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Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz (Gelesen: 10.998 mal)
Muleta
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Antwort #30 - 12.01.2015 um 12:44:37
 
klar kann man sich darauf beziehen. Dann muss man nur den Nachweis bringen, dass der

pike86 schrieb am 12.01.2015 um 12:35:11:
Erwerb der Sprachkenntnisse nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich gewesen


war. Aber warum sollte das der Fall sein? Hat er ein Jahr lang nachweislich und ernsthaft (mit Hausaufgaben) Sprachkurse besucht aber war dabei nicht erfolgreich? Hat er eine nachweisliche Lernbehinderung, die ihn an einem durchschnittlichen Lernerfolg hindert? Kann er in seinem Heimatland keinen Sprachlehrer finden und hat er dort auch technisch nicht die Möglichkeit, an einem Online-Kurs teilzunehmen? Ist ihm der Weg zu einer Sprachschule oder zu einer Prüfungseinrichtung unzumutbar, weil er dafür z.B. durch Kriegsgebiete reisen müsste oder er wegen einer Behinderung den Prüfungsraum nicht erreichen kann? Oder was hat er da auf Lager?
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pike86
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Antwort #31 - 12.01.2015 um 12:51:36
 
Die nächste Sprachschule ist 5-6 Autostunden entfernt, finanziell ist es nicht machbar das er seinen Job für jene Ganztagsschule aufgibt und Onlinekurse werden dort auch nicht angeboten. Schlichtweg hat er KEINE Möglichkeit in Upstate New York inmitten der Pampa das Zertifikat zu erlangen geschweige denn einen Sprachkurs zu nehmen. Über Rosetta Stone lernt er ja schon seit einiger Zeit. Dennoch bringt auch dieses Programm nur wenig zusammenhänge bei wie es ein richtiger Lehrer könnte.

Wäre er erstmal hier würde er auch ohnehin das GI besuchen - aber das wird mit Sicherheit nicht binnen der erlaubten 3 Monate abgeschlossen sein die er als "Besucher" hier sein dürfte und wenn er erstmal hier ist gibt es KEIN zurück da er danach Haus sowie Arbeit nichtmehr besitzt in den USA. Das bedeutet das er, so sie wirklich verlangen der er A1 können MUSS zur Aufenthaltsgenehmigung, zumindest bis zum Erwerb jener HIER im Inland bleiben darf. Ich frage mich auch wirklich warum man Verzweiflung mit solcher Art zynismus begegnen muss.
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Muleta
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Antwort #32 - 12.01.2015 um 13:03:10
 
Das hat nichts mit Zynismus zu tun, sondern damit, dass diese sehr eng begrenzte Ausnahme durch das BVerwG vor dem Hintergrund einer Frau getroffen wurde, die Analphabetin war und aus einem dörflichen Umfeld Afghanistans stammte. In Anbetracht der dortigen Lebensumstände erschien es dem BVerwG zweifelhaft(!) ob der Erwerb von Sprachkenntnissen dort "zumutbar" sei (zur gefälligen Lektüre: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=040912U10C12.12.0 ) Du wirst Dich also mit "Unzumutbarkeit" bei einem US-Amerikaner mit einer solchen Berufung auf diese BVerwG-Entscheidung sehr schwer tun. Und dafür ist es egal, ob Dir oder mir diese Entscheidung nun gefällt oder nicht. Und nur um es nochmal deutlich zu sagen: das BVerwG hat selbst in dem Fall der Afghanin nicht gesagt, dass der Erwerb von Sprachkenntnissen pauschal unzumutbar sei, sondern nur erwogen, dass jedenfalls als alleinstehende Frau ohne Wohnmöglichkeit in Kabul eher eine Unzumutbarkeit anzunehmen sei, jedoch bei Vorhandensein einer Wohnmöglichkeit (und ggf. Verfügbarkeit einer männlichen Begleitung zum Kurs und wieder zurück) ein Sprachkurs doch absolviert werden müsste. Anders ausgedrückt wäre es Deinem Verlobten also wohl zuzumuten, in eine Stadt umzuziehen und sich dort einen Job zu suchen, wo er die Möglichkeit zum Deutschlernen hätte. Sonst würde die Ausnahme nicht greifen.

Im Übrigen kann er ja durchaus einreisen und hier einen A1-Kurs und Test machen (was bei etwas Engagement auch in 3 Monaten erreicht werden kann). Er kann auch vor Ablauf der drei Monate einen Antrag auf eine AE stellen und darf dann bis zur Entscheidung der ABH weiter hier bleiben. Und es ist durchaus üblich (wenngleich nicht garantiert), dass die ABH in solchen Fällen mit der Entscheidung über den Antrag warten, bis denn ein A1-Zertifikat wirklich vorgelegt werden kann.
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Antwort #33 - 12.01.2015 um 13:19:34
 
Gut, gibt es nicht auch so ein Visum zum Sprache lernen hier? Könnte man das als Sicherheit vorweg beantragen?

Und eine letzte Frage, zählt auch ein A1 Zertifikat CEFR?
Oder ist das beim GI noch eine andere Zertifikatsart?

Die Frage kommt auf da wir eben auf https://www.xxxxxxxxxx.com/german als wir nicht stur nach Goehte Certificate gesucht haben, von den Preisen her ebenso saftig und wir wissen nicht wie die Qualität ist, aber wäre vllt eine Möglichkeit wenn das Certificate anerkannt ist.


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Antwort #34 - 12.01.2015 um 15:04:42
 
CEFR bedeutet ja nur, dass es sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen orientiert.

CERF = Common European Framework of Reference for Languages

Aber die deutschen Behörden akzeptieren nur nach ALTE zertifizierte Sprachzertifikate.

Und es gibt nur vier akzeptierte Zertikatsanbieter:

GI
TestDaF
ÖSD
TELC
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #35 - 12.01.2015 um 15:30:56
 
Du brauchst kein Visum für Sprachschule.

Sie kann einreisen, dann einen A1-Kurs besuchen und nach ca. 4-8 Wochen (man geht grob von 120 - 160 Stunden Sprachschule aus bis zur A1-Prüfung) die Prüfung ablegen. All dies kann im Zeitraum des Besuchsvisums geschehen.

Parallel oder nach Prüfungsergebnis wird die AE beantragt und fertig; Ausreise nicht nötig.

Sprachschulen gibt's wie Sand am Meer, einfach bei der Stadt, im Internet oder Bekannten informieren. Sehe hier gar nicht das Problem, aber investier ruhig noch Stunden und Tage im Internet nach random Paragraphen...
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grisu1000
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Antwort #36 - 13.01.2015 um 04:57:48
 
pike86 schrieb am 12.01.2015 um 13:19:34:
Gut, gibt es nicht auch so ein Visum zum Sprache lernen hier? Könnte man das als Sicherheit vorweg beantragen? 


Ja kann man! Wird es genehmigt? Dazu müßte doch wohl der LU für die Dauer des AT gesichert sein.

Er lernt doch einfach Online in USA soweit es geht und kommt dann hierher um den Kurs in 6-8 Wochen hier zu machen und die Prüfung abzugelegen.

Und es muss nicht das GI sein, fast jede deutsche VHS ist zertifiziert und darf die Prüfung abnehmen. GGf, bearbeitet die ABH den Antrag auf AE soweit und das A1-Zertifikat wird nachgeliefert.

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