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Aufenthaltsbewilligung Ehefrau eines EU Bürgers trotz abgelaufenem Pass (Gelesen: 3.417 mal)
Themen Beschreibung: Abgelaufener russischer Reisepass und noch keine EU-Aufenthaltsbewilligung
MadMax1976
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01.04.2015 um 15:53:47
 
Sehr geehrte Leser des Forums,

als langjähriger stiller Leser, benötige ich nun einmal selbst dringenden Rat. Es geht um das Thema Aufenthaltsrechte eines EU-Bürgers (Deutsch) und seiner Frau aus Russland.
Bis 2012 lebten die Ehepartner zusammen in der Schweiz, danach für ein Jahr in Thailand sowie seither in Spanien. Die Einreise nach Spanien erfolgte mit gültigem Pass und Visum. In der Zwischenzeit lief der Pass der russischen Ehefrau jedoch ab und auch die Schweizer Aufenthaltsbewilligung besitzt keine Gültigkeit mehr. In Spanien wurde zwar eine Aufenthaltsbewilligung beantragt sowie die Registrierung am Wohnsitz vorgenommen, doch der Pass lief ab, bevor diese Bewilligung erteilt werden konnte. Außerdem befanden sich die Eheleute 2013 und 2014 jeweils mehrere Monate in anderen EU-Staaten, jeweils unter der 3-Monatsgrenze, welche die Anmeldung erforderlich gemacht hätte. Hauptwohnsitz ist und war immer Spanien.

Allerdings wurde der Wunsch einer Verlängerung des russischen Passes, bei den russischen Botschaften, in verschiedenen EU-Ländern, immer wieder abgelehnt. Da man keine Aufenthaltskarte oder Genehmigung des jeweiligen Landes vorlegen konnte.

Mittlerweile ist der Pass seit über einem Jahr abgelaufen. Die Frage ist, was als nächstes zu tun wäre?

Aktuell befinden sich RU-Ehefrau und EU-Gatte, bei Freunden in Italien und planen in den kommenden Wochen wieder nach Spanien, an den Hauptwohnsitz zurückzureisen.

Folgende Varianten stehen zur Auswahl:

a) Der Versuch über die spanische Botschaft in Italien, ein Dokument zu erhalten, welches den Wohnsitz in Spanien bestätigt oder, dass Spanien, trotz des abgelaufenen Passes, eine Aufenthaltskarte ausstellt, oder ein Ersatzdokument, welches den Aufenthalt bestätigt und wenigstens die Rückreise zum Wohnsitz ermöglicht.

b) Die Ehefrau fliegt, zwecks Passverlängerung/Erneuerung in ihr Heimatland Russland und beantragt von dort ein Visum zur Einreise nach Spanien. Sie hat allerdings Bedenken, ob das Visum dann problemlos erteilt wird, da man ihr evtl. in Italien eine Einreisesperre in den Computer einträgt.

Der Ehemann rät zu Variante a), da man einen EU-Familienangehörigen, wegen abgelaufener Dokumente, nicht ausweisen oder an der Grenze zurückweisen darf.

Andererseits zieht, das Leben ohne Aufenthaltskarte, die Berechtigung zum Aufenthalt ist aber natürlich durch die Ehe gegeben, möglicherweise ein Verfahren in Spanien nach sich. Wobei es sich da hier eher um eine Geldstrafe handeln dürfte.

Doch wie sehen die nächsten Schritte konkret aus? Gibt es vergleichbare Erfahrungen?

Danke für die Informationen.

Viele Grüße
Max
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Antwort #1 - 01.04.2015 um 16:06:41
 
MadMax1976 schrieb am 01.04.2015 um 15:53:47:
Sie hat allerdings Bedenken, ob das Visum dann problemlos erteilt wird, da man ihr evtl. in Italien eine Einreisesperre in den Computer einträgt. 


Ihr Ehemann geniest EU-Freizügigkeit. Die Frau hatte zu keinem Zeitpunkt einen illegalen Aufenthalt in der EU. Sie verstößt aber gegen die Passpflicht... eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

Das Einreise-Visum muss innerhalb von 14 Tagen erteilt werden. Alternativ kann der Ehemann mit seiner Ehefrau gemeinsam einreisen.
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Antwort #2 - 01.04.2015 um 16:25:08
 
Aras schrieb am 01.04.2015 um 16:06:41:
Das Einreise-Visum muss innerhalb von 14 Tagen erteilt werden. Alternativ kann der Ehemann mit seiner Ehefrau gemeinsam einreisen. 


Danke für die Infos, die Frage bleibt, ob man den Aufenthalt in der EU sowie die Anmeldung lückenlos nachweisen kann. Da zwar die Papiere eingereicht wurden, aber die spanische Trajeta niemals abgeholt wurde. Eventuell hat Spanien die Genehmigung zur Aufenthaltserlaubnis bereits wieder gelöscht?

Werde ihnen raten erst einmal bei der spanischen und russischen Botschaft in Rom vorbeizugehen und das alles abklären zu lassen, bevor die Ehefrau nach Russland ausreist.

Letztmalig reiste sie ja nur mit einem Visum in die EU ein, konnte dann aber ihren Aufenthalt nicht endgültig sichern, wobei ein spanischer Meldezettel, vom Einwohnermeldeamt, von vor über einem Jahr vorliegt sowie eine Bestätigung der Ausländerbehörde, dass ein Aufenthaltsrecht beantragt wurde.

Möglicherweise liegt sogar eine Aufenthaltskarte in Spanien vor, die man bspw. an die Adresse in Italien oder die spanische Botschaft in Rom schicken könnte.

Gruß
Max


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Antwort #3 - 01.04.2015 um 18:21:49
 
Ihr überschätzt offenbar die Möglichkeiten von AV und macht es Euch und allen Beteiligten noch schwerer, als es ohnehin schon ist.

Ich vermag mir nur schwer vorzustellen, daß die spanische AV in Italien Dokumente über Inlandssachverhalte ausstellen kann.

Erfahrungsgemäß wird sich die russische AV in Italien grundsätzlich für unzuständig erklären. Was sie ja tatsächlich auch ist.

Auf nach Spanien, dort den Aufenthaltsstatus in vernünftiger Form bescheinigen lassen. Damit zur russischen AV in Spanien, die, wenn schon nicht einen Reisepass, so doch wenigstens ein Rückreisedokument ausstellen kann - auch wenn es dafür nicht gedacht ist.
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Antwort #4 - 01.04.2015 um 19:40:14
 
Petersburger schrieb am 01.04.2015 um 18:21:49:
Auf nach Spanien, dort den Aufenthaltsstatus in vernünftiger Form bescheinigen lassen. Damit zur russischen AV in Spanien, die, wenn schon nicht einen Reisepass, so doch wenigstens ein Rückreisedokument ausstellen kann


Danke Petersburger,

ja so hatten wir uns das auch als Variante überlegt. Die Frage bleibt, ob die Rückreise nach Spanien einfach gestattet wird.

Per Flugzeug eher schwierig.

Es wäre demnach evtl. hilfreich wenn die AV in Italien wenigstens irgendein Papier ausstellen könnte, wonach der spanische Wohnsitz existiert und die Rückreise somit, zwecks Passverlängerung, möglich wird.

Eine andere Alternative wäre es möglicherweise auch einfach bei den spanischen Meldebehörden anzugeben, dass der Pass, "verloren" gegangen sei, um wenigstens von dort keine Nachfragen zu erhalten und man sich nun wieder erneut anmelden wolle.

Gruß
Max

P.S.: Das entsprechende Rückreisedokument von der russischen Botschaft, können wir auch in Italien bekommen, das haben wir bereits geklärt. Nur hat die Ehefrau verständlicherweise Angst einfach auszureisen, ohne die Gewissheit, dass ihr die Rückreise nicht doch noch erheblich erschwert wird.

So lange sich beide Ehepartner immer zusammen im selben Land aufhalten, begeht sie ja, wie bereits geschrieben wurde, auch keine Straftat. Dass sich die russische AV so derart anstellt und nicht doch in Ausnahmefällen einen Pass ausstellen kann, ist auch nicht ihre Schuld.
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Antwort #5 - 01.04.2015 um 20:41:18
 
MadMax1976 schrieb am 01.04.2015 um 19:40:14:
ist auch nicht ihre Schuld. 


entschuldige bitte, aber die Schuld bei anderen zu suchen, wenn man seit über einem Jahr keinen gültigen Reisepass hat, ist shon ein starkes Stück.
vor allem wenn man dann auch noch ohne ein gültiges Ausweispapier als Ausländer grenzüberschreitend reist.

Ist sie in der russischen AV in Spanien als in Spanien lebend registriert?
Wenn nein, wird sich die Sach ohne die Rückreise nach RUS kaum lösen lassen.
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Antwort #6 - 02.04.2015 um 06:22:17
 
MadMax1976 schrieb am 01.04.2015 um 19:40:14:
Per Flugzeug eher schwierig.

Dann geht es eben auf dem Landweg ...

MadMax1976 schrieb am 01.04.2015 um 19:40:14:
Dass sich die russische AV so derart anstellt und nicht doch in Ausnahmefällen einen Pass ausstellen kann, ist auch nicht ihre Schuld. 

Das ist eine eher mutige Behauptung. Denn russische AV können Pässe ausstellen.


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Antwort #7 - 02.04.2015 um 08:24:55
 
Petersburger schrieb am 02.04.2015 um 06:22:17:
Das ist eine eher mutige Behauptung. Denn russische AV können Pässe ausstellen.


Es wurde mehrfach bei verschiedenen Botschaften und persönlich vorgesprochen und die Situation geschildert. IMMER wurde die Rückreise nach Russland per Rückreisedokument, welches man erhalten könne, verlangt. Das die russische AV theoretisch das Problem lösen könnte und einen Pass ausstellen darf, ist selbstverständlich bekannt. Nur fürchte ich, dass das mit der russischen AV niemals so möglich sein wird, wenn man den Botschafter nicht persönlich kennt...

Anders sähe es nur aus, wenn man im Land des Wohnsitzes eine offizielle Aufenthaltsgenehmigung dieses Landes vorlegt, dann ist möglicherweise etwas zu machen.

Nur ob es in Spanien so etwas wie ein "Ersatzdokument" wie Not-Pass oder vorübergehende zeitlich begrenzte AE gibt, das wissen die Leute leider auch noch nicht.

Eine Ausreise nach Russland ist auch erschwert, weil es keine Verwandten dort gibt oder Freunde.

Wie auch immer, war es natürlich ein schlimmes Versehen, die Passfrage so derart zu vernachlässigen.

Gruß
Max
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Antwort #8 - 02.04.2015 um 09:08:43
 
MadMax1976 schrieb am 02.04.2015 um 08:24:55:
IMMER wurde die Rückreise nach Russland per Rückreisedokument, welches man erhalten könne, verlangt. 


Schon einmal die Mühe gemacht und dieses Rückreisedokument in Augenschein genommen? Für uns deutsche würde so ein Dokument so aussehen http://prado.consilium.europa.eu/EN/8704/docHome.html Hat auch Passfoto etc..

MadMax1976 schrieb am 02.04.2015 um 08:24:55:
Nur ob es in Spanien so etwas wie ein "Ersatzdokument" wie Not-Pass oder vorübergehende zeitlich begrenzte AE gibt, das wissen die Leute leider auch noch nicht.


Vielleicht das hier http://prado.consilium.europa.eu/EN/2438/docHome.html . Aber die verlangen keinen Not-Pass sondern die Aufenthaltskarte...

MadMax1976 schrieb am 02.04.2015 um 08:24:55:
Eine Ausreise nach Russland ist auch erschwert, weil es keine Verwandten dort gibt oder Freunde.

Hotel?

MadMax1976 schrieb am 02.04.2015 um 08:24:55:
Das die russische AV theoretisch das Problem lösen könnte und einen Pass ausstellen darf, ist selbstverständlich bekannt. 

Naja. Ist sie in Russland abgemeldet, ja oder nein? Wenn die Botschaft nur für seinen Amtsbezirk zuständig ist, dann ist es wohl so.
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Antwort #9 - 02.04.2015 um 09:43:47
 
Aras schrieb am 02.04.2015 um 09:08:43:
Schon einmal die Mühe gemacht und dieses Rückreisedokument in Augenschein genommen? Für uns deutsche würde so ein Dokument so aussehen http://prado.consilium.europa.eu/EN/8704/docHome.html Hat auch Passfoto etc..


Ja, wenn es so etwas für Ausländer in Spanien gibt? Das wäre toll. Es gibt einen "Pasaporte Provisional" aber ich habe keine Ahnung, ob das auch für Ausländer möglich ist oder nur für spanische Bürger.

Falls es so etwas gäbe, so müsste man das wahrscheinlich in Spanien am Wohnsitzort beantragen. Aktuell sind sie aber in Italien. Daher wäre die Frage, ob die Spanische AV so etwas ausstellen darf. Aber wahrscheinlich eher nicht. Wir werden mal nachfragen.

Sonst wohl eher auf dem Landwege zusammen mit dem Ehemann nach Spanien und der Versuch vor Ort etwas zu erreichen.

Aras schrieb am 02.04.2015 um 09:08:43:
Hotel?


Auch eine finanzielle Frage und vor allem, trotz der EU-Freizügigkeit, mit dem Risiko verbunden, dass Ehemann und Ehefrau getrennt wären und die Einreise der Frau bzw. die erneute Visaausstellung Probleme bereiten könnte. Darum sollte m.E. Zuerst die Anmeldung und der legale Aufenthalt in Spanien bestätigt werden und erst danach über die russische AV in Madrid, oder in Russland selbst, ein neuer Pass beantragt werden. Umgekehrt sehe ich da eher ein Risiko, dass man bei der Ausreise, eine Sperre einträgt.


Aras schrieb am 02.04.2015 um 09:08:43:
Naja. Ist sie in Russland abgemeldet, ja oder nein? 


Ja, seit 2008 besteht keine Anmeldung mehr in Russland bzw. wurde abgemeldet. Aber auch keine Anmeldung bei einer russischen AV im Ausland. Da ja der Pass nie verlängert werden musste...
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Antwort #10 - 02.04.2015 um 09:50:06
 
MadMax1976 schrieb am 02.04.2015 um 09:43:47:
Ja, wenn es so etwas für Ausländer in Spanien gibt? Das wäre toll. Es gibt einen "Pasaporte Provisional" aber ich habe keine Ahnung, ob das auch für Ausländer möglich ist oder nur für spanische Bürger.


Hab ich dir doch schon geschrieben, dass es ein Reisedokument für Ausländer gibt.
Aras schrieb am 02.04.2015 um 09:08:43:

Dort steht geschrieben
Zitat:
Document Category:      J - Travel document issued to non-nationals
      Document Type:      P - Emergency / Provisional


Das Pasaporte Provisional findest du unter http://prado.consilium.europa.eu/EN/8070/docHome.html . Und da steht geschrieben
Zitat:
Legal Status:      Travel document issued to nationals of: ESP - Spain • ESPAÑA •


Aber es ist schon sinnlos einen Reisedokument auszustellen und somit in die Passhoheit Russlands einzugreifen, wenn du nur an der formalen Hürde scheiterst den Aufenthalt im Amtsbezirk der AV nachzuweisen.

MadMax1976 schrieb am 02.04.2015 um 09:43:47:
Darum sollte m.E. Zuerst die Anmeldung und der legale Aufenthalt in Spanien bestätigt werden und erst danach über die russische AV in Madrid, oder in Russland selbst, ein neuer Pass beantragt werden. 

Ach sag bloß  Laut lachend
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Antwort #11 - 02.04.2015 um 14:03:15
 
Aras schrieb am 02.04.2015 um 09:50:06:
Aber es ist schon sinnlos einen Reisedokument auszustellen und somit in die Passhoheit Russlands einzugreifen, wenn du nur an der formalen Hürde scheiterst den Aufenthalt im Amtsbezirk der AV nachzuweisen.


OK Danke, ich denke der naechste Schritt, ist der Kontakt der Spanischen Botschaft und die Abfrage bzw. eine Ausstellung einer Meldebescheinigung vom zustaendigen Amtsbezirk. Das sollte doch eigentlich machbar sein, hoffe ich?

Irgendwie muss das doch, ohne Ausreise, zu loesen sein.

Hoffe ich
Gruss
Max
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