i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Eingetragene Partnerschaft https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1710241666 Beitrag begonnen von traute am 12.03.2024 um 12:07:46 |
Titel: Eingetragene Partnerschaft Beitrag von traute am 12.03.2024 um 12:07:46
Zwei Personen, aus Deutschland und Kolumbien wollen in Neuseeland (dort befinden sich beide zZt) eine eingetragene Partnerschaft registrieren. Welches Visum muß der kolumbiansche Partner nach DE beantragen? Wird die Registrierung hier anerkannt? Welche Hürden sind zu nehmen?
|
Titel: Re: Eingetragene Partnerschaft Beitrag von Aras am 12.03.2024 um 12:31:21
Da man wohl in Neuseeland auch verschiedengeschlechtlich die Lebenspartnerschaft begründen kann: Sind beide gleichen Geschlechts?
Es gilt § 27 Abs. 2 Aufenthg wonach § 28 Abs. 1 AufenthG entsprechend angewendet wird. Also normal FZF Visum. |
Titel: Re: Eingetragene Partnerschaft Beitrag von traute am 12.03.2024 um 13:32:23 Aras schrieb am 12.03.2024 um 12:31:21:
ja |
Titel: Re: Eingetragene Partnerschaft Beitrag von reinhard am 12.03.2024 um 16:30:52
Dann gilt einfach: Wenn die Ehe nach Ortsrecht korrekt geschlossen wurde, sind sie auch in Deutschland verheiratet. Es geht um die normale Familienzusammenführung. Mit der gesetzlichen Situation in Neuseeland dürfte sich die deutsche Botschaft in Neuseeland auskennen.
|
Titel: Re: Eingetragene Partnerschaft Beitrag von lottchen am 12.03.2024 um 19:56:23
Von Eheschließung war aber nicht die Rede. Nur von eingetragener Partnerschaft.
|
Titel: Re: Eingetragene Partnerschaft Beitrag von traute am 12.03.2024 um 20:13:27
Ja, so ist es.
Die Frage ist, ob das wie Eheschließung in DE betrachtet wird. |
Titel: Re: Eingetragene Partnerschaft Beitrag von Aras am 12.03.2024 um 22:09:14
Hab ich doch erklärt?!
Aras schrieb am 12.03.2024 um 12:31:21:
|
Titel: Re: Eingetragene Partnerschaft Beitrag von reinhard am 12.03.2024 um 22:34:35 lottchen schrieb am 12.03.2024 um 19:56:23:
Das hängt von dem neuseeländischen Recht ab. Deshalb (weil ich das nicht weiß) der Hinweis, dass die deutsche Botschaft es einordnen kann und weiß, ob das als Ehe anerkannt ist. Die Partnerschaft gibt es da schon länger, die gleichgeschlechtliche Ehe seit 10 Jahren. Diese ist natürlich der Ehe in Deutschland gleichgestellt. https://taz.de/Erste-Homo-Ehen-in-Neuseeland/!5060963/ |
Titel: Re: Eingetragene Partnerschaft Beitrag von deerhunter am 13.03.2024 um 14:12:36 traute schrieb am 12.03.2024 um 20:13:27:
Wenn es nur eine NZ - "eingetragene Partnerschaft" ist, wird das normal nicht anerkannt. Ist es eine "Homo - Ehe" nach NZ Recht, wird es anerkannt. Es gibt in NZ da unterschiede, deshalb vorsicht! |
Titel: Re: Eingetragene Partnerschaft Beitrag von Aras am 13.03.2024 um 14:52:07
Liest man das Merkblatt der deutschen Botschaft in Wellington zum Thema Namensrecht scheint die civil union als im Sinne der deutschen Lebenspartnerschaft anerkannt zu sein.
Wie kommst du zu deiner Einschätzung @deerhunter? |
Titel: Re: Eingetragene Partnerschaft Beitrag von deerhunter am 13.03.2024 um 16:18:10 Aras schrieb am 13.03.2024 um 14:52:07:
ein befreundetes Pärchen hat in NZ eine "eingetragene Partnerschaft" gemacht und es wurde hier in D nicht anerkannt... Begründung war wohl, dass einige Prüfungen die das NZ Gesetz für Trauungen (auch Homo) sehen will dort nicht zum tragen kommen. Ist ca. 2 jahre her |
Titel: Re: Eingetragene Partnerschaft Beitrag von traute am 14.04.2024 um 17:21:31
Ich danke euch für die Infos.
|
Titel: Re: Eingetragene Partnerschaft Beitrag von traute am 19.04.2024 um 11:14:40
Ich frage hier nochmal weiter.
Was gibt es zu beachten, wenn die ausl. Partnerin mit einer Blue Card nach DE kommt? Könnten die beiden dann problemlos in DK heiraten? Würde sich nach Eheschließung oder eingetr. Partnerschaft der Aufenthaltsstatus ändern? Vllt. weiß jemand, wie lange so ein Procedere mit Blue Card dauert? |
Titel: Re: Eingetragene Partnerschaft Beitrag von reinhard am 19.04.2024 um 14:24:37
Heiraten können sie, wenn sie die vom Standesamt verlangten Unterlagen haben.
Ein Aufenthaltstitel ändern sich nie automatisch. Wenn sie einen Aufenthaltstitel nach § 18 g Aufenthaltsgesetz (»Blaue Karte«) bekommt sie aufgrund ihres Arbeitsvertrages. Dafür ist es egal, ob sie ledig, verheiratet, getrennt oder geschieden ist. Ist sie verheiratet, kann sich den anderen Aufenthaltstitel zusätzlich oder stattdessen beantragen. Ist aber nicht wirklich nötig, wozu soll das gut sein? Sie kann das auch als Möglichkeit registrieren: Falls sie die Arbeit verliert, hat sie eine zweite Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zu bekommen. |
Titel: Re: Eingetragene Partnerschaft Beitrag von traute am 19.04.2024 um 14:46:27
Danke
|
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |