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Elterngeld ab 2007? (Gelesen: 3.097 mal)
pinguin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Elterngeld ab 2007?
17.01.2007 um 20:05:23
 
Hallo,

mich würde interessieren wie viel Kindergeld ich bekommen werde, wenn mein Kind im August 2007 geboren wird? Ich bin momentan Studentin, habe bis jetzt nur 400€- Stellen gehabt. Habe im Internet schon gelesen, dass man mindestens 300€ bekommt, wenn man nicht erwerbstätig ist. Drin stand aber sehr unverständlich, dass man es nur 12 Monaten kriegt. Ist es wirklich so? Was bekommt man danach?

Grüße,

Pinguin
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inge
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Antwort #1 - 18.01.2007 um 00:40:02
 
KINDERGELD = 154 Euro -> ziemlich lange (bis 18, bzw Ausbildungs zu Ende)
ELTERNGELD = abhängig vom vorherigen Einkommen (max 12 + 2 Monate)

Danach (Elterngeld) ... geht man zB wieder arbeiten.
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pinguin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.01.2007 um 09:15:02
 
Zitat:
ELTERNGELD = abhängig vom vorherigen Einkommen (max 12 + 2 Monate)


Einkommen: immer wieder 400 € Jobs(als Student war es schwierig was anderes zu bekommen). Wie viel wird es sein?
So wie ich es verstehe, bekomme ich max 14 Monate Elterngeld(in Höhe x) und danach Kindergeld in Höhe von 154 €? Stimmt es so?

Noch eine kurze Frage: wie lang muss man gearbeitet haben, damit die Regelung 67% vom vorherigen Einkommen gilt?

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schweitzer
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Antwort #3 - 18.01.2007 um 09:32:01
 
Hallo pinguin;

Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt. Als Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist die Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der Absätze 7 bis 9 zu berücksichtigen. (§ 2 Abs.1 Elterngeldgesetz)

Du würdest als geringfügig Beschäftigte (400,- € - Job), soweit ich das sehe, den Mindestbetrag von 300,- € monatlich erhalten.

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ronny
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Antwort #4 - 18.01.2007 um 09:37:34
 
Zitat:
So wie ich es verstehe, bekomme ich max 14 Monate Elterngeld(in Höhe x)


Hallo pinguin,

auch die 14 Monate sind nicht drin, denn die bekommen die Eltern nur zusammen, wobei ein Elternteil max. 12 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen kann.

Ich habe zum Elterngeld mal gegoogled:

http://www.elterngeld.net/

scheint eine ganz informative Seite zu sein Zwinkernd

Beispiel einer geringfügigen Beschäftigung:

http://www.elterngeld.net/beispiele-geringverdiener.html



Grüße
Ronny Zwinkernd
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pinguin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.01.2007 um 09:55:21
 
Danke Ronny,

die Seite ist wirklich interessant.

Ich kann meine Situation nicht so gut nachvollziehen. Ich habe seit Okt 2005 bis Okt 2006 iene 400€ Stelle gehabt. In diese Zeit war ich noch nicht verheiratet. Seit November 2006 bin ich verheiratet. Ich bin immer noch auf der Suche. Aufgrund meines Zustandes kann ich nicht jede 400€ Stelle annehmen unentschlossen. Es kann sein, dass ich erst im März eine bekomme, die ich aber für ungefähr 4 Monaten annehmen kann. Dann bin ich im Mutterschutz. Trifft dieses Beispiel auf uns zu? Ich meine mit meinen vorherigen Verdiensten und dem, was ich vielleicht im März anfange?
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schweitzer
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Antwort #6 - 18.01.2007 um 10:08:14
 
Hallo pinguin,

ich weiß nicht, ob das jemand hier wirklich beantworten kann, weil es doch eine sehr spezielle Fragestellung zu einem Rechtsbereich ist, für den hier im Forum eher weniger Spezialisten zu erreichen sein werden.

Die Webseite, die Dir ronny empfohlen hat, kann da sicher weiterhelfen. Auf der Startseite dort gibt es einen Button "Liste Elterngeldstellen" - Wenn Du den klickst,erscheint auch Dein Bundesland, dann die Region in der Du wohnst und Du findest so die Stelle in Deiner Nähe die für die Antragstellung und auch die Beratung dazu zuständig ist und (hoffentlich) entsprechend geschulte Leute hat. -

Vielleicht versuchst Du es mal über diesen Weg - ich denke, so findest Du eher Spezialisten, die Deinen konkreten Fall analysieren und Dir sichere Antworten geben können.

Ich wünsche Dir Glück dabei und kompetente Beratung!

=schweitzer=
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Sondra
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Antwort #7 - 18.01.2007 um 10:32:05
 
pinguin schrieb am 18.01.2007 um 09:55:21:
Ich kann meine Situation nicht so gut nachvollziehen. ... Aufgrund meines Zustandes kann ich nicht jede 400€ Stelle annehmen.


Es können demzufolge auf dich nur 2 der aufgeführten Beispiele zutreffen:
Zitat:
Sockelbetrag beim Elterngeld

Wer die Anspruchsvoraussetzungen des Elterngeldes erfüllt, bekommt das Elterngeld mindestens in Höhe des Sockelbetrages. Auch wer vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit bezog, hat Anspruch auf den Sockelbetrag. Der Sockelbetrag beträgt 300 Euro Elterngeld pro Monat.
Beispiel: Sie waren vor der Geburt des Kindes arbeitslos und hatten somit kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Durch die Regelung des Sockelbetrages bekommen Sie trotzdem ein Elterngeld, und zwar in Höhe von 300 Euro pro Monat. Dieses Elterngeld wird nicht auf Ihre anderen Sozialleistungen angerechnet

Die Geringverdiener-Komponente beim Elterngeld

Berechnungsformel: 67 + (1.000 - Ihr "Netto-Einkommen") / 20 = Prozentsatz für die Elterngeld-Berechnung

Beispiel bei 400 Euro "Netto-Einkommen"
1. Schritt: 1.000 - 400 = 600
2. Schritt: 600 / 20 = 30
3.Schritt: 67 + 30 =97
Ergebnis: Sie bekommen 97 % Ihres "Netto-Einkommens" als Elterngeld ausbezahlt (= 388 €)

Fazit: dein Elterngeldanspruch bewegt sich zwischen 300 und 388 Euro.

Smiley S.
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ronny
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Antwort #8 - 18.01.2007 um 10:36:08
 
Hallo pinguin,

ich habe in der Tat keine Ahnung davon, sorry Zwinkernd

Bin auch aus Altersgründen (leider oder zum Glück) nicht mehr "Betroffener oder Begünstigter" vom Elterngeld Zwinkernd

Ich kann nur Infoseiten anbieten :

http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76672.html

Grüße
Ronny )
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