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Verpflichtungserklärung abgelehnt (Gelesen: 936 mal)
nice.michel
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23.03.2024 um 11:26:53
 
Hallo,
meine Frau möchte ihre Nichte aus China zu uns einladen.
Deshalb habe ich in meiner Stadt eine Verpflichtungserklärung abgegeben.
Nun wird mir diese Verpflichtungserklärung nicht erteilt weil laut Behördenmitarbeiterin mein Verdienst nicht ausreicht.
Ich gehöre zu den Normalverdiener und die Messlatte für die Verpflichtungserklärung finde ich sehr hoch angesetzt!
Mein Verdienst würde diese Messlatte genügen aber leider akzeptiert diese Behördenmitarbeiterin Urlaub-und Weihnachtsgeld nicht obwohl das ein fester Bestandteil meines Verdienstes ist!

Mir fehlen für die Erteilung einer Verpflichtungserklärung 150 Euro!
Nun hat diese Behördenmitarbeiterin keinen Spielraum oder bearbeitet meinen Antrag ein dümmer Mensch?

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Aras
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Antwort #1 - 23.03.2024 um 11:46:32
 
Ist es im Arbeitsvertrag oder sonstwo geregelt, dass das Weihnachts- und Urlaubsgeld fester Bestandteil deiner Vergütung ist?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 23.03.2024 um 12:00:45
 
Ja Urlaubs-und Weihnachtsgeld sind fester Bestandteil meines Verdienstes und sind Arbeitsvertrag aufgeführt!  Keine freiwilligen Sonderzahlungen! Aber das hat es die Dame nicht interessiert!
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Antwort #3 - 23.03.2024 um 12:18:12
 
Weihnachtsgeld gibt es in der REgel im November, nicht von Januar bis Oktober ... wenn du jetzt die VE abgibst, dann handelt es sich wohl um diesen Zeitraum, in dem dieser Bestandteil des Einkommens aber fehlt.
Urlaubsgeld ist von Fa. zu Fa. unterschiedlich geregelt, keine Ahnung, wie es bei Dir ist.
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Antwort #4 - 23.03.2024 um 12:31:22
 

https://www.vzhh.de/themen/schulden/pfaendung-wie-vom-weihnachtsgeld-was-uebrig-....

Hab nachschlagen müssen, da ich selber kein Weihnachtsgeld bekomme. Weihnachtsgeld ist bis 705€ nicht pfändbar.

Also 150 * 12 = 1800€

1800 + 705 = 2505€

Also das Weihnachtsgeld müsste mehr als 2505€ betragen, damit die Unterdeckung ausgeglichen werden könnte. Keine Ahnung wie das steuerlich ist.

Ich denke das ist das Problem und nicht dass es im November ausgezahlt wird.
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Antwort #5 - 23.03.2024 um 12:45:38
 
nice.michel schrieb am 23.03.2024 um 12:00:45:
Ja Urlaubs-und Weihnachtsgeld sind fester Bestandteil meines Verdienstes und sind Arbeitsvertrag aufgeführt! 

Steht im Arbeitsvertrag keine Klausel wie etwa "ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, auf die auch bei wiederholter Zahlung kein Anspruch entsteht"?
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #6 - 23.03.2024 um 13:10:14
 
Steht im Arbeitsvertrag keine Klausel wie etwa "ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, auf die auch bei wiederholter Zahlung kein Anspruch entsteht"

Nein,  das ist keine freiwillige Leistung meines Arbeitgebers!
Urlaubs-und Weihnachtsgeld bekomme ich im Jahr im Juni und November ausgezahlt.
Es gibt auch keine Klausel im Vertrag dass diese Leistung mir durch meinen Arbeitgeber wiederrufen werden kann!

Und auch zur anderen Frage,  wenn man das Urlaub- und Weihnachtsgeld weg lässt.
Fehlen mir für die Erteilung der Verpflichtungserklärung 150 Euro.
Haben die Mitarbeiter in der Behörde keinen Spielraum oder handelt es sich um einen kleinkarierten Menschen?
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Antwort #7 - 23.03.2024 um 13:26:23
 
150 € im Monat oder 150€ im Jahr?
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Antwort #8 - 23.03.2024 um 13:54:37
 
150 Euro pro Monat.
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Antwort #9 - 23.03.2024 um 14:12:52
 
Ich hab dir das ja vorgerechnet, wie hoch dein Weihnachtsgeld sein müsste um anrechenbar zu sein.

Ansonsten könntest du vorschlagen ein Sperrkonto einzurichten. Mehr als 9000 € können die ja nicht drauf verlangen (9000€ = 150€ Unterdeckung pro Monate  × 12 Monate pro Jahr * 5 Jahre [weil eine VE nur 5 Jahre gültig ist]).
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Antwort #10 - 24.03.2024 um 11:29:15
 
Meine Frage wurde leider ungenügend beantwortet!
Handelt es sich in der Behörde meines Ortes um einen dummen Menschen oder gibt es hier keinen Handlungsspielraum?

Auch wird überlegt ob die Nichte ihr SchengenVisa in einen Konsulat eines EU Staates beantragt wo die Visavorgaben nicht so strikt sind!

Ich bin leider enttäuscht von Staat!
Unser Staat lädt Flüchtlinge aus aller Herren Länder nach Deutschland.
Einige kommen nicht zum arbeiten hier sondern wegen der sozialen Leistungen!
Und mir als deutschen Steuerzahler,  der nur jemanden einladen möchte werden Steine auf den Weg gelegt!
Und dann ist Geschrei riesig,  das AFD so viel Zuspruch hat.


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Antwort #11 - 24.03.2024 um 11:49:02
 
nice.michel schrieb am 24.03.2024 um 11:29:15:
Handelt es sich in der Behörde meines Ortes um einen dummen Menschen oder gibt es hier keinen Handlungsspielraum?


Nein,wenn die Vorgaben so sind ,hat der Sachbearbeiter keinen Handlungsspielraum.




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Antwort #12 - 24.03.2024 um 13:24:49
 
nice.michel schrieb am 24.03.2024 um 11:29:15:
Ich bin leider enttäuscht von Staat!
Unser Staat lädt Flüchtlinge aus aller Herren Länder nach Deutschland.
Einige kommen nicht zum arbeiten hier sondern wegen der sozialen Leistungen!
Und mir als deutschen Steuerzahler,  der nur jemanden einladen möchte werden Steine auf den Weg gelegt!
Und dann ist Geschrei riesig,  das AFD so viel Zuspruch hat.


Wenn Du zu wenig Geld verdienst, sind die Flüchtlinge daran Schuld?

Ich glaube, Du bist damit im falschen Forum. Hier geht es um rechtliche Fragen. Wenn Du jemanden einladen möchtest, musst Du ein ausreichendes Einkommen nachweisen. Falls das nicht möglich ist, ist es möglich, dass jemand aus Deinem Bekanntenkreis eine Verpflichtungserklärung unterschreibt.

Bleib bitte beim Thema.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #13 - 24.03.2024 um 14:31:50
 
nice.michel schrieb am 24.03.2024 um 11:29:15:
Meine Frage wurde leider ungenügend beantwortet!
Handelt es sich in der Behörde meines Ortes um einen dummen Menschen oder gibt es hier keinen Handlungsspielraum?


Uns liegen leider keine IQ-Tests oder andere Nachweise, die Schlüsse auf die Intelligenz der Menschen zulassen, die in der Behörde deines Wohnortes arbeiten, vor.

Wie sollen wir deine Frage also genügend beantworten?

Frag die Sachen deine Behörde, aber nicht uns. Denn wir können das nicht beantworten. Vielleicht gibt es einen Spielraum, vielleicht nicht. Vielleicht wurde vom Spielraum schon gebrauch gemacht und du erwartest noch einen Spielraum, vielleicht nicht.
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nice.michel
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Antwort #14 - 24.03.2024 um 14:43:12
 
Wenn Du zu wenig Geld verdienst, sind die Flüchtlinge daran Schuld?

Ich glaube, Du bist damit im falschen Forum. Hier geht es um rechtliche Fragen. Wenn Du jemanden einladen möchtest, musst Du ein ausreichendes Einkommen nachweisen. Falls das nicht möglich ist, ist es möglich, dass jemand aus Deinem Bekanntenkreis eine Verpflichtungserklärung unterschreibt.

Bleib bitte beim Thema!

Nein,  mein Verdienst ist nicht zu wenig. Sondern die Messlatte für die Verpflichtungserklärung ist hoch!
Ich gehöre zu den Normalverdienern!
Aber welche Idioten denken sich sowas aus?
An Wen kann ich mich beschweren?
Für diese Idioten sind alle Bürger Gutverdiener!
Die Politik wird nicht mehr für Normalbürger gemacht!
Sondern für die oberen 10 Tausend!
Nein die Flüchtlinge sind nicht schuld!
Sondern unsere Regierung und diese Gutmenschen die Flüchtlinge einlädt und denen noch den roten Teppich ausgerollt!
Großer Fehler war es der Merkel 2015 ungeprüft so viele ins Land lassen.
Einige kommen auch nur wegen der Sozialen Leistungen und haben schon vornerein keine Lust zu arbeiten!
Und sind kriminell und können sich nicht benehmen!

So nun habe genug Frust abgelassen!


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