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Besucher einladen: Einreisen früher als das geplante Einreisedatum auf der Verpflichtungserklärung (Gelesen: 720 mal)
vanille
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24.03.2024 um 19:21:44
 
Hallo zusammen,

ich möchte meine Eltern diesen Sommer nach Deutschland einladen und habe eine Verpflichtungserklärung(VE) abgegeben. Soweit ich weiß ist die VE ab der Abholung immer für 6 Monate gültig. D.d meine VE ist von 02.04 bis 02.10 gültig. Auf der VE steht dass das geplante Einreisedatum meiner Eltern der 15.07 ist. Nun wollten meine Eltern schon am 15.06 nach Deutschland kommen. Auf dem Visumantrag muss nochmals das geplante Einreisedatum angegeben werden. Meine Frage ist: Muss das geplante Einreisedatum im Visumantrag identisch mit dem angegebenen Datum auf der VE? Also können meine Eltern mit meiner VE auch für ein Visum beantragen, das schon vor dem 15.07 gültig ist? Oder muss hierfür meine VE kostenpflichtig geändert werden ?
Danke für eure Antworten
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reinhard
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Antwort #1 - 24.03.2024 um 19:43:25
 
Nein, das ist egal.

Die VE gilt ab der Einreise, wann immer die erfolgt.
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vanille
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Antwort #2 - 24.03.2024 um 21:59:08
 
reinhard schrieb am 24.03.2024 um 19:43:25:
Nein, das ist egal.

Die VE gilt ab der Einreise, wann immer die erfolgt.


Danke für die schnelle Antwort. Ich habe zwar auch gedacht wie du schon geschrieben hast, finde aber trotzdem verwirrend da auf der VE explizit steht:
Dauer der Verpflichtung: vom Tag der vo­r­aus­sicht­lich Einreise am xxx
bis zur Beendigung des Aufenthalts

Das wird wahrscheinlich von den meisten Leute so verstanden werden dass die Verpflichtung erst ab dem angegebenen Datum auf der VE gilt


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vanille
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Antwort #3 - 25.03.2024 um 10:12:36
 
reinhard schrieb am 24.03.2024 um 19:43:25:
Nein, das ist egal.

Die VE gilt ab der Einreise, wann immer die erfolgt.


Ich habe gerade die Antwort von meiner Sachbearbeiterin bekommen

"die Einreise ist in diesem Fall ab dem 15.07.2024 möglich.

Ihre Eltern können lediglich mit der Deutschen Botschaft vor Ort sprechen und dort nachfragen."

Also laut ihr ist eine frühere Einreise nicht möglich ?? unentschlossen
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blubb


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Antwort #4 - 27.03.2024 um 21:03:46
 
Hallo,

natürlich ist eine frühere Einreise als in der VE angegeben möglich.

Die Sachbearbeiterin ist inkompetent.

Das angegebene Einreisedatum ist "voraussichtlich" (geplant), aber nicht verbindlich. "Dauer der Verpflichtung: vom Tag der
vo­r­aus­sicht­lichen
Einreise am xxx"

Konkret:
1. Muss das geplante Einreisedatum im Visumantrag identisch mit dem angegebenen Datum auf der VE?
Nein.

2. Also können meine Eltern mit meiner VE auch für ein Visum beantragen, das schon vor dem 15.07 gültig ist?
Ja.

3) Oder muss hierfür meine VE kostenpflichtig geändert werden ?
Nein.

Gruß

PS: Bundeseinheitliches Merkblatt
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Antwort #5 - 27.03.2024 um 23:26:46
 
danke für das Merkblatt sehr Interessant.

Vor allem:

Zitat:
Zur Verdeutlichung für den Verpflichtungserklärenden und um spätere Missverständnisse auszuschließen ist es zweckmäßig, bei „am...bis“ das Zeichen „*)“ einzutragen und
unter dem Text das gleiche Zeichen „*)“ und dann das Datum des Beginns der voraussichtlichen Visumgültigkeit einzutragen.


genau so macht es meine ABH - hätte es die ABH des TE auch so gemacht wäre diese Frage hier auch absolet Smiley wobei meine ABH überhaupt kein Datum sondern überall nur * einträgt.

Zitat:
Ihre Eltern können lediglich mit der Deutschen Botschaft vor Ort sprechen und dort nachfragen


damit hat die ABH natürlich schon irgendwie recht da die AV ja alleine über das Visum entscheidet Zwinkernd
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blubb


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Antwort #6 - 30.03.2024 um 15:26:52
 
roseforest schrieb am 27.03.2024 um 23:26:46:
vanille schrieb am 25.03.2024 um 10:12:36:
Ihre Eltern können lediglich mit der Deutschen Botschaft vor Ort sprechen und dort nachfragen."


damit hat die ABH natürlich schon irgendwie recht da die AV ja alleine über das Visum entscheidet Zwinkernd


Klarstellung, damit der Sarkasmus durch den TE nicht missverstanden wird:
Nein, damit hat die ABH nicht irgendwie recht.
Die ABH-SB'in hat schlicht eine aus Inkompetenz herrührende, schwammige Antwort gegeben.
Die VE ist und bleibt gültig, auch wenn man ein Visum zu einem anderen, als dem in der VE angegebenen voraussichtlichen Einreisedatum bei der AV beantragt.
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roseforest
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Antwort #7 - 31.03.2024 um 21:09:58
 
Danke T.P.2013. du hast Recht meinen Post könnte man falsch verstehen . Ich werde zukünftig besser darauf achten.
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