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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besucher einladen: Einreisen früher als das geplante Einreisedatum auf der Verpflichtungserklärung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1711304504 Beitrag begonnen von vanille am 24.03.2024 um 19:21:44 |
Titel: Besucher einladen: Einreisen früher als das geplante Einreisedatum auf der Verpflichtungserklärung Beitrag von vanille am 24.03.2024 um 19:21:44
Hallo zusammen,
ich möchte meine Eltern diesen Sommer nach Deutschland einladen und habe eine Verpflichtungserklärung(VE) abgegeben. Soweit ich weiß ist die VE ab der Abholung immer für 6 Monate gültig. D.d meine VE ist von 02.04 bis 02.10 gültig. Auf der VE steht dass das geplante Einreisedatum meiner Eltern der 15.07 ist. Nun wollten meine Eltern schon am 15.06 nach Deutschland kommen. Auf dem Visumantrag muss nochmals das geplante Einreisedatum angegeben werden. Meine Frage ist: Muss das geplante Einreisedatum im Visumantrag identisch mit dem angegebenen Datum auf der VE? Also können meine Eltern mit meiner VE auch für ein Visum beantragen, das schon vor dem 15.07 gültig ist? Oder muss hierfür meine VE kostenpflichtig geändert werden ? Danke für eure Antworten |
Titel: Re: Besucher einladen: Einreisen früher als das geplante Einreisedatum auf der Verpflichtungserklärung Beitrag von reinhard am 24.03.2024 um 19:43:25
Nein, das ist egal.
Die VE gilt ab der Einreise, wann immer die erfolgt. |
Titel: Re: Besucher einladen: Einreisen früher als das geplante Einreisedatum auf der Verpflichtungserklärung Beitrag von vanille am 24.03.2024 um 21:59:08 reinhard schrieb am 24.03.2024 um 19:43:25:
Danke für die schnelle Antwort. Ich habe zwar auch gedacht wie du schon geschrieben hast, finde aber trotzdem verwirrend da auf der VE explizit steht: Dauer der Verpflichtung: vom Tag der voraussichtlich Einreise am xxx bis zur Beendigung des Aufenthalts Das wird wahrscheinlich von den meisten Leute so verstanden werden dass die Verpflichtung erst ab dem angegebenen Datum auf der VE gilt |
Titel: Re: Besucher einladen: Einreisen früher als das geplante Einreisedatum auf der Verpflichtungserklärung Beitrag von vanille am 25.03.2024 um 10:12:36 reinhard schrieb am 24.03.2024 um 19:43:25:
Ich habe gerade die Antwort von meiner Sachbearbeiterin bekommen "die Einreise ist in diesem Fall ab dem 15.07.2024 möglich. Ihre Eltern können lediglich mit der Deutschen Botschaft vor Ort sprechen und dort nachfragen." Also laut ihr ist eine frühere Einreise nicht möglich ?? :-/ |
Titel: Re: Besucher einladen: Einreisen früher als das geplante Einreisedatum auf der Verpflichtungserklärung Beitrag von T.P.2013 am 27.03.2024 um 21:03:46
Hallo,
natürlich ist eine frühere Einreise als in der VE angegeben möglich. Die Sachbearbeiterin ist inkompetent. Das angegebene Einreisedatum ist "voraussichtlich" (geplant), aber nicht verbindlich. "Dauer der Verpflichtung: vom Tag der voraussichtlichen Einreise am xxx" Konkret: 1. Muss das geplante Einreisedatum im Visumantrag identisch mit dem angegebenen Datum auf der VE? Nein. 2. Also können meine Eltern mit meiner VE auch für ein Visum beantragen, das schon vor dem 15.07 gültig ist? Ja. 3) Oder muss hierfür meine VE kostenpflichtig geändert werden ? Nein. Gruß PS: Bundeseinheitliches Merkblatt |
Titel: Re: Besucher einladen: Einreisen früher als das geplante Einreisedatum auf der Verpflichtungserklärung Beitrag von roseforest am 27.03.2024 um 23:26:46
danke für das Merkblatt sehr Interessant.
Vor allem: Zitat:
genau so macht es meine ABH - hätte es die ABH des TE auch so gemacht wäre diese Frage hier auch absolet :) wobei meine ABH überhaupt kein Datum sondern überall nur * einträgt. Zitat:
damit hat die ABH natürlich schon irgendwie recht da die AV ja alleine über das Visum entscheidet ;) |
Titel: Re: Besucher einladen: Einreisen früher als das geplante Einreisedatum auf der Verpflichtungserklärung Beitrag von T.P.2013 am 30.03.2024 um 15:26:52 roseforest schrieb am 27.03.2024 um 23:26:46:
Klarstellung, damit der Sarkasmus durch den TE nicht missverstanden wird: Nein, damit hat die ABH nicht irgendwie recht. Die ABH-SB'in hat schlicht eine aus Inkompetenz herrührende, schwammige Antwort gegeben. Die VE ist und bleibt gültig, auch wenn man ein Visum zu einem anderen, als dem in der VE angegebenen voraussichtlichen Einreisedatum bei der AV beantragt. |
Titel: Re: Besucher einladen: Einreisen früher als das geplante Einreisedatum auf der Verpflichtungserklärung Beitrag von roseforest am 31.03.2024 um 21:09:58
Danke T.P.2013. du hast Recht meinen Post könnte man falsch verstehen . Ich werde zukünftig besser darauf achten.
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