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Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum (Gelesen: 13.094 mal)
Themen Beschreibung: Brauche Rat.
Junimond
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Antwort #45 - 07.08.2015 um 10:53:44
 
Trotzdem hat er das Kind mit vollem Herzen angenommen.
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Junimond
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Antwort #46 - 07.08.2015 um 10:55:11
 
Wir wollten das auch nur für den Fall machen,  dass das Kammergericht die Papiere in Pakistan überprüfen lässt.  Vielleicht haben wir ja auch ausnahmsweise mal Glück...
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Junimond
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Antwort #47 - 07.08.2015 um 10:57:07
 
Aber das andere Problem ist ja die Verpflichtungserklärung. ...ach es ist so schwierig....sollte das Heiratsvisum nicht klappen, dann haben wir ein Jahr gewartet. ....

Wenn ich dort heirate, warte ich wieder ein Jahr. ...

Ich bin verzweifelt....
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Aras
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Antwort #48 - 07.08.2015 um 10:57:49
 
Hat das Kind einen rechtlichen Vater?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Junimond
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Antwort #49 - 07.08.2015 um 10:58:58
 
JA. ..meinen Exmann. .ich bin geschieden
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trixie
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Antwort #50 - 07.08.2015 um 11:20:07
 
Warum schickst der Deutschen Botschaft nicht eine Email, mit der Frage, welches Nettoeinkommen sie in deiner Situation verlangen?
Je nach Antwort würde ich wieder bei der ABH aufschlagen.
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Junimond
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Antwort #51 - 07.08.2015 um 11:26:04
 
Das ist eine gute Idee. Das werde ich tun.
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Aras
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Antwort #52 - 07.08.2015 um 11:28:04
 
Und was soll die Auslandsvertretung, außer "Wenden Sie sich an die Ausländerbehörde.", sagen?

Die Zustimmung der ABH wird deswegen verlangt, weil der Kreis oder die kreisfreie Stadt bei Zuzug einen Missbrauch des Sozialsystems verhindern möchte. Der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt zahlen ggf. für anfallende Sozialhilfe etc.. Diese Kosten würden sie natürlich gerne im Fall der Fälle nicht auf sich sitzen lassen wollen und einen Dritten daran beteiligen lassen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialhilfe_(Deutschland)#Zust.C3.A4ndigkeit

Eine VE durch die Auslandsvertretung ist mE nur möglich, wenn die einladende Person im Ausland lebt und es sich um ein Schengenvisum handelt. Ansonsten wird stets die ABH zuständig sein.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #53 - 07.08.2015 um 11:39:31
 
Aras schrieb am 07.08.2015 um 11:28:04:
Und was soll die Auslandsvertretung, außer "Wenden Sie sich an die Ausländerbehörde.", sagen?

... um vielleicht etwas Licht ins Dunkel zu bringen, weil die ABH behauptet, dass das Mindesteinkommen von der Botschaft vorgegeben wird.
Was ich bisher als Mindesteinkommen bei den einzelnen ABHs gelesen habe (ein Berechnungsbeispiel habe ich ja eingestellt), liegt keine in dieser Dimension. Ich kann mir somit nicht vorstellen, dass eine Botschaft das selber vorgibt, während andere die Vorgabe der ABH überlassen.
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Antwort #54 - 07.08.2015 um 15:52:23
 
Ich kann es bestätigen.

ABH Berlin verlangt ein Netto-Gehalt von EUR 2200 für Singles. Man müsste also einen Job von EUR 3600 Brutto haben. Wer nur EUR 2150 Netto hat, bekommt ein Problem.
Eine VE wird auch ausgestellt, wenn diese EUR 2200 nicht vorliegen. Allerdings wird dann angekreuzt: Bonität nicht nachgewiesen.

Die AV darf im Rahmen einer Ermessungsentscheidung bestimmen, ob eine VE (mit Bonität nachgewiesen) beim Antrag auf das "Heiratsvisum" unbedingt vorliegen muss.
Da hilft es i.d.R. der AV genau zu erklären, warum eine Heirat im Ausland viel schwieriger ist als in Deutschland.
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Junimond
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Antwort #55 - 11.08.2015 um 23:16:06
 
Nach sehr vielen e Mails hin und her mit der Botschaft und der Ausländerbehörde, hab ich nun die Information von der Botschaft, dass es auch Alternativen für die Verpflichtungserklärung gibt. Erst boten sie mir an, eine Kaution bei der Ausländerbehörde zu hinterlegen,  was jedoch hier abgelehnt wurde, da nicht üblich. Ein Sperrkonto würde die Botschaft auch akzeptieren,  überlässt nun jedoch alles der Ausländerbehörde. Diese solle meine Einkünfte nun überprüfen und über ein Sperrkonto entscheiden und die Höhe festlegen.
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Junimond
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Antwort #56 - 11.08.2015 um 23:21:36
 
Ich habe mich an die Zuständige für Einwanderung gewandt und meinen Fall geschildert. Noch habe ich keine Antwort und hoffe, dass dieses Problem bald gelöst ist.
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Junimond
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Antwort #57 - 08.02.2016 um 19:49:16
 
Kurzes Update: mein Verlobter ist 5 Tage vor der Hochzeit eingereist. Es wurde auf die Verpflichtungserklärung  verzichtet,  da die Eheschließung unmittelbar bevorstand.

Mittlerweile sind wir glücklich verheiratet Smiley
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Andrea72
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Antwort #58 - 09.02.2016 um 17:32:17
 
Junimond schrieb am 08.02.2016 um 19:49:16:
Kurzes Update: mein Verlobter ist 5 Tage vor der Hochzeit eingereist. Es wurde auf die Verpflichtungserklärung  verzichtet,  da die Eheschließung unmittelbar bevorstand.

Mittlerweile sind wir glücklich verheiratet Smiley


Meinen herzlichen Glückwunsch Euch beiden  Kuss
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Du kannst nicht vergessen, nur lernen damit zu leben 😘
 
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Globetrotter2015
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Antwort #59 - 09.02.2016 um 21:23:52
 
Glückwunsch und ich kann die Zahlen nur Bestätigen, in Berlin wollen Sie auch soviel sehen. Wie sich das zusammen setzt ist jedoch wahrlich ein Rätsel.
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