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Philippinen, Rückkehr nach Deutschland nicht möglich (Gelesen: 1.871 mal)
bundy
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14.11.2023 um 20:22:28
 
Liebes Forum,
Ich bin in folgender Situation und benötige eine Beratung, was ich jetzt machen muss.
Meine Verlobte (Philippinin und Mutter meiner Tochter) konnte letztes Jahr im Juni mit hilfe eines
Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland einreisen. Die beantragte
Aufenthaltsgenehmigung über 3 Jahre wurde auch genehmigt.
Aufgrund eines Gerichtstermins ist meine Verlobte im August noch einmal mit unserer Tochter auf
die Philippinen gereist. Dort wurde ihr eine “ einstweilige Verfügung” überreicht, die Ihr bis auf
weiteres die Ausreise verbietet.Ich bin dann 2 Monate später zu ihr um die 2. Tochter
(Stieftochter) zu Ihrer Mutter zu bringen. Das Gerichtsverfahren streckt sich seitdem in die
Länge und ein Ende ist nicht abzuschätzen.
Die Aufenthaltsgenehmigung ist nach 6 Monaten im Ausland ungültig.
Was muss ich jetzt machen?
1. Muss ich meine Verlobte und die beiden Mädchen abmelden, und zu welchem Datum?
2. Kindergeld: Für meine leibliche Tochter bleibt der Anspruch bestehen, auch wenn Sie
sich im Ausland aufhält.
3. Bei meiner Stieftochter ist das nicht der Fall und ich muss es der Familienkasse melden
und rückerstatten.
4. Ich musste für meine Verlobte und Ihrer Tochter eine gesetzliche Krankenversicherung
abschließen. Das war ein wahrer Kampf, da die Gesetzliche nicht wollte und auf eine
Private verwies. Muss ich die Versicherung kündigen? Wird die Versicherung zum
Datum der Abmeldung rückerstattet?
5. Worauf muss ich achten, habe ich etwas übersehen?
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reinhard
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Antwort #1 - 14.11.2023 um 21:24:05
 
Das heißt, Ihr seid nicht verheiratet. Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre als Mutter eines deutschen Kindes, richtig?

Die Mutter ist mit dem deutschen Kind jetzt dort, richtig?

Sie kann jederzeit ein FZF-Visum als Mutter eines deutschen Kindes bekommen und mit dem Visum wieder nach Deutschland einreisen.
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Petersburger
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Antwort #2 - 14.11.2023 um 21:55:17
 
Man könnte einfach mal Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen.

§ 51 Abs. 1 Nr. 7 ist die Vorschrift, nach der ein Aufenthaltstitel sechs Monate nach Ausreise erlischt.

Nun gibt es jedoch § 51 Abs. 3, der eine Ausnahme von dieser Regel vorsieht.
Zitat:
Der Aufenthaltstitel erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 7, wenn die Frist lediglich wegen Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht im Heimatstaat überschritten wird und der Ausländer innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung aus dem Wehrdienst wieder einreist.

Hier ist ausdrücklich und nur die staatsbürgerliche Pflicht "Erfüllung der Wehrpflicht" als Ausnahme genannt.

Wenn die konkrete Ausländerbehörde bereit ist, einen solchen Fall analog zu behandeln und festzustellen, dass der AT nicht sechs Monate nach Ausreise erloschen ist, sondern fortgilt, dann ist das Problem mit dem AT aus der Welt.

Eine Fristverlängerung ist dagegen kein tragfähiger Gedanke:
Eine bereits seit langem abgelaufene Frist ist nicht einfach verlängerbar.
Niemand hat Euch daran gehindert, eine Fristverlängerung rechtzeitig zu beantragen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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lottchen
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Antwort #3 - 14.11.2023 um 22:13:15
 
Petersburger schrieb am 14.11.2023 um 21:55:17:
Eine bereits seit langem abgelaufene Frist ist nicht einfach verlängerbar.

Ich gehe mal davon aus, dass die Frau im August diesen Jahres ausgereist ist. Dann ist die 6-Monats-Frist noch lange nicht überschritten und man kann mit der ABH reden, was in der jetzigen Situation machbar ist.

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Antwort #4 - 15.11.2023 um 10:28:09
 
Die BEMA in Berlin hat da mE eine gute Checkliste.
https://www.bema.berlin/site/assets/files/1048/3_checkliste_zu_erledigen_vor_dem...
Ob du wirklich Kindergeld bekommst wenn das Kind auf den Phils lebt weiss ich leider nicht sicher. Sollte sich aber ja einfach erfragen lassen.

Wie ich es verstehe darf sie auf nicht bestimmte Zeit nicht mehr aus den Philippinen ausreisen wegen dem Strafverfahren.
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bundy
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Antwort #5 - 15.11.2023 um 10:41:48
 
Ich hatte die Außländerbehörde kontaktiert. Leider ließen die nicht mit sich reden.
Das ich alles neu beantragen muss, damit habe ich mich schon abgefunden.
Was ich wissen möchte ist, ob ich verpflichtet bin Mutter, und Töchter hier abzumelden und zu welchem datum?
Das Kindergeld für meine Stieftochter muß ich dann wohl rückerstatten
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Antwort #6 - 15.11.2023 um 15:54:54
 
bundy schrieb am 15.11.2023 um 10:41:48:
Ich hatte die Außländerbehörde kontaktiert. Leider ließen die nicht mit sich reden.
Das ich alles neu beantragen muss, damit habe ich mich schon abgefunden.
Was ich wissen möchte ist, ob ich verpflichtet bin Mutter, und Töchter hier abzumelden und zu welchem datum?
Das Kindergeld für meine Stieftochter muß ich dann wohl rückerstatten


Wenn deine Frau + Kinder aktuell auf den Philippinen wohnen "müssen" und nicht ausreisen können, musst du sie entsprechend abmelden...und zwar spätestens 14 Tage nach dem dir das bekannt ist!

Was ist das für eine Verfügung, die eine Ausreise verhindert??

Kindergeld wirst du vermutlich erstatten müssen. Einfach mal Familienkasse anfragen

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bundy
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Antwort #7 - 15.11.2023 um 16:07:13
 
gegen meine Freundin läuft eine Verleumdungsklage.
Sie hatte sich in den sozialen Medien gestritten.
Dann werde ich wohl das Einwohnermeldeamt benachrichtigen müssen.
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Antwort #8 - 15.11.2023 um 16:11:54
 
bundy schrieb am 15.11.2023 um 16:07:13:
gegen meine Freundin läuft eine Verleumdungsklage.
Sie hatte sich in den sozialen Medien gestritten.


Und da gibt es eine Ausreisesperre, das muss ja heftig sein? Unglaublich...viel erfolg für euch
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Antwort #9 - 15.11.2023 um 16:14:05
 
Bis jetzt haben Frau und Kind(er) doch die Absicht innerhalb der erlaubten 6 Monate zurückzureisen, oder? Was ist wenn sie das doch schafft und Du sie vorher abgemeldet hast?
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Antwort #10 - 15.11.2023 um 16:37:31
 
lottchen schrieb am 15.11.2023 um 16:14:05:
Bis jetzt haben Frau und Kind(er) doch die Absicht innerhalb der erlaubten 6 Monate zurückzureisen, oder? Was ist wenn sie das doch schafft und Du sie vorher abgemeldet hast? 


Es liegt ja scheinbar nicht in deren hand und laut TE ist ein Ende nicht abzusehen!


bundy schrieb am 14.11.2023 um 20:22:28:
Dort wurde ihr eine “ einstweilige Verfügung” überreicht, die Ihr bis auf
weiteres die Ausreise verbietet.Ich bin dann 2 Monate später zu ihr um die 2. Tochter
(Stieftochter) zu Ihrer Mutter zu bringen. Das Gerichtsverfahren streckt sich seitdem in die
Länge und ein Ende ist nicht abzuschätzen.


Damit dürfte das Meldegesetz mit der Abmeldung erstmal ziehen!


PS: Ich habe ja sehr viel mit den Philippinen zu tun, aber so etwas noch nie gehört...da muss es um mehr gehen, als nur einen Facebookstreit mit Verleumnung!
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Antwort #11 - 15.11.2023 um 16:41:01
 
meine Freundin und unsere Tochter sind im August 2022 ausgereist.
Das Verfahren läuft schon über 5 Jahre.  weinend
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Antwort #12 - 15.11.2023 um 16:51:49
 
bundy schrieb am 15.11.2023 um 16:41:01:
meine Freundin und unsere Tochter sind im August 2022 ausgereist.
Das Verfahren läuft schon über 5 Jahre.  weinend


Unglaublich, dass die Gerichte dort sehr langsam arbeiten ist ja bekannt...aber das es eine Ausreisesperre gibt, ist "bei einem solchen Verfahren" eher völlig ungewöhnlich. Die Frau meines besten Freundes ist Phil. Anwältin und sagt, dass so etwas normalerweise nur bei Kapitalverbrechen geht! Speziell wenn man eine ausöändische AE hat. Habt ihr das mal prüfen lassen von einem anwalt dort?
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Antwort #13 - 15.11.2023 um 17:22:32
 
bundy schrieb am 15.11.2023 um 16:41:01:
meine Freundin und unsere Tochter sind im August 2022 ausgereist.

Ok, das hatte ich im Eingangspost nicht so herausgelesen. Dann hätte eine Abmeldung natürlich schon lange erfolgen müssen.
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Antwort #14 - 15.11.2023 um 17:34:29
 
deerhunter schrieb am 15.11.2023 um 16:51:49:
Unglaublich, dass die Gerichte dort sehr langsam arbeiten ist ja bekannt...aber das es eine Ausreisesperre gibt, ist "bei einem solchen Verfahren" eher völlig ungewöhnlich. Die Frau meines besten Freundes ist Phil. Anwältin und sagt, dass so etwas normalerweise nur bei Kapitalverbrechen geht! Speziell wenn man eine ausöändische AE hat. Habt ihr das mal prüfen lassen von einem anwalt dort?

Narürlich sollte unser Anwalt Einspruch einlegen, das war aber ohne erfolg. Ich verstehe das ganze verfahren nicht. In Deutschland wäre es nach der ersten Verhörung eingestellt worden. Ist die Frau deines besten Freundes als Anwältin tätig?
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Antwort #15 - 15.11.2023 um 17:40:49
 
Ich will ja keine Spekulationen lostreten. Aber nur Klarstellung : Juni 2022 einreisen mit FzF,  2 Monate später ist sie wieder zurück geflogen wegen eines Gerichtstermines und innerhalb dieser nur 2 Monate hat sie den eAT bekommen schon ? Über 1 Jahr später kommt die Frage auf ob sie sich hätte abmelden müssen ?

Und diese "Verfügung" hast du auch Mal selbst gesehen ?
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Antwort #16 - 15.11.2023 um 17:51:50
 
deerhunter schrieb am 15.11.2023 um 16:37:31:
PS: Ich habe ja sehr viel mit den Philippinen zu tun, aber so etwas noch nie gehört...da muss es um mehr gehen, als nur einen Facebookstreit mit Verleumnung!

Ciber libal kann mit Haftstrafe bis zu 4 Jahren belegt werden
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Antwort #17 - 15.11.2023 um 18:01:47
 
roseforest schrieb am 15.11.2023 um 17:40:49:
Und diese "Verfügung" hast du auch Mal selbst gesehen ?

ja
roseforest schrieb am 15.11.2023 um 17:40:49:
Ich will ja keine Spekulationen lostreten. Aber nur Klarstellung : Juni 2022 einreisen mit FzF,  2 Monate später ist sie wieder zurück geflogen wegen eines Gerichtstermines und innerhalb dieser nur 2 Monate hat sie den eAT bekommen schon ? Über 1 Jahr später kommt die Frage auf ob sie sich hätte abmelden müssen ?

Wenn man 5 Jahre mit den Behörden kämpft um seine Freundin nach Deutschland zu bekommen, das dann endlich erreicht hat und die
AE dann mal eben wieder ungültig wird, kann man schon mal das Handtuch schmeißen.
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Antwort #18 - 16.11.2023 um 14:06:56
 
bundy schrieb am 15.11.2023 um 17:34:29:
Narürlich sollte unser Anwalt Einspruch einlegen, das war aber ohne erfolg. Ich verstehe das ganze verfahren nicht. In Deutschland wäre es nach der ersten Verhörung eingestellt worden. Ist die Frau deines besten Freundes als Anwältin tätig?


Sehr komisch...nein sie lebt inzwischen nicht mehr auf den Ph. Aber ihre gesamte Familie sind recht angesehene Anwälte auf Cebu.
Da Frau und Kinder nun schon seit über 15 Monaten weg sind, musst du sie dringen abmelden, auch die ABH wird da nichts mehr machen können. Im Fall einer Ausreise wird dann wieder das Visumprogram laufen müssen.
Auch Kindergeld wirst du vermutlich komplett zurückzahlen müssen...aufpassen, dass es da nicht noch Probleme mit dem Amt gibt (Sozialbetrug)!

bundy schrieb am 15.11.2023 um 17:51:50:
Ciber libal kann mit Haftstrafe bis zu 4 Jahren belegt werden 

Du meinst Cyber libal? Dafür geht aber niemand ins Gefängnis in einem Land, wo selbst Mord nicht unbedingt mit Gefängnis endet, wenn sich Täter & Opferfamilie einigen...es geht nur um Geld! Also sollte dein Fall ziemlich simpel zu lösen sein, wenn deine Frau wirklich wieder nach Deutschland will!

roseforest schrieb am 15.11.2023 um 17:40:49:
Ich will ja keine Spekulationen lostreten. Aber nur Klarstellung : Juni 2022 einreisen mit FzF,2 Monate später ist sie wieder zurück geflogen wegen eines Gerichtstermines und innerhalb dieser nur 2 Monate hat sie den eAT bekommen schon ? Über 1 Jahr später kommt die Frage auf ob sie sich hätte abmelden müssen ?

Und diese "Verfügung" hast du auch Mal selbst gesehen ? 

Eine Frage die man stellen kann!

bundy schrieb am 15.11.2023 um 18:01:47:
Wenn man 5 Jahre mit den Behörden kämpft um seine Freundin nach Deutschland zu bekommen, das dann endlich erreicht hat und die
AE dann mal eben wieder ungültig wird, kann man schon mal das Handtuch schmeißen.

Die AE wird ungültig sein...kümmer dich um die Abmeldungen, damit es nicht noch mehr Ärger gibt wegen evemtuellem Sozialbetrug
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Antwort #19 - 17.11.2023 um 19:28:03
 
Gibt es denn Neuigkeiten ?

Also du musst sie nicht abmelden das hätte sie machen müssen bzgl Wohnsitz. Wegen den Sozialleistungen die ja DU bekommen hast - da solltest dich auf jeden Fall sofort kümmern und ggf zurück zahlen .

Für mich liest es sich so dass sie einfach wieder zurück wollte in die Phils nach 2 Monaten ..

Hoffe ich irre mich ..
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Antwort #20 - 17.11.2023 um 20:50:46
 
Ich werde mir jetzt einen Termin holen beim Einwohnermeldeamt.
Danach werde ich die Familienkasse informieren und das Kindergeld entsprechend zurück zahlen.
deerhunter schrieb am 16.11.2023 um 14:06:56:
Du meinst Cyber libal? Dafür geht aber niemand ins Gefängnis in einem Land, wo selbst Mord nicht unbedingt mit Gefängnis endet, wenn sich Täter & Opferfamilie einigen...es geht nur um Geld! Also sollte dein Fall ziemlich simpel zu lösen sein, wenn deine Frau wirklich wieder nach Deutschland will! [/quoteDann müssten die Gefängnisse auf den Philippinen ja leer sein... hä?
Ist es nicht eher so das es dort für Kleinigkeiten sehr lange Haftstrafen gibt. Darüber gibt es Reportagen.
Und wie soll der Fall simple zu lösen sein?
[quote author=2F322E383B322F382E295D0 link=1699989748/19#19 date=1700245683]Für mich liest es sich so dass sie einfach wieder zurück wollte in die Phils nach 2 Monaten ..
Der Termin stand schon vorher fest und das Sie den Termin war nimmt wollte ich, da sie wohl sonst nie wieder auf die Philippinen zurückkehren könnte.

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Antwort #21 - 17.11.2023 um 20:51:25
 
In einem Land in dem man sowieso nicht die Freiheit hat nach belieben auszureisen, wundert es mich nicht wirklich, dass bei einem schwebenden Verfahren diese verweigert wird.
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Antwort #22 - 17.11.2023 um 20:55:27
 
@deerhunter
Mitte Dezember bin ich in Cebu,
könntest du mir die Kontaktdaten von den Anwälten geben?
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Antwort #23 - 18.11.2023 um 08:40:39
 
bundy schrieb am 17.11.2023 um 20:55:27:
@deerhunter
Mitte Dezember bin ich in Cebu,
könntest du mir die Kontaktdaten von den Anwälten geben?


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Antwort #24 - 19.11.2023 um 11:00:14
 
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