekoka
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Reaktion_Bürgeramt
23.01.2005 um 19:40:29
 
Hello Leute,
habe im September 04, Einbürgerungsantrag gestellt in Berlin Wilmesdorf.
Ich besitze AE durch Eheschliessung (voher Aufebthaltsgenehmigung), lebe in D seit 1993. Verheiratet bin ich seit 08/2002. Vor einigen Wochen habe ich die Loyalitätserklärung unterschrieben.
Meine Partnerin arbeitet und verdient genug für uns beide. Trotzdem habe ich unerwartet eine Stelle in Magdeburg bekommen. Daher komme ich nur am WE zurück. Vor paar Tagen ging meine Frau zum Bezirkamt um meinen Arbeitsvertrag abzugeben; die Dame im Amt meinte, dass wir beweisen müssen, dass eine eheliche Gemeinschaft besteht. Ausserdem muss ich die 3 MM Gehalstsnachweise bringen + der Mietevertag in MD. Ist es in der Regel so? Ich frage mich jetzt ob, ich auf diese Arbeit nicht verzichtet sollte?? Nach der Loyalitätserklärung dauert noch lange bis zum Bescheid? Danke für Ihre Erklärungen. MfG
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 23.01.2005 um 20:04:59
 
Hi eloka!

Zitat:
(voher Aufebthaltsgenehmigung),

Welche  Fragezeichen öhm "Aufenthaltsgenehmigung" war der Oberbegriff nach dem alten AuslG.

Sofern es sich um einen aus beruflichen Gründen erforderlichen zweiten Hausstand handelt, stellt dies auch für eine Einbürgerung nach § 9 StAG kein Problem dar, wenn man in der freien Zeit, z.B. an den Wochenenden, zusammen lebt. Man muss gegenüber der Behörde halt belegen, dass die andere Wohnung aus beruflichen Gründen notwendig ist und dass man an den Wochenenden zur Familie fährt. Also z.B. Bahnfahrkarten, Tankquittungen, Telefonrechnungen etc. aufbewahren und bei Bedarf der Einbürgerungsbehörde übergeben. Natürlich auch den Arbeitsvertrag und den Mietvertrag für die Wohnung am Arbeitsort.
BTW: Die Entfernung Berlin - Magdeburg ist ja nicht so groß. Kann man da nicht pendeln?
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ekoka
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.01.2005 um 20:23:16
 
Mein vorheriges Visum war Auf.Bewilligung (Studium).
Die Bahntickets sowie die nächste 2 Gehaltsabbrechnungen werde ich aufbewahren und vorlegen. Pendel kann man abr auf Dauer wird nich einfach. (ca 150km)
Wie ist überhaupt das Procedere beim Amt? Loyalilitätserklärung dann Senat?? Oder entscheidet die SB? Sie meinte letzte Woche, dass alle Rückmeldung ok seien.
Maybe wenn ich nicht die Stelle bekomme hätte, wäre schon Bescheid da:-)
Bye
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