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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat mit Asylbewerber
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Beitrag begonnen von Stilika am 08.02.2016 um 14:06:55

Titel: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von Stilika am 08.02.2016 um 14:06:55
Hallo, ich schildere mal kurz die Situation. Asylbewerber ist aus dem Kosovo, letzten Donnerstag kam der Bescheid das der Asylantrag abgelehnt worden ist. Nun hat der Asylbewerber eine Deutsche Freundin mit der er seit 6 Monaten zusammen ist und die Ihn auch heiraten würde. Das Problem ist allerdings folgendes, die Dame ist 100% Erwerbsunfähig und bekommt zu Ihrer Rente eine Aufstockung vom Sozialamt, sprich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit. Des weiteren ist die Dame 16 Jahre älter als der Asylbewerber. Sieht natürlich alles nach Scheinehe aus, ist klar aber wo die Liebe eben hinfällt und ich sehe es auch nicht als meine Aufgabe die Damen zu verurteilen, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich versuche nur der Dame zu helfen, habe aber im Internet nicht wirklich was konkretes für Ihren Fall gefunden. Besteht überhaupt eine Chance für den Kosovaren hierzubleiben? Sprich einen Einspruch gegen den Bescheid zu erheben und dann zu heiraten? Vielen Dank.

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von trixie am 08.02.2016 um 14:12:15
Der Kosovare hat sicherlich bereits eine Ausreiseaufforderung und sofern nicht bereits ein Eheschließungstermin feststeht, sollte er dieser folgen, damit er nicht abgeschoben wird. Jetzt gegen den Ablehnungsbescheid vorzugehen, wenn noch gar kein Eheschließungstermin feststeht, ist nur verlorene Liebesmühe und macht die Sache auch nicht einfacher.

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von Stilika am 08.02.2016 um 14:20:14
Danke für die schnelle Antwort, trixie. Besteht denn auf Grund Ihres Status überhaupt eine Chance das Sie Ihn nach Deutschland holen kann? Ich hab gelesen das Sie ggf. im Kosovo heiraten muss aber es keine Garantie gibt das er überhaupt nach Deutschland kommen darf, da Sie ja Geld vom Staat bekommt und für Ihn finanziell überhaupt nicht aufkommen kann.

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von Aras am 08.02.2016 um 14:24:47
Wenn sie Deutsche ist, wäre die Lebensunterhaltssicherung für eine Aufenthaltserlaubnis nicht nötig.  Aber wie du selber schreibst, muss sie ihn wohl im Kosovo heiraten, falls sie keinen findet, der eine Verpflichtungserklärung für das Visum abgibt. Und dann noch durch die Scheineheüberprüfung...

Da der Asylantrag abgelehnt wurde gibt es glaub ich noch eine einjährige Einreisesperre für den Kosovaren...

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von trixie am 08.02.2016 um 14:38:35

Stilika schrieb am 08.02.2016 um 14:20:14:
Ich hab gelesen das Sie ggf. im Kosovo heiraten muss 

Von einem "Muß" muss man nicht sprechen. Wenn es aber keinen gibt, dass der für eine etwaige Heirat in Deutschland eine VE abgibt, dürfte das wohl die einzige Möglichkeit sein.

Deine Bekannte muss sich aber die sog. Ortsabwesenheit (Heirat im Kosovo) vom SB des JC bestätigen lassen und auch auf die Frage vorbereitet sein, wie sie denn das ganze finanzieren kann (Reise und Heirat im Kosovo), auch wenn diese Frage nicht zulässig ist.

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von Aras am 08.02.2016 um 14:43:44
Wenn man erwerbsunfähig ist, braucht man auch nix dem Jobcenter zu melden, da nicht zuständig. Und wieso soll man dem Sozialamt was melden, wenn man eh keine Jobperspektive hat? Welche Fristen müsste man dann einhalten?

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von trixie am 08.02.2016 um 14:57:02

Aras schrieb am 08.02.2016 um 14:43:44:
Wenn man erwerbsunfähig ist, braucht man auch nix dem Jobcenter zu melden, da nicht zuständig

Das ist richtig, dass man dem JC nichts melden muss, da nicht zuständig, aber u. U. dem Sozialamt:

Das Bundesverwaltungsgericht geht entsprechend der üblichen Sozialhilfepraxis davon aus, dass kurzfristige Abwesenheit während des Bewilligungszeitraums von regelmäßig einem Monat die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers unberührt lassen" (BVerwG, 22.12.1998 - FEVS 51, 147; auch BVerwG - NDV 1995, 170)
Diese „übliche Sozialhilfepraxis" wurde von manchen Trägern auf drei Wochen verkürzt.

Bei einer längeren Abwesenheit als einem Monat endet der zugestandene Urlaubs- und Erholungsbedarf. Dann entfällt die Zuständigkeit des bisherigen Sozialhilfeträgers.
"Für die Sozialhilfe örtlich zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich die Leistungsberechtigten tatsächlich aufhalten." (§ 98 I SGB XII). Das Sozialamt am Wohnort der Bekannten der TS kann dann von ihr den Ersatz seiner Kosten fordern (OVG NW 15.03.2004 - 12 A 3993/02).
Wenn sich die Bekannte der TS zu lange im Bereich eines anderen Trägers aufhält, kann nur der Regelsatz gestrichen werden. Das bisherige Sozialamt bleibt weiterhin für die Kosten der Unterkunft zuständig. Allerdings nur insoweit die Wohnung unter Abwägung der bei Verlust der Wohnung entstehenden Kosten erhalten bleiben muss. Auch Krankenversicherungsbeiträge sind zunächst weiterzuzahlen. Bei Auslandsaufenthalten aber nur, wenn auch Krankheitskosten im Ausland übernommen werden (BVerwG 22.12.1998 - FEVS 51, 150). (Jäger/Thomé, Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von A-Z)
S.a. Schoch in LPK-SGB XII, 8. Aufl., § 98; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, Kommentar, 3. Aufl., § 98; Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, § 98 Rn 27 zu Zuständigkeitsproblemen bei Urlaub).



Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von Stilika am 08.02.2016 um 15:23:49
Ob Sie jetzt tatsächlich in den Kosovo reisen würde (ist ja auch ne finanzielle Sache), da bin ich mir nicht so sicher. Es ging eher darum was von hier aus zu machen ist. Sie hat mir jetzt erzählt das er morgen Widerspruch bei einem Anwalt einreichen wird weil er Arbeit gefunden hat und auch einen  Arbeitsvertrag bekommen hat. Hat das überhaupt einen Sinn? Und falls er tatsächlich vorübergehend hierbleiben darf, ist dann eine Heirat in DE möglich? Sie sagt er hat ein Ehefähigkeitszeugnis und seinen Pass.

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von trixie am 08.02.2016 um 16:05:05
Da der Bekannte deiner Bekannten ja bereits einen Anwalt hat, sollten alle Fragen mit ihm geklärt werden, da dieser die Akte kennt, bzw. Akteneinsicht nehmen kann. Ein seriöser Rat von Aussen ist immer schwierig, kann auch fehlerhaft sein, weil eben die kleinen aber wichtigen Details unbekannt sind.

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von reinhard am 08.02.2016 um 16:09:10

Stilika schrieb am 08.02.2016 um 15:23:49:
Ob Sie jetzt tatsächlich in den Kosovo reisen würde (ist ja auch ne finanzielle Sache), da bin ich mir nicht so sicher. Es ging eher darum was von hier aus zu machen ist. Sie hat mir jetzt erzählt das er morgen Widerspruch bei einem Anwalt einreichen wird weil er Arbeit gefunden hat und auch einen  Arbeitsvertrag bekommen hat. Hat das überhaupt einen Sinn? Und falls er tatsächlich vorübergehend hierbleiben darf, ist dann eine Heirat in DE möglich? Sie sagt er hat ein Ehefähigkeitszeugnis und seinen Pass.


Das hat überhaupt keinen Sinn. Ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wegen der Arbeit kann ja nur in Pristina gestellt werden (siehe § 26, Abs. 2 Beschäftigungsverordnung).

So riskiert er nur die Abschiebung und die weitere Sperre.

Hat er denn schon eine Wiedereinreisesperre? Dann darf er grundästzlich keine Aufenthalterlaubnis bekommen.

Der unbedingte Wille, hier zu bleiben und damit gegen Gesetze zu verstoßen, hilft ihm überhaupt nicht. Er muss immer alle Möglichkeiten im Blick behalten und die wählen, mit der er die größten Chancen hat. Und die größten Chancen hat er mit Anträgen in Pristina.

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von Stilika am 08.02.2016 um 16:21:54
Hallo Reinhard, sorry das ich mich manchmal etwas undeutlich ausdrücke, bekomm die Info ja auch nur aus zweiter Hand :-) Also er hat eine Aufenthaltsgestattung, die ja jeder bekommt während er hier ist, während er auf sein Asylverfahren wartete hat er Arbeit gefunden und auch Erlaubnis bekommen zu arbeiten, der Vermerk steht in seinem Pass (Aufenthaltsgenehmigung). Er hat gerade vor ca. 2 Wochen seinen Arbeitsvertrag bekommen und angefangen zu arbeiten als nun der Bescheid kam das der Asylantrag als unbegründet abgelehnt wurde. Er hat noch keinen Abschiebebescheid nur die Aufforderung freiwillig zu gehen. Nun legt er Widerspruch gegen den Bescheid ein und hofft dadurch etwas Zeit zu gewinnen damit eine Hochzeit in DE stattfinden kann. Die  machen wirklich alles auf dem legalen Weg, soweit ich das beurteilen kann.

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von reinhard am 08.02.2016 um 16:59:58
Wenn der Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt wurde, hat er im Moment keine Aufenthaltsgestattung.

(Die gilt nie bis zum Tag der draufsteht, sondern laut Gesetz bis zur Entscheidung / Ablehnung.)

Aber er kann es gerne so rum versuchen. Ich rate ja nur ab.

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von Andrea72 am 08.02.2016 um 19:18:38

Stilika schrieb am 08.02.2016 um 16:21:54:
Hallo Reinhard, sorry das ich mich manchmal etwas undeutlich ausdrücke, bekomm die Info ja auch nur aus zweiter Hand :-) Also er hat eine Aufenthaltsgestattung, die ja jeder bekommt während er hier ist, während er auf sein Asylverfahren wartete hat er Arbeit gefunden und auch Erlaubnis bekommen zu arbeiten, der Vermerk steht in seinem Pass (Aufenthaltsgenehmigung). Er hat gerade vor ca. 2 Wochen seinen Arbeitsvertrag bekommen und angefangen zu arbeiten als nun der Bescheid kam das der Asylantrag als unbegründet abgelehnt wurde. Er hat noch keinen Abschiebebescheid nur die Aufforderung freiwillig zu gehen. Nun legt er Widerspruch gegen den Bescheid ein und hofft dadurch etwas Zeit zu gewinnen damit eine Hochzeit in DE stattfinden kann. Die  machen wirklich alles auf dem legalen Weg, soweit ich das beurteilen kann.


Hi,

seit vernünftig, er soll sofort freiwillig ausreisen, job hin oder her.

Ein ähnliches Problem habe ich auch. Vergesst den Anwalt der kann rein gar nichts erreichen. In der Ablehnung steht ein Datum bis wann er freiwillig auszureißen hat. Er soll das bitte sofort machen. 

Lasst es nicht auf eine Einreisesperre ankommen. 

Glaub mir die deutschen Ausländerämter und wer noch alles dahinter steckt machen Euch fertig. 

Ausreisen, evtl. Im Kosovo heiraten, Visum zur Familienzusammenführung bei der Botschaft beantragen und abwarten.

Nur ein gut gemeinter Rat von mir.

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von Junimond am 08.02.2016 um 19:43:02
Das sehe ich auch wie Andrea72.
Wir haben eine Grenzübertrittsbescheinigung bekommen. Die brauchten wir zur Eheanmeldung hier für das Visum zur Eheschließung.

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von Stilika am 08.02.2016 um 20:32:44
Danke für eure Antworten Andrea und junimond, werde das so weitergeben...ist ja schon ein harter Brocken und scheint schier unmöglich...

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von Aras am 08.02.2016 um 20:34:55
Was heißt hier "schier unmöglich". Der Kosovare hat seine "Chance" gehabt und hatte offensichtlich keine Fluchtgründe. Also muss sich der Kosovare wie alle anderen Ausländer sich an die Regeln halten und mit dem richtigen Visum einreisen.

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von trixie am 08.02.2016 um 22:47:21
Sofern noch Zeit zur Ausreise besteht, kann er noch den A 1 Sprachtest ablegen. Das ist in Deutschland sicherlich einfacher,als dass er dies im Kosovo macht.

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von Kira3167 am 09.02.2016 um 00:01:07

Andrea72 schrieb am 08.02.2016 um 19:18:38:
Hi,

seit vernünftig, er soll sofort freiwillig ausreisen, job hin oder her.

Ein ähnliches Problem habe ich auch. Vergesst den Anwalt der kann rein gar nichts erreichen. In der Ablehnung steht ein Datum bis wann er freiwillig auszureißen hat. Er soll das bitte sofort machen. 

Lasst es nicht auf eine Einreisesperre ankommen. 

Glaub mir die deutschen Ausländerämter und wer noch alles dahinter steckt machen Euch fertig. 

Ausreisen, evtl. Im Kosovo heiraten, Visum zur Familienzusammenführung bei der Botschaft beantragen und abwarten.

Nur ein gut gemeinter Rat von mir.



Ganz so seh ich das auch. im Kosovo Heiraten wäre das einfachste für beide

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von Andrea72 am 09.02.2016 um 16:51:38

Junimond schrieb am 08.02.2016 um 19:43:02:
Das sehe ich auch wie Andrea72.
Wir haben eine Grenzübertrittsbescheinigung bekommen. Die brauchten wir zur Eheanmeldung hier für das Visum zur Eheschließung.


Die brauchten wir nicht, da er zu dem Zeitpunkt als wir die Absicht zu heiraten beim Standesamt angaben noch hier in Deutschland eine Duldung hatte. Allerdings als der Sachbearbeiter erfuhr, dass er heiraten will kam schnell die Aufforderung zur freiwilligen Ausreise. Er reiste natürlich sofort aus. Das hatte uns der Sachbearbeiter aber auch angedroht, dass er dafür sorgt seine Ablehnung beim BAMF zu beschleunigen, was er anscheinend auch konnte. Ich war immer der Meinung es täte uns gut mit dem Sachbearbeiter zusammen zu arbeiten, aber nein es hat uns nichts gebracht im Gegenteil der ist dann so richtig ausgeflippt.

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von Andrea72 am 09.02.2016 um 17:11:14

Kira3167 schrieb am 09.02.2016 um 00:01:07:
Ganz so seh ich das auch. im Kosovo Heiraten wäre das einfachste für beide



Da möchte ich noch hinzufügen, es wird zwar immer behauptet es kann nicht verweigert werden, dass der Ehemann dann durch das Visum der Familienzusammenführung nach Deutschland kommt. Das stimmt so nicht ganz. Die ABH und die Deutsche Botschaft sowieso, achten schon darauf, ob er Vorstrafen oder Einreisesperren hat. Beachtet das bitte, sonst sitzt er drüben fest. Sicher bekommt ihr ihm irgendwann hier her ABER ist es wirklich in eurem Sinne auf euren Mann evtl. Jahre zu warten? Denkt gut drüber nach.

Ich habe dies bewusst aus Deutschland gemacht. Ich meine man lernt einen Mann kennen über den man wirklich nichts weiß, jeder kennt die Horror Geschichten von gewissen Ländern, naja ich bin da ein ängstlicher Mensch und lasse mich halt auch nicht verarschen, von daher aus Deutschland denn dann wird alles vorher überprüft. Und das ist für mich auch die beste Variante gewesen. Auch wenn ich ein Weibchen bin kann ich niemanden in den Kopf schauen  ;D

Denn heiratet Frau im Kosovo mag das schnell gehen, aber sollte es wirklich ein unehrlicher Mensch sein, habt ihr Probleme mit dem Visum. Im schlimmsten Fall könnt ihr euch dann wieder scheiden lassen. Das wäre für mich echt schlimm.

Bitte beachtet, dass ich dies alles nur schreibe aus meiner Erfahrung die ich jetzt gerade mache. Ich kann auch behaupten ich erlebe gerade einen bis jetzt 6 monatigen Albtraum  :'(    Vielleicht bin ich auch ein Sensibelchen  :-/

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von Andrea72 am 09.02.2016 um 17:56:00

Stilika schrieb am 08.02.2016 um 20:32:44:
Danke für eure Antworten Andrea und junimond, werde das so weitergeben...ist ja schon ein harter Brocken und scheint schier unmöglich...


schier unmöglich nicht, allerdings ob es nervlich zu verkraften ist wird jeder selbst feststellen müssen.

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von erne am 09.02.2016 um 19:58:31

Andrea72 schrieb am 09.02.2016 um 17:11:14:
Denkt gut drüber nach.


eine echte Alternative gibt es aber offenbar nicht.

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von Kira3167 am 10.02.2016 um 00:42:57
Na ja egal wo man heiratet, den unehrlichen kannst überall erwischen auch wenn man in Deutschland heiratet,und im ausland werden urkunden und papiere schärfer überprüft, wir haben erst in deutschland und später im Kosovo geheiratet, daher weis ich das es da schärfer zugeht mit überprüfungen der Dokumente. Und unerliche gibts überall 🙂

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von trixie am 10.02.2016 um 08:59:09

Kira3167 schrieb am 10.02.2016 um 00:42:57:
wenn man in Deutschland heiratet,und im ausland werden urkunden und papiere schärfer überprüft, wir haben erst in deutschland und später im Kosovo geheiratet,

Sorry, aber das funktioniert nicht. Man kann nicht erst in Deutschland auf dem Standesamt heiraten und dann im Ausland noch einmal vor dem Standesamt. Einmal verheiratet ist verheiratet, denn ein verheirateter Mensch kann nicht noch einmal heiraten.
Was sollte denn für die im Ausland geschlossene Ehe für ein Familienstand angegeben werden, wenn man bereits verheiratet ist?

Deine Aussage würde ja im Grunde bedeuten, dass im Kosovo die deutsche Ehe nicht anerkannt wird.

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von Kira3167 am 11.02.2016 um 19:17:10

trixie schrieb am 10.02.2016 um 08:59:09:
Sorry, aber das funktioniert nicht. Man kann nicht erst in Deutschland auf dem Standesamt heiraten und dann im Ausland noch einmal vor dem Standesamt. Einmal verheiratet ist verheiratet, denn ein verheirateter Mensch kann nicht noch einmal heiraten.
Was sollte denn für die im Ausland geschlossene Ehe für ein Familienstand angegeben werden, wenn man bereits verheiratet ist?

Deine Aussage würde ja im Grunde bedeuten, dass im Kosovo die deutsche Ehe nicht anerkannt wird.


Doch kann man, erst auf dem Standesamt(Kosovo) Registrieren als Verh ´, und dann Traditionell , bei dem Registrieren muss man auch Unterlagen vorlegen das man im Kosovo und Deutschland als Verh, läuft  :)

Sorry hab mich vll falsch ausgedrückt bei dem Beitrag oben


Man ist  nicht Automatisch im Ausland als Verh, gemeldet wenn man in Deutschland geheiratet hat, wenn man denen nichts bringt da läuft man immer noch als Singele-nur wenn man alles meldet dann bist auch um Ausland verh gemeldet 8-)

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von trixie am 11.02.2016 um 21:26:00

Kira3167 schrieb am 11.02.2016 um 19:17:10:
Doch kann man, erst auf dem Standesamt(Kosovo) Registrieren als Verh ´, und dann Traditionell , bei dem Registrieren muss man auch Unterlagen vorlegen das man im Kosovo und Deutschland als Verh, läuft 

Was du hier schreibst ist doch nicht zweimal zivilrechtlich heiraten, sondern heiraten in Deutschland und dann im Kosovo die Ehe registrieren lassen. Dass man dann noch traditionell heiratet ist ja ohnedies unabhängig. Es gibt aber immer nur ein Heiratsdatum, welches bei den entsprechenden Behörden angegeben wird.


Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von Princessleonie12 am 02.03.2016 um 19:07:17
Warum hat er ein Ehefähigkeitszeugnis? :-?das ist doch nur 6monate Gültig und innerhalb der Zeit muss man Heiraten und so weit ich das aus eigenerfahrung weis in Kosovo gibt es kein Ehefähigkeitszeugnis das bekommt man erst wenn man heiraten will und befreit werden muss beim zuständigen OLG :-?

Titel: Re: Heirat mit Asylbewerber
Beitrag von Andrea72 am 09.03.2016 um 17:34:30

Girlyourdreams schrieb am 02.03.2016 um 19:07:17:
Warum hat er ein Ehefähigkeitszeugnis? :-?das ist doch nur 6monate Gültig und innerhalb der Zeit muss man Heiraten und so weit ich das aus eigenerfahrung weis in Kosovo gibt es kein Ehefähigkeitszeugnis das bekommt man erst wenn man heiraten will und befreit werden muss beim zuständigen OLG :-?


Hallo!

Also wir hätten aus Kosovo ein EFZ bekommen der Mann auf der Behörde hat uns das angeboten, nur wird das in Deutschland nicht anerkannt, deshalb geht das dann über OLG.. Das wusste der Mann dort auch und hat dies gleich uns mitgeteilt.

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