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Einreiseprobleme für Touristen aus Brasilien? (Gelesen: 3.803 mal)
Neman
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i4a rocks!


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08.01.2024 um 10:44:38
 
Hallo, bin durch Google auf dieses Forum gestoßen und hätte eine Frage, weiß nicht ob ich hier richtig bin, anonsten bitte verschieben. Unter dem Stichwort "Brasilien" hatte meine Suche im Forum keine Treffer.
Bin Frührentner und stocke mit Sozialhilfe auf. Ich schreibe schon seit 1 Jahr mit meiner Brieffreundin in Rio und möchte sie bald dort persönlich kennenlernen. Mal angenommen, ich möchte sie dann für 3 Monate nach Deutschland einladen, kaufe Ticket usw... was muss man beachten, wenn wir beide am deutschen Flughafen getrennt werden in EU- und Nicht-EU Bürger?
Habe gelesen, dass manchmal auch visafreie Touristen aus Brasilien Probleme mit Beamten bekommen können. Wie soll sie sich verhalten, falls die Beamten sie als Touristin ausfragen sollten was der Zweck ihrer Einreise ist, ob sie genug Geld als Touristin für Urlaub in Deutschland hat usw, wie sieht da die Situation aus?
Wäre es sinnvoll, wenn wir gleich als Paar einreisen und ich den Beamten sage, dass sie während ihres ganzen Aufenthalts in Deutschland bei mir wohnen wird? Muss da irgendwas beachtet werden? Was wäre am besten? Habe gelesen, dass in solchen Fällen die notwendige A1 schon vor der Einreise vorliegen muss und weiß nicht was die beste Vorgehensweise für unsere Situation ist.

https://brasil.diplo.de/br-de/service/visaeinreise/langzeitvisa/eheschliessungvi
sum/2566764?openAccordionId=item-2593270-2-panel

Vielen Dank für Tips
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lottchen
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Antwort #1 - 08.01.2024 um 11:07:38
 
Soll sie Dich nun für max. 3 Monate besuchen und sie fliegt wieder zurück oder willst Du sie heiraten und sie soll hier bleiben? Das ist ein himmelweiter Unterschied.
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Neman
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Antwort #2 - 08.01.2024 um 11:14:38
 
lottchen schrieb am 08.01.2024 um 11:07:38:
Soll sie Dich nun für max. 3 Monate besuchen und sie fliegt wieder zurück oder willst Du sie heiraten und sie soll hier bleiben? Das ist ein himmelweiter Unterschied.

Hallo, danke für die Frage
Um genau das herauszufinden möchte ich sie ja einladen. Eine Freundin online ist halt was anderes, als jemanden wirklich persönlich kennenzulernen und zusammen zu leben. Aber ich hoffe ja natürlich, dass sich aus dem Aufenthalt bei mir auch mehr ergibt, das Ideal wäre natürlich wenn wir auch hier heiraten könnten.
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lottchen
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Antwort #3 - 08.01.2024 um 11:36:07
 
Hat sie die Absicht nach eventueller Eheschließung hier zu arbeiten? Wenn nein, dann gilt wohl das hier:
https://brasil.diplo.de/br-de/service/visaeinreise/langzeitvisa/-/2562364

Ansonsten gilt das hier:
https://brasil.diplo.de/br-de/service/visaeinreise/langzeitvisa/eheschliessungvi...

Wie wird sie ihren Auffenthalt hier finanzieren? Die 3 Monate? Eventuell nach Eheschließung später?
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Grund: Link geflickt... 
 
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Antwort #4 - 08.01.2024 um 12:04:48
 
lottchen schrieb am 08.01.2024 um 11:36:07:
Hat sie die Absicht nach eventueller Eheschließung hier zu arbeiten? Wenn nein, dann gilt wohl das hier:
https://brasil.diplo.de/br-de/service/visaeinreise/langzeitvisa/-/2562364

Ansonsten gilt das hier:
]https://brasil.diplo.de/br-de/service/visaeinreise/langzeitvisa/eheschliessungv
isum/2566764


Hallo, im zweiten link steht:
>>Bitte beachten Sie, dass das erforderliche Sprachdiplom bereits vor Einreise nach Deutschland erworben werden muss.<<
Durch frühere Erfahrungsberichte habe ich gelesen, das es möglich war den benötigten A1-Kurs nach der Einreise nachträglich in Deutschland zu belegen, das hat sich nun definitiv geändert, es ist so nicht mehr möglich?

lottchen schrieb am 08.01.2024 um 11:36:07:
Wie wird sie ihren Auffenthalt hier finanzieren? Die 3 Monate? Eventuell nach Eheschließung später?


Es ist geplant dass ich sie während der 3 Monate finanziell unterstütze und nach Heirat wird sie wohl weitere Deutschkurse belegen müssen um einen Arbeitsplatz zu finden. Kann ihr bis dahin auch mit Bürgergeld geholfen werden?




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« Zuletzt geändert: 09.01.2024 um 08:37:58 von Daddy » 
Grund: Falschen Beitrag "repariert" und zurückgeändert ;) 
 
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Antwort #5 - 08.01.2024 um 12:56:33
 
Hast Du meine beiden Links gelesen? Sie muss prinzipiell mit einem Visum zur Eheschließung hier einreisen wenn sie gedenkt hier zu bleiben und zu arbeiten. Und dafür benötigt sie A1 und es muss jemand eine VE abgeben. Dein Einkommen dürfte dafür nicht reichen, also müsste eine andere Person mit höherem Einkommen diese abgeben.
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Antwort #6 - 08.01.2024 um 13:32:36
 
lottchen schrieb am 08.01.2024 um 12:56:33:
Hast Du meine beiden Links gelesen? Sie muss prinzipiell mit einem Visum zur Eheschließung hier einreisen wenn sie gedenkt hier zu bleiben und zu arbeiten. Und dafür benötigt sie A1 und es muss jemand eine VE abgeben. Dein Einkommen dürfte dafür nicht reichen, also müsste eine andere Person mit höherem Einkommen diese abgeben.


Ok danke, aber wie hoch müsste dazu das Einkommen eines Verpflichtungserklärenden mindestens sein? Und bedeutet das, dass sie nach einer Eheschliessung nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit mir leben könnte?

Wenn ich das richtig verstanden habe bedeutet das entgegen den von mir gelesenen früheren Erfahrungsberichten von Brasilianerinnen, dass sie den Sprachnachweis A1 schon in Rio, also unbedingt VOR der Einreise belegen muss, und damit geht sie dann zur deutschen Botschaft um sich ein Visum zwecks Eheschliessung zu holen?
Und das Visum bekommt sie auch nur, wenn ich der Botschaft vorher eine Verpflichtungserklärung per email schicke oder wie läuft das genau?



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Antwort #7 - 08.01.2024 um 14:01:21
 
Ich werde aus den Infos im link nicht so richtig schlau, denn da steht oben:

>>Ein Visum zur Eheschließung und anschließender Wohnsitznahme in Deutschland kann beantragt werden, wenn der zukünftige Ehegatte ....<<

aber gleich darunter steht:

>>Für die Einreise nach Deutschland benötigen brasilianische Staatsangehörige zur beabsichtigten Eheschließung kein Visum...<<

https://brasil.diplo.de/br-de/service/visaeinreise/langzeitvisa/eheschliessungvi
sum/2566764?openAccordionId=item-2593270-1-panel

Das verwirrt mich weil es für mich widersprüchlich klingt, ist es wirklich notwendig oder nicht unbedingt?
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Antwort #8 - 08.01.2024 um 14:12:56
 
Das eine ist Eheschließung mit anschließenden Daueraufenthalt. Das andere ist Eheschließung und dann wieder zurück nach Brasilien. Und wenn es nur um die Eheschließung geht, dann braucht man kein Visum.
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lottchen
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Antwort #9 - 08.01.2024 um 14:13:52
 
Es geht nicht um Einreise und Eheschließung. Das kann sie problemlos, da sie visumsfrei einreisen kann zum Kurzaufenthalt. Es geht darum, hier bleiben zu können, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Dafür gibt es Voraussetzungen.
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Antwort #10 - 08.01.2024 um 14:33:28
 
Neman schrieb am 08.01.2024 um 10:44:38:
... was muss man beachten, wenn wir beide am deutschen Flughafen getrennt werden in EU- und Nicht-EU Bürger?

Wer sollte eine solche Trennung erzwingen? Ich bin oft genug schon mit allen anderen Drittstaatern durch die Grenzkontrollen gegangen, weil es schlicht keinen offenen EU-Schalter gab.

Natürlich kannst Du grundsätzlich auch den für Dich schlechteren Weg über den "alle Pässe"-Schalter gehen und damit eine solche Trennung vermeiden.

Was aber lediglich Einfluss auf die ggf. stattfindende Einreisebefragung hat, alle anderen Fragen bleiben dadurch unberührt.

lottchen schrieb am 08.01.2024 um 12:56:33:
Hast Du meine beiden Links gelesen? Sie muss prinzipiell mit einem Visum zur Eheschließung hier einreisen wenn sie gedenkt hier zu bleiben und zu arbeiten. 

Mich würden irgendwelche Links mit abweichenden Informationen absolut nicht interessieren, wenn ich § 41 AufenthV gelesen habe, falls die Brieffreundin nicht nur "aus Brasilien kommt", sondern brasilianische StAng ist - diese Info fehlt bisher vom TS.


Ist sie brasilianische StAng, bedarf es keines nationalen Visums zur Einreise auch zum Daueraufenthalt.


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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Neman
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Antwort #11 - 08.01.2024 um 15:04:38
 
Petersburger schrieb am 08.01.2024 um 14:33:28:
Natürlich kannst Du grundsätzlich auch den für Dich schlechteren Weg über den "alle Pässe"-Schalter gehen und damit eine solche Trennung vermeiden.


Danke, ich stehe ein bisschen auf dem Schlauch.... mir ist nicht klar warum genau das für mich ein schlechterer Weg sein soll, inwiefern schlechter? Vielleicht weil ich dann als Deutscher zu meiner eigenen Einreise nach Deutschland befragt werde, ist das vielleicht damit gemeint?

Petersburger schrieb am 08.01.2024 um 14:33:28:
Mich würden irgendwelche Links mit abweichenden Informationen absolut nicht interessieren, wenn ich § 41 AufenthV gelesen habe, falls die Brieffreundin nicht nur "aus Brasilien kommt", sondern brasilianische StAng ist - diese Info fehlt bisher vom TS.

Ist sie brasilianische StAng, bedarf es keines nationalen Visums zur Einreise auch zum Daueraufenthalt.


Ja, sie ist eine brasilianische Staatsangehörige.
Bedeutet das, dass die staatlich verbreiteten Infos der deutschen Vertretungen in Brasilien hinsichtlich der Notwendigkeit eines Visums für Dauerauenthalt zwecks Eheschliessung für Brasilianer gar nicht stimmen? Falls ja, warum verbreiten die Vertretungen dann die Unwahrheit? ich bin noch verwirrter als vorher
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« Zuletzt geändert: 08.01.2024 um 15:19:44 von Neman »  
 
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Antwort #12 - 08.01.2024 um 15:32:07
 
Neman schrieb am 08.01.2024 um 15:04:38:
mir ist nicht klar warum genau das für mich ein schlechterer Weg sein soll, inwiefern schlechter?

in der Regel ist da sie Schlange länger und es dauert länger

https://brasil.diplo.de/br-de/service/visaeinreise/langzeitvisa/eheschliessungvi...

ohne alles gelesen zu haben:
Zitat:
Ein Visum zur Eheschließung und anschließender Wohnsitznahme in Deutschland kann beantragt werden, wenn der zukünftige Ehegatte seinen Wohnsitz in Deutschland hat und die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland geführt werden soll.

in Brasilien sollen ja nicht nur Brasilianer leben, daher diese grundsätzliche Aussage

für brasilianische Staatsangehörige gilt dann zusätzlich
Zitat:
Für die Einreise nach Deutschland benötigen brasilianische Staatsangehörige zur beabsichtigten Eheschließung kein Visum. Die Eheschließung muss bei visumsfreier Einreise allerdings zwingend innerhalb von 90 Tagen nach Einreise stattfinden.
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« Zuletzt geändert: 09.01.2024 um 08:40:33 von Daddy » 
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Antwort #13 - 08.01.2024 um 15:37:43
 
Brasilianer brauchen kein Visumsverfahren um in Deutschland zu heiraten und anschließend hier bleiben zu können.

Die Erteilungsvoraussetzungen müssen aber natürlich vorliegen, das ist hier insbesondere der A1-Sprachnachweis. Dass du Leistungsempfänger bist ist unbedeutend, da bei einer Ehe mit einem Deutschem regelmäßig darauf verzichtet wird.

Rein theoretisch müsste das aber vor der Einreise vorliegen, da wie gesagt nur eine Befreiung des Visumsverfahrens stattfindet. Um ein Visum zu bekommen bräuchte man A1 aber. Ich kann mir aber schwierig vorstellen, dass die ABH das Problem anpackt.
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« Zuletzt geändert: 08.01.2024 um 15:51:58 von Puncherfaust »  
 
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Antwort #14 - 08.01.2024 um 16:11:06
 
Ich sehe nicht, dass A1 vor der Einreise bereits vorliegen müsste.

Der Satz "Ein Visum zur Eheschließung und anschließender Wohnsitznahme in Deutschland kann beantragt werden, wenn der zukünftige Ehegatte..." benutzt das Wort "kann" und nicht "muss". Ein Brasilianer kann ein Visum beantragen, falls er von vornherein plant, dass er nicht innerhalb der visafreien 3 Monate (laut Vereinbarung zwischen Brasilien und Deutschland sind es 3 Monate und keine 90 Tage) heiratet (warum auch immer).

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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