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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1168511275 Beitrag begonnen von dr_seuss am 11.01.2007 um 11:27:54 |
Titel: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von dr_seuss am 11.01.2007 um 11:27:54 Hallo, ist es Polizisten/ denn generel erlaubt Pass-/Ausweiskontrollen an "ausländisch aussehenden leuten" willkürlich durchzuführen? und wenn: müßen sie es begründen bei der Kontrolle (oder bevor sie es tuhen) ? und falls ja: welche begründung DURFEN die Beamten als Vorwand vorschieben um dies zu tun? Müßen Sie sich ausweisen ? Ich habe bewußt den begriff Vorwand benutzt da ich in letzter Zeit einige male von der Polizei kontrolliert wurde und jedesmal genug Grund zur Annahme hatte dass ich kontrolliert wurde aus den einzigen Grund das ich nicht "typisch Deutsch aussehe". Man nannte mir als Grund ganz trocken: "Personen Pfahndung!". Diesmal habe ich mir aber eine Dienstnummer geben lassen, und ich möchte aus Protest Beschwerde einreichen bzw. nachfragen in wie >:( Fern die heutige Aktion gemäß Vorschriften erlaubt ist. Hoffe auf Antworten oder zumindest Links zu weitere Auskünfte. Vielen Dank MfG Seuss |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von maki am 11.01.2007 um 11:57:07
In Deutschland herrscht Ausweispflicht, du bist nicht verpflichtet ihn die ganze Zeit mitzuführen, aber besitzen musst du einen.
Schlimmstenfalls wirst du dann dorthin "Eskortiert" wo dein Ausweis ist, ist aber nix strafbares. Kein Polizist braucht dir einen Grund zu nennen, es gehört zu deinen Pflichten dich Auszuweisen falls gewünscht. Verstehe dein Problem nicht ganz, falls du nicht der/die Gesuchte bist, dauert das ganze keine 2-5 Minuten. An deiner Stelle würde ich das nicht zu Persönlich nehmen, tut dir ja keiner etwas, die Jungs machen doch auch nur ihre Arbeit. Gruß, maki Ps: Dienstnummern gibt es doch gar nicht ;) |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von ronny am 11.01.2007 um 12:06:18
Hallo,
zur Ausweispflicht das Gesetz : Zitat:
Ich sage mal allgemein: Ja, die Polizei darf Personen überprüfen und kann verlangen dass die angehaltene Person sich ausweist. Ob dann die Begründung zur Vorlage des Ausweises ausreichend ist, kann man hier nicht beurteilen. Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von inge am 11.01.2007 um 12:11:14 Zitat:
Möglicherweise ja, vielleicht auch nicht. zB: http://by.juris.de/by/gesamt/PolAufgG_BY_1990.htm#PolAufgG_BY_1990_rahmen Ob deine "Kontrolle" diskriminierend ist, mag dahingestellt sein. Allerdings sind in Zeiten des Schengenraums natürlich verstärkte Pass/Ausweiskontrollen sinnvoll. Abgesehen davon, dass du ja tatsächlich auf die Beschreibung des Gesuchten passen könntest. Ich bezweifele auch, dass ein Polizeibeamter einen Grund angeben muss, warum man kontrolliert wird. |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von dr_seuss am 11.01.2007 um 12:22:35 maki schrieb am 11.01.2007 um 11:57:07:
Ist es denn nicht bedenklich das manche Leute ihr ganzes Leben lang noch nie kontrolliert wurden und andere wiederrum (meiner Meinung nach unter Vorwand) ständig den Ausweis zucken müßen ? Sonst müßte ich ja fast zum Entschluss kommen das ich (und alle anderen die aussehen wie ich) ein Verbrecherprofil entsprechen. Es geht hier nicht um Zeit o.ä. Mir gehts ums Prinzip, und vor allem faire, gleichberechtigte Behandlung aller Bürger (egal welche Hautfarbe). Seuss |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von dr_seuss am 11.01.2007 um 12:26:20 ronny schrieb am 11.01.2007 um 12:06:18:
woran bzw. wie könnte man feststellen ob die Begründung ausreichend ist? |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von dr_seuss am 11.01.2007 um 12:30:19 inge schrieb am 11.01.2007 um 12:11:14:
Ich verlangte eine Begründung und er gab sie mir. Also könnte man ja überprüfen ob sie erfunden war, oder? |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von dr_seuss am 11.01.2007 um 12:35:10 und wenn es keine Dienstnummern gibt was war das nun für eine Nummer die ich von Ihn bekam? |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von inge am 11.01.2007 um 12:37:12 Zitat:
Weswegen dann aus Gründen der politcal correctness halt auch kleinwüchsige, weiße Frauen kontrollieren sollte, auch wenn man nach einem eher großgewachsenen, farbigen Mann sucht? Grundsätzlich ist natürlich die Kontrolle von Ausländern sinnvoll, da ansonsten ja wohl kaum illegale Aufenthalte festgestellt werden könnten. Und "pc" hin oder her, die Wahrscheinlichkeit dass jemand Ausländer ist, ist nunmal höher wenn er auch ausländisch aussieht. |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von inge am 11.01.2007 um 12:43:58 Zitat:
Die Wahrscheinlichkeit, dass bundesweit nach jemandem gefahndet wird, der zumindest eine grobe Ähnlichkeit mit dir hat, dürfte bei nahezu 100% liegen. BTW, in einigen Bundesländern gibt es auch gesetzlich geregelte "verdachtsunabhängige Personenkontrollen". Im Zweifelsfall musst du also bis zum BVerfG gehen, wenn es dir wirklich "um's Prinzip" geht ... |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von dr_seuss am 11.01.2007 um 12:55:04 inge schrieb am 11.01.2007 um 12:37:12:
Inge, wie sieht ein "Ausländer" aus ::) Genau das ist das Problem! Anscheinend bleibt eine Person nicht europaeischer Herkunft in D. für immer ein Ausländer.....und man erwartet das sich Deutsche die - wie du so schön sagst -wie "Ausländer" aussehen hier zuhause fühlen, und sich als Teil der Gesellschaft fühlen. Was für ein Armutszeugnis. Ein Antidiskriminierungsgesetz ist in Deutschland längst fällig. Seuss |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von Mick am 11.01.2007 um 12:59:41 dr_seuss schrieb am 11.01.2007 um 12:55:04:
Hoi, das gibt es. |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von maki am 11.01.2007 um 13:01:55 Zitat:
Ich bin in D seit fast 30 Jahren (18 davon als minderjaehriger lol), klar wurde ich auch mal Kontrolliert. IMHO hat die Polizei auch ein "Beuteschema", das sich an Statistiken orientiert. Ich bin immer gerne der, der aus der Reihe tanzt (damit meine ich die Statistik ;)). Sobald klar ist das man bei mir nur Zeit verschwendet, ist die Kontrolle auch wieder vorbei, man wuenscht sich noch einen schoenen Tag/Abend und ende. Wie gesagt, so etwas sollte man nicht persoenlich nehmen. Gruss, maki |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von schweitzer am 11.01.2007 um 13:03:57
Ein solches Gesetz gibt es - es ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seit Juni vorigen Jahres in Kraft.
Ich weiß aber nicht, ob das für den von Dir hier geschilderten Problembereich wirklich weiterhelfen würde, weil wie hier schon gesagt wurde, dass recht Zur Ausweiskontrolle besteht (auch verdachtsunabhängig). Ich kann verstehen, dass Du Dich genervt fühlst, wenn solche Kontrollen wirklich sehr häufig stattfinden und Du den Eindruck gewinnst, dass Du allein wegen "fremdländischem Aussehen" immer wieder behelligt wirst. Aber ich habe wenig Hoffnung, dass sich das für Dich oder andere Menschen, denen es auch so geht, grundsätzlich ändern lässt. Nimm es so locker, wie Du kannst - das ist kein Rat, ich weiß, aber vielleicht hilft es Dir, die nervenden Kontrollen besser zu ertragen. Schöne Grüße - =schweitzer= |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von dr_seuss am 11.01.2007 um 13:12:29 maki schrieb am 11.01.2007 um 13:01:55:
Ich freue mich für dich - das du diese Situation einfach so hinnimmst. mal sehen vielleicht spühre ich auch irgend wann diesen "inneren Frieden" der dich die Sache so locker sehen läßt ;) Seuss |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von dr_seuss am 11.01.2007 um 13:13:47 schweitzer schrieb am 11.01.2007 um 13:03:57:
Tatsache! bereits 14. August 2006 inkraft getreten! :-? iss ja 'n ding. PS: das mit dem locker nehmen ist nicht so einfach. Aber was solls in 20 Jahren siehts vielleicht anders us (siehe Meki ;) ) |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von inge am 11.01.2007 um 13:17:14 Zitat:
Dieses gibt es ja inzwischen bereits. Aber das richtet sich gegen Benachteiligungen. Und eine "Benachteiligung" kann ich bei dir nicht sehen. BTW: Zitat:
Waren die Polizeibeamten unverschämt, unfreundlich, etc? Wenn nein, wurdest du auch nicht "diskriminiert". |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von dr_seuss am 11.01.2007 um 13:36:29 inge schrieb am 11.01.2007 um 13:17:14:
ich bitte dich das "zitat-spiel" können wir bis morgen früh spielen ::) Zitat:
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Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von maki am 11.01.2007 um 13:37:09 Zitat:
Naja, aendern kann ich es nicht wirklich, kann ja schlecht alle Ueberzeugen sauber zu bleiben die aehnliche phenotypische Merkmale haben wie ich ;) Es gibt nunmal bestimmte Gruppen in denen bestimmte Delikte haeufiger sind. Ich wurde schon 2 mal innerhalb von 10 Minuten kontrolliert, musste dann selber Lachen, Augen zu und durch.. kanns ja eh nicht aendern, mich genervt zeigen hilft auch nicht wirklich, eher im Gegenteil. Wie gesagt, wenn mans nicht persoenlich nimmt, ist es einfacher, kann ja trotzdem ein bisschen "menscheln" ;) |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von Janey am 11.01.2007 um 13:44:54
"Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person erfährt."
Personenfahndung fällt dann wohl nicht darunter. Scheinbar suchen Sie jemanden, dem Du ähnlich siehst. Und warum sollte die Polizei lügen? Woher willst Du wissen, ob sie nicht auch andere Personen ähnlichen Aussehens überprüft haben? Je nachdem, wen sie suchen, kann es schließlich jeden Personenkreis mal treffen. Die Polizei macht auch nur ihre Arbeit und versucht die Öffentlichkeit zu schützen. |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von dr_seuss am 11.01.2007 um 13:46:37 maki schrieb am 11.01.2007 um 13:37:09:
Meki, jemand sagte mal: Zitat:
diese Person kennst du bestimmt.... es war Dr. Martin Luther King Jr. ;) ich brauche dir sicherlich nicht erklären was sein Kampf/Protest alles zustande gebracht hat oder? Man kann dagegen ankämpfen oder den Kopf einziehen und weiter gehen.... denk mal d'rüber nach. Seuss |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von inge am 11.01.2007 um 13:52:58
Zitierfreudiger Fred ...
Zitat:
Miguel de Cervantes ... denk mal drüber nach |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von dr_seuss am 11.01.2007 um 13:54:31 Janey schrieb am 11.01.2007 um 13:44:54:
Janey, ganz ehrliche Fragen: Wie oft wurdest du (am Bahnhof, ind der Fußgängezone etc) kontrolliert? Wie oft wurdest du zum Polizeirevier gebracht um deine identität prüfen zu lassen? ......in diesem Monat ? sicher, die Polizei macht nur Ihre Arbeit. Man Fragt sich nur: wie oft wird denn nach jemand mit ähnlichen Aussehen gesucht? ::) |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von Janey am 11.01.2007 um 14:00:29
Selbst wenn ich nicht kontrolliert worden bin. Wer kann mir denn sagen, dass ab morgen nicht nach einer Person gefahndet wird, die mir ähnlich sieht.
Und vor allem kann mir auch keiner sagen, wie lange die Fahndung andauert. :-X |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von dr_seuss am 11.01.2007 um 14:14:07 Janey schrieb am 11.01.2007 um 14:00:29:
interessanter Versuch die ungerechtfertigten Kontrollen an (wie Inge es so schön sagt) "Leuten die aussehen wie Ausländer". Mich interessiert es brenend ob du diese These beibehalten würdest, würdest du regelmäßig (über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahre) von der Polizei rübergezogen um zu kontrollieren ob nach dir gepfahndet wird. und, uhm - du hast meine Frage nicht beantwortet :P - ich würde sicherlich kein Geld verlieren würde ich darauf setzen das wenigere Leute in deiner Familie von der Polizei kontrolliert wurden als in meiner :) aber nein, nein - es liegt selbstverständlich NICHT an der ethnischen Herkunft. Was hab ich mir nur dabei gedacht :) |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von inge am 11.01.2007 um 14:58:13 Zitat:
Doch tut es. Aber das ist weder eine Benachteiligung noch eine Diskriminierung, sondern simple Statistik. Ausländer werden öfter und gründlicher kontrolliert. Da man aber erst nach Einsicht in Pass/Personalausweis weiß, wer Ausländer und wer Deutscher ist, werden diejenigen verstärkt kontrolliert, die "ausländisch aussehen". Welcher Nachteil entsteht dir denn durch die Kontrolle, die einem nicht-Kontrollierten nicht entstehen? |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von Sondra am 11.01.2007 um 16:10:26 inge schrieb am 11.01.2007 um 14:58:13:
Wie wäre es mit "Verfolgungswahn" z.B.? Mit der wachsenden Unerschütterlichkeit der Überzeugung, dass man als "schwarzer Deutscher" auf dieser Welt fehl am Platz ist? Mit dem sich nie und nimmer wohlfühlen in seiner Haut? Mit der Verhinderung der Selbstverständnis? "Nachteile" gibt es nicht nur in meßbaren Form - und Cervantes hat mit seiner Figur mehr als ein Klassiker der Weltliteratur, er hat ein Prototyp geschafft. |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von inge am 11.01.2007 um 16:36:24
Verfolgungswahn ist in den allermeisten Fällen eine Frage der Einstellung und wie -wahn schon andeutet eher unberechtigt.
Um also bei kontrollierbaren Fakten zu bleiben: - Ja, die Polizei darf (mehr oder weniger jeden) kontrollieren Je nach Bundesland (?) - Es muss nicht immer ein Grund angegeben werden oder vorhanden sein - Wahrscheinlich müssen sich die Beamten auf Nachfrage ausweisen. Überdies sind Polizeibeamte ja mW nicht die einzigen, die Personalien feststellen dürfen (Ordnungsamt?) Bliebe also nur noch die Frage, wo objektive Nachteile entstehen und/oder ob die Beamten das ganze schon einmal unfreundlich oder beleidigend abgewickelt haben. |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von Saxonicus am 11.01.2007 um 16:46:45 dr_seuss schrieb am 11.01.2007 um 12:22:35:
Obwohl meine Frau sehr "ausländisch" aussieht (dunkelhäutig) ist sie in den 25 Jahren ihrer Anwesenheit in Deutschland noch nie kontrolliert wurden, wenn man von Ausweiskontrollen bei Grenzübertritten absieht. Dabei frequentiert sie aus beruflichen Gründen zu den unterschiedlichsten Tages- und Nachtzeiten den Hauptbahnhof, wo sicherlich des öfteren Kontrollen stattfinden. Alleine am "ausländischen Aussehen" kann es also kaum liegen. |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von Wassermann am 12.01.2007 um 07:19:51
Wenn es Deinem "inneren Frieden" hilft und Du Dich wehren möchtest, warum versuchst Du es nicht einfach mal im Wege einer Dienstaufsichtsbeschwerde? Aus der Antwort erfährst Du vielleicht ein wenig mehr über die Gründe der häufigen Personenkontrollen bzw. erreichst Du damit, daß sich jemand mit Deiner Situation auseinandersetzen muß.
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Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von DonCamillo am 12.01.2007 um 08:01:08
Hi,
ich kann diese Debatte über "bürgerliche Pflichten" nicht verstehen ! Jede gesetzliche Aktion (Personenkontrolle durch Polizei oder Ordnungsbehörden) sofort in die Ecke Diskriminierung zu schieben zeugt m.E. von mangelndem Selbstbewußtsein. Es werden Personen gesucht aus welchen Gründen auch immer (Personenfahndung). Wie würdest Du sie finden wollen ? BTW auch dt. Staatsangehörige werden kontrolliert ! Das ist kein Vorrecht der Ausländer. :o Natürlich ist eine Kontrolle lästig, aber wo begegnet uns diese Kontrolle nicht in der Welt ? DC |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von ronny am 12.01.2007 um 08:08:24 Zitat:
Der Thread-Ersteller ist deutscher Staatsangehöriger ;) |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von Reni am 12.01.2007 um 08:26:56
Womit DC genau die Denke beweist, die hinter einem Großteil dieser Kontrollen und anderen Mißständen steckt: wer nicht "deutsch" aussieht, kann kein Deutscher sein und bekommt Sonderbehandlung.
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Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von DonCamillo am 12.01.2007 um 08:33:55 Reni schrieb am 12.01.2007 um 08:26:56:
das wäre aber keine Diskriminierung, sondern Bevorzugung ! ;D Spaß beiseite. Insgesamt eine überflüssige und alberne Diskussion. Wer sich über fast jede Aktion der Exekutive aufregt, der sollte auf den Mond ziehen. Dort wird er sicher nicht behelligt ! 8-) Es sei denn, der Amerikaner kommt vorbei, dann könnte es auch "Ärger" geben. ;D @Ronny thx, habe ich nicht gesehen ! :) DC |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von inge am 12.01.2007 um 08:43:33 Zitat:
"Sonderbehandlung"? Noch mal: a) Die Staatsangehörigkeit einer Person läßt sich nur klären durch Prüfen der Ausweisdokumente. b) Ausländer bekommen in D tatsächlich eine "Sonderbehandlung". Das liegt u.a. daran, dass nicht jeder Ausländer legal in D ist (während jeder Deutscher per se legal in D ist!), bzw. sich nicht an jedem Ort in D legal aufhalten kann (Wohnsitzbeschränkung) Aus a) und B) ergibt sich logischerweise ein verstärkter Kontrollbedarf bei Personen, die nicht "deutsch aussehen". Immerhin ist hier die Wahrscheinlichkeit größer eine nicht-deutsche StA vorzufinden, als bei jemanden der wie ein durchschnittlicher Mitteleuropäer aussieht. |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von Mick am 12.01.2007 um 09:02:42 schrieb am 12.01.2007 um 08:33:55:
Wobei man sich dann die Frage gefallen lassen muss, warum man sich daran beteiligt... Insgesamt dürfte alles gesagt sein. Daher: :closed [edit]Auf vielfachen Wunsch einzelner Personen habe ich den Thread noch einmal geöffnet. Ich hoffe, es wird sachlich diskutiert.[/edit] |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von daniggo am 16.01.2007 um 17:57:03 Zitat:
Nein. Zumindest nicht "generell" und "willkürlich". Für Näheres würde ich mich mal mit dem entsprechenden Polizeigesetz befassen, da sind die Befugnisse ja niedergeschrieben. Aber: Im Speziellen kommt der Polizist über eine einfache Konstruktion wie z.B. "Personenfahndung" doch zu seinem Ziel. Ich habe schon Verständnis dafür, wenn man sich durch solche Kontrollen diskriminiert fühlt. Würde mir sicher auch so gehen. Aber, mal ganz ehrlich: Wo auf der Welt ist das denn anders? Ansonsten kann ich nur inges Aussagen unterstreichen. Die Erfolgsaussichten sind deutlich höher, mit der "Fahndung" auch Erfolg zu haben. Und jeder Erfolg macht nunmal unser Land etwas sicherer. Daher: Bei allem Verständnis für das persönliche Unwohlsein in solchen Situationen ist solch ein Handeln für die Allgemeinheit einfach ein Vorteil. maki hat das schon so entsprechend meiner Ansicht formuliert. |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von Pfirsichring am 16.01.2007 um 19:21:46
Kleine "Ankedote": Mein Mann, Schwarzafrikaner, wurde letzte Woche auf dem Weg zur Arbeit in einer Berliner S-Bahn-Station mit der - ich betone EINLEITUNGS - Frage "Wie lange sind Sie schon in Deutschland?' kontrolliert. Er hat daraufhin dann nur seinen deutschen Personalausweis aus der Tasche gezogen mit der Antwort "Und, darf ich jetzt zur Arbeit gehen?".
Da fällt es mir schwer, nur an eine einfache, nicht diskriminierende Personenkontrolle zu glauben :nono: |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von Gora am 16.01.2007 um 20:50:03 dr_seuss schrieb am 11.01.2007 um 13:54:31:
Letzteres hast Du ja selbst in der Hand. Wenn Du Dich ausweisen kannst, wirst Du auch nicht aufs Revier gebracht. Wenn Du aber, trotz der in Deutschland eindeutigen Rechtslage, keinen Ausweis dabei hast, darfst Du Dich in so einem Fall nicht beschweren... Ansonsten bin ich auch immer mal wieder kontrolliert worden. Einmal haben sie mich sogar am Flughafen aus der Menge gefischt. Drei unauffällige Herren, die schon vor der Kontrolle meinen Namen wußten (was sie nicht davon abhielt, noch einen prüfenden Blick auf meinen Ausweis zu werfen). Sie durchsuchten mein Handgepäck und mich selbst. In der Praxis heißt das, ich mußte mich mit dem Gesicht zur Wand hinstellen und abfummeln lassen. War nicht wirklich angenehm, aber die Polizei hat sich dabei korrekt verhalten und insofern kann ich mich nicht beschweren. Eher lustig war dagegen die Erfahrung am Flughafen in München, als zwei bayerische Polizisten in Zivil meine Frau und ihre Schwester anhielten, als wir, gerade dem Flugzeug aus Frankfurt entstiegen, das Flughafengebäude betreten wollten. Nun gut, die beiden hielten ihre Pässe hin. Ich lag einige Schritte zurück, deshalb kam ich einen Moment später dazu und fragte, ob es ein Problem gäbe. "Personenkontrolle" war die Antwort zusammen mit der Aufforderung, meinen Paß vorzuzeigen. Das war mir dann doch zu doof, denn ich war der Meinung, Bayern gehöre doch irgendwie zum Schengen-Abkommen, und als Deutscher könnte ich meinen Reisepaß bei einem Ausflug nach Bayern zu Hause in der Schublade lassen. Also habe ich dem Affen ein wenig Zucker gegeben: "Habe ich nicht." Woraufhin der Polizist mir etwas von der o.g. Ausweispflicht erzählte und schließlich fragte, ob ich mich anderweitig ausweisen könne. Da habe ich ihm meinen Personalausweis angeboten. Man konnte dem Herrn ansehen, wie er sich am liebsten auf die Zunge gebissen hätte. Weitere Diskussionen hatten sich damit erübrigt und wir konnten von dannen ziehen. Die Geschichte von den vermeintlich illegalen Hessen hat dann aber noch in den nächsten Tagen für einige Lacher gesorgt... Wie gesagt, auch Deutsche werden kontrolliert, und zwar auch solche wie ich, die voll und ganz dem deutschen Durchschnittstyp entsprechen. Alles halb so wild. |
Titel: Re: Ausweiskontrolle: in wie fern erlaubt? Beitrag von Julana016 am 18.01.2007 um 15:53:33
Also, falls so eine Gecshichte für jemanden aus unserer riesigen
i4a-Gemeinde interessant ist: Junger Mann aus der Ukraine, seit mehr als 7 Jahren in Deutschland, hat NE, erscheint ab und zu unrasiert auf den Strassen von München- und wird gerade an den Tagen kontrolliert! Ansonsten kaum Begegnungen mit der Polizei, nur einmal ein Zettelchen wegen Falschparkens. Die Reaktion des Betroffenen: "In mir ist Osama gestorben!". Gruß von der noch nie kontrollierten Julia. :D |
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