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Ladendiebstahl vor 8 Jahren. Auswirkungen (Gelesen: 3.159 mal)
pesalvador
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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22.05.2004 um 14:18:27
 
Es geht hier um meinen Partner. Er ist brasilianischer Staatsangehörigkeit und vor acht Jahren, als er als Tourist in Deutschland war, beging er einen Ladendiebstahl, wobei er ein paar CDs sowie einen Kopfhörer stahl. Ausgereist ist er bevor das Urteil gefällt worden war.

Inzwischen sind wir vor vierzehn Monaten nach Deutschland gezogen. Ich aus beruflichen Gründen und er als mein Partner, denn wir haben unsere Partnerschaft standesamtlich begründen lassen. Gestern ist uns ein Brief des Karlruher Amtsgerichts eingetroffen. Es handelte sich dabei um die Ausfertigung eines Strafbefehls wegen dem von ihm  im Jahr 1996 begangenen Diebstahl in Höhe von 28 Tagessätzen. Das Bußgeld stellt uns eigentlich überhaupt kein Problem dar. Der eigentliche Grund, warum ich Ihnen schreibe ist, dass ich gerne wissen möchte, ob dieses Urteil eine negative Auswirkung auf seine Aufenthaltsgenehmigung haben könnte. Könnte seine Aufenthaltsgenehmigung z.B. widerrufen werden? Kann es beim Verlängern der Genehmigung Probleme?
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 22.05.2004 um 14:55:33
 
Zitat:
[...]
Es handelte sich dabei um die Ausfertigung eines Strafbefehls wegen dem von ihm  im Jahr 1996 begangenen Diebstahl in Höhe von 28 Tagessätzen. [...] Kann es beim Verlängern der Genehmigung Probleme?


Hallo pesalvador,

dazu gibt die
AuslG-VwV
Auskunft:

46.2.3               Für die Beurteilung, ob ein geringfügiger Verstoß vorliegt, ist u.a. folgendes maßgebend:

46.2.3.1            -        Eine Straftat, die zu einer Verurteilung bis zu 30 Tagessätzen geführt hat, ist geringfügig (siehe aber Nr. 46.2.2).

Demnach dürfte es sich um einen geringfügigen Verstoß handeln, der keinen Ausweisungsgrund darstellen sollte.

Doc  grin
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pesalvador
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.05.2004 um 16:03:53
 
Hallo

Ich möchte mich bei dir für die schnelle Antwort danken! Sie hat uns sehr geholfen

Viele Grüße,

Pedro
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