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Einmalzahlung aus Härtefonds schenken (Gelesen: 315 mal)
karambol
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i4a rocks!


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Pinneberg, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einmalzahlung aus Härtefonds schenken
06.04.2024 um 16:14:20
 
Hallo zusammen,

im Rahmen der Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung hat ein Ehepaar von der Geschäftsstelle „Härtefonds“ insgesamt 10.000 € erhalten.
Diese Leistung soll zur selbstbestimmten Verwendung zu Gute kommen und wird an einkommensabhängige staatliche Leistungen nicht angerechnet.
Das Ehepaar bezieht Leistungen der Grundsicherung im Alter.
Darf das Paar dieses Geld deren Tochter schenken, die ebenfalls in Deutschland lebt, volljährig und arbeitstätig ist.
Muss dann die Tochter dieses Geschenk beim Finanzamt melden?
Was muss man sonst noch bei dieser Schenkung beachten und welche Implikationen hat die?
Danke
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T.P.2013
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blubb


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Im Norden, Germany
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Geschlecht: male
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einmalzahlung aus Härtefonds schenken
Antwort #1 - 07.04.2024 um 12:38:46
 
Hallo,

natürlich darf jeder jedem jederzeit etwas schenken.
Und ja, es muss in diesem Fall innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt angezeigt werden.

Google, 4,5 Sekunden.
https://www.finanztip.de/schenkungssteuer/anzeigepflichten/

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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