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Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz (Gelesen: 11.063 mal)
pike86
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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19.08.2014 um 05:17:08
 
Hallo,

zuerst: ich habe bereits http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#13 gelesen sowie die Suchfunktion hier benutzt aber wirklich klug geworden bin ich daraus nicht.

Ich habe vor 2 Jahren meinen Mann in den USA geheiratet und bin nun am Versuch in die USA zu immigrieren. Allerdings ist das alles andere als einfach und man kann ja im Grunde für alles mögliche abgelehnt werden also wollten wir uns einen Plan B machen. Der wäre natürlich hierher zu ziehen.

Das Problem ist folgendes: Ich beziehe z. Zt. ALG II bzw Hartz IV, das Problem hierbei ist das ich aufgrund medizinischer Gründe auch nur sehr geringe Aussichten auf Arbeit habe.
Gesetzlich Krankenversichert bin ich ja über ALG II und damit wäre mein Mann dies ja über die Familienversicherung auch ebenso ohne Mehrkosten für das Jobcenter soweit ich das aus dem Sozialgesetz rausgelesen habe. Der Punkt wäre also schon mehr oder minder abgeharkt. Aber halt das Mindesteinkommen das man benötigt.
Hier ein paar Nebeninformationen:
Wir können beide kostenfrei bei meinen Eltern in einem ausreichend großen Haus leben, wir haben ein eigenes Bad und Küche z.B. und da ich über 25 Jahre bin fallen meine Eltern nichtmehr unter meine Bedarfsgemeinschaft.

Könnten diese also nun, als aussenstehende im selben Haus, mit ihrem Einkommen mit einer Unterstützungsverpflichtung oder wie sich das nennt dafür Bürgen das meinem Mann genügend Geld für ein "menschenwürdges" Leben zur Verfügung steht? Oder müssten dann meine Eltern theoretisch auch für mich zahlen, das ALG II und meine Krankenversicherung würde wegfallen?

So oder so hoffe ich das  es beim ungenutzten Plan B bleibt, aber steht nicht auch ein Sonderfall da wenn meine Immigration in die USA abgelehnt werden würde und wir sonst keine Möglichkeit hätten zusammenzuleben?

Überall stehen die Gesetzestexte aus denen ich einfach nicht schlau werde, aber nirgends schreibt mal einer Beispiele dazu. Das ist alles schrecklich kompliziert und viel mehr noch: beängstigend. Als wäre US Immigration nicht schwierig genug. Griesgrämig

Ich danke für mögliche Antworten!

Liebe Grüße
S. Pike
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Aras
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Antwort #1 - 19.08.2014 um 08:23:43
 
Hallo,

wir haben zum Glück kein kompliziertes Visaverfahren wie die USA.

Da du deutsche Staatsbürgerin bist, braucht dein Mann de jure nur einen Sprachnachweis der Stufe A1. Er kann auch diesen Sprachnachweis in Deutschland erwerben. also sprachkurs und dann Zertifikat machen.

Dein Mann braucht kein Visum. Er ist durch §41 AufenthV privilegiert und kann zu einem Daueraufenthalt einfach einreisen. Ab der Einreise fängt die Frist von 90 Tagen an, in der er eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen kann bzw. Muss.

am besten wäre es mMn wenn er schon deutschkenntnisse + Nachweis in den USA erwirbt und so gleich nach Deutschland kommt und den Aufenthaltstitel beantragt. Dabei gleich von der Ausländerbehörde ein Schreiben holen, dass er einen Aufenthaltstitel erhalten hat und dadurch Arbeitslosengeld 2 berechtigt ist. Nicht den ALG 2 Bescheid bei dem Antrag für den Aufenthaltstitel vergessen, denn dadurch muss er auch keine Gebühren zahlen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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pike86
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Antwort #2 - 19.08.2014 um 09:32:44
 
So einfach ist das? Ich dachte wenn ich nur ALG II beziehe kriege ich ihn irgendwie garnicht rein weil man ja den Ehepartner mitfinanzieren muss und ohnehin abgelehnt wird sollte er bei einem Aufenthalt gleich ins Sozialnetz fallen (was wir nicht einmal bräuchten, es geht uns nicht darum das Sozialsystem auszuplündern, mein Hartz IV und die Unterstützung meiner Eltern reicht völlig. Er bräuchte also vom Finanziellen für uns keines zu beantragen).

edit: ich habe grad festgestellt... in den USA wird er es nicht lernen können. Die nächste Schule dafür in Upstate New York ist allein 4 1/2 Autostunden weg.
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Antwort #3 - 19.08.2014 um 09:44:04
 
Als Deutsche musst der Lebensunterhalt deines Ehemannes NICHT gesichert sein, du als Deutsche hast das Recht in Deutschland zu leben und gleichzeitig hast du das Recht auf Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft, das wiegt schwerer als das Interesse des Staates ggf. nicht für deinen Ehemann aufkommen zu müssen.
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pike86
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Antwort #4 - 19.08.2014 um 09:47:12
 
Also irgendwie einen Sprachkurz finden/finanziern und go? Das ist klasse! Also wenn wir einen passenden Sprachkurs in der USA finden da ich nicht glaube das er innerhalb der 90 Tage frisst hier die erforderlichen Dinge lernt. Er beginnt ja sozusagen bei 0.

Aber es ist eine großartige Erleichterung! Danke!  Smiley
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Antwort #5 - 19.08.2014 um 10:04:51
 
Es werden nur einfache Sprachkenntnisse gefordert. Die kann man schon innerhalb von 2 Monaten schaffen, wenn man in einen Intensivkurs geht und fleißig übt.

Einige Ausländerbehörden verzichten bei US-Bürgern auf den Sprachnachweis und verpflichten den Ausländer einfach sofort zum Sprachkurs. Du kannst natürlich mal zur Öffnungszeit zur zuständigen Ausländerbehörde gehen und denen auf den Zahn fühlen. Es wäre zwar nicht verbindlich, aber du könntest schonmal abklären wie die drauf sind.
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Antwort #6 - 19.08.2014 um 10:12:29
 
Nur eine kleine Ergänzung...

Aras schrieb am 19.08.2014 um 08:23:43:
Dein Mann braucht kein Visum. Er ist durch §41 AufenthV privilegiert und kann zu einem Daueraufenthalt einfach einreisen. Ab der Einreise fängt die Frist von 90 Tagen an, in der er eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen kann bzw. Muss.

Dieser Absatz stimmt inhaltlich nur, wenn dieser Satz

pike86 schrieb am 19.08.2014 um 05:17:08:
Ich habe vor 2 Jahren meinen Mann in den USA geheiratet und bin nun am Versuch in die USA zu immigrieren.

bedeutet, dass er auch tatsächlich US-amerikanischer Staatsangehöriger ist. Denn das wurde bislang in keinem Post der TS klar herausgestellt. Es sollen in den USA durchaus auch ein paar Nicht-Amerikaner leben... Zwinkernd

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Antwort #7 - 19.08.2014 um 10:15:25
 
Daddy schrieb am 19.08.2014 um 10:12:29:
bedeutet, dass er auch tatsächlich US-amerikanischer Staatsangehöriger ist. Denn das wurde bislang in keinem Post der TS klar herausgestellt. Es sollen in den USA durchaus auch ein paar Nicht-Amerikaner leben... Zwinkernd

Daddy


Oh, ja. Er ist gebürtiger New Yorker und hat das Land (ausser mich zu besuchen) auch nie verlassen oder andere Staatsbürgerschaften als seine US Citizenship.
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Antwort #8 - 19.08.2014 um 15:21:25
 
Ich habe noch eine weitere Frage die mir grade eingefallen ist.

Müsste ich meine Ehe schon im Vorfeld hier auf dem Standesamt registrieren oder ginge das auch innerhalb der 90 Tage seines Aufenthalts? Oder passiert das sogar beim Antrag auf Aufenthalt automatisch? Immerhin braucht man ja für den Antrag wie ich gelesen habe auch die Heiratsurkunde mit Apostille. Bräuchte man ja normal nicht wäre es schon im Standesamt registriert meiner Logik nach? Bisher hab ich jenes vermieden da es ausser Unkosten (neuer Perso, neue Bankkarte, neuer Reisepass, ändern aller Registrierungen bei Ämtern usw.) keinerlei Vorteile gebracht hätte und die Ausreise in die USA ja eigentlich feststeht.
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Antwort #9 - 19.08.2014 um 15:26:22
 
Heißt du in den USA jetzt anders?

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Antwort #10 - 19.08.2014 um 15:28:19
 
Aras schrieb am 19.08.2014 um 15:26:22:
Heißt du in den USA jetzt anders?



In den USA habe ich nun seinen Familiennamen mit meinen deutschen Familiennamen hintendran, er hat seinen dort behalten.
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Antwort #11 - 19.08.2014 um 15:58:03
 
http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/namensfuehrung_ehe.html

Entweder hinkt jetzt dein Name, oder du heißt jetzt auch anders nach deutschen Namensrecht.

Je nachdem... aber im Grunde ist es ja nicht so schlimm. Ein Perso kostet ja nur 28€ und paar zerquetschte. Den Rest kannst du auch Stück für Stück ändern. Ist ja nicht das erste mal das jemand seinen Namen ändert.

Auf der sicheren Seite wärst du bei Beibehaltung deines Nachnamens gewesen. Aber nun ist es so wie es ist.

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Antwort #12 - 19.08.2014 um 16:06:07
 
Also sollte ich dann entsprechend zeitig Registrieren lassen. Okai. Hatte mir nur sorgen gemacht weil meine Ehe hier in Deutschland nirgends auf Papier is ausser auf meinem US Marriage Certificate (wo aber auch der neue und alte Name drauf sind).
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Antwort #13 - 19.08.2014 um 16:08:07
 
Ist die Eheurkunde apostilliert?
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Antwort #14 - 19.08.2014 um 16:13:11
 
Nein, das müsste mein Mann drüben nachträglich erledigen lassen. Das sollte aber das geringste Problem sein. Die Urkunde an sich hat nur diese Prägung von der Stanze, einen Stempel und das Wasserzeichen. Wie und wo das gemacht wird muss er dann ja von seiner Seite aus klären da es, soweit ich weiß, ja hierzulande nicht möglich ist. Kommt halt jetzt alles etwas doof da wie gesagt der Plan eigentlich anders aussieht und von vornherein in Richtung USA gehen sollte. Meine deutschen Dokumente hingegen sind mittlerweile alle beglaubigt übersetzt usw. Wir hätten mal von vornerein in beide Richtungen einplanen sollen.
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