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Mann schlägt Frau (Gelesen: 2.990 mal)
Themen Beschreibung: Mann schlägt Frau
habees
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10.01.2015 um 19:44:05
 
Wir (ich deutsch-meine Frau vietnamesisch) haben ein vietnamesisches Ehepaar als Freunde. Nun haben wir erfahren, dass der Mann seine Frau öfter schlägt. Das Problem der Freundin ist: Ihr Mann hat die Niederlassungserlaubnis, sie ist erst seit ca. 1 1/2 Jahren in D. Nun hat sie Angst, wenn sie ihren Mann verlässt, bzw. ihn anzeigt, dass sie zurück nach Vietnam muss. Eins noch, die beiden haben ein gemeinsames 4-jähriges Kind. Kann mir jemand mitteilen, wie dei rechtslage ist, bzw. mit was sie rechnen muss. vielen dank schon mal im Voraus
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habees1963  
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Antwort #1 - 10.01.2015 um 20:10:20
 
habees schrieb am 10.01.2015 um 19:44:05:
gemeinsames 4-jähriges Kind


das könnte die dt. Staatsangehörigkeit haben (je nachdem, wie lange der Mann in D ist). Hat es die?

zur Rechtslage, wenn das Kind nicht Deutsch ist:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#31

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habees
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Antwort #2 - 10.01.2015 um 20:18:54
 
Die kleine hat leider nur die vietnamesische Staatsbürgerschaft, da beide Elternteile vietnamesisch sind und sie in Vietnam geboren wurde.
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habees1963  
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Antwort #3 - 10.01.2015 um 21:01:06
 
Die Frau soll wie jede vernünftige Frau von der ehelichen Wohnung ausziehen und entsprechend ihr Leben regeln. Falls er sie schlägt, dann soll sie eben beim nächsten Mal direkt die Polizei rufen damit diese dann den Vorfall auch dokumentieren. Dann kann sie auch entsprechend versuchen gemäß AufenthG § 31 Abs. 2 aufgrund des besonderen Härtefalles einen eigenständigen Aufenthaltstitel zu erlangen.

Mal hier leider Lebensberatung, da ich mich sonst schlecht fühle das oben genannte zu geschrieben zu haben:

Und was ist sooo schlimm daran in Vietnam zu leben?

Die Frau ist nur 1,5 Jahre in Deutschland. Das Kind ist minderjährig und lebt wohl auch erst 1,5 Jahre in Deutschland. Sooo stark integriert kann die Frau und das Kind nicht sein, dass dies für sie oder das Kind sooo schreckliche Folgen haben wird. Außerdem ist Vietnam kein (Bürger-)kriegsland.

Im ersten Satz schreibst du dass es eure "Freunde" sind. Und im restlichen Text willst du wissen wie man eure "Freunde" trennt. Ich persönlich würde der "Freundin" nur die rechtliche Lage erklären, da es meist sehr delikat ist sich in solche Angelegenheiten einzumischen. Man weiß ja nie wie es wirklich in solchen Familien abläuft oder ob es nicht (Schutz-)behauptungen sind. Vielleicht erklärst du auch dem Mann die rechtliche Lage... vielleicht verbessert er ja sein Verhalten, wenn er weiß dass es nicht von seinem Gutdünken abhängt.

Also bleib kühl und ergreife keine Partei. Wenn man dich um Hilfe bittet, dann hilf. Aber nicht von außen Öl ins Feuer gießen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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habees
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Antwort #4 - 13.01.2015 um 15:26:55
 
Aras schrieb am 10.01.2015 um 21:01:06:
Im ersten Satz schreibst du dass es eure "Freunde" sind. Und im restlichen Text willst du wissen wie man eure "Freunde" trennt. Ich persönlich würde der "Freundin" nur die rechtliche Lage erklären, da es meist sehr delikat ist sich in solche Angelegenheiten einzumischen. Man weiß ja nie wie es wirklich in solchen Familien abläuft oder ob es nicht 

Ich habe auch nicht gefragt, wie man die Freunde trennt, sondern mit welchen Konsequenzen sie, was ihren Aufenthalt betrifft, rechnen muss, sollte sie sich von ihrem Mann trennen. Ich denke man sieht daran, dass ich ihr nur diese Auskunft erteilen und nicht in die persönliche Beziehung einwirken möchte.
Aras schrieb am 10.01.2015 um 21:01:06:
Und was ist sooo schlimm daran in Vietnam zu leben?

Würden Sie freiwillig in ein Land zurückkehren, in dem Sie als ziemlich mittelloser Mensch täglich um ihr Auskommen kämpfen müssen. Hier in D hat sie mittlerweile ein eigenes Geschäft und hat übrigens noch keinen Tag Hartz4 oder ähnliches bekommen.
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Antwort #5 - 13.01.2015 um 15:36:01
 
Aber die gewünschte Auskunft steht auch in der Antwort drin. Wenn sie sich trennt, kann sie eine AE für sich selbst beantragen, als "getrennte" Frau für zunächst ein Jahr ohne Voraussetzungen, Verlängerung dann wenn sie den LU selbst sichern kann.

Bedingung:
Entweder sie ist bereits drei Jahre hier,
oder
der Mann ist überraschend gestorben,
oder
es liegt ein Härtefall vor, das Zusammenleben war ihr nicht länger zumutbar.

Für sie kommt also die dritte Möglichkeit in Frage, dazu muss sie "Mann hat mich geschlagen" sicher nachweisen können. Dazu dienen Protokolle der Polizei, Gutachten des Krankenhauses etc.
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habees
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Antwort #6 - 13.01.2015 um 15:42:51
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort
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habees1963  
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