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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
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Beitrag begonnen von pike86 am 19.08.2014 um 05:17:08

Titel: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von pike86 am 19.08.2014 um 05:17:08
Hallo,

zuerst: ich habe bereits http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#13 gelesen sowie die Suchfunktion hier benutzt aber wirklich klug geworden bin ich daraus nicht.

Ich habe vor 2 Jahren meinen Mann in den USA geheiratet und bin nun am Versuch in die USA zu immigrieren. Allerdings ist das alles andere als einfach und man kann ja im Grunde für alles mögliche abgelehnt werden also wollten wir uns einen Plan B machen. Der wäre natürlich hierher zu ziehen.

Das Problem ist folgendes: Ich beziehe z. Zt. ALG II bzw Hartz IV, das Problem hierbei ist das ich aufgrund medizinischer Gründe auch nur sehr geringe Aussichten auf Arbeit habe.
Gesetzlich Krankenversichert bin ich ja über ALG II und damit wäre mein Mann dies ja über die Familienversicherung auch ebenso ohne Mehrkosten für das Jobcenter soweit ich das aus dem Sozialgesetz rausgelesen habe. Der Punkt wäre also schon mehr oder minder abgeharkt. Aber halt das Mindesteinkommen das man benötigt.
Hier ein paar Nebeninformationen:
Wir können beide kostenfrei bei meinen Eltern in einem ausreichend großen Haus leben, wir haben ein eigenes Bad und Küche z.B. und da ich über 25 Jahre bin fallen meine Eltern nichtmehr unter meine Bedarfsgemeinschaft.

Könnten diese also nun, als aussenstehende im selben Haus, mit ihrem Einkommen mit einer Unterstützungsverpflichtung oder wie sich das nennt dafür Bürgen das meinem Mann genügend Geld für ein "menschenwürdges" Leben zur Verfügung steht? Oder müssten dann meine Eltern theoretisch auch für mich zahlen, das ALG II und meine Krankenversicherung würde wegfallen?

So oder so hoffe ich das  es beim ungenutzten Plan B bleibt, aber steht nicht auch ein Sonderfall da wenn meine Immigration in die USA abgelehnt werden würde und wir sonst keine Möglichkeit hätten zusammenzuleben?

Überall stehen die Gesetzestexte aus denen ich einfach nicht schlau werde, aber nirgends schreibt mal einer Beispiele dazu. Das ist alles schrecklich kompliziert und viel mehr noch: beängstigend. Als wäre US Immigration nicht schwierig genug. :(

Ich danke für mögliche Antworten!

Liebe Grüße
S. Pike

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von Aras am 19.08.2014 um 08:23:43
Hallo,

wir haben zum Glück kein kompliziertes Visaverfahren wie die USA.

Da du deutsche Staatsbürgerin bist, braucht dein Mann de jure nur einen Sprachnachweis der Stufe A1. Er kann auch diesen Sprachnachweis in Deutschland erwerben. also sprachkurs und dann Zertifikat machen.

Dein Mann braucht kein Visum. Er ist durch §41 AufenthV privilegiert und kann zu einem Daueraufenthalt einfach einreisen. Ab der Einreise fängt die Frist von 90 Tagen an, in der er eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen kann bzw. Muss.

am besten wäre es mMn wenn er schon deutschkenntnisse + Nachweis in den USA erwirbt und so gleich nach Deutschland kommt und den Aufenthaltstitel beantragt. Dabei gleich von der Ausländerbehörde ein Schreiben holen, dass er einen Aufenthaltstitel erhalten hat und dadurch Arbeitslosengeld 2 berechtigt ist. Nicht den ALG 2 Bescheid bei dem Antrag für den Aufenthaltstitel vergessen, denn dadurch muss er auch keine Gebühren zahlen.

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von pike86 am 19.08.2014 um 09:32:44
So einfach ist das? Ich dachte wenn ich nur ALG II beziehe kriege ich ihn irgendwie garnicht rein weil man ja den Ehepartner mitfinanzieren muss und ohnehin abgelehnt wird sollte er bei einem Aufenthalt gleich ins Sozialnetz fallen (was wir nicht einmal bräuchten, es geht uns nicht darum das Sozialsystem auszuplündern, mein Hartz IV und die Unterstützung meiner Eltern reicht völlig. Er bräuchte also vom Finanziellen für uns keines zu beantragen).

edit: ich habe grad festgestellt... in den USA wird er es nicht lernen können. Die nächste Schule dafür in Upstate New York ist allein 4 1/2 Autostunden weg.

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von planloser am 19.08.2014 um 09:44:04
Als Deutsche musst der Lebensunterhalt deines Ehemannes NICHT gesichert sein, du als Deutsche hast das Recht in Deutschland zu leben und gleichzeitig hast du das Recht auf Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft, das wiegt schwerer als das Interesse des Staates ggf. nicht für deinen Ehemann aufkommen zu müssen.

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von pike86 am 19.08.2014 um 09:47:12
Also irgendwie einen Sprachkurz finden/finanziern und go? Das ist klasse! Also wenn wir einen passenden Sprachkurs in der USA finden da ich nicht glaube das er innerhalb der 90 Tage frisst hier die erforderlichen Dinge lernt. Er beginnt ja sozusagen bei 0.

Aber es ist eine großartige Erleichterung! Danke!  :)

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von Aras am 19.08.2014 um 10:04:51
Es werden nur einfache Sprachkenntnisse gefordert. Die kann man schon innerhalb von 2 Monaten schaffen, wenn man in einen Intensivkurs geht und fleißig übt.

Einige Ausländerbehörden verzichten bei US-Bürgern auf den Sprachnachweis und verpflichten den Ausländer einfach sofort zum Sprachkurs. Du kannst natürlich mal zur Öffnungszeit zur zuständigen Ausländerbehörde gehen und denen auf den Zahn fühlen. Es wäre zwar nicht verbindlich, aber du könntest schonmal abklären wie die drauf sind.

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von Daddy am 19.08.2014 um 10:12:29
Nur eine kleine Ergänzung...


Aras schrieb am 19.08.2014 um 08:23:43:
Dein Mann braucht kein Visum. Er ist durch §41 AufenthV privilegiert und kann zu einem Daueraufenthalt einfach einreisen. Ab der Einreise fängt die Frist von 90 Tagen an, in der er eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen kann bzw. Muss.

Dieser Absatz stimmt inhaltlich nur, wenn dieser Satz


pike86 schrieb am 19.08.2014 um 05:17:08:
Ich habe vor 2 Jahren meinen Mann in den USA geheiratet und bin nun am Versuch in die USA zu immigrieren.

bedeutet, dass er auch tatsächlich US-amerikanischer Staatsangehöriger ist. Denn das wurde bislang in keinem Post der TS klar herausgestellt. Es sollen in den USA durchaus auch ein paar Nicht-Amerikaner leben... ;)

Daddy

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von pike86 am 19.08.2014 um 10:15:25

Daddy schrieb am 19.08.2014 um 10:12:29:
bedeutet, dass er auch tatsächlich US-amerikanischer Staatsangehöriger ist. Denn das wurde bislang in keinem Post der TS klar herausgestellt. Es sollen in den USA durchaus auch ein paar Nicht-Amerikaner leben... ;)

Daddy


Oh, ja. Er ist gebürtiger New Yorker und hat das Land (ausser mich zu besuchen) auch nie verlassen oder andere Staatsbürgerschaften als seine US Citizenship.

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von pike86 am 19.08.2014 um 15:21:25
Ich habe noch eine weitere Frage die mir grade eingefallen ist.

Müsste ich meine Ehe schon im Vorfeld hier auf dem Standesamt registrieren oder ginge das auch innerhalb der 90 Tage seines Aufenthalts? Oder passiert das sogar beim Antrag auf Aufenthalt automatisch? Immerhin braucht man ja für den Antrag wie ich gelesen habe auch die Heiratsurkunde mit Apostille. Bräuchte man ja normal nicht wäre es schon im Standesamt registriert meiner Logik nach? Bisher hab ich jenes vermieden da es ausser Unkosten (neuer Perso, neue Bankkarte, neuer Reisepass, ändern aller Registrierungen bei Ämtern usw.) keinerlei Vorteile gebracht hätte und die Ausreise in die USA ja eigentlich feststeht.

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von Aras am 19.08.2014 um 15:26:22
Heißt du in den USA jetzt anders?


Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von pike86 am 19.08.2014 um 15:28:19

Aras schrieb am 19.08.2014 um 15:26:22:
Heißt du in den USA jetzt anders?


In den USA habe ich nun seinen Familiennamen mit meinen deutschen Familiennamen hintendran, er hat seinen dort behalten.

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von Aras am 19.08.2014 um 15:58:03
http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/namensfuehrung_ehe.html

Entweder hinkt jetzt dein Name, oder du heißt jetzt auch anders nach deutschen Namensrecht.

Je nachdem... aber im Grunde ist es ja nicht so schlimm. Ein Perso kostet ja nur 28€ und paar zerquetschte. Den Rest kannst du auch Stück für Stück ändern. Ist ja nicht das erste mal das jemand seinen Namen ändert.

Auf der sicheren Seite wärst du bei Beibehaltung deines Nachnamens gewesen. Aber nun ist es so wie es ist.


Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von pike86 am 19.08.2014 um 16:06:07
Also sollte ich dann entsprechend zeitig Registrieren lassen. Okai. Hatte mir nur sorgen gemacht weil meine Ehe hier in Deutschland nirgends auf Papier is ausser auf meinem US Marriage Certificate (wo aber auch der neue und alte Name drauf sind).

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von Aras am 19.08.2014 um 16:08:07
Ist die Eheurkunde apostilliert?

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von pike86 am 19.08.2014 um 16:13:11
Nein, das müsste mein Mann drüben nachträglich erledigen lassen. Das sollte aber das geringste Problem sein. Die Urkunde an sich hat nur diese Prägung von der Stanze, einen Stempel und das Wasserzeichen. Wie und wo das gemacht wird muss er dann ja von seiner Seite aus klären da es, soweit ich weiß, ja hierzulande nicht möglich ist. Kommt halt jetzt alles etwas doof da wie gesagt der Plan eigentlich anders aussieht und von vornherein in Richtung USA gehen sollte. Meine deutschen Dokumente hingegen sind mittlerweile alle beglaubigt übersetzt usw. Wir hätten mal von vornerein in beide Richtungen einplanen sollen.

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von Anyonne am 19.08.2014 um 16:38:01
Meine Idee wäre:

- erstmal mit deinen Unterlagen (amerikanische Heiratsurkunde und Heiratslizenz) zum Standesamt

- anschließend zur Ausländerbehörde und wegen dem Deutschkurs nachfragen (mittlerweile gibt es im Internet ganz gute und kostenlose Sprachlernprogramme, damit er schon mal anfangen kann zu lernen)

- Plan B steht ;-)

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von Aras am 19.08.2014 um 16:42:35

Anyonne schrieb am 19.08.2014 um 16:38:01:
- erstmal mit deinen Unterlagen (amerikanische Heiratsurkunde und Heiratslizenz) zum Standesamt


und dann?


Anyonne schrieb am 19.08.2014 um 16:38:01:
- anschließend zur Ausländerbehörde und wegen dem Deutschkurs nachfragen


und dann?


Anyonne schrieb am 19.08.2014 um 16:38:01:
- Plan B steht


ui!

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von Anyonne am 19.08.2014 um 17:02:15
;-)

dann hat sie alle behördlichen Anforderungen für eine Einreise ihres Ehemannes erfragt und kann gegebenenfalls noch weitere Unterlagen besorgen

bei der Ausländerbehörde sollte sie nachfragen, ob es für ihren Mann möglich ist, den Deutschkurs komplett im Bundesgebiet zu absolvieren, auch wenn es länger als die 3 Monate visafreier Einreise dauert


Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von Aras am 19.08.2014 um 17:11:22
Was soll sie beim Standesamt explizit erfragen?

Was passiert wenn die Ausländerbehörde ja sagen würde? Wovon würden beide solange leben? Vom Existenzminimum einer Person?


Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von pike86 am 19.08.2014 um 17:28:59
Nun streitet euch doch nicht deswegen :) ich bin für jegliche Hilfe und Ideen sehr sehr dankbar!

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von Aras am 19.08.2014 um 21:29:03
Mach dir keine Sorgen. Wichtig ist, dass die Dokumente soweit bereit sind. Eine Übersetzung der Eheurkunde ins Deutsche wäre empfehlenswert (nach der Apostillierung). Er sollte vor dem Übersiedeln auch alle Dokumente bereitlegen. Ich würde mir an seiner Stelle auch gleich die Geburtsurkunde holen und eine Apostille drauftun. Man weiß nie...

Was ihr sowieso macht, ist ja im ersten Schritt zum Einwohnermeldeamt zu gehen und ihn beim Einwohnermeldeamt zu registrieren, und euren Familienstand als verheiratet.

Was mit deinem Namen ist, kann dann separat geklärt werden.

Nach der Registrierung geht ihr zur Ausländerbehörde und er beantragt die Aufenthaltserlaubnis.

Vielleicht solltest du ihm noch empfehlen einen Führerschein in den USA zu machen, der auch in Deutschland anerkennungsfähig ist. http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_11_122.html
Ein Führerschein aus Delaware scheint gut anerkennbar zu sein. Das könnte ihm ggf. günstiger kommen, als in Deutschland den Führerschein erneut zu machen.

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von pike86 am 12.01.2015 um 11:27:06
Hallo liebe Leute,

noch hat sich nichts weiter ergeben aber er wird nun im März herkommen und wir machen unsere Ehe schon einmal amtlich - herziehen wird er dann im September so die Behörden mitspielen.
(und ich nach 4 Tagen in Reihe endlich mal jemanden in der Ausländerbehörde erreiche...)

Das alles soll so nicht weiter interessieren aber ich habe eine Information betreffend meines Falles gefunden der vielleicht später auch anderen Personen in meiner Situation weiterhelfen könnte die ich hier teilen mag.

Es geht um den Sprachkurs A1. Offenbar gibt es da seit Juni 2014 eine Änderung im Gesetz die folgende Ausnahmen vorsieht:

Keine Deutschkenntnisse notwendig, wenn

    der Ausländer oder der Ehegatte Unionsbürger ist;
    der nachziehende Ehegatte Staatsangehöriger Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands oder der Vereinigten Staaten von Amerika ist (visumsfreie Einreise);


    der Ausländer einer Aufenthaltserlaubnis als Hochqualifizierter, Forscher oder Selbständiger innehat und die Ehe bereits bestand, als er seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt hat;

    der nachziehende Ehegatte hat einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation oder bei ihm besteht ausnahmsweise aus anderen Gründen ein erkennbar geringer Integrationsbedarf;

    der nachziehende Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen;

    der nachziehende Ehegatte ist Asylberechtigter oder anerkannter Flüchtling




den Fall für mich habe ich fett markiert. Damit haben wir das Problem zumindest vom Hals.


quellen:
http://www.baysu.de/de/news/10072014-kein-sprachtest-a1-mehr-bei-familiennachzug-von-ehegatten-von-tuerkischen-staatsangeho

http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de/auslaenderrecht-deutschkenntnisse.html

diverse andere.

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von Aras am 12.01.2015 um 11:32:18
Das nützt dir insofern, dass dein Mann als US-Amerikaner zur Einreise weder FZF-Visum noch A1 Kenntnisse nachweisen muss.

Will er aber einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis haben, so muss er A1 Kenntnisse besitzen. Oder er weist einen geringen Integrationsbedarf nach, also einen Hochschulabschluss.

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von pike86 am 12.01.2015 um 11:48:44
Aber dort steht doch extra das er nun dafür ist das er eine Aufenthaltsgenehmigung  und Arbeitserlaubnis bekommt?

Sonst hätte man das ja nicht beim Ehegatten-nachzug geschrieben sondern bei "Besuche und Einreise als Tourist/Besucher"

Immerhin bedeutet der Nachzug ja dauerhaftes Wohnen/Leben in Deutschland.

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von Muleta am 12.01.2015 um 11:55:33
das was dort steht ist aber falsch. Das Gesetz, insbes. § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 AufenthG ("der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf") hat sich nicht geändert. Und "Ausländer" ist im Kontext dieser Vorschrift der Ehegatte, zu dem der Nachzug erfolgen soll, auch wenn das im Einzelfall ein Deutscher ist.

Manche ABH sehen das großzügig und lassen es auch anders herum gelten, der Gesetzeswortlaut sieht das aber nicht vor.

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von pike86 am 12.01.2015 um 12:11:02
Dann frage ich mich aber warum dies auf den Webpräsenzen diverser Anwälte und Nachrichten so steht. Man muss den Absatz nur einmal googlen und findet auch dort diverse gleichlautende Aussagen.

Ebenso hier http://www.lsvd.de/recht/ratgeber-zum-lpartg/11-auslaender-und-staatsangehoerigkeitsrecht.html#c4361

zu finden sowie

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=print;num=1208190869


Und am Aussagekräftigsten ist wohl
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf
30.1.4.2.3.4 Eine generelle Ausnahme vom Sprachnach-
weiserfordernis gilt auch für die Ehegatten der-
jenigen Ausländer, die aufgrund ihrer Staatsan-
gehörigkeit zu langfristigen Aufenthalten vi-
sumfrei nach Deutschland einreisen dürfen,
§ 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4. Dies trifft auf
die in § 41 Absatz 1 und 2 AufenthV aufge-
führten Staatsangehörigkeiten zu. Hintergrund
für diese Privilegierung ist die traditionell enge
wirtschaftliche Verflechtung der betreffenden
Staaten mit Deutschland, die auch beim Ehe-
gattennachzug zu den o.g. begünstigten Aus-
ländern ihren Niederschlag finden soll. Die
Angehörigen dieser Staaten können bereits seit
längerer Zeit ohne Zuzugsbeschränkung ein-
reisen und aufgrund der insoweit weitestgehend
deckungsgleichen Staatenliste im Beschäfti-
gungsrecht (§ 34 BeschV) unter erleichterten
Bedingungen eine Beschäftigung aufnehmen.
Die Ausnahme vom Spracherfordernis zuguns-
ten von deren Ehegatten lehnt sich u.a. an diese
Privilegierungen an, um sie nicht durch die Erhöhung der Voraussetzungen für den Ehe-
gattennachzug zu unterlaufen.


Ich möchte nicht grundlegend widersprechen, aber da diese Regelung nun seit offenbar erst Juni 2014 existiert ist die Frage da ob ihr es vielleicht aufgrund der Aktualität noch nicht erfasst habt oder vielleicht sonstige Möglichkeiten. Seid ihr euch wirklich 100% sicher und wenn ja, wie kommt es das solches sogar in einer PDF des Innenministeriums steht?

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von Aras am 12.01.2015 um 12:12:28
Bist du ein Staatsangehöriger von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland oder der Vereinigten Staaten von Amerika und hast keine deutsche Staatsangehörigkeit?

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von pike86 am 12.01.2015 um 12:15:24
Das sollte doch garkeine Rolle spielen, laut dem Text geht es ja um den StaatsbürgerschaftsStatus des nachziehenden Ehegatten, nicht um jenen Ehepartner der schon dort lebt. Das ist doch extra dort in der Ausführung vermerkt.

Wäre dies auf mich bezogen hieße das ja auch das folgender Punkt:
5) der nachziehende Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen;

bedeuten würde wäre ich nicht Deutsche müsste mein Mann keinen Sprachnachweis erbringen weil ICH nicht in der Lage wäre durch Krankheit Deutschkenntnisse nachzuweisen.

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von Muleta am 12.01.2015 um 12:20:09

pike86 schrieb am 12.01.2015 um 12:15:24:
laut dem Text geht es ja um den StaatsbürgerschaftsStatus des nachziehenden Ehegatten,


nein, wenn man sich die Verwaltungsvorschrift mal ansieht, dann heißt es auch dort nur:


pike86 schrieb am 12.01.2015 um 12:11:02:
Eine generelle Ausnahme vom Sprachnach-
weiserfordernis gilt auch für die Ehegatten der-
jenigen Ausländer, die aufgrund ihrer Staatsan-
gehörigkeit zu langfristigen Aufenthalten vi-
sumfrei nach Deutschland einreisen dürfen, ...


Also muss derjenige zu dem der Nachzug stattfinden soll, gem. § 41 AufenthV privilegiert sein, damit sein nachziehender Partner (dessen StAng dann egal ist), davon profitiert. Die Regelung gibt es unverändert seit 2007 und sie dürfte eine der am häufigsten missverstandenen Sprachunglücke im ganzen AufenthG sein.

Um den §30 zu verstehen, muss man sich begrifflich immer denken:
- Ehegatte = nachziehender Ausländer
- Ausländer = derjenige Ehepartner, zu dem der Nachzug erfolgen soll, auch wenn es sich dabei um einen Deutschen handelt.

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von pike86 am 12.01.2015 um 12:35:11
Dann habe ich noch eine weitere Frage, was ist mit:

"Auch werden Unterscheidungen bezüglich der Pflicht zum Erlernen der deutschen Sprache zwischen deutschen Ehegatten und in Deutschland lebenden ausländischen Ehegatten gemacht: möchte ein Ausländer zu einem deutschen Ehepartner nachziehen, so muss ihm die Aufenthaltsgenehmigung auch in jenen Fällen erteilt werden, in denen seine Bemühungen zum Erwerb der Sprachkenntnisse nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich gewesen sind [BVerwG, 04.09.2012, BVerwG 10 C 12.12]."

Könnte man sich darauf beziehen? Quelle http://www.juraforum.de/lexikon/ehegattennachzug-auslaenderrecht

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von Muleta am 12.01.2015 um 12:44:37
klar kann man sich darauf beziehen. Dann muss man nur den Nachweis bringen, dass der


pike86 schrieb am 12.01.2015 um 12:35:11:
Erwerb der Sprachkenntnisse nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich gewesen


war. Aber warum sollte das der Fall sein? Hat er ein Jahr lang nachweislich und ernsthaft (mit Hausaufgaben) Sprachkurse besucht aber war dabei nicht erfolgreich? Hat er eine nachweisliche Lernbehinderung, die ihn an einem durchschnittlichen Lernerfolg hindert? Kann er in seinem Heimatland keinen Sprachlehrer finden und hat er dort auch technisch nicht die Möglichkeit, an einem Online-Kurs teilzunehmen? Ist ihm der Weg zu einer Sprachschule oder zu einer Prüfungseinrichtung unzumutbar, weil er dafür z.B. durch Kriegsgebiete reisen müsste oder er wegen einer Behinderung den Prüfungsraum nicht erreichen kann? Oder was hat er da auf Lager?

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von pike86 am 12.01.2015 um 12:51:36
Die nächste Sprachschule ist 5-6 Autostunden entfernt, finanziell ist es nicht machbar das er seinen Job für jene Ganztagsschule aufgibt und Onlinekurse werden dort auch nicht angeboten. Schlichtweg hat er KEINE Möglichkeit in Upstate New York inmitten der Pampa das Zertifikat zu erlangen geschweige denn einen Sprachkurs zu nehmen. Über Rosetta Stone lernt er ja schon seit einiger Zeit. Dennoch bringt auch dieses Programm nur wenig zusammenhänge bei wie es ein richtiger Lehrer könnte.

Wäre er erstmal hier würde er auch ohnehin das GI besuchen - aber das wird mit Sicherheit nicht binnen der erlaubten 3 Monate abgeschlossen sein die er als "Besucher" hier sein dürfte und wenn er erstmal hier ist gibt es KEIN zurück da er danach Haus sowie Arbeit nichtmehr besitzt in den USA. Das bedeutet das er, so sie wirklich verlangen der er A1 können MUSS zur Aufenthaltsgenehmigung, zumindest bis zum Erwerb jener HIER im Inland bleiben darf. Ich frage mich auch wirklich warum man Verzweiflung mit solcher Art zynismus begegnen muss.

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von Muleta am 12.01.2015 um 13:03:10
Das hat nichts mit Zynismus zu tun, sondern damit, dass diese sehr eng begrenzte Ausnahme durch das BVerwG vor dem Hintergrund einer Frau getroffen wurde, die Analphabetin war und aus einem dörflichen Umfeld Afghanistans stammte. In Anbetracht der dortigen Lebensumstände erschien es dem BVerwG zweifelhaft(!) ob der Erwerb von Sprachkenntnissen dort "zumutbar" sei (zur gefälligen Lektüre: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=040912U10C12.12.0 ) Du wirst Dich also mit "Unzumutbarkeit" bei einem US-Amerikaner mit einer solchen Berufung auf diese BVerwG-Entscheidung sehr schwer tun. Und dafür ist es egal, ob Dir oder mir diese Entscheidung nun gefällt oder nicht. Und nur um es nochmal deutlich zu sagen: das BVerwG hat selbst in dem Fall der Afghanin nicht gesagt, dass der Erwerb von Sprachkenntnissen pauschal unzumutbar sei, sondern nur erwogen, dass jedenfalls als alleinstehende Frau ohne Wohnmöglichkeit in Kabul eher eine Unzumutbarkeit anzunehmen sei, jedoch bei Vorhandensein einer Wohnmöglichkeit (und ggf. Verfügbarkeit einer männlichen Begleitung zum Kurs und wieder zurück) ein Sprachkurs doch absolviert werden müsste. Anders ausgedrückt wäre es Deinem Verlobten also wohl zuzumuten, in eine Stadt umzuziehen und sich dort einen Job zu suchen, wo er die Möglichkeit zum Deutschlernen hätte. Sonst würde die Ausnahme nicht greifen.

Im Übrigen kann er ja durchaus einreisen und hier einen A1-Kurs und Test machen (was bei etwas Engagement auch in 3 Monaten erreicht werden kann). Er kann auch vor Ablauf der drei Monate einen Antrag auf eine AE stellen und darf dann bis zur Entscheidung der ABH weiter hier bleiben. Und es ist durchaus üblich (wenngleich nicht garantiert), dass die ABH in solchen Fällen mit der Entscheidung über den Antrag warten, bis denn ein A1-Zertifikat wirklich vorgelegt werden kann.

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von pike86 am 12.01.2015 um 13:19:34
Gut, gibt es nicht auch so ein Visum zum Sprache lernen hier? Könnte man das als Sicherheit vorweg beantragen?

Und eine letzte Frage, zählt auch ein A1 Zertifikat CEFR?
Oder ist das beim GI noch eine andere Zertifikatsart?

Die Frage kommt auf da wir eben auf https://www.xxxxxxxxxx.com/german als wir nicht stur nach Goehte Certificate gesucht haben, von den Preisen her ebenso saftig und wir wissen nicht wie die Qualität ist, aber wäre vllt eine Möglichkeit wenn das Certificate anerkannt ist.


[edit]Link zur kommerziellen Seite entfernt.[/edit]

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von Aras am 12.01.2015 um 15:04:42
CEFR bedeutet ja nur, dass es sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen orientiert.

CERF = Common European Framework of Reference for Languages

Aber die deutschen Behörden akzeptieren nur nach ALTE zertifizierte Sprachzertifikate.

Und es gibt nur vier akzeptierte Zertikatsanbieter:

GI
TestDaF
ÖSD
TELC

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von Nonjo am 12.01.2015 um 15:30:56
Du brauchst kein Visum für Sprachschule.

Sie kann einreisen, dann einen A1-Kurs besuchen und nach ca. 4-8 Wochen (man geht grob von 120 - 160 Stunden Sprachschule aus bis zur A1-Prüfung) die Prüfung ablegen. All dies kann im Zeitraum des Besuchsvisums geschehen.

Parallel oder nach Prüfungsergebnis wird die AE beantragt und fertig; Ausreise nicht nötig.

Sprachschulen gibt's wie Sand am Meer, einfach bei der Stadt, im Internet oder Bekannten informieren. Sehe hier gar nicht das Problem, aber investier ruhig noch Stunden und Tage im Internet nach random Paragraphen...

Titel: Re: Einwanderung meines Mannes, verwirrung um Lebensunterhaltsgesetz
Beitrag von grisu1000 am 13.01.2015 um 04:57:48

pike86 schrieb am 12.01.2015 um 13:19:34:
Gut, gibt es nicht auch so ein Visum zum Sprache lernen hier? Könnte man das als Sicherheit vorweg beantragen? 


Ja kann man! Wird es genehmigt? Dazu müßte doch wohl der LU für die Dauer des AT gesichert sein.

Er lernt doch einfach Online in USA soweit es geht und kommt dann hierher um den Kurs in 6-8 Wochen hier zu machen und die Prüfung abzugelegen.

Und es muss nicht das GI sein, fast jede deutsche VHS ist zertifiziert und darf die Prüfung abnehmen. GGf, bearbeitet die ABH den Antrag auf AE soweit und das A1-Zertifikat wird nachgeliefert.


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