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Krankenversicherung usw (Gelesen: 4.873 mal)
pinguin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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12.01.2007 um 15:24:45
 
Hallo Leute,

habe ein Paar Fragen bezüglich meiner Krankenversicherung. Ich bin momentan Studentin, werde mich wahrscheinlich aufgrund hoher Studiengebühren(500Eur/Semester) exmatrikulieren lassen. Es gibt zwar möglichkeit, dass ich mich beurlaube aber falls es nicht klappen sollte, werde ich demnächst nicht mehr Studentin sein.

Ich habe mich schon schlau gemacht und habe rausgefunden, dass ich mich dann freiwillig versichern muss, falls ich nicht arbeite und nicht studiere. Da mein Mann privat versichert ist, kann ich bei ihm nicht mitversichert sein. Aufgrung des hohen Einkommens meines Mannes werde ich bei meiner jetzigen Krankenkasse(AOK) 270Eur Karankenversicherung und knapp 40 Eur Pflegeversicherung bezahlen müssen. Was gibt es für Alternativen(wo man vielleicht nicht sooooooo viel zahlen muss)?

Das zweite, was mich interessieren würde, was ist, wenn ich arbeitslos gemeldet bin? Bis jetzt habe ich nur auf 400 Euro gearbeitet, also habe nichts eingezahlt. Bekomme ich über das arbeitsamt meine Krankenversicherung günstiger(Habe was davon gehört, weiß aber nicht ob es stimmt)? Werde ich auch Arbeitslosengeld bekommen(was ich kaum glaube)?

Danke im Voraus,

Pinguin
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 12.01.2007 um 15:42:12
 
Hallo,

ob bei Arbeitslosmeldung eine Krankenversicherung besteht weiß ich leider nicht.

ALG wirds nicht geben, wei für ALG I erstmal mindestens ein Jahr Beiträge zu entrichten wären in die ALV und bei ALG II die Bedarfsgemeinschaft mit dem Mann besteht.

Das mit der Anrechnung des hälftigen Einkommens des Ehemannes bei einer freiwilligen Versicherung in der GKV ist zutreffend, evtl. kannst Du Dich ja auch privat versichern, könnte je nach Lebensalter evtl. günstiger kommen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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pinguin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.01.2007 um 16:05:43
 
da gibt es ein kleines Problem:
mein jetziger Zustand ist sehr ungünstig für eine Privatversicherung(schwanger Zwinkernd)

Ich will nicht unbedingt mein Studium als günstige Krankenversicherungmöglichkeit ausnutzen und will deswegen aufhören. Sie sind in der Uni ja auch nicht blöd!!!
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.01.2007 um 17:58:18
 
Hi,

eine Alternative könnte die "freiwillige Versicherung in der gesetzl. KV" sein.
Die sind wesentlich günstiger in den meisten Fällen. Bleibt nur die Frage, ob sie Dich aufnehmen !?  hä?


DC
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pinguin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.01.2007 um 19:48:04
 
Zitat:
eine Alternative könnte die "freiwillige Versicherung in der gesetzl. KV" sein.


Habe doch am Anfang geschrieben, dass es bei der gesetzlichen KV(AOK) 270+40 EUR kosten würde. So werde ich freiwillig versichern. Sie werden mich schon aufnehmen müssen, denke ich.

Übrigens ich habe immer gedacht, dass Schwangerschaft keine Krankheit ist, weswegen man mich nicht in die private oder in die gesetzliche aufnehmen will.  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 14.01.2007 um 19:22:39
 
ronny schrieb am 12.01.2007 um 15:42:12:
ob bei Arbeitslosmeldung eine Krankenversicherung besteht weiß ich leider nicht.



Nicht automatisch, sondern ggf. als Nebeneffekt der hier auszuschließenden ALG I/II.

Gruß, ULF
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Wassermann
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Antwort #6 - 15.01.2007 um 09:21:54
 
Die ersten vier Wochen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit ist man über die Agentur für Arbeit krankenversichert (Übergangszeit), bis die Ansprüche geklärt sind. Erst ab der fünften Woche kann sich das ändern. Diese Auskunft habe ich bekommen.

@ pinguin: Darf ich fragen, wieviel Du an KV-Beiträgen als Studentin abgeführt hast bei einem Einkommen bis 400,00 EUR?
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pinguin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 15.01.2007 um 12:20:11
 
Zitat:
Die ersten vier Wochen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit ist man über die Agentur für Arbeit krankenversichert (Übergangszeit), bis die Ansprüche geklärt sind. Erst ab der fünften Woche kann sich das ändern. Diese Auskunft habe ich bekommen.


Interessant, welche Ansprüche werden den geklärt? ob ich schon Abgaben bezahlt habe oder nicht?

Zitat:
Darf ich fragen, wieviel Du an KV-Beiträgen als Studentin abgeführt hast bei einem Einkommen bis 400,00 EUR?


kanpp 56 EUR....
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Antwort #8 - 15.01.2007 um 13:38:29
 
Damit meinte ich, daß ja erst mal über den Antrag auf Arbeitslosengeld, Sperrzeiten etc. von der Arbeitsagentur entschieden werden muß. Nach ca. vier Wochen fragt die gesetzliche KV bei Dir bzw. der Agentur nach, ob der Antrag bereits beschieden wurde. D. h., daß ab der fünften Woche ggf. Ansprüche auf Dich zukommen können, je nach dem, ob über Deinen Antrag positiv oder negativ entschieden wurde. Steht dann aber auch im Bescheid, wer welche Beiträge für welche Zeiträume zu tragen hat. Auf jeden Fall hat mir die BARMER die Auskunft erteilt, sie würden in jedem Falle die ersten vier Wochen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit nachversichern. Hoffentlich hilft Dir das ein wenig weiter!
Vielen Dank für die Mitteilung Deiner Studentenbeiträge!
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 16.01.2007 um 07:26:54
 
Hallo,

wegen der Schwangerschaft kannst du dich beurlauben lassen. Wenn du weiterstudieren möchtest, bezahlst du mit Kind keine Studiengebühren mehr. Wie lange, ist unterschiedlich. Mindestens sechs Jahre habe ich in Erinnerung.

Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen finden sich im Internet.

lg            Lisette
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Caya
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Antwort #10 - 18.01.2007 um 22:26:09
 
pinguin schrieb am 15.01.2007 um 12:20:11:
Interessant, welche Ansprüche werden den geklärt? ob ich schon Abgaben bezahlt habe oder nicht?


kanpp 56 EUR....


Ist das nicht diese vergünstigte Krankenversicherungsbeitrag für Studenten?
Bei 400,-€ gibt es doch keine Abzüge, weder Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Eine Andere Alternative wäre, dass dein Arbeitgeber dir einen neuen Arbeitsvertrag anbietet. Statt 400,-€-Basis Mini-Job. Bist danach Vollversicherungspflichtig.
Caya



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Antwort #11 - 19.01.2007 um 07:01:33
 
Dafür würde es schon reichen, 400,01 EUR zu verdienen. Die Grenze liegt bei 800,00 EUR (sog. Midi-Job).
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Caya
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Antwort #12 - 19.01.2007 um 10:11:43
 
um nicht mehr als 800,-€ zu verdienen gibt es diese Gleitzonenregelung.
Ungefähr 1/3 von ihrem Gehalt zahlt sie als Sozialabgaben und dazu kommen noch die Steuern.
Aber immer noch billiger als die Freiwilligeversicherung bei der AOK.
Caya
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