Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einmalzahlung aus Härtefonds schenken (Gelesen: 618 mal)
karambol
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 88

Pinneberg, Schleswig-Holstein, Germany
Pinneberg
Schleswig-Holstein
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einmalzahlung aus Härtefonds schenken
06.04.2024 um 16:14:20
 
Hallo zusammen,

im Rahmen der Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung hat ein Ehepaar von der Geschäftsstelle „Härtefonds“ insgesamt 10.000 € erhalten.
Diese Leistung soll zur selbstbestimmten Verwendung zu Gute kommen und wird an einkommensabhängige staatliche Leistungen nicht angerechnet.
Das Ehepaar bezieht Leistungen der Grundsicherung im Alter.
Darf das Paar dieses Geld deren Tochter schenken, die ebenfalls in Deutschland lebt, volljährig und arbeitstätig ist.
Muss dann die Tochter dieses Geschenk beim Finanzamt melden?
Was muss man sonst noch bei dieser Schenkung beachten und welche Implikationen hat die?
Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.780

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einmalzahlung aus Härtefonds schenken
Antwort #1 - 07.04.2024 um 12:38:46
 
Hallo,

natürlich darf jeder jedem jederzeit etwas schenken.
Und ja, es muss in diesem Fall innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt angezeigt werden.

Google, 4,5 Sekunden.
https://www.finanztip.de/schenkungssteuer/anzeigepflichten/

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema