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Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben? (Gelesen: 8.117 mal)
Teilhalt
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
07.03.2015 um 23:00:46
 
Guten Abend zusammen,

wie im Betreff geschrieben ist die Kernfrage ob meine Stieftochter (russische Staatsangehörigkeit, seit 2013 in D) automatisch mit eintretender Volljährigkeit wieder nach Russland zurückgeschickt wird?

Und noch ein paar Hintergrundinformationen:

Meine Frau ist Russin, verheiratet sind wir seit Ende 2013. Die Hochzeit fand offiziell hier in in München statt, keine Dänemark-Mauscheleien o.ä.. Mit eingereist ist auch ihre Tochter, die damals 15 Jahre alt war. Sie hat die Zeit seit 03/14 bis heute einen privaten Sprachkurs besucht, während meine Frau auf dem offiziellen Intergrationskurs war.
Eigentlich ist für sie geplant im September eine Lehre als Krankenpflegerin zu beginnen, die Bewerbungen sind grad in vollem Gange.
Nachdem ich nun von einigen Leuten gehört habe, das volljährige Stiefkinder grundsätzlich abgeschoben werden, wollte ich mal bei den Profis nachfragen ob dem wirklich so ist, oder ob das eben doch von den Rahmenumgebungen abhängt, sprich zum einen die Familiensituation (in Russland ist keiner mehr der sie aufnehmen könnte, wir hier beziehen keinerlei staatliche Hilfen, ich bin in ungekündigter Stellung, nur meine Frau arbeitet nicht weil weitere Kinder geplant sind), zum anderen natürlich auch mit Hinblick auf eine Ausbildung hier in Deutschland.

Sprich: Müssen wir uns ernsthaft Sorgen machen? Und falls ja, gibt es etwas was wir tun können?

Ich danke schonmal für alle Antworten die da kommen werden... *zitter* Und falls mehr Informationen benötigt werden - nur zu.

Viele Grüsse!
Thorsten
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grisu1000
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Antwort #1 - 07.03.2015 um 23:20:17
 
Teilhalt schrieb am 07.03.2015 um 23:00:46:
die damals 15 Jahre alt war. Sie hat die Zeit seit 03/14 bis heute einen privaten Sprachkurs besucht, während meine Frau auf dem offiziellen Intergrationskurs war.


Schulpflicht? Normalerweise haben die Bundesländer eine Schulpflicht, die bis zu, 18. Lebensjahr gilt.

Teilhalt schrieb am 07.03.2015 um 23:00:46:
Nachdem ich nun von einigen Leuten gehört habe, das volljährige Stiefkinder grundsätzlich abgeschoben werden,


Das ist absoluter Quatsch.

a) Abschiebung heißt doch das sie zwangweise ausgewisen wird. Erste Stufe wäre aber erst das die ABH mitteilt, dass sie beabsichtigt eine AT nicht zu verlängern, dann wird man zur Stellungnahme aufgefordert usw.

Am Ende steht dan vielleicht die Aufforderung zur Ausreise mit Frist. Abschiebung wäre dann der Fall, wenn der Ausländer dann nicht freiwillig ausreist.

b) a trifft auf euch gar nicht zu. Sie hat bis zum 18. Lebensjahr eine AE als Familienangehöriger. Ist sie dann in der Berufsausbildung kann sie auf die entsprechende AE wechseln um anschließend zu arbeiten und wieder den entsprechenden AT zu bekommen. Irgendwann gibt dann einen Daueraufenthalt. Das ist für deine Stieftochter der wahrscheinliche  Weg.



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Alacrity
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Antwort #2 - 07.03.2015 um 23:24:00
 
§ 34 II S. 1 AufenthG
Mit Eintritt der Volljährigkeit wird die einem Kind erteilte Aufenthaltserlaubnis zu einem eigenständigen, vom Familiennachzug unabhängigen Aufenthaltsrecht.
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Teilhalt
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Antwort #3 - 07.03.2015 um 23:33:21
 
grisu1000 schrieb am 07.03.2015 um 23:20:17:
Schulpflicht? Normalerweise haben die Bundesländer eine Schulpflicht, die bis zu, 18. Lebensjahr gilt. 

10 Jahre Schule, bereits in Russland absolviert. Lt. Münchener Schulberatung besteht keine Schulpflicht mehr in Deutschland. Es war dann auf meinen Druck das die Ausbildung angepeilt wurde anstatt einer weiteren Schulbildung. Ich hoffe immernoch das war kein Fehler. Ich wollte es ihr halt leichter machen...

Ich danke schonmal für die Antworten, ich glaube heute Nacht kann ich wesentlich ruhiger schlafen Smiley

Viele Grüsse
Thorsten
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Aras
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Antwort #4 - 07.03.2015 um 23:40:39
 
Teilhalt schrieb am 07.03.2015 um 23:33:21:
10 Jahre Schule, bereits in Russland absolviert. 


Dann solltet ihr ihren Abschluss bei der Zeugnisanerkennungsstelle anerkennen lassen, denn ohne Mittlere Reife kann sie keine Krankenpfleger-Ausbildung beginnen. Nicht dass sie dann später sich nicht bewerben kann, weil die Zeugnisanerkennung noch aussteht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Teilhalt
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Antwort #5 - 08.03.2015 um 00:14:10
 
Aras schrieb am 07.03.2015 um 23:40:39:
Dann solltet ihr ihren Abschluss bei der Zeugnisanerkennungsstelle anerkennen lassen, denn ohne Mittlere Reife kann sie keine Krankenpfleger-Ausbildung beginnen. Nicht dass sie dann später sich nicht bewerben kann, weil die Zeugnisanerkennung noch aussteht. 

Anerkennung??? Ich hab es nur übersetzen lassen Griesgrämig Am Montag gleich los!!! Danke für den Hinweis!
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Aras
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Antwort #6 - 08.03.2015 um 00:40:25
 
Ja. Und wenn ggf. der Abschluss nicht als mittlere Reife anerkannt wird, dann holt sie den einfach an einer deutschen Schule nach.

Außerdem: Sie hat ja nicht die Zeit verschwendet... lernt ja deutsch. Das müsste sie so oder so machen...

Gib Bescheid Zwinkernd
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #7 - 08.03.2015 um 11:51:11
 
Guck doch mal, ob es bei Euch eine Beratungsstelle gibt (Migrationsberatung für Erwachsene = MBE).

Wichtig: Sie selbst sollte die Beratung in Anspruch nehmen, damit sie selbst die möglichen Schritte kennt und selbst die richtigen Schritte (mit) aussuchen kann.
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Antwort #8 - 08.03.2015 um 16:08:28
 
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Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun.
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Teilhalt
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Antwort #9 - 16.03.2015 um 22:49:47
 
Hallo zusammen,

ein kleines Update, evtl. interessiert ja den einen oder anderen was sich getan hat: Zeugnisanerkennung ist scheinbar nicht überall nötig. Hier hats 2 Krankenhäuser denen die Übersetzung des orginal Zeugnis genug war. Für die anderen läuft jetzt das Anerkennungsverfahren. Mal schauen wie lange das dauert...

Und für alle Fälle feilen wir schon kräftig am Plan B, im Zweifel muss es halt irgendeine Ausbildung tun. Artverwandtes gibt es ja zum Glück.

Danke euch nochmal für die Hinweise!

Viele Grüsse
Thorsten
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Teilhalt
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Antwort #10 - 01.04.2015 um 21:37:39
 
Und mal wieder ein Update: Zeugnisanerkennung gibts (zumindest in Bayern) nicht so einfach. Es wird ein Nachweis verlangt, daß eine Anerkennung notwendig ist um einen Beruf zu erlernen oder eine Weiterführende Schule zu besuchen. Gut, bekommt man recht schnell - ein Anruf hat genügt.

Allerdings erlebt man bei dem ganzen Bewerbungsmarathon gerade auch die tollsten Dinger Griesgrämig Am besten war noch die, welche eine eMail schickt und darum bittet angerufen zu werden und das Kind dann am Telefon anblafft warum sie Ihr die Zeit stiehlt... Griesgrämig

Naja, nur nicht aufgeben. Zusätzlich haben wir jetzt noch im April einen Termin bei der Schulberatung um ggf. wohl doch (sofern das mit Ausbildung nicht klappt) nochmal die Schulbank zu drücken.

Wohl fühle ich mich dabei noch nicht, die Gerüchteküche sagt, Schüler werden abgeschoben, Auszubildende nicht...
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HeFi
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Antwort #11 - 01.04.2015 um 22:33:47
 
Teilhalt schrieb am 01.04.2015 um 21:37:39:
Zeugnisanerkennung gibts (zumindest in Bayern) nicht so einfach. Es wird ein Nachweis verlangt, daß eine Anerkennung notwendig ist um einen Beruf zu erlernen ...

DAS stimmt sooo nicht.
Die Krankenpflege ist mW eine landesrechtlich reglementierte Ausbildung, dafür ist mindestens mittlere Reife Voraussetzung.
Die Gleichwertigkeit eines ausländischer Schulabschlüsse muß (gem. oa Link) zuvor anerkannt werden, oder
zB hier http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennung_im_schulbereich.php
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« Zuletzt geändert: 01.04.2015 um 22:48:14 von HeFi »  
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Antwort #12 - 02.04.2015 um 03:02:40
 
@HeFi:

Das glaube ich Dir gerne. Es steht auch auf jeder Website der Schulen/Kliniken geschrieben, das wahlweise eine mittlere Reife oder eben bei Ausländern die Anerkennung benötigt wird. Aber die Zeugnisanerkennungsstelle hat trotzdem drauf bestanden einen Wisch von einer Klinik zu bekommen auf dem steht das für die Ausbildung eine Anerkennung notwendig ist.

Im Telefonat mit der Klinik wurde mir gesteckt man würde das jetzt so machen, weil die Anerkennungsstelle in Arbeit ersticken würde...
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Antwort #13 - 02.04.2015 um 06:10:02
 
Teilhalt schrieb am 01.04.2015 um 21:37:39:
Gerüchteküche 

Das Wichtigste und das allererste was zu tun ist: Vergiß den Blödsinn.

Tagtäglich kommen Leute in meine Dienststelle, die - zum Teil mit Ausdrucken unserer Website in der Hand - die abenteuerlichsten Dinge fragen. Eben aus dieser Quelle "Gerüchteküche".

Ich antworte darauf meist gar nicht mehr sachlich, sondern sage direkt: Visum von uns - Info von uns. Alles andere sofort vergessen!

Und die Gerüchte, die Deine Fragen erzeugt haben, sind so ziemlich die Blödsinnigsten, die ich seit langer Zeit gehört bzw. gelesen habe.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #14 - 02.04.2015 um 07:04:25
 
Teilhalt schrieb am 01.04.2015 um 21:37:39:
die Gerüchteküche sagt, Schüler werden abgeschoben, Auszubildende nicht... 

Zunächst solltest Du vermeiden, den Begriff "Abschiebung" so inflationär und unzutreffend zu verwenden.

Abgeschoben werden Straftäter (und das auch nicht in jeden Fall) und Personen die sich beharrlich weigern, einer (wiederholten)Ausreiseaufforderung nachzukommen und das geht auch nicht von jetzt auf gleich, sondern hat einen langen behördlich/gerichtlichen Vorlauf.

Erzählt wird viel, aber man sollte nicht alles glauben, was man da so zu hören bekommt.
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