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Philippinen, Rückkehr nach Deutschland nicht möglich (Gelesen: 2.753 mal)
bundy
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i4a rocks!


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14.11.2023 um 20:22:28
 
Liebes Forum,
Ich bin in folgender Situation und benötige eine Beratung, was ich jetzt machen muss.
Meine Verlobte (Philippinin und Mutter meiner Tochter) konnte letztes Jahr im Juni mit hilfe eines
Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland einreisen. Die beantragte
Aufenthaltsgenehmigung über 3 Jahre wurde auch genehmigt.
Aufgrund eines Gerichtstermins ist meine Verlobte im August noch einmal mit unserer Tochter auf
die Philippinen gereist. Dort wurde ihr eine “ einstweilige Verfügung” überreicht, die Ihr bis auf
weiteres die Ausreise verbietet.Ich bin dann 2 Monate später zu ihr um die 2. Tochter
(Stieftochter) zu Ihrer Mutter zu bringen. Das Gerichtsverfahren streckt sich seitdem in die
Länge und ein Ende ist nicht abzuschätzen.
Die Aufenthaltsgenehmigung ist nach 6 Monaten im Ausland ungültig.
Was muss ich jetzt machen?
1. Muss ich meine Verlobte und die beiden Mädchen abmelden, und zu welchem Datum?
2. Kindergeld: Für meine leibliche Tochter bleibt der Anspruch bestehen, auch wenn Sie
sich im Ausland aufhält.
3. Bei meiner Stieftochter ist das nicht der Fall und ich muss es der Familienkasse melden
und rückerstatten.
4. Ich musste für meine Verlobte und Ihrer Tochter eine gesetzliche Krankenversicherung
abschließen. Das war ein wahrer Kampf, da die Gesetzliche nicht wollte und auf eine
Private verwies. Muss ich die Versicherung kündigen? Wird die Versicherung zum
Datum der Abmeldung rückerstattet?
5. Worauf muss ich achten, habe ich etwas übersehen?
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reinhard
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Antwort #1 - 14.11.2023 um 21:24:05
 
Das heißt, Ihr seid nicht verheiratet. Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre als Mutter eines deutschen Kindes, richtig?

Die Mutter ist mit dem deutschen Kind jetzt dort, richtig?

Sie kann jederzeit ein FZF-Visum als Mutter eines deutschen Kindes bekommen und mit dem Visum wieder nach Deutschland einreisen.
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Petersburger
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Antwort #2 - 14.11.2023 um 21:55:17
 
Man könnte einfach mal Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen.

§ 51 Abs. 1 Nr. 7 ist die Vorschrift, nach der ein Aufenthaltstitel sechs Monate nach Ausreise erlischt.

Nun gibt es jedoch § 51 Abs. 3, der eine Ausnahme von dieser Regel vorsieht.
Zitat:
Der Aufenthaltstitel erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 7, wenn die Frist lediglich wegen Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht im Heimatstaat überschritten wird und der Ausländer innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung aus dem Wehrdienst wieder einreist.

Hier ist ausdrücklich und nur die staatsbürgerliche Pflicht "Erfüllung der Wehrpflicht" als Ausnahme genannt.

Wenn die konkrete Ausländerbehörde bereit ist, einen solchen Fall analog zu behandeln und festzustellen, dass der AT nicht sechs Monate nach Ausreise erloschen ist, sondern fortgilt, dann ist das Problem mit dem AT aus der Welt.

Eine Fristverlängerung ist dagegen kein tragfähiger Gedanke:
Eine bereits seit langem abgelaufene Frist ist nicht einfach verlängerbar.
Niemand hat Euch daran gehindert, eine Fristverlängerung rechtzeitig zu beantragen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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lottchen
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Antwort #3 - 14.11.2023 um 22:13:15
 
Petersburger schrieb am 14.11.2023 um 21:55:17:
Eine bereits seit langem abgelaufene Frist ist nicht einfach verlängerbar.

Ich gehe mal davon aus, dass die Frau im August diesen Jahres ausgereist ist. Dann ist die 6-Monats-Frist noch lange nicht überschritten und man kann mit der ABH reden, was in der jetzigen Situation machbar ist.

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roseforest
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Antwort #4 - 15.11.2023 um 10:28:09
 
Die BEMA in Berlin hat da mE eine gute Checkliste.
https://www.bema.berlin/site/assets/files/1048/3_checkliste_zu_erledigen_vor_dem...
Ob du wirklich Kindergeld bekommst wenn das Kind auf den Phils lebt weiss ich leider nicht sicher. Sollte sich aber ja einfach erfragen lassen.

Wie ich es verstehe darf sie auf nicht bestimmte Zeit nicht mehr aus den Philippinen ausreisen wegen dem Strafverfahren.
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bundy
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Antwort #5 - 15.11.2023 um 10:41:48
 
Ich hatte die Außländerbehörde kontaktiert. Leider ließen die nicht mit sich reden.
Das ich alles neu beantragen muss, damit habe ich mich schon abgefunden.
Was ich wissen möchte ist, ob ich verpflichtet bin Mutter, und Töchter hier abzumelden und zu welchem datum?
Das Kindergeld für meine Stieftochter muß ich dann wohl rückerstatten
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deerhunter
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Antwort #6 - 15.11.2023 um 15:54:54
 
bundy schrieb am 15.11.2023 um 10:41:48:
Ich hatte die Außländerbehörde kontaktiert. Leider ließen die nicht mit sich reden.
Das ich alles neu beantragen muss, damit habe ich mich schon abgefunden.
Was ich wissen möchte ist, ob ich verpflichtet bin Mutter, und Töchter hier abzumelden und zu welchem datum?
Das Kindergeld für meine Stieftochter muß ich dann wohl rückerstatten


Wenn deine Frau + Kinder aktuell auf den Philippinen wohnen "müssen" und nicht ausreisen können, musst du sie entsprechend abmelden...und zwar spätestens 14 Tage nach dem dir das bekannt ist!

Was ist das für eine Verfügung, die eine Ausreise verhindert??

Kindergeld wirst du vermutlich erstatten müssen. Einfach mal Familienkasse anfragen

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bundy
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Antwort #7 - 15.11.2023 um 16:07:13
 
gegen meine Freundin läuft eine Verleumdungsklage.
Sie hatte sich in den sozialen Medien gestritten.
Dann werde ich wohl das Einwohnermeldeamt benachrichtigen müssen.
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deerhunter
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Antwort #8 - 15.11.2023 um 16:11:54
 
bundy schrieb am 15.11.2023 um 16:07:13:
gegen meine Freundin läuft eine Verleumdungsklage.
Sie hatte sich in den sozialen Medien gestritten.


Und da gibt es eine Ausreisesperre, das muss ja heftig sein? Unglaublich...viel erfolg für euch
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lottchen
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Antwort #9 - 15.11.2023 um 16:14:05
 
Bis jetzt haben Frau und Kind(er) doch die Absicht innerhalb der erlaubten 6 Monate zurückzureisen, oder? Was ist wenn sie das doch schafft und Du sie vorher abgemeldet hast?
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Antwort #10 - 15.11.2023 um 16:37:31
 
lottchen schrieb am 15.11.2023 um 16:14:05:
Bis jetzt haben Frau und Kind(er) doch die Absicht innerhalb der erlaubten 6 Monate zurückzureisen, oder? Was ist wenn sie das doch schafft und Du sie vorher abgemeldet hast? 


Es liegt ja scheinbar nicht in deren hand und laut TE ist ein Ende nicht abzusehen!


bundy schrieb am 14.11.2023 um 20:22:28:
Dort wurde ihr eine “ einstweilige Verfügung” überreicht, die Ihr bis auf
weiteres die Ausreise verbietet.Ich bin dann 2 Monate später zu ihr um die 2. Tochter
(Stieftochter) zu Ihrer Mutter zu bringen. Das Gerichtsverfahren streckt sich seitdem in die
Länge und ein Ende ist nicht abzuschätzen.


Damit dürfte das Meldegesetz mit der Abmeldung erstmal ziehen!


PS: Ich habe ja sehr viel mit den Philippinen zu tun, aber so etwas noch nie gehört...da muss es um mehr gehen, als nur einen Facebookstreit mit Verleumnung!
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bundy
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Antwort #11 - 15.11.2023 um 16:41:01
 
meine Freundin und unsere Tochter sind im August 2022 ausgereist.
Das Verfahren läuft schon über 5 Jahre.  weinend
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Antwort #12 - 15.11.2023 um 16:51:49
 
bundy schrieb am 15.11.2023 um 16:41:01:
meine Freundin und unsere Tochter sind im August 2022 ausgereist.
Das Verfahren läuft schon über 5 Jahre.  weinend


Unglaublich, dass die Gerichte dort sehr langsam arbeiten ist ja bekannt...aber das es eine Ausreisesperre gibt, ist "bei einem solchen Verfahren" eher völlig ungewöhnlich. Die Frau meines besten Freundes ist Phil. Anwältin und sagt, dass so etwas normalerweise nur bei Kapitalverbrechen geht! Speziell wenn man eine ausöändische AE hat. Habt ihr das mal prüfen lassen von einem anwalt dort?
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Antwort #13 - 15.11.2023 um 17:22:32
 
bundy schrieb am 15.11.2023 um 16:41:01:
meine Freundin und unsere Tochter sind im August 2022 ausgereist.

Ok, das hatte ich im Eingangspost nicht so herausgelesen. Dann hätte eine Abmeldung natürlich schon lange erfolgen müssen.
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bundy
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Antwort #14 - 15.11.2023 um 17:34:29
 
deerhunter schrieb am 15.11.2023 um 16:51:49:
Unglaublich, dass die Gerichte dort sehr langsam arbeiten ist ja bekannt...aber das es eine Ausreisesperre gibt, ist "bei einem solchen Verfahren" eher völlig ungewöhnlich. Die Frau meines besten Freundes ist Phil. Anwältin und sagt, dass so etwas normalerweise nur bei Kapitalverbrechen geht! Speziell wenn man eine ausöändische AE hat. Habt ihr das mal prüfen lassen von einem anwalt dort?

Narürlich sollte unser Anwalt Einspruch einlegen, das war aber ohne erfolg. Ich verstehe das ganze verfahren nicht. In Deutschland wäre es nach der ersten Verhörung eingestellt worden. Ist die Frau deines besten Freundes als Anwältin tätig?
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