Hallo Zusammen,
wir sind weiterhin dabei, unsere
FZF zu einem positivem Abschluss zu bringen. Der Verlauf ist wie folgt:
0.) 09.2014: Standesamt: Abgabe aller Unterlagen inkl. Übersetzungen
1.) 02.2015: Botschaft: positives Ergebnis der Urkundenüberprüfung wurde ans Standesamt übermittelt
2.) 01.2015: Botschaft: Visum zur Eheschließung wurde beantragt, Interview,
A1 usw ist alles OK
3.) 02.2015: Standesamt: Zwischenbescheid liegt vor, dass Anmeldung zur Eheschließung gestellt wurde
4.) 2.3.2015:
ABH: Vorgang ist dort bekannt und in "dem" ABH-Zentralcomputer (?) auf "Status: in Bearbeitung" gesetzt.
nächster Schritt:
5.) OLG: lt.
ABH und Standesamt liegt der nächste Schritt jetzt in den Händen des OLG. Dort wird der "Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" geprüft.
danach (hoffentlich):
6.)
ABH: ... gibt ein "OK" an die Botschaft
7.) Botschaft: ... wird das Visum ausstellen
8.) Wir:
Frage ans Forum:
Wie lange dauern normalerweise die Schritte 6.) .... ?.) bis dann ein Visum verfügbar ist ?
Hintergrund: Falls das weiterhin unklar bleibt und weitere Wochen/Monate Wartezeit wahrscheinlich sind, wollen wir dann vielleicht doch noch mal ein Touristen-Visum beantragen, anstatt weiterhin mit viel Hoffnung auf ein Ende des Vorgangs zu warten (dauert 2-3 Wochen, wir haben damit schon ausreichend Erfahrung).
Die große Frage aus unserer Perspektive ist also:
Warten auf das "Visum zur Eheschließung" oder doch noch mal ein Toursiten-Visum ?
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.... die Odysese geht weiter ..... das ist ja eigentlich schön, dass sich etwas bewegt .... nur, gibt es irgendwann ein positives Ende und wann ist das ....