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FZF zum ungeborenen deutschen Kind A1 Test (Gelesen: 11.057 mal)
Lalike93
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Antwort #15 - 24.03.2015 um 13:52:36
 
Oh ja da sagst du was.

Habe schon direkt die übersetzte Heiratsurkunde abgegeben und die Ehe hier anerkennen lassen.

Wenn die SB von der ABH und ihre Kollegen wirklich keine Ahnung davon haben, dann muss ja wenigstens der oberste Chef sich mit den Gesetzten auskennen. Kann ja nicht sein das ich als Bürgerin die Gesetze besser kenne als die....unglaublich. .. wie die mich noch abwimmeln und direkt ablehnen wollten. ..
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Antwort #16 - 24.03.2015 um 13:55:36
 
Daylight schrieb am 24.03.2015 um 13:29:46:
man man , die heirat von "ausländer" ist nicht gerade billig 

Wem sagst Du das ?

Es war eben schon immer etwas teurer, einen besonderen Geschmack zu haben.
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Lalike93
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Antwort #17 - 26.03.2015 um 22:23:01
 
Hallo

Ich wollte berichten was heute bei dem Telefonat raus gekommen ist .
also : ja in der Tat, mein Mann muss den A1 test nicht absolviert haben aber jetzt verlangt die SB von der ABH  eine sogenannte Verpflichtungserklärung Bis zur Geburt. Ist das wirklich so erforderlich für das Visum? Kostet ebenfalls auch noch Geld.
Ausserdem meinte sie noch das mein Mann evtl ein Reiseversicherungsschutz vielleicht beim ADAC bräuchte? Ist das nötig?
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Antwort #18 - 27.03.2015 um 05:05:47
 
Es steht leider nirgendwo eindeutig, daß bundeseinheitlich auf die LU-Sicherung zu verzichten ist. Das ist erst ab Geburt des Kindes unzweifelhaft.

Mit anderen Worten:
Wird die VE gefordert, könnt Ihr sie entweder abgeben (auch ein Dritter, Eltern z.B.) oder dagegen argumentieren.

Sinngemäß:
Wenn die AE "zum Kind" keiner LU-Sicherung bedarf und ein "Visum zur Geburt" im Sinne des Kindes erteilt werden soll, dann darf das Visum auch nicht am fehlenden LU scheitern ...
Und müßt mit dem Gegenargument leben, daß im schlimmsten Fall (es kann keine AE erteilt werden) die Kosten der ggf. zwangsweisen Ausreise gesichert sein müssen.

Reiseversicherung kommt aus derselben Richtung. Dein Ehemann ist ab der Einreise bei Dir familienversichert, sofern Du in der gesetzlichen KV bist.

Daß das Geld kostet, ist klar. Ob Du Dich nun mit der ABH streiten willst oder lieber dieses Geld noch investierst, damit der Zeitdruck geringer wird, ist allein Deine Entscheidung.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #19 - 27.03.2015 um 08:51:26
 
Lalike93 schrieb am 26.03.2015 um 22:23:01:

Ausserdem meinte sie noch das mein Mann evtl ein Reiseversicherungsschutz vielleicht beim ADAC bräuchte? Ist das nötig?


Man kann 1 Monat Reiseversicherungsschutz machen , muss ja nicht von ADAC sein. Sollte in den Fall reichen, damit deinen Mann nach DE reisen kann.
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Lalike93
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Antwort #20 - 27.03.2015 um 12:18:08
 
Dann mach ich halt am Montag die VE ist jetzt auch nicht die Welt.

das heißt bei der Reiseversicherung ist er erst an Ankunft in DE versichert. Ist das denn wirklich nötig während des Fluges eine Reiseversicherung abzuschließen? Als ich immer zu ihm geflogen bin hab ich immer auf etliche Versicherungen verzichtet. Kenne mich leider mit solchen Dingen nicht aus.
Was braucht man denn um ihn in die Familienversicherung aufzunehmen? Kann ich das auch schon vorher machen?

Lg
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Antwort #21 - 27.03.2015 um 12:21:55
 
Bist du gesetzlich versichert?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #22 - 27.03.2015 um 12:24:03
 
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Antwort #23 - 27.03.2015 um 12:26:49
 
Ist bei mir auch so, dass ich keine Reiseversicherung gemacht habe, wenn ich iwohin geflogen bin.

Bei ADAC steht da :

Zitat:
Zitat:
Bitte beachten Sie:
Für ein Visum zur Einreise nach Deutschland, ist in der Regel der Nachweis einer Reisekrankenversicherung Pflicht.


Davon steht nichts in dem Merkblätter des Botschaftes , teueres spiel für uns und gut für die versicherungen  Laut lachend

Lalike93 schrieb am 27.03.2015 um 12:18:08:
Was braucht man denn um ihn in die Familienversicherung aufzunehmen?


Ich habe mal von AOK eine nette dame angerufen, die meinte du muss als "Verheiratet" sein, weil ich jetzt gerade "Ledig" bin.
Und natürlich AE ist auch glaub ich vorraussetzung
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Antwort #24 - 27.03.2015 um 12:39:15
 
Versteh trotzdem nicht warum es Pflicht ist...
und wenn geht es ja nur um die Einreise oder? Sobald er auf deutschem Boden ist sozusagen dann bei mir mitversichert.
Bis ich aber AE für ihn bekomme kann doch aber noch dauern?
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Antwort #25 - 27.03.2015 um 12:41:45
 
Eine AE als "Vater" kann er ja nur bekommen, wenn es auch ein Kind gibt. Gibt es ein Kind, das schreit und lacht?

Danach ist alles klar. Bis dahin unklar. Wenn Du es nicht verstehst, wie Du schreibst, lies Dir einfach die Antworten oben noch einmal in Ruhe durch. Es ist alles gut erklärt, insbesondere im Beitrag #18.
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Antwort #26 - 27.03.2015 um 12:45:09
 
Ich würde einfach zur Krankenkasse gehen und versuchen eine Bescheinigung zu erhalten mit dem Inhalt, dass der Ehemann bei Einreise in den Genuss der Familienversicherung kommen wird.

Würde folgende Unterlagen mitnehmen:
- Heiratsurkunde, Übersetzung
- Melderegisterauszug, aus dem der Ehestand ersichtlich wird
- Passkopie des Ehemannes
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Antwort #27 - 27.03.2015 um 12:52:46
 
Ich ruf einfach mal der KK und ABH an und informiere mich nochmal genau was auch benötigt wird.
Mit Versicherungen kenne ich mich überhaupt nicht aus
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Antwort #28 - 27.03.2015 um 12:59:29
 
Daylight schrieb am 27.03.2015 um 12:26:49:
Und natürlich AE ist auch glaub ich vorraussetzung 


Ich weiß garnicht wie ich mit meinen frau machen werde.
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Antwort #29 - 27.03.2015 um 13:04:07
 
Der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist egal.

SGB I § 30 kennt keine Aufenthaltserlaubnis sondern nur einen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. gewöhnlichen Wohnsitz. Sobald also der ausländische Ehepartner nach Deutschland kommt, egal ob beim Meldeamt registriert oder nicht und auch fast schon egal ob legal oder illegal in Deutschland, wird er von der Familienversicherung erfasst und ist versichert.

D.h. Daylight, wenn die Mutter deines Kindes deine Ehefrau ist, dann ist sie ab Einreise versichert.
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