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2 Pässe, kein Verweis, keine Sperre, Ehegattennachzug und 100 Tage überzogen... (Gelesen: 4.255 mal)
clueless_need_help
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag 2 Pässe, kein Verweis, keine Sperre, Ehegattennachzug und 100 Tage überzogen...
09.01.2015 um 14:30:50
 
Hallo zusammen,

ein Freund steckt aktuell in einer ziemlich komplizierten Situation. Der ist beruflich derart ausgelastet und mit der Gesamtsituation so überlastet das ich ihm diesen freundschaftlichen Dienst gerne erweise.

Die beiden hatten vor einigen Monaten im Ausland geheiratet. Die Ehe wurde auch in DE anerkannt.

Nun zum eigentlichen Dilema:

Die Gattin ist nun in ihr Heimatland ausgereist zwecks FVZ Bewerbung. Nun kocht etwas hoch was beiden wohl so nicht bewusst war. Sie hat 2 Pässe und hielt sich in DE 100 Tage länger auf als eigentlich erlaubt gewesen wäre. Sie ist ausgereist und wieder eingereist. Wohl mit einem anderen Pass. Sie wurde nie verwiesen noch gab es in irgendeiner Form eine Beanstandung an der Grenze. Der Gatte nahm das so hin, da er selbst solche Sachen aus seiner Zeit im Ausland kennt. Nun DE ist nicht sonst wo - klar! Was in anderen Regionen der Erde funktioniert, hat hier keine rechtliche Basis. Dennoch nahm er das so hin, da er dachte wenn es nicht rechtens sei, dann würden die Grenzer das schon längst beanstandet haben.
Insgesamt kommen so mit der 90/180 Regel rund 100 Tage zusammen in denen die Gute überzogen hatte. Sie hat obendrauf dann auch noch in der Bewerbung scheinbar einen der Pässe nicht angegeben. Ich denke Sie wollte einfach nur bei ihm bleiben - mehr nicht.

Was kann nun auf die Beiden zukommen - die leiden unter ihrer verliebten Blindheit momentan sehr.

Danke und Grüße
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reinhard
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Antwort #1 - 09.01.2015 um 14:46:44
 
Abwarten.

Beide sollten ab jetzt darauf achten und das Visumverfahren zur Familienzusammenführung ordentlich und ohne weitere Verstöße gegen das Recht betreiben.

Und wenn was kommt wegen der Überziehung, meldest Du Dich wieder hier.
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mgb
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 2 Pässe, kein Verweis, keine Sperre, Ehegattennachzug und 100 Tage überzogen...
Antwort #2 - 09.01.2015 um 14:46:44
 
Kommt zuerst mal darauf an welche Staatsangehörigkeiten im Spiel sind.
Welche Staatsangehörigkeit hat der Ehemann? Welche Staatsangehörigkeiten die Ehefrau?
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clueless_need_help
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Antwort #3 - 09.01.2015 um 14:49:20
 
mgb schrieb am 09.01.2015 um 14:46:44:
Kommt zuerst mal darauf an welche Staatsangehörigkeiten im Spiel sind.
Welche Staatsangehörigkeit hat der Ehemann? Welche Staatsangehörigkeiten die Ehefrau?


Danke für die schnelle Antwort...

Er deutsch / Sie kommt aus einem positivstaat und geniest Visafreie Einreise in beiden Pässen.

=====

reinhard schrieb am 09.01.2015 um 14:46:44:
Abwarten.

Beide sollten ab jetzt darauf achten und das Visumverfahren zur Familienzusammenführung ordentlich und ohne weitere Verstöße gegen das Recht betreiben.

Und wenn was kommt wegen der Überziehung, meldest Du Dich wieder hier.


Aus meiner Sicht ist doch alleine die Tatsache, dass Sie ein Pass nicht angegeben hatte schon ein Ablehnungsgrund. Sie war hier schonmal mit dem anderen Pass angemeldet... Ich habe hier was von ner Ausländerakte gelesen!!! Ich denke die liegt nun der ABH vor oder nicht.

Die beiden verbringen schlaflose Nächte!


Daddys' Änderung:
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« Zuletzt geändert: 09.01.2015 um 15:33:21 von Daddy »  
 
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.01.2015 um 15:26:21
 
Hallo,

hier müsste schon etwas "Butter bei die Fische" kommen.
Von welcher Art zweier Pässe sprechen wir?
- 2 Nationalpässe verschiedener Staaten / Gebilde?
- 2 Nationalpässen des gleichen Staates?
Mit oder ohne gleichlautende Personalien?
- Von welchem Staat / Staaten sprechen wir?

Grundsätzlich darf "Dein Freund" davon ausgehen, dass der Schutz einer Ehe recht hoch angesiedelt ist und 100 Tage eines unerlaubten Aufenthalts allein (ohne andere Straftaten) in diesem Fall weder eine Ausweisungsverfügung und damit auch keine Einreisesperre auslösen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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clueless_need_help
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Antwort #5 - 09.01.2015 um 15:42:48
 
T.P.2013 schrieb am 09.01.2015 um 15:26:21:
Hallo,

hier müsste schon etwas "Butter bei die Fische" kommen.
Von welcher Art zweier Pässe sprechen wir?
- 2 Nationalpässe verschiedener Staaten / Gebilde?
- 2 Nationalpässen des gleichen Staates?
Mit oder ohne gleichlautende Personalien?
- Von welchem Staat / Staaten sprechen wir?

Grundsätzlich darf "Dein Freund" davon ausgehen, dass der Schutz einer Ehe recht hoch angesiedelt ist und 100 Tage eines unerlaubten Aufenthalts allein (ohne andere Straftaten) in diesem Fall weder eine Ausweisungsverfügung und damit auch keine Einreisesperre auslösen.

Gruß


Hallo und Danke,

vorerst moechte Ich den doppelten Eintrag entschuldigen. Bin neu hier und das Thema spricht m.E. mehrere Gebiete an.
Soll nicht mehr vorkommen.

Es handelt sich um 2 Nationalitäten. Hksar und BNO.  Was BNO genau ist konnte er mir nicht verständlich genug darlegen. Scheinbar gibt es mehr als fünf verschiedene britische Nationalitäten, was ich ohnehin nicht verstehe - insbesondere im Kontext EU.

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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 09.01.2015 um 15:53:29
 
ok, Hongkong als British Overseas, s. auch https://de.wikipedia.org/wiki/Britische_%C3%9Cberseegebiete#Staatsb.C3.BCrgersch
aft und https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EG)_Nr._539/2001_(EU-Visum-Verordnung)
#Visumbefreiung

Das Verschweigen des Passes mag noch angehen, aber im Antragsformular für das Visum werden auch frühere Aufenthaltszeiten abgefragt; eine Falschangabe ist zwar nicht strafbar, aber die Verwendung eines so erlangten Visums dann schon.

Der korrekte Weg wäre also, den Antrag korrekt auszufüllen und abzuwarten. Wenn's blöd läuft, muss sie dann ein Ermittlungsverfahren bis zum Erhalt einer Einstellung oder eines Strafbefehls abwarten.
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Antwort #7 - 09.01.2015 um 16:16:45
 
Muleta schrieb am 09.01.2015 um 15:53:29:
ok, Hongkong als British Overseas, s. auch https://de.wikipedia.org/wiki/Britische_%C3%9Cberseegebiete#Staatsb.C3.BCrgersch
aft und https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EG)_Nr._539/2001_(EU-Visum-Verordnung)
#Visumbefreiung

Das Verschweigen des Passes mag noch angehen, aber im Antragsformular für das Visum werden auch frühere Aufenthaltszeiten abgefragt; eine Falschangabe ist zwar nicht strafbar, aber die Verwendung eines so erlangten Visums dann schon.

Der korrekte Weg wäre also, den Antrag korrekt auszufüllen und abzuwarten. Wenn's blöd läuft, muss sie dann ein Ermittlungsverfahren bis zum Erhalt einer Einstellung oder eines Strafbefehls abwarten.


Der Antrag wurde am 2.1. gestellt, mit falschen Angaben. Was nun?
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Aras
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Antwort #8 - 09.01.2015 um 16:19:32
 
Was wohl?
Antrag zurücknehmen und korrigierten Antrag einreichen
bzw.
laufenden Antrag per nachträglicher Erklärung um die fehlenden Angaben ergänzen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #9 - 12.01.2015 um 19:02:09
 
Muleta schrieb am 09.01.2015 um 15:53:29:
ok, Hongkong als British Overseas, s. auch https://de.wikipedia.org/wiki/Britische_%C3%9Cberseegebiete#Staatsb.C3.BCrgersch
aft und https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EG)_Nr._539/2001_(EU-Visum-Verordnung)
#Visumbefreiung

Das Verschweigen des Passes mag noch angehen, aber im Antragsformular für das Visum werden auch frühere Aufenthaltszeiten abgefragt; eine Falschangabe ist zwar nicht strafbar, aber die Verwendung eines so erlangten Visums dann schon.

Der korrekte Weg wäre also, den Antrag korrekt auszufüllen und abzuwarten. Wenn's blöd läuft, muss sie dann ein Ermittlungsverfahren bis zum Erhalt einer Einstellung oder eines Strafbefehls abwarten.



Erstmal Danke für alle Kommentare bisher!

Wie lange würde sich den ein solches Verfahren unter Berücksichtigung des Geständnisses hinziehen?

Danke und Gruß...
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grisu1000
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Antwort #10 - 13.01.2015 um 03:27:53
 
clueless_need_help schrieb am 12.01.2015 um 19:02:09:
Wie lange würde sich den ein solches Verfahren unter Berücksichtigung des Geständnisses hinziehen?


Sie soll überhaupt nichts gestehen. Das hat auch niemand in diesem Thread gesagt. Sie soll einfach nur den Antrag berichtigen, so das er der Wahrheit entspricht. Was Mitarbeiter des Konsulates daraus schlussfolgern wird man sehen.

Für die Länge des Verfahrens nutze man die Glaskugel.
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