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Hilferuf (Gelesen: 16.644 mal)
Wilkinson
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Antwort #15 - 28.08.2014 um 11:38:16
 
Ja, das Kind soll mit zum Sprachkurs nach Deutschland. 
So wie's aussieht läuft wohl alles darauf hinaus, dass die einzige Möglichkeit eine Heirat ist?
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planloser
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Antwort #16 - 28.08.2014 um 12:01:44
 
Ganz ehrlich? Ja, wenn die Frau nicht an eine deutsche Uni kann, dann ist Heiraten vermutlich die einfachste Lösung (und mir ist bewusst wie sich das anhört). Die Schengen Regelungen wirken durchaus ehestiftend, ob das gut oder schlecht ist brauchen wir nicht zu diskutieren, es ist einfach so.

Ab zum zuständigen Standesamt, abklären welche Dokumente in welcher Form benötigt werden, die Freundin deines Sohnes soll asap beginnen Deutsch zu lernen, sie braucht für ein Visum unbedingt das A1 Zertifikat, du könntest/solltest vielleicht beginnen über die Sinnhaftigkeit eines Ehevertrags nachzudenken (ich unterstelle niemand irgendeine böse Absicht, aber bei dieser Konstellation und der sehr kurzen Zeit, die sich die beiden kennen, würde ich dazu raten).
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mgb
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Antwort #17 - 28.08.2014 um 13:57:22
 
Wilkinson schrieb am 28.08.2014 um 11:38:16:
Ja, das Kind soll mit zum Sprachkurs nach Deutschland. 
So wie's aussieht läuft wohl alles darauf hinaus, dass die einzige Möglichkeit eine Heirat ist?

Kommt darauf an was die kurzfristige Zielsetzung sein soll.
Wenn es nur darum geht nach dem 90-tägigem Aufenthalt in der Ukraine die nächsten 90 Tage zu überbrücken, dann käme auch ein gemeinsamer Aufenthalt in einem anderen Land als Deutschland in Betracht. Eventuell kann das auch ein anderes EU Land sein.
Die Frage was möglich ist kann ein lokales Reisebüro in Odessa beantworten.
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planloser
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Antwort #18 - 28.08.2014 um 14:03:11
 
mgb schrieb am 28.08.2014 um 13:57:22:
Wenn es nur darum geht nach dem 90-tägigem Aufenthalt in der Ukraine die nächsten 90 Tage zu überbrücken, dann käme auch ein gemeinsamer Aufenthalt in einem anderen Land als Deutschland in Betracht. Eventuell kann das auch ein anderes EU Land sein.


Schengen Länder wird schwer werden, EU aber nicht Schengen Länder eventuell möglich (wobei UK und IRL vermutlich mit 90 Tage Visa äußerst sparsam sind).
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Saxonicus
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Antwort #19 - 28.08.2014 um 14:05:09
 
Wilkinson schrieb am 28.08.2014 um 11:38:16:
So wie's aussieht läuft wohl alles darauf hinaus, dass die einzige Möglichkeit eine Heirat ist

Wieso denn das.
Man kann doch auch im Herkunftsland der Frau heiraten und danach mit dem Visum zur FZF nach Deutschland kommen oder man beantragt das Visum zur Eheschließung und heiratet in Deutschland. So wird das doch von Tausenden praktiziert und es funktioniert immer noch, ohne das sie die Kenntnisse der deutschen Sprache unbedingt bei einem Sprachkurs in Deutschland erworben haben..

Deutsch kann man vielerorts lernen.
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reinhard
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Antwort #20 - 28.08.2014 um 16:08:19
 
Problem ist: Ein Visum zum "erstmal-zusammen-leben-und-dann-weitersehen" gibt es nicht.

1) Sie studiert oder macht einen Kurs: Dann muss sie belegen, dass sie ernsthaft am Kurs / Studium interessiert ist, das heißt auch "egal in welcher Stadt in Deutschland". Sonst droht wieder die schnelle Ablehnung des Visum, weil für eine "verkappte Verlobung mit vorgeschobener Begründung" das Visum abgelehnt wird.

2) Sie heiraten: Dann muss hier alles vorbereitet werden, das Standesamt prüft alle Unterlagen, und ein halbes Jahr später beantragt sie das Visum,

2b) oder sie heiraten in Odessa, was auch ein paar Wochen oder Monate dauert, und danach beantragt sie das Visum.

Für beides braucht sie ein A1-Zertifikat, Deutsch muss sie also in der Ukraine lernen.
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Wilkinson
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Antwort #21 - 28.08.2014 um 18:35:44
 
Wäre auch eine Möglichkeit, aber finaziell eher nicht tragbar. Trotzdem Danke für den Tip!planloser schrieb am 28.08.2014 um 14:03:11:
Schengen Länder wird schwer werden, EU aber nicht Schengen Länder eventuell möglich (wobei UK und IRL vermutlich mit 90 Tage Visa äußerst sparsam sind).



Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein, bitte nutzte die 15-minütige Änderungszeit.


reinhard schrieb am 28.08.2014 um 16:08:19:
Problem ist: Ein Visum zum "erstmal-zusammen-leben-und-dann-weitersehen" gibt es nicht.

1) Sie studiert oder macht einen Kurs: Dann muss sie belegen, dass sie ernsthaft am Kurs / Studium interessiert ist, das heißt auch "egal in welcher Stadt in Deutschland". Sonst droht wieder die schnelle Ablehnung des Visum, weil für eine "verkappte Verlobung mit vorgeschobener Begründung" das Visum abgelehnt wird.

Ich gehe davon aus, dass dies wirklich schwierig werden könnte, da sie mittlerweile den Stempel in ihrem Pass hat, dass das Schengenvisum abgelehnt wurde.

2) Sie heiraten: Dann muss hier alles vorbereitet werden, das Standesamt prüft alle Unterlagen, und ein halbes Jahr später beantragt sie das Visum,

2b) oder sie heiraten in Odessa, was auch ein paar Wochen oder Monate dauert, und danach beantragt sie das Visum.

Für beides braucht sie ein A1-Zertifikat, Deutsch muss sie also in der Ukraine lernen.


Und Sprachkurs hier in Deutschland zwecks Heirat mit einem Deutschen geht nicht??
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« Zuletzt geändert: 28.08.2014 um 22:04:51 von Tippi »  
 
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reinhard
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Antwort #22 - 28.08.2014 um 18:52:19
 
Nein, Sprachkurs IMMER vor dem Visumantrag, IMMER im Herkunftsland. Die Botschaften sollen darauf achten, dass die Vorschrift nicht umgangen wird.
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Aras
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Antwort #23 - 28.08.2014 um 18:58:17
 
Hallo Wilkinson,

ich bin der Meinung, dass du dich erstmal mit dem Thema intensiv auseinandersetzen solltest. Es macht auch nicht so viel Spaß einem immer wieder zu sagen/schreiben, dass seine Ideen nicht funktionieren.

Also:
Nein. Die Freundin kann hier nicht kommen um einen Sprachkurs zu belegen um dann deinen Sohn zu heiraten.

Es gibt nur 4 Gründe um als Ausländer in Deutschland zu leben:

- humanitärer Aufenthalt
- Familiennachzug
- Ausbildung
- Arbeit

So... Humanitärer Aufenthalt fällt raus, da wohl offensichtlich chancenlos. Bleibt also Familiennachzug, Ausbildung und Arbeit.

Arbeit als Buchhalterin fällt wohl in Ermangelung an Fachkräftemangel in diesem Beruf aus. Als Putzfrau schon garnicht.

Bleibt Familiennachzug oder Ausbildung.

Du solltest mal erklären, was für eine Ausbildung sie jetzt hat. Hat sie eine Universitätsausbildung genossen? Wenn ja, könnte man argumentieren, dass die Frau z.B. einen Master machen möchte. Hat sie zumindest eine Hochschulzugangsberechtigung? Will sie ein Erststudium anfangen? Die Absicht muss auch ernsthaft sein. Und das wird auch eine gewisse Summe X auf einem Sperrkonto bedeuten. Rechne mal mit mind. 10000 € pro Jahr auf einem Sperrkonto.

Tja und wenn es nicht so ist, dann bleibt nur Heiraten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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Antwort #24 - 28.08.2014 um 19:17:24
 
Könnte sie mit 24 Jahren nicht versuchen, als Au-Pair herzukommen? Oder geht das mit Kind gar nicht? Oder für ein freiwilliges soziales Jahr?
Oder warum nicht erst mal für 1 oder 2 oder 3 Monate ohne Kind herkommen, wenn es doch nur ums besser Kennenlernen geht? Dieses Visum zu bekommen wird schon schwierig genug (je länger sie kommen will). Oder eben mit Kind.
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planloser
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Antwort #25 - 28.08.2014 um 19:32:01
 
@ lottchen: Welchen AT soll das Kind bei Au Pair oder FSJ bekommen?
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Wilkinson
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Antwort #26 - 28.08.2014 um 21:45:42
 
Hallo Aras, so wies aussieht bleibt wirklich nur die Alternative mit der Heirat, sie hat lediglich eine Ausbildung zur Buchhalterin und das wars auch schon, also nix mit Studium und so. Einzige Möglichkeit sehe ich noch als Au Pair, aber das wird wohl auch schwierig mit Kind.
Aras schrieb am 28.08.2014 um 18:58:17:
Hallo Wilkinson,

ich bin der Meinung, dass du dich erstmal mit dem Thema intensiv auseinandersetzen solltest. Es macht auch nicht so viel Spaß einem immer wieder zu sagen/schreiben, dass seine Ideen nicht funktionieren.

Also:
Nein. Die Freundin kann hier nicht kommen um einen Sprachkurs zu belegen um dann deinen Sohn zu heiraten.

Es gibt nur 4 Gründe um als Ausländer in Deutschland zu leben:

- humanitärer Aufenthalt
- Familiennachzug
- Ausbildung
- Arbeit

So... Humanitärer Aufenthalt fällt raus, da wohl offensichtlich chancenlos. Bleibt also Familiennachzug, Ausbildung und Arbeit.

Arbeit als Buchhalterin fällt wohl in Ermangelung an Fachkräftemangel in diesem Beruf aus. Als Putzfrau schon garnicht.

Bleibt Familiennachzug oder Ausbildung.

Du solltest mal erklären, was für eine Ausbildung sie jetzt hat. Hat sie eine Universitätsausbildung genossen? Wenn ja, könnte man argumentieren, dass die Frau z.B. einen Master machen möchte. Hat sie zumindest eine Hochschulzugangsberechtigung? Will sie ein Erststudium anfangen? Die Absicht muss auch ernsthaft sein. Und das wird auch eine gewisse Summe X auf einem Sperrkonto bedeuten. Rechne mal mit mind. 10000 € pro Jahr auf einem Sperrkonto.

Tja und wenn es nicht so ist, dann bleibt nur Heiraten.

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Antwort #27 - 29.08.2014 um 10:49:32
 
Hallo Wilkinson,

beschäftige dich doch bitte mit dem Thema. Ein Au-Pair muss kinderlos sein.

Ist die gute Frau zur Baumschule gegangen oder hat sie einen regulären Schulabschluss? Wo macht man eine Buchhalterausbildung in der Ukraine? 

Also ja... wenn du dich nicht mit der Vorgeschichte der Frau und dem Thema beschäftigst, dann ist die Ehe wirklich die einfachste Möglichkeit sie hierher zu holen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #28 - 31.08.2014 um 22:40:47
 
Wäre ein Touristen- bzw. Besucher Visum für Polen, wo wir Freunde haben, bei denen wir uns zumindestens einmal treffen könnten um die Freundinn meines Sohnes kennenzulernen, auch so schwer zu bekommen wie für Deutschland?

author=6478757A78677B7166140 link=1409067596/18#18 date=1409227391]

Schengen Länder wird schwer werden, EU aber nicht Schengen Länder eventuell möglich (wobei UK und IRL vermutlich mit 90 Tage Visa äußerst sparsam sind).
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Antwort #29 - 01.09.2014 um 07:28:59
 
Offen gesagt ist es gut möglich, dass es klappen könnte.

Aber bitte nicht den klassischen Anfänger-Fehler machen und gleich 90 Tage beantragen. Sondern eher 10-14 Tage.

Aber wie du selber angemerkt hast: Es wäre nur zum Besuch.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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