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Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? (Gelesen: 15.983 mal)
dr_seuss
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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11.01.2007 um 11:27:54
 

Hallo,

ist es Polizisten/ denn generel erlaubt Pass-/Ausweiskontrollen an "ausländisch aussehenden leuten" willkürlich durchzuführen?

und wenn: müßen sie es begründen bei der Kontrolle (oder bevor sie es tuhen) ?

und falls ja: welche begründung DURFEN die Beamten als Vorwand vorschieben um dies zu tun?

Müßen Sie sich ausweisen ?

Ich habe bewußt den begriff Vorwand benutzt da ich in letzter Zeit einige male von der Polizei kontrolliert wurde und jedesmal genug Grund zur Annahme hatte dass ich kontrolliert wurde aus den einzigen Grund das ich nicht "typisch Deutsch aussehe".

Man nannte mir als Grund ganz trocken: "Personen Pfahndung!".

Diesmal habe ich mir aber eine Dienstnummer geben lassen, und ich möchte aus Protest Beschwerde einreichen bzw. nachfragen in wie Ärgerlich Fern die heutige Aktion gemäß Vorschriften erlaubt ist.

Hoffe auf Antworten oder zumindest Links zu weitere Auskünfte.

Vielen Dank

MfG

Seuss
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maki
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Antwort #1 - 11.01.2007 um 11:57:07
 
In Deutschland herrscht Ausweispflicht, du bist nicht verpflichtet ihn die ganze Zeit mitzuführen, aber besitzen musst du einen.
Schlimmstenfalls wirst du dann dorthin "Eskortiert" wo dein Ausweis ist, ist aber nix strafbares.

Kein Polizist braucht dir einen Grund zu nennen, es gehört zu deinen Pflichten dich Auszuweisen falls gewünscht.

Verstehe dein Problem nicht ganz, falls du nicht der/die Gesuchte bist, dauert das ganze keine 2-5 Minuten.

An deiner Stelle würde ich das nicht zu Persönlich nehmen, tut dir ja keiner etwas, die Jungs machen doch auch nur ihre Arbeit.

Gruß,

maki

Ps: Dienstnummern gibt es doch gar nicht Zwinkernd
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ronny
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Antwort #2 - 11.01.2007 um 12:06:18
 
Hallo,

zur Ausweispflicht das Gesetz :


Zitat:
§ 1 Ausweispflicht

(1) 1Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. 2Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.


Ich sage mal allgemein:

Ja, die Polizei darf Personen überprüfen und kann verlangen dass die angehaltene Person sich ausweist.

Ob dann die Begründung zur Vorlage des Ausweises ausreichend ist, kann man hier nicht beurteilen.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #3 - 11.01.2007 um 12:11:14
 
Zitat:
Müßen Sie sich ausweisen ?

Möglicherweise ja, vielleicht auch nicht.
zB: http://by.juris.de/by/gesamt/PolAufgG_BY_1990.htm#PolAufgG_BY_1990_rahmen

Ob deine "Kontrolle" diskriminierend ist, mag dahingestellt sein.
Allerdings sind in Zeiten des Schengenraums natürlich verstärkte Pass/Ausweiskontrollen sinnvoll. Abgesehen davon, dass du ja tatsächlich auf die Beschreibung des Gesuchten passen könntest.
Ich bezweifele auch, dass ein Polizeibeamter einen Grund angeben muss, warum man kontrolliert wird.
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dr_seuss
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Antwort #4 - 11.01.2007 um 12:22:35
 
maki schrieb am 11.01.2007 um 11:57:07:
In Deutschland herrscht Ausweispflicht, du bist nicht verpflichtet ihn die ganze Zeit mitzuführen, aber besitzen musst du einen.
Schlimmstenfalls wirst du dann dorthin "Eskortiert" wo dein Ausweis ist, ist aber nix strafbares.

Kein Polizist braucht dir einen Grund zu nennen, es gehört zu deinen Pflichten dich Auszuweisen falls gewünscht.

Verstehe dein Problem nicht ganz, falls du nicht der/die Gesuchte bist, dauert das ganze keine 2-5 Minuten.

An deiner Stelle würde ich das nicht zu Persönlich nehmen, tut dir ja keiner etwas, die Jungs machen doch auch nur ihre Arbeit.

Gruß,

maki

Ps: Dienstnummern gibt es doch gar nicht Zwinkernd


Ist es denn nicht bedenklich das manche Leute ihr ganzes Leben lang noch nie kontrolliert wurden und andere wiederrum (meiner Meinung nach unter Vorwand) ständig den Ausweis zucken müßen ?

Sonst müßte ich ja fast zum Entschluss kommen das ich (und alle anderen die aussehen wie ich) ein Verbrecherprofil entsprechen.

Es geht hier nicht um Zeit o.ä.
Mir gehts ums Prinzip, und vor allem faire, gleichberechtigte Behandlung aller Bürger (egal welche Hautfarbe).

Seuss
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« Zuletzt geändert: 11.01.2007 um 12:34:01 von dr_seuss »  
 
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Antwort #5 - 11.01.2007 um 12:26:20
 
ronny schrieb am 11.01.2007 um 12:06:18:
Hallo,

zur Ausweispflicht das Gesetz :



Ich sage mal allgemein:

Ja, die Polizei darf Personen überprüfen und kann verlangen dass die angehaltene Person sich ausweist.

Ob dann die Begründung zur Vorlage des Ausweises ausreichend ist, kann man hier nicht beurteilen.

Grüße
Ronny Zwinkernd



woran bzw. wie könnte man feststellen ob die Begründung ausreichend ist?
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dr_seuss
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Antwort #6 - 11.01.2007 um 12:30:19
 
inge schrieb am 11.01.2007 um 12:11:14:
Möglicherweise ja, vielleicht auch nicht.
zB: http://by.juris.de/by/gesamt/PolAufgG_BY_1990.htm#PolAufgG_BY_1990_rahmen

Ob deine "Kontrolle" diskriminierend ist, mag dahingestellt sein.
Allerdings sind in Zeiten des Schengenraums natürlich verstärkte Pass/Ausweiskontrollen sinnvoll. Abgesehen davon, dass du ja tatsächlich auf die Beschreibung des Gesuchten passen könntest.
Ich bezweifele auch, dass ein Polizeibeamter einen Grund angeben muss, warum man kontrolliert wird.


Ich verlangte eine Begründung und er gab sie mir.

Also könnte man ja überprüfen ob sie erfunden war, oder?


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Antwort #7 - 11.01.2007 um 12:35:10
 

und wenn es keine Dienstnummern gibt was war das nun für eine Nummer die ich von Ihn bekam?
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Antwort #8 - 11.01.2007 um 12:37:12
 
Zitat:
Mir gehts ums Prinzip, und vor allem faire, gleichberechtigte Behandlung aller Bürger (egal welche Hautfarbe).

Weswegen dann aus Gründen der politcal correctness halt auch kleinwüchsige, weiße Frauen kontrollieren sollte, auch wenn man nach einem eher großgewachsenen, farbigen Mann sucht?

Grundsätzlich ist natürlich die Kontrolle von Ausländern sinnvoll, da ansonsten ja wohl kaum illegale Aufenthalte festgestellt werden könnten. Und "pc" hin oder her, die Wahrscheinlichkeit dass jemand Ausländer ist, ist nunmal höher wenn er auch ausländisch aussieht.
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Antwort #9 - 11.01.2007 um 12:43:58
 
Zitat:
Also könnte man ja überprüfen ob sie erfunden war, oder?

Die Wahrscheinlichkeit, dass bundesweit nach jemandem gefahndet wird, der zumindest eine grobe Ähnlichkeit mit dir hat, dürfte bei nahezu 100% liegen.

BTW, in einigen Bundesländern gibt es auch gesetzlich geregelte "verdachtsunabhängige Personenkontrollen". Im Zweifelsfall musst du also bis zum BVerfG gehen, wenn es dir wirklich "um's Prinzip" geht ...
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Antwort #10 - 11.01.2007 um 12:55:04
 
inge schrieb am 11.01.2007 um 12:37:12:
Weswegen dann aus Gründen der politcal correctness halt auch kleinwüchsige, weiße Frauen kontrollieren sollte, auch wenn man nach einem eher großgewachsenen, farbigen Mann sucht?

Grundsätzlich ist natürlich die Kontrolle von Ausländern sinnvoll, da ansonsten ja wohl kaum illegale Aufenthalte festgestellt werden könnten. Und "pc" hin oder her, die Wahrscheinlichkeit dass jemand Ausländer ist, ist nunmal höher wenn er auch ausländisch aussieht.


Inge,
wie sieht ein "Ausländer" aus  Augenrollen

Genau das ist das Problem!

Anscheinend bleibt eine Person nicht europaeischer Herkunft in D. für immer ein Ausländer.....und man erwartet das sich Deutsche die - wie du so schön sagst -wie "Ausländer" aussehen hier zuhause fühlen, und sich als Teil der Gesellschaft  fühlen.

Was für ein Armutszeugnis.

Ein Antidiskriminierungsgesetz ist in Deutschland längst fällig.

Seuss

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Antwort #11 - 11.01.2007 um 12:59:41
 
dr_seuss schrieb am 11.01.2007 um 12:55:04:
Ein Antidiskriminierungsgesetz ist in Deutschland längst fällig.

Hoi,
das gibt es.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #12 - 11.01.2007 um 13:01:55
 
Zitat:
Ist es denn nicht bedenklich das manche Leute ihr ganzes Leben lang noch nie kontrolliert wurden und andere wiederrum (meiner Meinung nach unter Vorwand) ständig den Ausweis zucken müßen ?

Sonst müßte ich ja fast zum Entschluss kommen das ich (und alle anderen die aussehen wie ich) ein Verbrecherprofil entsprechen.

Es geht hier nicht um Zeit o.ä. 
Mir gehts ums Prinzip, und vor allem faire, gleichberechtigte Behandlung aller Bürger (egal welche Hautfarbe).

Ich bin in D seit fast 30 Jahren (18 davon als minderjaehriger lol), klar wurde ich auch mal Kontrolliert.

IMHO hat die Polizei auch ein "Beuteschema", das sich an Statistiken orientiert.
Ich bin immer gerne der, der aus der Reihe tanzt (damit meine ich die Statistik Zwinkernd).
Sobald klar ist das man bei mir nur Zeit verschwendet, ist die Kontrolle auch wieder vorbei, man wuenscht sich noch einen schoenen Tag/Abend und ende.

Wie gesagt, so etwas sollte man nicht persoenlich nehmen.

Gruss,

maki
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Antwort #13 - 11.01.2007 um 13:03:57
 
Ein solches Gesetz gibt es - es ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seit Juni vorigen Jahres in Kraft.

Ich weiß aber nicht, ob das für den von Dir hier geschilderten Problembereich wirklich weiterhelfen würde, weil wie hier schon gesagt wurde, dass recht Zur Ausweiskontrolle besteht (auch verdachtsunabhängig).

Ich kann verstehen, dass Du Dich genervt fühlst, wenn solche Kontrollen wirklich sehr häufig stattfinden und Du den Eindruck gewinnst, dass Du allein wegen "fremdländischem Aussehen" immer wieder behelligt wirst. Aber ich habe wenig Hoffnung, dass sich das für Dich oder andere Menschen, denen es auch so geht, grundsätzlich ändern lässt.

Nimm es so locker, wie Du kannst - das ist kein Rat, ich weiß, aber vielleicht hilft es Dir, die nervenden Kontrollen besser zu ertragen.

Schöne Grüße -

=schweitzer=
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Antwort #14 - 11.01.2007 um 13:12:29
 
maki schrieb am 11.01.2007 um 13:01:55:
Ich bin in D seit fast 30 Jahren (18 davon als minderjaehriger lol), klar wurde ich auch mal Kontrolliert.

IMHO hat die Polizei auch ein "Beuteschema", das sich an Statistiken orientiert.
Ich bin immer gerne der, der aus der Reihe tanzt (damit meine ich die Statistik Zwinkernd).
Sobald klar ist das man bei mir nur Zeit verschwendet, ist die Kontrolle auch wieder vorbei, man wuenscht sich noch einen schoenen Tag/Abend und ende.

Wie gesagt, so etwas sollte man nicht persoenlich nehmen.

Gruss,

maki


Ich freue mich für dich - das du diese Situation einfach so hinnimmst.

mal sehen vielleicht spühre ich auch irgend wann diesen "inneren Frieden" der dich die Sache so locker sehen läßt Zwinkernd

Seuss
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