Hallo,
mein Lebensgefährte ist noch mit einer Deutschen, mit der er auch ein gemeinsames Kind hat verheiratet. Das Kind ist unehelich geboren, aber er hat die Vaterschaft anerkannt.
Aus einer vorherigen Beziehung mit einer Deutschen hat er zwei weitere uneheliche Kinder, die inzwischen volljährig sind.
Anfang der 90er wurde er aus Deutschland ausgewiesen, da er seinen Unterhaltszahlungen an die beiden ersten Kinder nicht nachkam. Er hatte zwar Unterhalt bezahlt, sich in seiner Naivität den Erhalt des Geldes aber nie quittieren lassen.
Als ich ihn im Winter nach Deutschland einladen wollte, erfuhr ich von der Ausländerbehörde, dass im Ausländerzentralregister eine Einreissperre für ihn besteht und deshalb kein Besuchervisum
erteilt werden kann.
Daraufhin erteilte er seiner in Deutschland lebenden Schwester eine Vollmacht, die sie dazu befugt, alle zur Aufhebung der
Einreisesperre notwendigen Schritte zu unternehmen. Trotzdem kehrte sie unverrichteter Dinge wieder von der zuständigen Ausländerbehörde zurück. Man hatte ihr keine Auskunft und nichts erteilt.
Einsicht in seine Akten wurde ihr auch nicht gewährt.
Hier nun meine Fragen: ???
Wie müssen wir bei der Antragstellung vorgehen?
Gibt es dazu spezielle Vordrucke oder muss der Antrag frei formuliert werden?
Auf welche Punkte kommt es bei einer freien Formulierung an?
Abschiebungskosten sind bei seiner Ausweisung nicht entstanden, da er freiwillig ausgereist ist. Aber wie sieht es mit den Schulden aus, die er inzwischen dem Jugendamt gegenüber hat. Müssen die zuerst bezahlt werden?
Wie würde es aussehen, wenn ihn seine Ehefrau nach Deutschland einladen würde?
Bei so vielen kompetenten Nutzern hoffe ich, dass uns weitergeholfen werden kann.
Herzlichen Dank schon mal
Hexen43