Hallo liebe Leute,
in diesem Beitrag
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1704376477 bin ich auf das Thema Umgehen des Visum durch Freizügigkeitsregelung der EU gestoßen und dazu stellen sich mir Fragen.
Zu meinem Fall, wieso wir das Visum umgehen wollen:
Wir haben Mitte letzten Jahres einen Antrag auf das Visum zur Familienzusammenführung in Belgrad gestellt (Ehegatte). Mein Mann ist Russe, hat die Heimat kurz nach Ausbruch des Krieges verlassen und kann aus zahlreichen Gründen nicht zurück nach Russland. Er hat ein 3 Jahres-Schengenvisum mit dem wir zwischen unserer Wohnung in München und wechselnden Orten außerhalb des Schengenraums wohnen. Die Botschaft ist sehr kooperativ und hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. Das Problem ist die Münchner
ABH, welche sich seit einem halben Jahr komplett tot stellt. Weder wir kriegen eine Antwort und die Botschaft hat seit Januar auch schon mehrere Nachrichten geschickt, die alle ignoriert wurden. Auch eine Mail an alle darüber stehenden Abteilungen und die Referentin wurden ignoriert.
Da das Schengenvisum bald ausläuft und es nicht danach ausschaut, dass in nächster Zukunft sich mit der
ABH was bewegt, suchen wir nach anderen Optionen und sind auf das Thema Freizügigkeit gestoßen.
Der Plan wäre:
Ich miete eine Wohnung irgendwo in Österreich (für 3-4 Monate). Ich registriere mich dort mit meinem neuen Hauptwohnsitz. Mein Mann kommt ebenfalls in die Wohnung und beantragt eine Aufenthaltskarte. Währenddessen wird die Münchner Wohnung behalten. Sobald die Prozedur abgeschlossen ist, gehen wir zurück nach München und mein Mann stellt einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Mit der österrichschen Aufenthaltskarte dürfte er das ja ohne Visum.
Fragen:
- Muss ich mich in Münchnen abmelden und wenn ja, wieso? Ich kann doch mehrere Wohnsitze haben oder nicht? Ein faktischer Nebenwohnistz wird in Deutschland als alleiniger Hauptwohnistz gemeldet, soweit ich das verstehe.
- Verstehe ich das richtig, dass es ausreicht für die Registrierung in Österreich einfach nur zu zeigen, dass ich ausreichend Vermögen/Einkommen habe, um mich selbst zu finanzieren?
- Wie lange dauert die Bearbeitung der Aufenthaltskarte in Österreich. Ich habe mir einen Wolf gegoogelt, aber nicht einen einzigen Hinweis auf die realen Bearbeitungsdauern gefunden.
- Mit der Aufenthaltskarte dürfte mein Mann ja nach Deutschland einreisen. Könnte man dann nicht direkt wieder nach Deutschland gehen und den Aufenthaltstitel beantragen, sobald man die Aufenthaltskarte hat? Oder muss man die 3+ Monate in Österreich tatsächlich abwohnen.
Für Tipss und Erfahrungen bin ich sehr dankbar!
Beste Grüße
Stefan