Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien? (Gelesen: 2.566 mal)
Neman
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
08.01.2024 um 10:44:38
 
Hallo, bin durch Google auf dieses Forum gestoßen und hätte eine Frage, weiß nicht ob ich hier richtig bin, anonsten bitte verschieben. Unter dem Stichwort "Brasilien" hatte meine Suche im Forum keine Treffer.
Bin Frührentner und stocke mit Sozialhilfe auf. Ich schreibe schon seit 1 Jahr mit meiner Brieffreundin in Rio und möchte sie bald dort persönlich kennenlernen. Mal angenommen, ich möchte sie dann für 3 Monate nach Deutschland einladen, kaufe Ticket usw... was muss man beachten, wenn wir beide am deutschen Flughafen getrennt werden in EU- und Nicht-EU Bürger?
Habe gelesen, dass manchmal auch visafreie Touristen aus Brasilien Probleme mit Beamten bekommen können. Wie soll sie sich verhalten, falls die Beamten sie als Touristin ausfragen sollten was der Zweck ihrer Einreise ist, ob sie genug Geld als Touristin für Urlaub in Deutschland hat usw, wie sieht da die Situation aus?
Wäre es sinnvoll, wenn wir gleich als Paar einreisen und ich den Beamten sage, dass sie während ihres ganzen Aufenthalts in Deutschland bei mir wohnen wird? Muss da irgendwas beachtet werden? Was wäre am besten? Habe gelesen, dass in solchen Fällen die notwendige A1 schon vor der Einreise vorliegen muss und weiß nicht was die beste Vorgehensweise für unsere Situation ist.

https://brasil.diplo.de/br-de/service/visaeinreise/langzeitvisa/eheschliessungvi
sum/2566764?openAccordionId=item-2593270-2-panel

Vielen Dank für Tips
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.135
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #1 - 08.01.2024 um 11:07:38
 
Soll sie Dich nun für max. 3 Monate besuchen und sie fliegt wieder zurück oder willst Du sie heiraten und sie soll hier bleiben? Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Neman
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #2 - 08.01.2024 um 11:14:38
 
lottchen schrieb am 08.01.2024 um 11:07:38:
Soll sie Dich nun für max. 3 Monate besuchen und sie fliegt wieder zurück oder willst Du sie heiraten und sie soll hier bleiben? Das ist ein himmelweiter Unterschied.

Hallo, danke für die Frage
Um genau das herauszufinden möchte ich sie ja einladen. Eine Freundin online ist halt was anderes, als jemanden wirklich persönlich kennenzulernen und zusammen zu leben. Aber ich hoffe ja natürlich, dass sich aus dem Aufenthalt bei mir auch mehr ergibt, das Ideal wäre natürlich wenn wir auch hier heiraten könnten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.135
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #3 - 08.01.2024 um 11:36:07
 
Hat sie die Absicht nach eventueller Eheschließung hier zu arbeiten? Wenn nein, dann gilt wohl das hier:
https://brasil.diplo.de/br-de/service/visaeinreise/langzeitvisa/-/2562364

Ansonsten gilt das hier:
https://brasil.diplo.de/br-de/service/visaeinreise/langzeitvisa/eheschliessungvi...

Wie wird sie ihren Auffenthalt hier finanzieren? Die 3 Monate? Eventuell nach Eheschließung später?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 09.01.2024 um 08:38:24 von Daddy » 
Grund: Link geflickt... 
 
IP gespeichert
 
Neman
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #4 - 08.01.2024 um 12:04:48
 
lottchen schrieb am 08.01.2024 um 11:36:07:
Hat sie die Absicht nach eventueller Eheschließung hier zu arbeiten? Wenn nein, dann gilt wohl das hier:
https://brasil.diplo.de/br-de/service/visaeinreise/langzeitvisa/-/2562364

Ansonsten gilt das hier:
]https://brasil.diplo.de/br-de/service/visaeinreise/langzeitvisa/eheschliessungv
isum/2566764


Hallo, im zweiten link steht:
>>Bitte beachten Sie, dass das erforderliche Sprachdiplom bereits vor Einreise nach Deutschland erworben werden muss.<<
Durch frühere Erfahrungsberichte habe ich gelesen, das es möglich war den benötigten A1-Kurs nach der Einreise nachträglich in Deutschland zu belegen, das hat sich nun definitiv geändert, es ist so nicht mehr möglich?

lottchen schrieb am 08.01.2024 um 11:36:07:
Wie wird sie ihren Auffenthalt hier finanzieren? Die 3 Monate? Eventuell nach Eheschließung später?


Es ist geplant dass ich sie während der 3 Monate finanziell unterstütze und nach Heirat wird sie wohl weitere Deutschkurse belegen müssen um einen Arbeitsplatz zu finden. Kann ihr bis dahin auch mit Bürgergeld geholfen werden?




Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 09.01.2024 um 08:37:58 von Daddy » 
Grund: Falschen Beitrag "repariert" und zurückgeändert ;) 
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.135
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #5 - 08.01.2024 um 12:56:33
 
Hast Du meine beiden Links gelesen? Sie muss prinzipiell mit einem Visum zur Eheschließung hier einreisen wenn sie gedenkt hier zu bleiben und zu arbeiten. Und dafür benötigt sie A1 und es muss jemand eine VE abgeben. Dein Einkommen dürfte dafür nicht reichen, also müsste eine andere Person mit höherem Einkommen diese abgeben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Neman
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #6 - 08.01.2024 um 13:32:36
 
lottchen schrieb am 08.01.2024 um 12:56:33:
Hast Du meine beiden Links gelesen? Sie muss prinzipiell mit einem Visum zur Eheschließung hier einreisen wenn sie gedenkt hier zu bleiben und zu arbeiten. Und dafür benötigt sie A1 und es muss jemand eine VE abgeben. Dein Einkommen dürfte dafür nicht reichen, also müsste eine andere Person mit höherem Einkommen diese abgeben.


Ok danke, aber wie hoch müsste dazu das Einkommen eines Verpflichtungserklärenden mindestens sein? Und bedeutet das, dass sie nach einer Eheschliessung nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit mir leben könnte?

Wenn ich das richtig verstanden habe bedeutet das entgegen den von mir gelesenen früheren Erfahrungsberichten von Brasilianerinnen, dass sie den Sprachnachweis A1 schon in Rio, also unbedingt VOR der Einreise belegen muss, und damit geht sie dann zur deutschen Botschaft um sich ein Visum zwecks Eheschliessung zu holen?
Und das Visum bekommt sie auch nur, wenn ich der Botschaft vorher eine Verpflichtungserklärung per email schicke oder wie läuft das genau?



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Neman
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #7 - 08.01.2024 um 14:01:21
 
Ich werde aus den Infos im link nicht so richtig schlau, denn da steht oben:

>>Ein Visum zur Eheschließung und anschließender Wohnsitznahme in Deutschland kann beantragt werden, wenn der zukünftige Ehegatte ....<<

aber gleich darunter steht:

>>Für die Einreise nach Deutschland benötigen brasilianische Staatsangehörige zur beabsichtigten Eheschließung kein Visum...<<

https://brasil.diplo.de/br-de/service/visaeinreise/langzeitvisa/eheschliessungvi
sum/2566764?openAccordionId=item-2593270-1-panel

Das verwirrt mich weil es für mich widersprüchlich klingt, ist es wirklich notwendig oder nicht unbedingt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DerRalf
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 247

Northeim, Niedersachsen, Germany
Northeim
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #8 - 08.01.2024 um 14:12:56
 
Das eine ist Eheschließung mit anschließenden Daueraufenthalt. Das andere ist Eheschließung und dann wieder zurück nach Brasilien. Und wenn es nur um die Eheschließung geht, dann braucht man kein Visum.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.135
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #9 - 08.01.2024 um 14:13:52
 
Es geht nicht um Einreise und Eheschließung. Das kann sie problemlos, da sie visumsfrei einreisen kann zum Kurzaufenthalt. Es geht darum, hier bleiben zu können, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Dafür gibt es Voraussetzungen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #10 - 08.01.2024 um 14:33:28
 
Neman schrieb am 08.01.2024 um 10:44:38:
... was muss man beachten, wenn wir beide am deutschen Flughafen getrennt werden in EU- und Nicht-EU Bürger?

Wer sollte eine solche Trennung erzwingen? Ich bin oft genug schon mit allen anderen Drittstaatern durch die Grenzkontrollen gegangen, weil es schlicht keinen offenen EU-Schalter gab.

Natürlich kannst Du grundsätzlich auch den für Dich schlechteren Weg über den "alle Pässe"-Schalter gehen und damit eine solche Trennung vermeiden.

Was aber lediglich Einfluss auf die ggf. stattfindende Einreisebefragung hat, alle anderen Fragen bleiben dadurch unberührt.

lottchen schrieb am 08.01.2024 um 12:56:33:
Hast Du meine beiden Links gelesen? Sie muss prinzipiell mit einem Visum zur Eheschließung hier einreisen wenn sie gedenkt hier zu bleiben und zu arbeiten. 

Mich würden irgendwelche Links mit abweichenden Informationen absolut nicht interessieren, wenn ich § 41 AufenthV gelesen habe, falls die Brieffreundin nicht nur "aus Brasilien kommt", sondern brasilianische StAng ist - diese Info fehlt bisher vom TS.


Ist sie brasilianische StAng, bedarf es keines nationalen Visums zur Einreise auch zum Daueraufenthalt.


Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Neman
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #11 - 08.01.2024 um 15:04:38
 
Petersburger schrieb am 08.01.2024 um 14:33:28:
Natürlich kannst Du grundsätzlich auch den für Dich schlechteren Weg über den "alle Pässe"-Schalter gehen und damit eine solche Trennung vermeiden.


Danke, ich stehe ein bisschen auf dem Schlauch.... mir ist nicht klar warum genau das für mich ein schlechterer Weg sein soll, inwiefern schlechter? Vielleicht weil ich dann als Deutscher zu meiner eigenen Einreise nach Deutschland befragt werde, ist das vielleicht damit gemeint?

Petersburger schrieb am 08.01.2024 um 14:33:28:
Mich würden irgendwelche Links mit abweichenden Informationen absolut nicht interessieren, wenn ich § 41 AufenthV gelesen habe, falls die Brieffreundin nicht nur "aus Brasilien kommt", sondern brasilianische StAng ist - diese Info fehlt bisher vom TS.

Ist sie brasilianische StAng, bedarf es keines nationalen Visums zur Einreise auch zum Daueraufenthalt.


Ja, sie ist eine brasilianische Staatsangehörige.
Bedeutet das, dass die staatlich verbreiteten Infos der deutschen Vertretungen in Brasilien hinsichtlich der Notwendigkeit eines Visums für Dauerauenthalt zwecks Eheschliessung für Brasilianer gar nicht stimmen? Falls ja, warum verbreiten die Vertretungen dann die Unwahrheit? ich bin noch verwirrter als vorher
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 08.01.2024 um 15:19:44 von Neman »  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #12 - 08.01.2024 um 15:32:07
 
Neman schrieb am 08.01.2024 um 15:04:38:
mir ist nicht klar warum genau das für mich ein schlechterer Weg sein soll, inwiefern schlechter?

in der Regel ist da sie Schlange länger und es dauert länger

https://brasil.diplo.de/br-de/service/visaeinreise/langzeitvisa/eheschliessungvi...

ohne alles gelesen zu haben:
Zitat:
Ein Visum zur Eheschließung und anschließender Wohnsitznahme in Deutschland kann beantragt werden, wenn der zukünftige Ehegatte seinen Wohnsitz in Deutschland hat und die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland geführt werden soll.

in Brasilien sollen ja nicht nur Brasilianer leben, daher diese grundsätzliche Aussage

für brasilianische Staatsangehörige gilt dann zusätzlich
Zitat:
Für die Einreise nach Deutschland benötigen brasilianische Staatsangehörige zur beabsichtigten Eheschließung kein Visum. Die Eheschließung muss bei visumsfreier Einreise allerdings zwingend innerhalb von 90 Tagen nach Einreise stattfinden.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 09.01.2024 um 08:40:33 von Daddy » 
Grund: Link geflickt... 

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 228

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #13 - 08.01.2024 um 15:37:43
 
Brasilianer brauchen kein Visumsverfahren um in Deutschland zu heiraten und anschließend hier bleiben zu können.

Die Erteilungsvoraussetzungen müssen aber natürlich vorliegen, das ist hier insbesondere der A1-Sprachnachweis. Dass du Leistungsempfänger bist ist unbedeutend, da bei einer Ehe mit einem Deutschem regelmäßig darauf verzichtet wird.

Rein theoretisch müsste das aber vor der Einreise vorliegen, da wie gesagt nur eine Befreiung des Visumsverfahrens stattfindet. Um ein Visum zu bekommen bräuchte man A1 aber. Ich kann mir aber schwierig vorstellen, dass die ABH das Problem anpackt.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 08.01.2024 um 15:51:58 von Puncherfaust »  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.810

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #14 - 08.01.2024 um 16:11:06
 
Ich sehe nicht, dass A1 vor der Einreise bereits vorliegen müsste.

Der Satz "Ein Visum zur Eheschließung und anschließender Wohnsitznahme in Deutschland kann beantragt werden, wenn der zukünftige Ehegatte..." benutzt das Wort "kann" und nicht "muss". Ein Brasilianer kann ein Visum beantragen, falls er von vornherein plant, dass er nicht innerhalb der visafreien 3 Monate (laut Vereinbarung zwischen Brasilien und Deutschland sind es 3 Monate und keine 90 Tage) heiratet (warum auch immer).

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 228

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #15 - 08.01.2024 um 16:18:29
 
Den Umkehrschluss den du daraus ziehst seh ich nicht so ganz. Natürlich besteht keine Pflicht ein Visum zu beantragen, wenn man von diesem Verfahren befreit ist. Und natürlich kann man trotzdem ein Visum beantragen, wenn man das möchte. Macht für Studenten z.B. Sinn, wenn sie direkt nach der Einreise mit dem Studium beginnen möchten. Und auch mit Visum gelten ja grundsätzlich erstmal die 3 Monate.

Es ist halt wichtig, dass es sich nicht um eine visumsfreie Einreise handelt, sondern um eine Reise mit Befreiung vom Visumsverfahren. Das ist ein Unterschied. Bedeutet, theoretisch müsste das A1-Zertifikat trotzdem bei der Einreise schon vorliegen. Würde sie ein Visum beantragen, was sie kann, müsste das auch vorliegen.

Aber, wie gesagt, denke ich nicht dass daraus ein Problem wird. Die ABH kann den Antrag nicht wegen dem fehlendem Visum ablehnen, da sie vom Visumsverfahren befreit worden ist. Sie könnte das nur wegen A1 machen, aber das würde dann ja vorliegen. Mann kann das rechtlich sicherlich begründen, wenn man den Antrag ablehnen wollen würde. Aber wozu? Dann ist sie halt am nächsten Tag wieder da. Wird daher denke ich nicht zum Problem werden. Daher dann denke ich auch diese augenscheinlich widersprüchlichen Informationen. Das eine ist die gesetzlich enge eigentlich richtige Info, das andere die die in der Praxis umgesetzt wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Neman
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #16 - 08.01.2024 um 16:50:37
 
Puncherfaust schrieb am 08.01.2024 um 16:18:29:
Den Umkehrschluss den du daraus ziehst seh ich nicht so ganz. Natürlich besteht keine Pflicht ein Visum zu beantragen, wenn man von diesem Verfahren befreit ist. Und natürlich kann man trotzdem ein Visum beantragen, wenn man das möchte. Macht für Studenten z.B. Sinn, wenn sie direkt nach der Einreise mit dem Studium beginnen möchten. Und auch mit Visum gelten ja grundsätzlich erstmal die 3 Monate.

Es ist halt wichtig, dass es sich nicht um eine visumsfreie Einreise handelt, sondern um eine Reise mit Befreiung vom Visumsverfahren. Das ist ein Unterschied. Bedeutet, theoretisch müsste das A1-Zertifikat trotzdem bei der Einreise schon vorliegen. Würde sie ein Visum beantragen, was sie kann, müsste das auch vorliegen.

Aber, wie gesagt, denke ich nicht dass daraus ein Problem wird. Die ABH kann den Antrag nicht wegen dem fehlendem Visum ablehnen, da sie vom Visumsverfahren befreit worden ist. Sie könnte das nur wegen A1 machen, aber das würde dann ja vorliegen. Mann kann das rechtlich sicherlich begründen, wenn man den Antrag ablehnen wollen würde. Aber wozu? Dann ist sie halt am nächsten Tag wieder da. Wird daher denke ich nicht zum Problem werden. Daher dann denke ich auch diese augenscheinlich widersprüchlichen Informationen. Das eine ist die gesetzlich enge eigentlich richtige Info, das andere die die in der Praxis umgesetzt wird.


Vielen Dank.
Wenn ich das richtig deute, dann kann sie einfach mit mir nach Deutschland ohne Visum einreisen, ok.

Wenn sie dann hier in Deutschland ist, kann sie dann von der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis für mehr als 90 Tage mit einer Bescheinigung von einer z.B. VHS bekommen, dass sie sich dort für einen A1-Sprachkurs angemeldet hat?

Falls dem so wäre, dann wäre ja die Info der deutschen Vertretung, dass sie VOR der Einreise die A1 haben muss ja auch falsch, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.189

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #17 - 08.01.2024 um 17:27:23
 
Das Problem ist eben, dass in vielen Informationen die "normalen Vorschriften" stehen. Mit Brasilien gibt es aber einen Vertrag, der bestimmte Vorteile vorsieht. Zum Beispiel Einreise ohne Visum, trotzdem Aufenthaltserlaubnis nach einer Heirat (wenn A1 vorliegt, sonst nicht).

Das gilt aber nicht, wenn sie arbeiten will, dann muss sie mit Visum einreisen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Neman
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #18 - 08.01.2024 um 17:42:19
 
reinhard schrieb am 08.01.2024 um 17:27:23:
Das Problem ist eben, dass in vielen Informationen die "normalen Vorschriften" stehen. Mit Brasilien gibt es aber einen Vertrag, der bestimmte Vorteile vorsieht. Zum Beispiel Einreise ohne Visum, trotzdem Aufenthaltserlaubnis nach einer Heirat (wenn A1 vorliegt, sonst nicht).

Das gilt aber nicht, wenn sie arbeiten will, dann muss sie mit Visum einreisen.


Danke ! Bedeutet das dann, dass sie keine weitere Aufenthaltserlaubnis nach Ablauf der 3 Monate bekommen wird, obwohl das Aufgebot beim Standesamt schon läuft und sie belegen kann, dass sie sich bei einer VHS angemeldet hat und dort die A1 absolvieren wird?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
goudvink
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 101

Lage, Germany
Lage
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #19 - 08.01.2024 um 17:59:22
 
Deine Freundin kann visafrei einreisen, ihr könnt heiraten und sie kann anschließend auch den Aufenthaltstitel beantragen wenn sie das A1 hat. Das A1 kann sie auch in Deutschland machen.
Mein Tipp an euch: kontaktiere dein Standesamt und lass dir schriftlich geben, welche Unterlagen ihr braucht und all das soll sie schon besorgen und mitbringen.  Ihr werdet die Befreiung vom EFZ benötigen. Das alles wird dauern. Und auch das A1 in 3 Monaten zu machen, ist eine Herausforderung.
Brasilien gehört nach AufenthV 16 auch zu den Staaten, für die die Schengenregel für Kurzaufenthalte nicht gilt.
Reist kurz vor Ende der 90 Tage nach Holland und lasst euch den Aufenthalt in Holland durch eine Unterschriftbeglaubigung beim Notar bestätigen. Dann reist ihr wieder nach Deutschland ein und sie kann erneute 90 Tage bleiben.
In der Zeit heiratet ihr und sie macht das A1.
Ich habe das gerade genau so gemacht mit meiner Frau aus Honduras hinter mir. Sie hat heute ihre Aufenthaltsgenehmigung bekommen.
Ich kann euch einen deutschsprachigen Notar in Holland empfehlen mit dem wir gut zurecht gekommen sind.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #20 - 08.01.2024 um 18:00:04
 
Aufenthalte bis zu 90 Tage sind für Brasilianer voruassetzungsfrei.
Für Aufenthalte über 90 Tage hinaus dürfen sie ohne Visum einreisen, sofern keine Erwerbstätigkeit angestrebt wird -- sie müssen aber innerhalb dieser 90 Tage einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen.
Eine AE nach §28 (für Euch = Ehegattennachzug) kann aber nur mit Nachweis von einfachen Deutschkentnissen  (A1) erteilt werden.

Stellt sie den Antrag und ist noch nicht verheiratet oder A1 nicht verfügbar, kann die ABH den Antrag ablehnen ohne die Eheschliessung oder das A1 Zertifikat abzuwarten, dann muss sie ausreisen. Die ABH kann aber auch abwarten ... wie lange hängt von der ABH ab. Eheschliessung ist dabei in der Regel kein Problem, wenn der TErmin feststeht .... aber wie lange man für A1 benötigt ist vom Individuum abhängig, kann in 3 Monaten gemacht werden oder auch in 3 Jahren NICHT.


Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
goudvink
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 101

Lage, Germany
Lage
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #21 - 08.01.2024 um 18:39:11
 
Puncherfaust schrieb am 08.01.2024 um 15:37:43:
Rein theoretisch müsste das aber vor der Einreise vorliegen, da wie gesagt nur eine Befreiung des Visumsverfahrens stattfindet. Um ein Visum zu bekommen bräuchte man A1 aber. Ich kann mir aber schwierig vorstellen, dass die ABH das Problem anpackt.



Das ist falsch. Praktisch und auch theoretisch muß das A1 nicht vor Einreise vorliegen. 41 er können das A1 auch nach der Einreise machen. SIehe Visumhandbuch des AA
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.135
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #22 - 09.01.2024 um 09:58:38
 
goudvink schrieb am 08.01.2024 um 17:59:22:
Deine Freundin kann visafrei einreisen, ihr könnt heiraten und sie kann anschließend auch den Aufenthaltstitel beantragen wenn sie das A1 hat. 

Das ist jetzt die Frage: Stimmt das oder nicht?
Wie ich das lese kann sie das nur wenn  sie in D nicht arbeiten wird. Ist es falsch, was hier steht?
https://brasil.diplo.de/br-de/service/visaeinreise/langzeitvisa/-/2562364
Zitat:
Brasilianische Staatsangehörige können - sofern keine Erwerbstätigkeit beabsichtigt ist - visumfrei einreisen und sich die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einholen (z.B. für Studium, Schulaustausch, Sprachkurs, Familiennachzug, Eheschließung und nachfolgender Daueraufenthalt).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
goudvink
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 101

Lage, Germany
Lage
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #23 - 09.01.2024 um 10:36:38
 
lottchen schrieb am 09.01.2024 um 09:58:38:
Das ist jetzt die Frage: Stimmt das oder nicht?
Wie ich das lese kann sie das nur wenn  sie in D nicht arbeiten wird. Ist es falsch, was hier steht?
https://brasil.diplo.de/br-de/service/visaeinreise/langzeitvisa/-/2562364
Zitat:
Brasilianische Staatsangehörige können - sofern keine Erwerbstätigkeit beabsichtigt ist - visumfrei einreisen und sich die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einholen (z.B. für Studium, Schulaustausch, Sprachkurs, Familiennachzug, Eheschließung und nachfolgender Daueraufenthalt).


Sie darf visafrei zB. für die Eheschließung einreisen. Es kommt auf den Zweck der Einreise an. Es ist alles erlaubt außer Arbeit.
Das sie nach Hochzeit und A1 mit dem AT die Arbeitserlaubnis bekommt, bleibt davon unberührt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #24 - 09.01.2024 um 13:13:09
 
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__41.html

Zitat:
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
§ 41 Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten
(1) Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden.
(2) Dasselbe gilt für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, die keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 genannten Tätigkeiten ausüben wollen.
(3) Ein erforderlicher Aufenthaltstitel ist innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise zu beantragen. Die Antragsfrist endet vorzeitig, wenn der Ausländer ausgewiesen wird oder sein Aufenthalt nach § 12 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes zeitlich beschränkt wird.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, wenn eine ICT-Karte nach § 19 des Aufenthaltsgesetzes beantragt wird.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.810

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #25 - 09.01.2024 um 13:41:00
 
@goudvink

Kannst du bitte deine Erfahrung mit der notariellen Unterschriftenbeglaubigung in deinem Thread nochmal genauer erzählen?

Also insbesondere wie die ABH reagiert hat.

Danke Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien?
Antwort #26 - 09.01.2024 um 18:02:59
 
lottchen schrieb am 09.01.2024 um 09:58:38:
Wie ich das lese kann sie das nur wenn sie in D nicht arbeiten wird. Ist es falsch, was hier steht?
https://brasil.diplo.de/br-de/service/visaeinreise/langzeitvisa/-/2562364
Zitat:
Brasilianische Staatsangehörige können - sofern keine Erwerbstätigkeit beabsichtigt ist - visumfrei einreisen und sich die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einholen (z.B. für Studium, Schulaustausch, Sprachkurs, Familiennachzug, Eheschließung und nachfolgender Daueraufenthalt).

Wir lassen mal beiseite, dass etwaige Merkblätter irgendwelcher Behörden keinesfalls geltendes Recht ändern.

Du liest das falsch, weil es auch nicht schreiend eindeutig formuliert ist. Ich hätte es aber auch nicht absolut unmissverständlich ins Merkblatt geschrieben, weil das dann auch keiner mehr überblickt, der nicht ständig Texte zu juristischen Themen liest.

Für die Visumfreiheit ist der Hauptzweck der Übersiedlung entscheidend.  Hier wäre das die angestrebte (oder auch nicht) Eheschließung, nicht etwa eine Erwerbstätigkeit.

Allerdings widerspricht der Wunsch, nach Eheschließung ggf. unmittelbar einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, weder der Lebenserfahrung noch dem entsprechenden Abkommen.
Diese Erwerbstätigkeit darf nur nicht der Hauptzweck des Ganzen sein.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema