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Heirat mit Asylbewerber (Gelesen: 8.011 mal)
Stilika
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.02.2016 um 14:06:55
 
Hallo, ich schildere mal kurz die Situation. Asylbewerber ist aus dem Kosovo, letzten Donnerstag kam der Bescheid das der Asylantrag abgelehnt worden ist. Nun hat der Asylbewerber eine Deutsche Freundin mit der er seit 6 Monaten zusammen ist und die Ihn auch heiraten würde. Das Problem ist allerdings folgendes, die Dame ist 100% Erwerbsunfähig und bekommt zu Ihrer Rente eine Aufstockung vom Sozialamt, sprich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit. Des weiteren ist die Dame 16 Jahre älter als der Asylbewerber. Sieht natürlich alles nach Scheinehe aus, ist klar aber wo die Liebe eben hinfällt und ich sehe es auch nicht als meine Aufgabe die Damen zu verurteilen, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich versuche nur der Dame zu helfen, habe aber im Internet nicht wirklich was konkretes für Ihren Fall gefunden. Besteht überhaupt eine Chance für den Kosovaren hierzubleiben? Sprich einen Einspruch gegen den Bescheid zu erheben und dann zu heiraten? Vielen Dank.
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trixie
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Antwort #1 - 08.02.2016 um 14:12:15
 
Der Kosovare hat sicherlich bereits eine Ausreiseaufforderung und sofern nicht bereits ein Eheschließungstermin feststeht, sollte er dieser folgen, damit er nicht abgeschoben wird. Jetzt gegen den Ablehnungsbescheid vorzugehen, wenn noch gar kein Eheschließungstermin feststeht, ist nur verlorene Liebesmühe und macht die Sache auch nicht einfacher.
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Stilika
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Antwort #2 - 08.02.2016 um 14:20:14
 
Danke für die schnelle Antwort, trixie. Besteht denn auf Grund Ihres Status überhaupt eine Chance das Sie Ihn nach Deutschland holen kann? Ich hab gelesen das Sie ggf. im Kosovo heiraten muss aber es keine Garantie gibt das er überhaupt nach Deutschland kommen darf, da Sie ja Geld vom Staat bekommt und für Ihn finanziell überhaupt nicht aufkommen kann.
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Aras
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Antwort #3 - 08.02.2016 um 14:24:47
 
Wenn sie Deutsche ist, wäre die Lebensunterhaltssicherung für eine Aufenthaltserlaubnis nicht nötig.  Aber wie du selber schreibst, muss sie ihn wohl im Kosovo heiraten, falls sie keinen findet, der eine Verpflichtungserklärung für das Visum abgibt. Und dann noch durch die Scheineheüberprüfung...

Da der Asylantrag abgelehnt wurde gibt es glaub ich noch eine einjährige Einreisesperre für den Kosovaren...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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trixie
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Antwort #4 - 08.02.2016 um 14:38:35
 
Stilika schrieb am 08.02.2016 um 14:20:14:
Ich hab gelesen das Sie ggf. im Kosovo heiraten muss 

Von einem "Muß" muss man nicht sprechen. Wenn es aber keinen gibt, dass der für eine etwaige Heirat in Deutschland eine VE abgibt, dürfte das wohl die einzige Möglichkeit sein.

Deine Bekannte muss sich aber die sog. Ortsabwesenheit (Heirat im Kosovo) vom SB des JC bestätigen lassen und auch auf die Frage vorbereitet sein, wie sie denn das ganze finanzieren kann (Reise und Heirat im Kosovo), auch wenn diese Frage nicht zulässig ist.
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Aras
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Antwort #5 - 08.02.2016 um 14:43:44
 
Wenn man erwerbsunfähig ist, braucht man auch nix dem Jobcenter zu melden, da nicht zuständig. Und wieso soll man dem Sozialamt was melden, wenn man eh keine Jobperspektive hat? Welche Fristen müsste man dann einhalten?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 08.02.2016 um 14:57:02
 
Aras schrieb am 08.02.2016 um 14:43:44:
Wenn man erwerbsunfähig ist, braucht man auch nix dem Jobcenter zu melden, da nicht zuständig

Das ist richtig, dass man dem JC nichts melden muss, da nicht zuständig, aber u. U. dem Sozialamt:

Das Bundesverwaltungsgericht geht entsprechend der üblichen Sozialhilfepraxis davon aus, dass kurzfristige Abwesenheit während des Bewilligungszeitraums von regelmäßig einem Monat die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers unberührt lassen" (BVerwG, 22.12.1998 - FEVS 51, 147; auch BVerwG - NDV 1995, 170)
Diese „übliche Sozialhilfepraxis" wurde von manchen Trägern auf drei Wochen verkürzt.

Bei einer längeren Abwesenheit als einem Monat endet der zugestandene Urlaubs- und Erholungsbedarf. Dann entfällt die Zuständigkeit des bisherigen Sozialhilfeträgers.
"Für die Sozialhilfe örtlich zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich die Leistungsberechtigten tatsächlich aufhalten." (§ 98 I SGB XII). Das Sozialamt am Wohnort der Bekannten der TS kann dann von ihr den Ersatz seiner Kosten fordern (OVG NW 15.03.2004 - 12 A 3993/02).
Wenn sich die Bekannte der TS zu lange im Bereich eines anderen Trägers aufhält, kann nur der Regelsatz gestrichen werden. Das bisherige Sozialamt bleibt weiterhin für die Kosten der Unterkunft zuständig. Allerdings nur insoweit die Wohnung unter Abwägung der bei Verlust der Wohnung entstehenden Kosten erhalten bleiben muss. Auch Krankenversicherungsbeiträge sind zunächst weiterzuzahlen. Bei Auslandsaufenthalten aber nur, wenn auch Krankheitskosten im Ausland übernommen werden (BVerwG 22.12.1998 - FEVS 51, 150). (Jäger/Thomé, Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von A-Z)
S.a. Schoch in LPK-SGB XII, 8. Aufl., § 98; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, Kommentar, 3. Aufl., § 98; Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, § 98 Rn 27 zu Zuständigkeitsproblemen bei Urlaub).


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Stilika
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Antwort #7 - 08.02.2016 um 15:23:49
 
Ob Sie jetzt tatsächlich in den Kosovo reisen würde (ist ja auch ne finanzielle Sache), da bin ich mir nicht so sicher. Es ging eher darum was von hier aus zu machen ist. Sie hat mir jetzt erzählt das er morgen Widerspruch bei einem Anwalt einreichen wird weil er Arbeit gefunden hat und auch einen  Arbeitsvertrag bekommen hat. Hat das überhaupt einen Sinn? Und falls er tatsächlich vorübergehend hierbleiben darf, ist dann eine Heirat in DE möglich? Sie sagt er hat ein Ehefähigkeitszeugnis und seinen Pass.
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Antwort #8 - 08.02.2016 um 16:05:05
 
Da der Bekannte deiner Bekannten ja bereits einen Anwalt hat, sollten alle Fragen mit ihm geklärt werden, da dieser die Akte kennt, bzw. Akteneinsicht nehmen kann. Ein seriöser Rat von Aussen ist immer schwierig, kann auch fehlerhaft sein, weil eben die kleinen aber wichtigen Details unbekannt sind.
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Antwort #9 - 08.02.2016 um 16:09:10
 
Stilika schrieb am 08.02.2016 um 15:23:49:
Ob Sie jetzt tatsächlich in den Kosovo reisen würde (ist ja auch ne finanzielle Sache), da bin ich mir nicht so sicher. Es ging eher darum was von hier aus zu machen ist. Sie hat mir jetzt erzählt das er morgen Widerspruch bei einem Anwalt einreichen wird weil er Arbeit gefunden hat und auch einen  Arbeitsvertrag bekommen hat. Hat das überhaupt einen Sinn? Und falls er tatsächlich vorübergehend hierbleiben darf, ist dann eine Heirat in DE möglich? Sie sagt er hat ein Ehefähigkeitszeugnis und seinen Pass.


Das hat überhaupt keinen Sinn. Ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wegen der Arbeit kann ja nur in Pristina gestellt werden (siehe § 26, Abs. 2 Beschäftigungsverordnung).

So riskiert er nur die Abschiebung und die weitere Sperre.

Hat er denn schon eine Wiedereinreisesperre? Dann darf er grundästzlich keine Aufenthalterlaubnis bekommen.

Der unbedingte Wille, hier zu bleiben und damit gegen Gesetze zu verstoßen, hilft ihm überhaupt nicht. Er muss immer alle Möglichkeiten im Blick behalten und die wählen, mit der er die größten Chancen hat. Und die größten Chancen hat er mit Anträgen in Pristina.
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Stilika
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Antwort #10 - 08.02.2016 um 16:21:54
 
Hallo Reinhard, sorry das ich mich manchmal etwas undeutlich ausdrücke, bekomm die Info ja auch nur aus zweiter Hand Smiley Also er hat eine Aufenthaltsgestattung, die ja jeder bekommt während er hier ist, während er auf sein Asylverfahren wartete hat er Arbeit gefunden und auch Erlaubnis bekommen zu arbeiten, der Vermerk steht in seinem Pass (Aufenthaltsgenehmigung). Er hat gerade vor ca. 2 Wochen seinen Arbeitsvertrag bekommen und angefangen zu arbeiten als nun der Bescheid kam das der Asylantrag als unbegründet abgelehnt wurde. Er hat noch keinen Abschiebebescheid nur die Aufforderung freiwillig zu gehen. Nun legt er Widerspruch gegen den Bescheid ein und hofft dadurch etwas Zeit zu gewinnen damit eine Hochzeit in DE stattfinden kann. Die  machen wirklich alles auf dem legalen Weg, soweit ich das beurteilen kann.
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Antwort #11 - 08.02.2016 um 16:59:58
 
Wenn der Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt wurde, hat er im Moment keine Aufenthaltsgestattung.

(Die gilt nie bis zum Tag der draufsteht, sondern laut Gesetz bis zur Entscheidung / Ablehnung.)

Aber er kann es gerne so rum versuchen. Ich rate ja nur ab.
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Antwort #12 - 08.02.2016 um 19:18:38
 
Stilika schrieb am 08.02.2016 um 16:21:54:
Hallo Reinhard, sorry das ich mich manchmal etwas undeutlich ausdrücke, bekomm die Info ja auch nur aus zweiter Hand Smiley Also er hat eine Aufenthaltsgestattung, die ja jeder bekommt während er hier ist, während er auf sein Asylverfahren wartete hat er Arbeit gefunden und auch Erlaubnis bekommen zu arbeiten, der Vermerk steht in seinem Pass (Aufenthaltsgenehmigung). Er hat gerade vor ca. 2 Wochen seinen Arbeitsvertrag bekommen und angefangen zu arbeiten als nun der Bescheid kam das der Asylantrag als unbegründet abgelehnt wurde. Er hat noch keinen Abschiebebescheid nur die Aufforderung freiwillig zu gehen. Nun legt er Widerspruch gegen den Bescheid ein und hofft dadurch etwas Zeit zu gewinnen damit eine Hochzeit in DE stattfinden kann. Die  machen wirklich alles auf dem legalen Weg, soweit ich das beurteilen kann.


Hi,

seit vernünftig, er soll sofort freiwillig ausreisen, job hin oder her.

Ein ähnliches Problem habe ich auch. Vergesst den Anwalt der kann rein gar nichts erreichen. In der Ablehnung steht ein Datum bis wann er freiwillig auszureißen hat. Er soll das bitte sofort machen. 

Lasst es nicht auf eine Einreisesperre ankommen. 

Glaub mir die deutschen Ausländerämter und wer noch alles dahinter steckt machen Euch fertig. 

Ausreisen, evtl. Im Kosovo heiraten, Visum zur Familienzusammenführung bei der Botschaft beantragen und abwarten.

Nur ein gut gemeinter Rat von mir.
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Junimond
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Antwort #13 - 08.02.2016 um 19:43:02
 
Das sehe ich auch wie Andrea72.
Wir haben eine Grenzübertrittsbescheinigung bekommen. Die brauchten wir zur Eheanmeldung hier für das Visum zur Eheschließung.
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Stilika
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Antwort #14 - 08.02.2016 um 20:32:44
 
Danke für eure Antworten Andrea und junimond, werde das so weitergeben...ist ja schon ein harter Brocken und scheint schier unmöglich...
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