Unimog schrieb am 28.02.2024 um 13:43:34:Hallo Freunde Kenias…
Ich möchte gerne meine kenianische Verlobte zunächst mit einem Touristen Visum (90 Tage) nach Deutschland einladen, später womöglich heirateten.
Nun wurde das Schengen Besuchsvisum abgelehnt und wir haben ein Remonstrationsverfahren angestrengt.
Hat jemand Erfahrung? (Dauer, Chancen, etc.)
Hallo,
meine Erfahrung ist schon länger als 5 Jahre her und hat aufgrund des Personalwechsels an der
AV wenig Aussagekraft. Wobei Erfahrungen anderer generell wenig Aussagekraft besitzen, da jeder Antrag grundsätzlich erst einmal individuell betrachtet wird.
In meinem Fall wurde der Antrag meiner Schwägerin negativ beschieden, trotz eigenen Unternehmens in Kenia, diverser Reisen in z.B. die u.a. VAE (aber eben nicht Schengen), etc. Begründung: Zweifel an der Rückkehrbereitschaft.
Am Ende hat sie dann seinerzeit ein UK-Visum zu einer Freundin beantragt und erhalten und nach entsprechender Rückkehr danach auch Schengenvisa anderer Schengenstaaten...
Remonstration nach weniger als 1 Monat ebenfalls negativ beschieden.
Die
AV in Kenia hatte und hat wohl auch aktuell noch den Ruf, besonders restriktiv bei "Besuchsvisa" zu entscheiden.
Es ist nunmal so, dass insbesondere jüngere, familiär wenig gebundene Kenianer einer Art Generalverdacht der mangelnden Rückkehrbereitschaft unterliegen, so wie diese Personengruppe u.a. in den meisten anderen afrikanischen Staaten auch. Hat seine Gründe, die allgemein wohl auch begründbar sind.
Einmal abgelehnt, räume ich persönlich einer
Remonstration wenig Chancen ein (obwohl ich auch positiv beschiedene Fälle kenne), ebenso einem erneuten Antrag dann mit weniger Tagen Aufenthalt.
Die AVen haben natürlich Kenntnis von vorherigen Anträgen und sind nicht blöd, soll heißen, die erkennen dann natürlich auch die taktisch motivierte Natur des erneuten Antrags.
Schwierig, eine Kenianerin zwecks "Kennenlernens" mit einem Schengenvisum zum Probeleben in DEU einzuladen.
Das ist meine subjektive Bewertung.
Zitat:Auch bezüglich einer möglichen Heirat, was würdet Ihr empfehlen? Heiraten in Kenia oder Deutschland?
Welche konkreten Tips würdet Ihr mir aus Eurer Erfahrung im Umgang mit den Kenianischen Behörden bzw. FNZ geben?
Ich selbst habe meine Frau in Kenia geheiratet.
Die Heirat im kenianischen Standesamt war völlig unproblematisch. Zur Beschleunigung der Vorgänge ist es (und war es bei mir) hilfreich, jemanden zu kennen, der dort jemanden kennt und/oder mittels finanzieller Aufmerksamkeiten dann zumindest den zeitlichen Ablauf zu straffen.
Wichtig ist, die Voraussetzungen eben zu erfüllen. Ebenso wichtig ist es, dass die Personalien Deiner Verlobten zutreffend sind.
Bei Ausstellung der Heiratsurkunde und dem Auszug aus dem Heiratsredister ist es wichtig, die dort eingetragenen Daten auf Richtigkeit zu prüfen.
Das dann nachfolgendes FzF-Visum war soweit dann völlig unproblematisch, wenn natürlich auch zeitlich lange andauernd (über ein Jahr).
Bei der Entscheidung, ob Heirat in Kenia oder DEU gibt es in meinen Augen kein "besser" oder "schlechter" und was sinnvoller sein kann, ist in meinen Augen auch eine Frage der individuellen Umstände.
Die Heiratin Kenia hat aber im Vergleich zur Heirat in DEU durchaus "Vorteile", wenn man es so bezeichnen möchte.
in beiden Fällen, Heirat in Kenia und Heirat in DEU, findet die UP,
falls eine stattfindet (womit man rechnen muss), in Kenia statt. Da gibt es keinen Unterschied.
Auf jeden Fall ist es unproblematisch nach UP, dann die Nachbeurkundung der Heirat in Kenia,
falls gewünscht, in DEU vorzunehmen. Insofern unterscheiden sich beide Wege hinsichtlich der später zu verwendenden Urkunden wenig.
Der wesentliche Unterschied ist:
Zur Heirat in Deutschland müsste Deine Verlobte ein "Heiratsvisum" beantragen. Auf dieses Heiratsvisum hat Deine Verlobte
keinen Rechtsanspruch. Du oder ein Dritter müsste eine
VE abgeben, was auch nicht jeder leisten kann. Und auch dann unterliegt die Erteilung einem gewissen Ermessen der
AV.
Bei Heirat in Kenia beantragt Deine Frau ein FzF-Visum, auf das sie dann durchaus
einen Rechtsanspruch hat. Die rechtliche Stellung Deiner jetzt Ehefrau ist ganz wesentlich stärker.
Zitat:Mittlerweile habe ich anhand des Remonstrationsverfahrens festgestellt, dass Alles lange dauert und kleinste Fehler sofort eine Ablehnung und dadurch zu einer langen Verzögerung führen.
Ja, diese Feststellung scheint zutreffend zu sein. Ob Schengenvisum, Heiratsvisum oder FzF-Visum.
Ob Verwaltungshandeln im Ausland oder Inland.
Mach Dich frei von der Erwartungshaltung, dass deutsches Verwaltungshandeln außer in Einzelfällen effizient oder gar schnell sein könnte.
Gruß