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Eingetragene Partnerschaft (Gelesen: 945 mal)
traute
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12.03.2024 um 12:07:46
 
Zwei Personen, aus Deutschland und Kolumbien wollen in Neuseeland (dort befinden sich beide zZt) eine eingetragene Partnerschaft registrieren. Welches Visum muß der kolumbiansche Partner nach DE beantragen? Wird die Registrierung hier anerkannt? Welche Hürden sind zu nehmen?
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Aras
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Antwort #1 - 12.03.2024 um 12:31:21
 
Da man wohl in Neuseeland auch verschiedengeschlechtlich die Lebenspartnerschaft begründen kann: Sind beide gleichen Geschlechts?

Es gilt § 27 Abs. 2 Aufenthg wonach § 28 Abs. 1 AufenthG entsprechend angewendet wird. Also normal FZF Visum.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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traute
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Antwort #2 - 12.03.2024 um 13:32:23
 
Aras schrieb am 12.03.2024 um 12:31:21:
Sind beide gleichen Geschlechts


ja
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Antwort #3 - 12.03.2024 um 16:30:52
 
Dann gilt einfach: Wenn die Ehe nach Ortsrecht korrekt geschlossen wurde, sind sie auch in Deutschland verheiratet. Es geht um die normale Familienzusammenführung. Mit der gesetzlichen Situation in Neuseeland dürfte sich die deutsche Botschaft in Neuseeland auskennen.
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Antwort #4 - 12.03.2024 um 19:56:23
 
Von Eheschließung war aber nicht die Rede. Nur von eingetragener Partnerschaft.
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traute
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Antwort #5 - 12.03.2024 um 20:13:27
 
Ja, so ist es.

Die Frage ist, ob das wie Eheschließung in DE betrachtet wird.
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Aras
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Antwort #6 - 12.03.2024 um 22:09:14
 
Hab ich doch erklärt?!

Aras schrieb am 12.03.2024 um 12:31:21:
Es gilt § 27 Abs. 2 Aufenthg wonach § 28 Abs. 1 AufenthG entsprechend angewendet wird. Also normal FZF Visum.

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Antwort #7 - 12.03.2024 um 22:34:35
 
lottchen schrieb am 12.03.2024 um 19:56:23:
Von Eheschließung war aber nicht die Rede. Nur von eingetragener Partnerschaft.


Das hängt von dem neuseeländischen Recht ab. Deshalb (weil ich das nicht weiß) der Hinweis, dass die deutsche Botschaft es einordnen kann und weiß, ob das als Ehe anerkannt ist.

Die Partnerschaft gibt es da schon länger, die gleichgeschlechtliche Ehe seit 10 Jahren. Diese ist natürlich der Ehe in Deutschland gleichgestellt.

https://taz.de/Erste-Homo-Ehen-in-Neuseeland/!5060963/
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deerhunter
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Antwort #8 - 13.03.2024 um 14:12:36
 
traute schrieb am 12.03.2024 um 20:13:27:
Ja, so ist es.

Die Frage ist, ob das wie Eheschließung in DE betrachtet wird.


Wenn es nur eine NZ - "eingetragene Partnerschaft" ist, wird das normal nicht anerkannt. Ist es eine "Homo - Ehe" nach NZ Recht, wird es anerkannt.

Es gibt in NZ da unterschiede, deshalb vorsicht!
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Antwort #9 - 13.03.2024 um 14:52:07
 
Liest man das Merkblatt der deutschen Botschaft in Wellington zum Thema Namensrecht scheint die civil union als im Sinne der deutschen Lebenspartnerschaft anerkannt zu sein.

Wie kommst du zu deiner Einschätzung @deerhunter?
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Antwort #10 - 13.03.2024 um 16:18:10
 
Aras schrieb am 13.03.2024 um 14:52:07:
Liest man das Merkblatt der deutschen Botschaft in Wellington zum Thema Namensrecht scheint die civil union als im Sinne der deutschen Lebenspartnerschaft anerkannt zu sein.

Wie kommst du zu deiner Einschätzung @deerhunter?


ein befreundetes Pärchen hat in NZ eine "eingetragene Partnerschaft" gemacht und es wurde hier in D nicht anerkannt...

Begründung war wohl, dass einige Prüfungen die das NZ Gesetz für Trauungen (auch Homo) sehen will dort nicht zum tragen kommen. Ist ca. 2 jahre her
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Antwort #11 - 14.04.2024 um 17:21:31
 
Ich danke euch für die Infos.
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Antwort #12 - 19.04.2024 um 11:14:40
 
Ich frage hier nochmal weiter.
Was gibt es zu beachten, wenn die ausl. Partnerin mit einer Blue Card nach DE kommt? Könnten die beiden dann problemlos in DK heiraten? Würde sich nach Eheschließung oder eingetr. Partnerschaft der Aufenthaltsstatus ändern?
Vllt. weiß jemand, wie lange so ein Procedere mit Blue Card dauert?
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Antwort #13 - 19.04.2024 um 14:24:37
 
Heiraten können sie, wenn sie die vom Standesamt verlangten Unterlagen haben.

Ein Aufenthaltstitel ändern sich nie automatisch. Wenn sie einen Aufenthaltstitel nach § 18 g Aufenthaltsgesetz (»Blaue Karte«) bekommt sie aufgrund ihres Arbeitsvertrages. Dafür ist es egal, ob sie ledig, verheiratet, getrennt oder geschieden ist.

Ist sie verheiratet, kann sich den anderen Aufenthaltstitel zusätzlich oder stattdessen beantragen. Ist aber nicht wirklich nötig, wozu soll das gut sein?

Sie kann das auch als Möglichkeit registrieren: Falls sie die Arbeit verliert, hat sie eine zweite Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zu bekommen.
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Antwort #14 - 19.04.2024 um 14:46:27
 
Danke
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